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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 2 über die Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung vom 11.03.2026
- 2.Änderung der Geschäftsverteilung hier: Zuordnung des Fachbereiches 01-09 / Kommunales Integrationszentrum vom Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters zum Geschäftsbereich 5 Information über organisatorische VeränderungenZur Vorlage · 0778/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 0778/2026/OB wird eine Änderung der Geschäftsverteilung innerhalb der Essener Stadtverwaltung beantragt. Kernstück der Umstrukturierung ist die Verlagerung des Fachbereichs 01-09 (Kommunales Integrationszentrum Essen) aus dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters in den Geschäftsbereich 5. Dieser erhält durch die Maßnahme die neue Bezeichnung „Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration“ und der betroffene Fachbereich die neue Nummer 05-01. Die Umsetzung soll zum 1. Juni 2026 erfolgen.
Zusätzlich sind weitere organisatorische Anpassungen vorgesehen. Die Zuständigkeit für die Gebäudereinigung sowie das Personal der Reinigungskräfte sollen vom Fachbereich 11 in den Fachbereich 60 überführt werden. Im Bereich der Vergabe ist eine Zentralisierung der Vergabestellen der Fachbereiche 67, 66 und 60 im Fachbereich 60 geplant. Zudem wird die Aufteilung der Baufeldfreimachung aus dem Fachbereich 66 auf die Bereiche Hochbau und Tiefbau angestrebt. Eine Prüfung zur zukünftigen Zuordnung der Schulhausmeister ist ebenfalls vorgesehen.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch die Verwaltung mittels Organisationsverfügungen unter Einbeziehung der Verwaltungsgremien und des Personalrates. Der Abschluss der Maßnahmen ist für Ende 2026 vorgesehen. Die personellen Auswirkungen betreffen verschiedene Ebenen der Sachbearbeitung und Sachgebietsleitung in den Geschäftsbereichen des Oberbürgermeisters, der Fachbereiche 11, 40, 60 sowie des Amtes für Straßen und Verkehr sowie Grün und Pflege. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz der Vorlage fiel positiv aus.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 02.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (3. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 3.Berichterstattung SchulwegsicherungZur Vorlage · 0111/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungsamt hat einen Bericht zur Verkehrsüberwachung im Rahmen der Schulwegsicherung für das Jahr 2025 vorgelegt. Die Vorlage, die von Beigeordnetem Kromberg unterzeichnet wurde, dokumentiert die Ergebnisse der Kontrollen des fließenden und ruhenden Verkehrs im Umfeld von Schulen in Essen. Ziel der Maßnahmen ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit für Schülerinnen und Schüler durch die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen und Parkvorschriften.
Nach Angaben der Behörde wurden sämtliche Zielvorgaben des Maßnahmenplans „Essen, Großstadt für Kinder“ erreicht. Bei der Überwachung des fließenden Verkehrs fanden 3.595 Kontrollen statt, wovon 37,68 % im Bereich von Schulen durchgeführt wurden. Damit wurde die Vorgabe von mindestens 20 % überschritten. Die Geschwindigkeitsübertretungsquote lag bei diesen Einsätzen mit 2,76 % unter dem festgelegten Grenzwert von 10 %.
Im Bereich des ruhenden Verkehrs erfolgten 1.267 Kontrollen im Umfeld von Schulen, was einem Anteil von 16,17 % an den Gesamteinsätzen entspricht und somit die Zielvorgabe von mindestens 15 % erfüllt. Die Überwachungen umfassten sowohl verkehrserzieherische Gespräche als auch die Ahndung von Verstößen durch Verwarnungen oder Ersatzvornahmen. Flächendeckend lag die durchschnittliche Geschwindigkeitsübertretungsquote im gesamten Stadtgebiet bei etwa 2,77 %.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 17.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.1Sichere Schulwege – Umsetzungsstand und weiterer HandlungsbedarfZur Vorlage · 0718/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag an den Oberbürgermeister sowie die Vorsitzenden der Ausschüsse für Verkehr und Mobilität und Schule und Bildung gestellt. Die Stadtverwaltung soll beauftragt werden, über den aktuellen Umsetzungsstand des Konzeptes „Sichere Schulwege“ zu berichten und bestehende Defizite darzustellen.
Die Vorlage fordert eine detaillierte Darlegung zum Einsatz der für die Umsetzung vorgesehenen Personalstelle sowie deren Aufgabenbereichen. Zudem soll die Verwaltung aufzeigen, welche Maßnahmen aus den Schulwege-Checks an Grund- und weiterführenden Schulen bereits realisiert wurden und welche Projekte aufgrund von Verzögerungen noch ausstehen. Hierbei sollen auch Prioritäten für die weitere Umsetzung sowie die Kriterien für geplante Schulwege-Checks im Jahr 2026 benannt werden. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Ermittlung des personellen und finanziellen Bedarfs, der für eine flächendeckende Umsetzung erforderlich ist und Auswirkungen auf die Haushaltsplanung haben könnte.
Die Fraktion verweist in der Begründung auf die Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehr und nennt den zunehmenden Hol- und Bringverkehr als Faktor für Gefahrensituationen vor Schulen. Ziel des Antrags ist eine transparente Darstellung des bisherigen Fortschritts sowie die Klärung der notwendigen Ressourcen zur Sicherstellung sicherer Schulwege.
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Beratungsfolge
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Antrag soll als Anfrage schriftlich beantwortet werden
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
Ergebnis: Antrag soll als Anfrage schriftlich beantwortet werden - 3.2Ergänzungsantrag: Sichere Schulwege - Umsetzungsstand und weiterer HandlungsbedarfZur Vorlage · 0834/2026/EBB-FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB/FDP-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 0834/2026/EBB-FDP eingebracht, um die Bewertung von Maßnahmen zur Schulwegsicherung zu erweitern. Die Verwaltung soll die bestehenden Instrumente des Be-MoVe-Projekts sowie der Schulweg-Checks um eine datenbasierte und verkehrlich ausgewogene Perspektive ergänzen.
Dabei sollen die örtlichen Unfalllagebilder sowie Erkenntnisse der Polizei Essen systematisch in die Priorisierung von Schulstandorten einfließen. Die Bewertung bereits umgesetzter oder geplanter Maßnahmen soll neben der Verkehrssicherheit auch Auswirkungen auf den fließenden und ruhenden Verkehr berücksichtigen. Verkehrsregelnde Eingriffe wie Schulstraßen, Sperrungen oder Durchfahrtsbeschränkungen sollen laut Antrag nur bei konkreter Gefahrenlage, standortbezogen und unter Berücksichtigung von Anwohnern, dem öffentlichen Personennahverkehr, Rettungswegen sowie dem Gewerbe eingesetzt werden.
Zudem fordert die Fraktion einen jährlichen Bericht an die zuständigen Ausschüsse über den Umsetzungsstand der Maßnahmen sowie die Entwicklung der Unfall- und Gefahrenlagen. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die systematische Einbindung der Essener Verkehrswacht in die Schulweg-Checks sowie in die Entwicklung, Bewertung und Begleitung von Maßnahmen, um deren Expertise im Bereich der Verkehrserziehung und Prävention einzubeziehen.
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Beratungsfolge
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Antrag soll als Anfrage schriftlich beantwortet werden
Ergebnis: Antrag soll als Anfrage schriftlich beantwortet werden - 4.Einrichtung einer Bringzone (Elternhaltestelle) an der Grundschule WinfriedschuleZur Vorlage · 0338/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beabsichtigt, an der Grundschule Winfriedschule eine Elternhaltestelle einzurichten. Ziel dieser Maßnahme ist die Erhöhung der Sicherheit auf dem Schulweg. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Einrichtung einer sogenannten Bringzone vor, um die Verkehrssituation vor der Schule zu verbessern.
Die Grundlage für diesen Antrag bilden Anliegen von Schülern sowie ein Schreiben der Schulleitung. In der Vergangenheit wurden Verkehrsbehinderungen durch sogenannte „Elterntaxis“ in der Siepenstraße sowie Verstöße gegen das Halteverbot und das Parken entgegen der Fahrtrichtung dokumentiert. Trotz Kontrollen durch das Ordnungsamt und die Polizei konnte bisher keine dauerhafte Entspannung der Situation erreicht werden. Insbesondere das Halten von Fahrzeugen auf der Fahrbahn zur Entladung von Kindern führt zu unübersichtlichen Situationen für Kinder, die die Straße überqueren. Ein Ortstermin im November 2025 bestätigte diese Problematik.
Zur Entlastung soll in der Lanterstraße, gegenüber der Hausnummer 13, auf der rechten Seite eine Bringzone eingerichtet werden. Diese ist für fünf Fahrzeuge zwischen 7:30 Uhr und 8:30 Uhr vorgesehen. Die Schulleitung hat zugesichert, die pädagogische Begleitung sowie die Unterstützung durch die Schule und die Elternschaft zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Erprobung einer temporären Schulstraße an der Grundschule Nordviertel in der Peterstraße / Gertrudisstraße und von Hol- und Bringzonen im SchulumfeldZur Vorlage · 0617/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I hat der Erprobung einer temporären Schulstraße im Bereich der Grundschule Nordviertel zugestimmt. Die Maßnahme umfasst eine Sperrung für den Kraftfahrzeugverkehr in der Peterstraße zwischen Beising- und Gertrudisstraße sowie in der Gertrudisstraße zwischen Eltingstraße und Peterstraße. Die zeitliche Beschränkung soll zu den Bringzeiten zwischen 7:30 Uhr und 8:30 Uhr sowie zur Mittagszeit zwischen 11:30 Uhr und 14:00 Uhr erfolgen, wobei Anwohnende durch das Zusatzschild „Bewohner frei“ von der Sperrung ausgenommen bleiben.
Zur Unterstützung dieser Maßnahme werden drei Hol- und Bringzonen in der Kleinen Stoppenberger Straße sowie in der Altesseener Straße eingerichtet. Die Erprobung ist auf einen Zeitraum von einem Jahr angelegt, wobei eine erste Evaluation nach etwa drei Monaten vorgesehen ist. Hintergrund der Initiative ist ein im Rahmen des Förderprojekts Be-MoVe durchgeführter Schulweg-Check, der verkehrsbedingte Situationen im Schulumfeld identifiziert hat.
Zusätzlich wurde die Stadtverwaltung beauftragt, die Einrichtung einer dauerhaften Fußgängerzone zwischen den beiden Standorten der Grundschule zu prüfen. Dabei sollen die technischen Voraussetzungen sowie die Auswirkungen auf die Anbindung von Eckgebäuden und die Parkplatzsituation untersucht werden. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie dem Ausschuss für Schule und Bildung zur Kenntnis gebracht werden.
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Beratungsfolge
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (6. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Bildung des Unterausschusses für Schulplanung und SchulbauZur Vorlage · 0686/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ausschüsse für Schule und Bildung sowie für Stadtentwicklung, Planung und Bauen sollen einen Unterausschuss für Schulplanung und Schulbau bilden. Das Gremium dient dazu, frühzeitig Informationen über den Fortschritt der Schulentwicklungsplanung und die Schaffung neuer Schulplätze bereitzustellen. Zudem soll eine intensive Vorberatung von Beschlussfassungen zu Schulbaumaßnahmen ermöglicht werden.
Der Unterausschuss wird als nicht öffentlich tagendes, vorberatendes Organ ohne Entscheidungskompetenz fungieren. Die Besetzung soll sich an den aktuellen Mehrheitsverhältnissen im Rat orientieren und insgesamt zwölf Mitglieder umfassen. Vorgesehen ist eine Verteilung der Sitze entsprechend der Sitzverteilung in den zuständigen Ausschüssen: Vier Mitglieder sollen von der CDU-Fraktion, drei von der SPD-Fraktion und zwei von der AfD-Fraktion entsandt werden. Je ein Mitglied wird von den Fraktionen der Grünen, der Linken sowie der EBB/FDP benannt. Die Fraktionen sind für die Nominierung ihrer Vertreter und Stellvertreter verantwortlich, während andere Fraktionen als Zuhörer teilnehmen können.
Die erste Sitzung des Unterausschusses ist für den 11. Juni 2026 geplant. In diesem Rahmen sollen der Vorsitz sowie die Schriftführung gewählt werden. Die Geschäftsführung des Gremiums wird durch die Stabsstelle Projektkoordination sichergestellt.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.ABildung des Unterausschusses für Schulplanung und SchulbauZur Vorlage · 0686/2026/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ausschüsse für Schule und Bildung sowie für Stadtentwicklung, -planung und Bauen beabsichtigen die Bildung eines Unterausschusses für Schulplanung und Schulbau. Dieses Gremium soll als nicht öffentlich tagendes, vorberatendes Organ fungieren, das über keine eigene Entscheidungskompetenz verfügt. Ziel des Unterausschusses ist es, frühzeitig Informationen zum Fortschritt der Schulentwicklungsplanung sowie zur Schaffung notwendiger Schulplätze bereitzustellen und eine intensive Vorberatung von Beschlüssen zu Schulbaumaßnahmen zu ermöglichen.
Die Besetzung des Unterausschusses soll sich aus insgesamt zwölf Mitgliedern zusammensetzen, die von den zuständigen Ausschüssen entsandt werden. Die Verteilung der Mandate orientiert sich an den aktuellen Mehrheitsverhältnissen im Rat: Die CDU-Fraktion stellt vier Mitglieder, die SPD-Fraktion drei und die AfD-Fraktion zwei Mitglieder. Die Fraktionen GRÜNE, Die Linke sowie EBB/FDP entsenden jeweils ein Mitglied. Es obliegt den Fraktionen, die ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter zu benennen. Gruppen, die nicht in der Besetzung vertreten sind, können gemäß den geltenden Geschäftsordnungen als Zuhörer teilnehmen. Die erste Sitzung des Unterausschusses ist für den 11. Juni 2026 vorgesehen, um den Vorsitz sowie die Schriftführung zu wählen. Die Geschäftsführung wird durch die Stabsstelle 07-01 sichergestellt.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Bericht des Fördermittelmanagements der Immobilienwirtschaft für das 2. Halbjahr 2025Zur Vorlage · 0606/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht des Fördermittelmanagements der Immobilienwirtschaft für das zweite Halbjahr 2025 dokumentiert den Abschluss von Maßnahmen im Rahmen des KInvFG 2. Insgesamt wurden 25 Projekte, darunter Sanierungen von Schulturnhallen, Schultoiletten und eine Schulsanierung, mit einem Fördervolumen von rund 56,73 Millionen Euro abgeschlossen. Die Gesamtkosten dieser Maßnahmen beliefen sich auf etwa 81,51 Millionen Euro, wobei die Stadt einen Eigenanteil von rund 24,78 Millionen Euro leistete. Für den Zeitraum von 2025 bis 2036 wurde der Stadt Essen ein Budget aus dem NRW-Infrastrukturgesetz in Höhe von rund 335,02 Millionen Euro bewilligt. Im Bereich der OGS-Förderung wurden bisher über 7 Millionen Euro abgerufen, wobei die Programmlaufzeit bis Ende 2029 verlängert wurde. Zudem liegt ein Förderantrag für den Erweiterungsneubau des Theo-Dorff-Gymnasiums über rund 200.100 Euro vor.
Weitere Fördermaßnahmen umfassen die NRW-Sportschule am Helmholtz-Gymnasium, für die bereits Mittel für einen Trainingsraum sowie eine Zweifachsporthalle vereinnahmt wurden. Für das Museum Folkwang wurden Landes- und Bundeszuwendungen in Höhe von jeweils 2,5 Millionen Euro bewilligt, deren Mittelabruf ab dem vierten Quartal 2026 geplant ist. Für Schloss Borbeck wurde ein Antrag im INK-Auswahlverfahren vorbereitet. Bezüglich der Sanierung historischer Fenster am Rathaus Werden ist die Beauftragung eines Sachverständigen für das erste Quartal 2026 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse und der Rat die vorliegenden Informationen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Sanierung der Essener Schultoiletten hier: Sachstand 4. Quartal 2025 und 1. Quartal 2026Zur Vorlage · 0323/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse werden über den Sachstand der Sanierung von Schultoiletten im Zeitraum des vierten Quartals 2025 und des ersten Quartals 2026 informiert. Im Berichtszeitraum wurden fünf Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 3,85 Millionen Euro brutto abgeschlossen. Damit verringert sich die Anzahl der noch sanierungsbedürftigen Anlagen von zuvor 52 auf aktuell 47 Standorte.
Die Umsetzung der verbleibenden Projekte verteilt sich auf drei Bereiche: Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) führt 25 Sanierungen in der Bauausführung durch. Die EABG betreut 13 Maßnahmen, wovon acht in der Bauphase sind; zudem übernimmt die EABG aus Kapazitätsgründen drei Neubau- und Abbruchmaßnahmen der GVE, unter anderem an der Schule am Krausen Bäumchen sowie der Theodor-Fliedner-Schule. Der Fachbereich Immobilienwirtschaft bearbeitet neun Projekte, wobei sich vier in der Bauausführung und fünf in der Grundlagenermittlung befinden.
Die Kostenentwicklung wird durch detailliertere Planungen, neue Anforderungen wie die Installation von Lüftungsanlagen sowie allgemeine Preissteigerungen und Schadstoffsanierungen beeinflusst. Die Finanzierung der konsumtiven Maßnahmen erfolgt aus bestehenden Instandhaltungsrückstellungen, während die investiven Einzelprojekte nach aktuellem Stand ausfinanziert sind.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Maria-Wächtler-Gymnasium, Abzweig Isenbergstraße 77, 45130 Essen hier: Erneuerung des naturwissenschaftlichen Bereiches / Schulentwicklungsplanung G9Zur Vorlage · 0160/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn zur Erneuerung des naturwissenschaftlichen Bereichs am Maria-Wächtler-Gymnasium in Rüttenscheid beschließen. Die Maßnahme an der Isenbergstraße 77 umfasst die Modernisierung der Chemie- und Biologieräume, um den Anforderungen der Schulentwicklungsplanung G9 gerecht zu werden.
Die geplanten Arbeiten sollen sicherstellen, dass im Chemieraum ein Unterrichtsbetrieb für bis zu 32 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig möglich ist. Hierfür ist unter anderem der Einbau eines Stahlträgers zum Ersatz einer tragenden Wand sowie die Erneuerung des Deckenversorgungssystems vorgesehen. Die Umsetzung erfolgt in zwei Bauabschnitten, um den laufenden Schulbetrieb aufrechtzuerhalten. Der erste Abschnitt umfasst die Biologieräume und soll im Sommer 2026 beginnen, mit einem voraussichtlichen Abschluss im April 2027. Im zweiten Schritt werden die Chemieräume umgebaut, wobei der Baubeginn für April oder Mai 2027 geplant ist. Die Fertigstellung der gesamten Maßnahme wird für April 2028 erwartet. Neben baulichen Veränderungen an Wänden und Decken sind auch Arbeiten an der Elektro-, Wasser- und Heizungsinstallation sowie eine mögliche Schadstoffsanierung Teil des Vorhabens.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.200.000 Euro brutto. Davon entfallen 884.000 Euro auf die Baugewerke, die aus Instandhaltungsrücklagen finanziert werden sollen. Die Kosten für die neue Ausstattung in Höhe von 316.000 Euro werden durch eine Mittelumschichtung aus dem Neubauprogramm für Schulerweiterungen gedeckt.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Leibniz-Gymnasium, Stankeitstraße 22,45326 Essen Errichtung eines Ersatzbaus am Abzweig Mallinckrodtstraße 11 als Interimslösung für den geplanten Erweiterungsbau am Hauptstandort hier: KostenanpassungZur Vorlage · 0336/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Projekt eines Interimsgebäudes an der Mallinckrodtstraße 11, das als Ersatzlösung für den geplanten Erweiterungsbau des Leibniz-Gymnasiums dient, wird eine Kostenanpassung beantragt. Die Gesamtkosten sollen von bisher rund 4.620.000 Euro brutto auf insgesamt 5.313.000 Euro brutto steigen, was einer Erhöhung um 693.000 Euro entspricht.
Die Kostensteigerung resultiert unter anderem aus dem Ergebnis des Vergabeverfahrens für das Gewerk Modulbau, dessen Auftragssumme mit rund 3.993.000 Euro höher ausfiel als die ursprüngliche Schätzung. Zudem steigen die Baunebenkosten um 235.000 Euro, da aufgrund fehlender interner Kapazitäten externe Fachplanungsleistungen beauftragt werden müssen. Ein weiterer Faktor ist die Aufnahme der Ertüchtigung von Sanitärräumen in die Interimsmaßnahme. Teilweise konnten diese Steigerungen durch eine Reduzierung des Sicherheitsbeiwerts sowie geringere Aufwendungen bei der Grundstückserschließung abgefedert werden.
Der Zeitplan sieht den Beginn der Tiefbau- und Gründungsarbeiten Mitte April 2026 vor. Nach der Anlieferung der Module im Mai soll der Innenausbau bis Mitte August 2026 abgeschlossen sein, sodass die Übergabe an die Nutzer für Ende August 2026 vorgesehen ist. Die Finanzierung der Differenz erfolgt durch eine Mittelumschichtung in Höhe von 473.000 Euro aus dem Projekt zum Anbau der Alfred-Krupp-Schule innerhalb des bestehenden Deckungsrings.
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Beratungsfolge
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Neubau Tiegelschule, Tiegelstraße 29, 45141 Essen hier: Kostenanpassung im laufenden Projekt TiegelschuleZur Vorlage · 0479/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über eine Kostenanpassung beim Neubau der Tiegelschule beraten. Die Vorlage sieht vor, die veranschlagten Gesamtkosten des Bauvorhabens von bisher rund 29,4 Millionen Euro brutto um etwa 2,9 Millionen Euro auf insgesamt 32,3 Millionen Euro brutto zu erhöhen.
Die Kostensteigerungen sind laut der Sachverhaltsdarstellung auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. Ein Wasserschaden im Zuge der Inbetriebnahme der Heizungsanlage machte zusätzliche Trocknungsmaßnahmen und Nacharbeiten an den Bodenbelägen erforderlich. Zudem führten unzureichende Leistungen einzelner Gewerke, insbesondere bei Putz- und Fassadenarbeiten, zu Mehraufwendungen für Nachbesserungen sowie für die Zwischenlagerung von Materialien und zusätzliche Anfahrten. Weitere kostentreibende Faktoren sind Lieferengpässe, Planungsanpassungen bei der Möbelausstattung sowie gestiegene Materialpreise.
Der Rohbau wurde Mitte 2024 fertiggestellt, derzeit finden Arbeiten am Innenausbau statt. Die Fertigstellung des Projekts ist für den Sommer 2026 geplant. Zur Deckung der Mehrkosten ist eine Mittelumschichtung vorgesehen. Dabei sollen Mittel aus dem Projekt zum Anbau der Alfred-Krupp-Schule genutzt werden, da dort im Haushaltsjahr 2026 ein geringerer Mittelabfluss prognostiziert wird.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (6. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Fokus SozialRaum: Aktueller Stand der Stadtteilsozialberichte im Rahmen der Integrierten strategischen SozialplanungZur Vorlage · 0555/2026/5 · Vorlage
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Im Rahmen der integrierten strategischen Sozialplanung hat die Stadt Essen neue Stadtteilsozialberichte für die Gebiete Holsterhausen, Ostviertel und Altendorf erstellt. Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass verschiedene Gremien, darunter der Ausschuss für Schule und Bildung sowie der Ausschuss für Soziale, Arbeit und Gesundheit, diese Berichte zur Kenntnis nehmen.
Die Berichte im Rahmen des Projekts „Fokus SozialRaum“ verknüpfen quantitative statistische Daten mit qualitativen Erkenntnissen aus lokalen Beteiligungsprozessen, wie etwa Sozialforen oder Rückmeldungen von Fachakteuren. Inhaltlich werden Themenbereiche wie die Bevölkerungsstruktur, Einkommen, Arbeitslosigkeit, Kinder- und Familienarmut sowie Bildung, Gesundheit und Wohnumfeld analysiert. Ziel der Berichterstattung ist es, kleinräumige Entwicklungen frühzeitig zu identifizieren und eine fachliche Grundlage für die kommunale Sozialpolitik und künftige Planungsprozesse zu schaffen.
Die Ergebnisse sollen digital veröffentlicht werden und als Arbeitsgrundlage für Fachbereiche, lokale Netzwerke sowie politische Entscheidungsprozesse dienen. Zudem ist geplant, die Inhalte mit lokalen Akteuren zu diskutieren, um Handlungsansätze weiter zu konkretisieren. Die Stadtverwaltung sieht vor, die sozialräumliche Berichterstattung kontinuierlich auszubauen; als nächste Schritte sind Berichte für das Südostviertel und das Nordviertel vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 03.06.2026 · Seniorenrat (3. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 28.05.2026 · Inklusionsbeirat (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.AWir alle sind Essen - Gemeinsam für ein friedliches Miteinander: Erzähl‘ mir deine Geschichte!“, Aktionstag am 2. Juli 2026Zur Vorlage · 0824/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Am 2. Juli 2026 findet auf dem UNESCO-Welterbe Zollverein der Aktionstag „Wir alle sind Essen – Gemeinsam für ein friedliches Miteinander: Erzähl‘ mir deine Geschichte!“ statt. Die Veranstaltung wird vom Geschäftsbereich Jugend, Bildung und Kultur geleitet und entstand in Kooperation mit der Essener Allianz für Weltoffenheit als Reaktion auf die terroristischen Angriffe auf Israel am 7. Oktober 2023.
Das Programm ist von 9 bis 17 Uhr angesetzt und umfasst morgendliche Angebote für Schulklassen sowie einen „Markt der Möglichkeiten“ und eine Plenarsitzung in der Halle 12, die eine Begrüßung durch den Oberbürgermeister beinhaltet. Im Fokus stehen Erzähl- und Gesprächsrunden, in denen Bürgerinnen und Bürger aus ihren Lebensgeschichten berichten. Dabei sollen verschiedene Aspekte der Essener Stadtgesellschaft wie Migrationserfahrungen, Identität oder Behinderung thematisiert werden, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratische Prozesse zu fördern. Am Nachmittag sind Workshops für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie interessierte Bürger vorgesehen, wobei eine Online-Anmeldung notwendig ist.
Die Vorlage, die unter anderem von Beigeordnetem Al Ghusain unterzeichnet wurde, sieht vor, dass verschiedene Ausschüsse und Beiräte den Aktionstag zur Kenntnis nehmen. Ergänzend zum Programm auf dem Gelände der Stiftung Zollverein findet ab 17 Uhr das Kultur-Festival „Boulevard of Dreams“ statt. Zudem können lokale Akteure ihre Aktivitäten zu Themen wie Demokratie oder Antidiskriminierung in einem Veranstaltungskalender der Initiative eintragen lassen.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (5. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 03.06.2026 · Kulturausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · Seniorenrat (3. Sitzung)
- 28.05.2026 · Inklusionsbeirat (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.05.2026 · Kulturbeirat (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Umsetzung der Präventionsoffensive für die Zielgruppe der jungen Jugendlichen bis zum Übergang von der Schule in den Beruf im Jahr 2026Zur Vorlage · 0552/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen setzt im Jahr 2026 die Präventionsoffensive für junge Jugendliche um, die sich im Übergang von der Schule in den Beruf befinden. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage beläuft sich das Fördervolumen auf 477.700 Euro. Zuvor standen seit dem Jahr 2019 jährlich Mittel in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung.
Die Verwaltung hat für die Umsetzung der Offensive eine Modifizierung der Mittelbereitstellung erarbeitet, die drei Schwerpunkte umfasst. Ein Fokus liegt auf der Sicherung von Angeboten zur beruflichen Orientierung und zum Übergang von der Schule in den Beruf. Dabei bleiben Projekte wie das Projektbüro „Get contact“ der Jugendberufsagentur sowie die Jugendfarm durch alternative Förderpositionen im Haushalt bestehen. Das Projekt „NeZa“ wird weiterhin über kommunale Eigenanteile aus Landesmitteln finanziert. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vermittlung von Medienkompetenzen, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit sozialen Medien sowie der Sucht- und Gewaltprävention. Zudem erfolgt eine anteilige Finanzierung des Programms „Jugendbeteiligung in Essen“.
Die Verteilung der Mittel umfasst zudem einen Anteil von 250.000 Euro, der nach einem festgelegten Quotierungsschlüssel vergeben wurde. Die weitere Entwicklung der Förderschwerpunkte wird in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus der Verwaltung und Vertretern der Jugendhilfe-Arbeitsgemeinschaften erfolgen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 10.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · Jugendhilfeausschuss (4. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Neustrukturierung der Einzugsgebiete im Bereich der Essener Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zum Schuljahr 2026/2027Zur Vorlage · 0633/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Schuljahr 2026/2027 ist eine Neustrukturierung der Einzugsgebiete für die Essener Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung vorgesehen. Hintergrund der Maßnahme ist die Zunahme der Schülerzahlen in diesem Bereich, wobei die Comenius-Schule seit 2015 einen deutlichen Anstieg verzeichnete. Da die räumlichen Kapazitäten an der Comenius-Schule erschöpft sind, werden die Stadtteile Altenessen-Süd, Schonnebeck und Stoppenberg ab dem genannten Schuljahr der Pestalozzi-Schule zugeordnet. Die Pestalozzi-Schule kann diese zusätzlichen Schüler durch die vorübergehende Nutzung von Räumlichkeiten der neu gegründeten GGS Tiegelschule aufnehmen.
An der Traugott-Weise-Schule ergeben sich durch die Neuregelung keine Veränderungen in den Einzugsgebieten. Die bisherigen Zuteilungen für Förderschulen mit den Schwerpunkten Sprache sowie Lernen, emotionale und soziale Entwicklung bleiben unverändert bestehen. Die neuen Einzugsgebiete wurden in Abstimmung mit den Schulen, der Schulaufsicht und dem Schulträger festgelegt.
Die Neuregelung betrifft Kinder, die bisher noch keiner Förderschule zugeordnet sind. Für Bestandschüler gilt, dass sie ihre jeweilige Schule auch bei einem Umzug innerhalb der neuen Gebiete beibehalten können. Individuelle pädagogische Ausnahmen werden im Einzelfall geprüft. Da die Schülerzahlen weiterhin steigen, bleibt eine weitere Neustrukturierung in den kommenden Jahren möglich. Die finanziellen Auswirkungen auf den Schülerspezialverkehr sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beziffert.
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Beratungsfolge
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.1Neustrukturierung der Einzugsgebiete im Bereich der Essener Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zum Schuljahr 2026/2027 (DS 0633/2026/4) hier: Standort für eine Förderschule Geistige EntwicklungZur Vorlage · 0863/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD im Rat der Stadt Essen haben mit der Vorlage 0863/2026/CDU/SPD einen gemeinsamen Antrag zur Neustrukturierung der Einzugsgebiete von Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung für das Schuljahr 2026/2027 vorgelegt.
Im Rahmen dieses Antrags wird die Stadtverwaltung aufgefordert, bis zum Ende des zweiten Quartals 2026 einen geeigneten Standort für eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zu benennen. Im Anschluss an diese Benennung sollen den zuständigen Ratsgremien spätestens im dritten Quartal 2026 die weiteren Planungsschritte zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Das Verfahren sieht vor, dass der Ausschuss für Schule und Bildung eine Empfehlung abgibt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die entsprechenden Informationen zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Einrichtung eines Teilstandorts für die städtische Förderschule Comenius-Schule bei gleichzeitiger Auflösung des Teilstandorts der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Burgaltendorf rückwirkend zum Schuljahr 2025/2026Zur Vorlage · 0641/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0641/2026/4 sieht eine organisatorische Änderung der Schulstandorte in Essen zum Schuljahr 2025/2026 vor. Geplant ist die rückwirkende Einrichtung eines neuen Teilstandorts der städtischen Förderschule Comenius-Schule sowie die gleichzeitige Auflösung des Teilstandorts der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Burgaltendorf. Konkret soll der Teilstandort der Grundschule in der Holteyer Straße 25 zum 31. Juli 2025 aufgegeben werden, damit das Gebäude ab dem 1. August 2025 dauerhaft als Teilstandort der Comenius-Schule genutzt werden kann.
Grund für diese Maßnahme ist der Anstieg der Schülerzahlen an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung. Die Verwaltung gibt an, dass die Schülerzahl der Comenius-Schule von 125 im Jahr 2015 auf 247 im Jahr 2025 gestiegen ist. Am neuen Teilstandort sollen im Schuljahr 2025/2026 vier Klassen mit insgesamt 58 Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII die Maßnahme zur Kenntnis nimmt, der Ausschuss für Schule und Bildung eine Empfehlung ausspricht und der Rat der Stadt Essen die Entscheidung endgültig beschließt. Angaben zu konkreten Sachkosten oder deren Finanzierung sind in der Vorlage nicht enthalten. Die Vorprüfung der Klimarelevanz wurde auf Stufe 1 eingestuft, wobei die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv bewertet werden.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Förderprogramm "Kulturstrolche" für GrundschulkinderZur Vorlage · 0151/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ausschüsse für Schule und Bildung sowie für Kultur sollen die Einführung des Förderprogramms „Kulturstrolche“ für die Stadt Essen zum Schuljahr 2026/27 zur Kenntnis nehmen. Das landesweite Programm wird vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert und steht unter der Trägerschaft der Kultursekretariate NRW Gütersloh und Wuppertal.
Ziel des Projekts ist es, Grundschulkinder im Klassenverband über mehrere Jahre hinweg systematisch an Kunst und Kultur heranzuführen. Die Kinder sollen durch die Erkundung kultureller Orte und die Teilnahme an künstlerischen Prozessen Einblicke in verschiedene Kultursparten erhalten. In Essen erfolgt die Umsetzung durch das Bildungsbüro im Fachbereich Schule, wobei die Abstimmung mit dem Kulturamt der Stadt sowie die Integration in das kommunale Gesamtkonzept für Kulturelle Bildung erfolgt.
Die lokale Projektleitung übernimmt die Koordination, die Qualitätssicherung und die Beantragung von Fördermitteln, die pro Haushaltsjahr maximal 5.500 Euro betragen können. Die kulturellen Angebote werden von lokalen Akteuren und Institutionen realisiert. Derzeit befinden sich die Auswahl der teilnehmenden Schulen sowie der beteiligten Kulturpartner in der Abstimmungs- und Entwicklungsphase.
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Beratungsfolge
- 03.06.2026 · Kulturausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Sachstandsbericht Kulturelle Bildung und SchuleZur Vorlage · 0150/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht des Bildungsbüros der Stadt Essen befasst sich mit der kulturellen Bildung und der aktuellen Lage an Schulen. Im Rahmen des Landesprogramms „Kulturagenten für kreative Schulen NRW“ werden sechs Schulen durch zwei Kulturagentinnen unterstützt. Im Jahr 2025 wurden hierzu 39 Projekte mit 407 Lehrkräften und 2.060 Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Da Mittel des „Kunstgeldes“ entfallen, werden diese seit 2025 teilweise durch städtische Eigenmittel kompensiert. Das Landesprogramm „Kultur und Schule“ weist für das Schuljahr 2025/26 ein Fördervolumen von 134.054,82 Euro auf, wobei 50 Projektskizzen eingereicht wurden. Zudem wurde ein OGS-Modellprojekt mit 15.000 Euro gefördert.
Ein weiteres Modellprojekt zur kulturellen Bildung im Ganztag wird vom Fachbereich Schule und dem Kulturamt an drei Grundschulen umgesetzt. Die Angebote umfassen die Sparten Bildende Kunst, Tanz sowie Neue Medien und beinhalten Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte. Für das Schuljahr 2026/2027 sind Projekte über das Landesprogramm „Kultur und Schule“ geplant. Im Rahmen des LAUTSTARK-Netzwerks fand im Januar 2026 ein Runder Tisch für 13 Grundschulen statt; ein Folgetermin ist für Anfang 2027 vorgesehen. Das Begegnungsprojekt „Connect. Create. Change.“ sieht für die Schuljahre 2027/28 und 2028/29 eine zweijährige Pilotphase an vier weiterführenden Schulen vor, wobei die Finanzierung derzeit gesucht wird. Ab dem Schuljahr 2026/27 bietet das „Chancenbudget Kultur“ im Rahmen des Startchancen-Programms zusätzliche Fördermöglichkeiten für Startchancen-Schulen. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Schule und Bildung sowie den Kulturausschuss vor.
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Beratungsfolge
- 03.06.2026 · Kulturausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Fortführung der landesgeförderten SchulsozialarbeitZur Vorlage · 0419/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Fortführung und Verstetigung der landesgeförderten Schulsozialarbeit, um die Finanzierung von 29,6 Stellen bei freien Trägern ab dem Schuljahr 2026/2027 sicherzustellen. Hierfür ist eine Erhöhung des kommunalen Eigenanteils um 414.400 Euro vorgesehen, wodurch sich die Gesamtsumme des Eigenanteils auf 1.125.627 Euro erhöht. Diese Maßnahme dient dazu, die Differenz zwischen der Landesförderung und den tatsächlichen Personalkosten zu decken. Für das Haushaltsjahr 2026 fallen anteilig 172.667 Euro an, die durch den Fachbereich 40 sowie den Geschäftsbereich 4 kompensiert werden sollen.
Die Beantragung der Förderung ist an die Frist zum 30. April 2026 gebunden. Laut Vorlage ist eine Fortführung des bestehenden Modells mit den vorhandenen Mitteln nicht möglich, und eine Neuausschreibung der Leistungen kann innerhalb der vorgegebenen Antragsfrist nicht durchgeführt werden. Die Notwendigkeit der Schulsozialarbeit wird mit den gesetzlichen Vorgaben der Paragraphen 13 und 13a des Sozialgesetzbuches VIII begründet. Im Rahmen der Klimaschutz-Vor-Einschätzung wurde die Klimarelevanz als positiv eingestuft, wobei eine detaillierte Prüfung der Treibhausgas-Emissionen entfällt.
Der Beratungsablauf sieht die Kenntnisnahme im Jugendhilfeausschuss am 28. April 2026 sowie eine Empfehlung durch den Ausschuss für Schule und Bildung am 13. Mai 2026 vor. Die abschließende Entscheidung über den Beschlussvorschlag soll durch den Rat der Stadt Essen am 27. Mai 2026 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · Jugendhilfeausschuss (4. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19.Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2026 in den Projekten 5.402204 „Erstausstattung Realschulen“ und 5.402304 „Erstausstattung Gymnasien“Zur Vorlage · 0690/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Haushaltsjahr 2026 wird in der Stadt Essen die Bereitstellung von Mitteln für die Erstausstattung verschiedener Schulen beantragt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Gesamtsumme von rund 2.658.000 Euro vor, um die Ausstattung mit Mobiliar und IT-Infrastruktur in vier Realschulen und acht Gymnasien sicherzustellen. Dabei wird für das Projekt „Erstausstattung Realschulen“ eine überplanmäßige Mittelbereitstellung von 850.000 Euro sowie für das Projekt „Erstausstattung Gymnasien“ eine außerplanmäßige Bereitstellung von 1.450.000 Euro beantragt.
Die zusätzlichen Bedarfe resultieren aus laufenden Schulbaumaßnahmen, Sanierungen und Erweiterungen. Betroffen sind unter anderem die Abendrealschule Eiberg, die Realschule am Schloss Borbeck sowie das Carl-Humann-Gymnasium und das Gymnasium Essen-Überruhr. Die Bereitstellung der Mittel dient dazu, den ordnungsgemäßen Schulbetrieb zum Schuljahresbeginn 2026/2027 zu gewährleisten. Zur Deckung der Kosten sollen Mittel aus dem Projekt „Erstausstattung Gesamtschulen“ genutzt werden, da es bei dortigen Maßnahmen zu Verzögerungen im Baufortschritt gekommen ist. Die Vorlage durchläuft die Beratung im Ausschuss für Schule und Bildung sowie im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19.AOffene Ganztagsschule hier: Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2026/2027Zur Vorlage · 0547/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0547/2026/4 befasst sich mit der Fortführung und Erweiterung der Gruppen der Offenen Ganztagsschule (OGS) für das Schuljahr 2026/2027. Geplant ist die Beibehaltung von 572 Gruppen sowie die Erweiterung um 77,5 Gruppen an insgesamt 84 Grundschulen und fünf Förderschulen. Dies führt zu einem Mehrbedarf von etwa 1.884 zusätzlichen Plätzen. Unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf soll der Rat der Stadt Essen der Erhöhung des städtischen Eigenanteils von circa 16,16 Millionen Euro auf rund 20,32 Millionen Euro zustimmen.
Die geplante Qualitätsoffensive umfasst die Einrichtung von 25 weiteren Koordinierungsstellen und die Integration von 35 Ergänzungskräften. Zudem sind Kosten für die Höhergruppierung von Erziehern und Springerstellen sowie für Küchenhilfen und Sportangebote des Essener Sportbundes e.V. vorgesehen. Für die Ausstattung der neuen Gruppen sind 1,55 Millionen Euro, für bestehende Gruppen 2,22 Millionen Euro veranschlagt.
Für das Haushaltsjahr 2026 werden Gesamtaufwendungen von 58,9 Millionen Euro prognostiziert, woraus ein ungedeckter Fehlbetrag von 11,6 Millionen Euro resultiert. Die Bereitstellung dieses Mehrbedarfs soll im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung erfolgen, wobei eine Kompensation aus dem Bereich FB 40/GB 4 angestrebt wird. Die rechtliche Grundlage bildet die Verpflichtung zur Bereitstellung von Betreuungsplätzen nach dem SGB VIII sowie der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung nach dem Ganztagsförderungsgesetz ab dem Schuljahr 2026/2027.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 17.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 20.Einführung des gebundenen Ganztags am Lise-Meitner-Gymnasium Borbeck zum Schuljahr 2026/2027Zur Vorlage · 0145/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Umwandlung des Städtischen Mädchengymnasiums Essen-Borbeck in das Lise-Meitner-Gymnasium Borbeck zum 1. August 2026. Ziel dieser Maßnahme ist die Überführung der Sekundarstufe I in eine gebundene Ganztagsschule. Der Ausbau soll schrittweise erfolgen, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 im Schuljahr 2026/2027. Während die Schule derzeit 515 Schülerinnen und Schüler verzeichnet, wird für das Schuljahr 2026/2027 ein Anstieg auf insgesamt 609 Schüler prognostiziert.
Mit der Umstellung ergeben sich zusätzliche Kosten für die Mittagsverpflegung und die Essensausgabe. Die Sachkosten für die Verpflegung werden für das Jahr 2026 auf 5.040,00 € geschätzt und sollen ab 2028 auf 34.256,25 € ansteigen. Die Kosten für die Essensausgabe werden für 2026 mit 7.272,96 € angesetzt und steigen ab 2028 auf 32.956,00 € an. Der städtische Zuschuss pro Portion ist mit 1,25 € festgesetzt.
Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben ergibt sich aus der Verpflichtung der Stadt als Schulträger, gemäß dem Schulgesetz NRW ausreichende Schulplätze, angemessene Klassengrößen und die erforderliche Sachausstattung bereitzustellen. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz stuft die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv ein. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Umwandlung beschließt, während der Ausschuss für Schule und Bildung eine Empfehlung ausspricht und die Bezirksvertretung IV den Vorgang zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 21.Stiftung zur Einrichtung und Unterhaltung von Landheimen für die allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen in Essen (Schullandheimstiftung) hier: RücklagenzuführungZur Vorlage · 0418/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule und Bildung entscheidet am 13. Mai 2026 über die Zuführung von Mitteln an die Stiftung zur Einrichtung und Unterhaltung von Landheimen für die allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen in Essen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung des Jahres 2026 der Kapitalrücklage zuzuführen.
Die Stiftung wird vom Fachbereich Schule als Treuhänder verwaltet. Ein einziger Begünstigter der Stiftung ist der Verein der Eltern und Freunde des Leibniz-Gymnasiums Essen e.V., welcher das Schullandheim in Dorsten-Rhade betreibt. Um den Stiftungszweck nachhaltig zu sichern und das Vermögen gemäß dem Stiftungsgesetz Nordrhein-Westfalen ungeschmälert zu erhalten, ist eine jährliche Kapitalverstärkung durch die Bildung von Rücklagen vorgesehen.
Für das Haushaltsjahr 2026 werden Erträge in Höhe von etwa 35.900 Euro erwartet. Die geplante Zuführung zur Kapitalrücklage beläuft sich auf rund 11.950 Euro, was dem maximal zulässigen Anteil des Überschusses nach der Abgabenordnung entspricht.
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Beratungsfolge
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.Controllingbericht 4. Quartal 2025 des Fachbereiches SchuleZur Vorlage · 0728/2026/4 · Vorlage
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Im Ausschuss für Schule und Bildung in Essen wird im Rahmen der Sitzung am 13. Mai 2026 über den Controllingbericht des Fachbereichs Schule beraten. Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0728/2026/4 beinhaltet die Ergebnisse des vierten Quartals 2025 sowie die kumulierten Werte des gesamten Geschäftsjahres 2025.
Der Bericht, der von Beigeordnetem Al Ghusain vorgelegt wurde, dient der Darstellung der Kennzahlen innerhalb des Fachbereichs Schule für den genannten Zeitraum. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht lediglich zur Kenntnis nimmt. Damit werden die kumulierten Daten des Fachbereichs zum Abschluss des Jahres 2025 dem Gremium zur Information bereitgestellt. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Fachbereich Schule.
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Beratungsfolge
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.Beschlusskontrolle
- 24.Anträge
- 24.1Schulraumbedarfe für die Stadtbezirke II, VI, VIII und IX hier: Umsetzungsentscheidungen und MarkterkundungsgesprächeZur Vorlage · 0467/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Sicherung des Schulraumbedarfs in den Stadtbezirken I, II, VI, VIII und IX gestellt. Die Vorlage enthält konkrete Forderungen an die Stadtverwaltung zur künftigen Schulentwicklung in diesen Gebieten.
Ein zentraler Punkt ist die Realisierung eines Berufskollegs am künftigen Schulstandort Essen-Kupferdreh in der Prinz-Friedrich-Straße. Zudem soll die Grundständigkeit der UNESCO-Schule sowie weitere Schulplatzbedarfe abgesichert werden, indem eine Verlagerung nach Essen-Katernberg oder Essen-Stoppenberg forciert wird.
Darüber hinaus sieht der Antrag vor, innerhalb der Stadtbezirke II, VIII und IX mindestens eine Fläche für die Errichtung einer Gesamtschule aufzuzeigen. Hierfür sollen die erforderlichen Markterkundungsgespräche durchgeführt werden. Der Vorgang durchläuft nach den geplanten Beratungsfolgen die Anhörung in den betroffenen Bezirksvertretungen sowie die Beratung in den Ausschüssen für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie für Schule und Bildung, bevor der Rat der Stadt Essen eine Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — abgesetzt
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — ersetzt durch Antrag 0467/2026/CDU/SPD 1. Ergänzung
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — ersetzt durch DS 0467/2026/CDU/SPD 1.Ergänzung
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (4. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 19.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (4. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: abgesetzt - 24.1.1Schulraumbedarfe für die Stadtbezirke II, VI, VIII und IX hier: Umsetzungsentscheidungen und MarkterkundungsgesprächeZur Vorlage · 0467/2026/CDU/SPD 1. Ergänzung · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen von CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Sicherung des Schulraumbedarfs gestellt. Die Stadtverwaltung wird darin aufgefordert, am Standort Essen-Kupferdreh in der Prinz-Friedrich-Straße die Voraussetzungen für die Errichtung einer Gesamtschule zu schaffen. Die Planung soll dabei so flexibel gestaltet sein, dass bei Bedarf auch eine Nutzung als Gymnasium möglich bleibt. Nach Abstimmungen mit der Schulaufsichtsbehörde soll ein Beschlussvorschlag inklusive Zeit-, Kosten- und Beteiligungskonzept vorgelegt werden.
Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft die langfristige Sicherung der Kapazitäten an der UNESCO-Schule als Gymnasium, um Regelklassenstärken zu gewährleisten und Mehrklassigkeit zu vermeiden. Parallel dazu soll die Entwicklungsplanung für Berufskollegs, insbesondere für das Erich-Brost-, das Robert-Schuman- und das Berufskolleg Mitte, vorangetrieben werden. Hierbei sollen Standort- und Bauperspektiven sowie mögliche Campuslösungen mit gemeinsamer Nutzung von Fachräumen geprüft werden. Die Ergebnisse hierzu sollen spätestens im dritten Quartal 2026 vorgelegt werden.
Zudem wird die Erarbeitung eines Konzepts zur strategischen Weiterentwicklung der beruflichen Bildung in Kooperation mit der IHK und der Handwerkskammer gefordert, wobei auch die Gründung eines regionalen Bildungszentrums geprüft werden soll. Abschließend soll die Verwaltung Markterkundungsgespräche führen, um weitere Flächen für den Schulentwicklungsbedarf im gesamten Stadtgebiet zu identifizieren.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (6. Sitzung)
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 24.2Antrag Nr. 0467/2026/CDU/SPD Schulraumbedarfe für die Stadtbezirke II, VI, VIII und IX hier: Dringend benötigte Gesamtschulplätze jetzt schaffen!Zur Vorlage · 0609/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0609/2026/GRÜNE einen Antrag eingereicht, der verschiedene Maßnahmen zur Schulentwicklung in der Stadt vorsieht. Die Fraktion beantragt, das städtische Grundstück in der Prinz-Friedrich-Straße im Essener Stadtteil Kupferdreh als Standort für eine neue fünfzügige Gesamtschule festzulegen. Im Zuge der Planung soll geprüft werden, inwieweit die Voraussetzungen für eine NRW-Sportschule berücksichtigt werden können.
Darüber hinaus fordert der Antrag, die Suche nach einem weiteren geeigneten Grundstück für eine Gesamtschule im Essener Süden mit hoher Priorität fortzusetzen. Die Verwaltung soll zudem auf Basis von Schülerprognosen und der Einschätzung der Schulaufsicht darlegen, inwieweit im Stadtgebiet und insbesondere im Raum Stoppenberg/Katernberg perspektivisch Bedarf an zusätzlichen Gymnasialplätzen besteht.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Berichterstattung über den aktuellen Stand der Schulentwicklungsplanung im Bereich der Berufskollegs sowie über den Fortschritt bei der Suche nach geeigneten Flächen oder Bestandsgebäuden für berufsbildende Schulen an zentraler Stelle im Stadtgebiet. Die Begründung der Vorlage verweist auf einen wachsenden Bedarf an Schulplätzen im Essener Süden und eine ungleichmäßige Verteilung der Schulformen innerhalb des Stadtgebiets.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (6. Sitzung)
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 24.3Schulraumbedarfe für die Stadtbezirke II, VI, VIII und IX hier: Gymnasium Essen-KupferdrehZur Vorlage · 0798/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 0798/2026/AFD die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, am künftigen Schulstandort Essen-Kupferdreh die Voraussetzungen für eine weiterführende Schule mit der Zielrichtung Gymnasium zu schaffen. Nach Abschluss der erforderlichen Abstimmungen mit der oberen Schulaufsichtsbehörde soll dem Rat der Stadt Essen ein entsprechender Beschlussvorschlag vorgelegt werden.
Die Begründung des Antrags stützt sich auf eine hohe Nachfrage nach Übergängen auf das Gymnasium im Essener Süden, welche durch die dort vorhandenen Gymnasien nicht vollständig gedeckt werden könne. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Nachfragedruck auch in Zukunft anhalten wird. Die Fraktion spricht sich dabei für die Schulform Gymnasium aus und sieht eine Gesamtschule als weniger erfolgversprechende Lösung an, wobei auf die Schließung der ehemaligen Gesamtschule Süd verwiesen wird.
Der Antrag ist zur Beratung in der Bezirksvertretung VIII sowie in den Ausschüssen für Stadtentwicklung, -planung und Bauen und für Schule und Bildung vorgesehen, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — abgesetzt
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
Ergebnis: abgesetzt - 25.Mitteilungen und Anfragen
- 25.1Anfrage AfD Ratsfraktion
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 26.Mitteilungen
- 26.1Vorstellung des Schulleiters des Berufskollegs Mitte
- 27.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil