Essen Transparent

← Alle Vorlagen

Vorlage

Fortführung der landesgeförderten Schulsozialarbeit

0419/2026/4 Schule

🟢 Beschlossen 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) · einstimmig empfohlen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Essen plant die Fortführung und Verstetigung der landesgeförderten Schulsozialarbeit, um die Finanzierung von 29,6 Stellen bei freien Trägern ab dem Schuljahr 2026/2027 sicherzustellen. Hierfür ist eine Erhöhung des kommunalen Eigenanteils um 414.400 Euro vorgesehen, wodurch sich die Gesamtsumme des Eigenanteils auf 1.125.627 Euro erhöht. Diese Maßnahme dient dazu, die Differenz zwischen der Landesförderung und den tatsächlichen Personalkosten zu decken. Für das Haushaltsjahr 2026 fallen anteilig 172.667 Euro an, die durch den Fachbereich 40 sowie den Geschäftsbereich 4 kompensiert werden sollen.

Die Beantragung der Förderung ist an die Frist zum 30. April 2026 gebunden. Laut Vorlage ist eine Fortführung des bestehenden Modells mit den vorhandenen Mitteln nicht möglich, und eine Neuausschreibung der Leistungen kann innerhalb der vorgegebenen Antragsfrist nicht durchgeführt werden. Die Notwendigkeit der Schulsozialarbeit wird mit den gesetzlichen Vorgaben der Paragraphen 13 und 13a des Sozialgesetzbuches VIII begründet. Im Rahmen der Klimaschutz-Vor-Einschätzung wurde die Klimarelevanz als positiv eingestuft, wobei eine detaillierte Prüfung der Treibhausgas-Emissionen entfällt.

Der Beratungsablauf sieht die Kenntnisnahme im Jugendhilfeausschuss am 28. April 2026 sowie eine Empfehlung durch den Ausschuss für Schule und Bildung am 13. Mai 2026 vor. Die abschließende Entscheidung über den Beschlussvorschlag soll durch den Rat der Stadt Essen am 27. Mai 2026 erfolgen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 201 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

Verwandte Vorlagen

Weitere Vorlagen: Schule

Aus derselben Sitzung

Alle Vorlagen aus Mai 2026 · Archiv nach Monat