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Vorlage

Bildung des Unterausschusses für Schulplanung und Schulbau

0686/2026/7 1. Ergänzung 21.05.2026 Geschäftsbereich 7

🟢 Beschlossen 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Ausschüsse für Schule und Bildung sowie für Stadtentwicklung, -planung und Bauen beabsichtigen die Bildung eines Unterausschusses für Schulplanung und Schulbau. Dieses Gremium soll als nicht öffentlich tagendes, vorberatendes Organ fungieren, das über keine eigene Entscheidungskompetenz verfügt. Ziel des Unterausschusses ist es, frühzeitig Informationen zum Fortschritt der Schulentwicklungsplanung sowie zur Schaffung notwendiger Schulplätze bereitzustellen und eine intensive Vorberatung von Beschlüssen zu Schulbaumaßnahmen zu ermöglichen.

Die Besetzung des Unterausschusses soll sich aus insgesamt zwölf Mitgliedern zusammensetzen, die von den zuständigen Ausschüssen entsandt werden. Die Verteilung der Mandate orientiert sich an den aktuellen Mehrheitsverhältnissen im Rat: Die CDU-Fraktion stellt vier Mitglieder, die SPD-Fraktion drei und die AfD-Fraktion zwei Mitglieder. Die Fraktionen GRÜNE, Die Linke sowie EBB/FDP entsenden jeweils ein Mitglied. Es obliegt den Fraktionen, die ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter zu benennen. Gruppen, die nicht in der Besetzung vertreten sind, können gemäß den geltenden Geschäftsordnungen als Zuhörer teilnehmen. Die erste Sitzung des Unterausschusses ist für den 11. Juni 2026 vorgesehen, um den Vorsitz sowie die Schriftführung zu wählen. Die Geschäftsführung wird durch die Stabsstelle 07-01 sichergestellt.

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