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Vorlage

Stiftung zur Einrichtung und Unterhaltung von Landheimen für die allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen in Essen (Schullandheimstiftung) hier: Rücklagenzuführung

0418/2026/4 13.05.2026 Schule

🟢 Beschlossen 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Schule und Bildung entscheidet am 13. Mai 2026 über die Zuführung von Mitteln an die Stiftung zur Einrichtung und Unterhaltung von Landheimen für die allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen in Essen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung des Jahres 2026 der Kapitalrücklage zuzuführen.

Die Stiftung wird vom Fachbereich Schule als Treuhänder verwaltet. Ein einziger Begünstigter der Stiftung ist der Verein der Eltern und Freunde des Leibniz-Gymnasiums Essen e.V., welcher das Schullandheim in Dorsten-Rhade betreibt. Um den Stiftungszweck nachhaltig zu sichern und das Vermögen gemäß dem Stiftungsgesetz Nordrhein-Westfalen ungeschmälert zu erhalten, ist eine jährliche Kapitalverstärkung durch die Bildung von Rücklagen vorgesehen.

Für das Haushaltsjahr 2026 werden Erträge in Höhe von etwa 35.900 Euro erwartet. Die geplante Zuführung zur Kapitalrücklage beläuft sich auf rund 11.950 Euro, was dem maximal zulässigen Anteil des Überschusses nach der Abgabenordnung entspricht.

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