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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Vorstellung der Kinderstiftung Essen
- 2.Nutzungs- und Entgeltordnungen für die Bürgerzentren und Einrichtungen der Stadteilarbeit in kommunaler TrägerschaftZur Vorlage · 0043/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über angepasste sowie neue Nutzungs- und Entgeltordnungen für verschiedene Bürgerzentren und Einrichtungen der Stadtteilarbeit in kommunaler Trägerschaft entscheiden. Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht eine Aktualisierung der bestehenden Regelungen für das Bürgerhaus Oststadt, das Bürgerzentrum Villa Rü sowie das Jugend- und Bürgerzentrum Werden vor. Dabei wird insbesondere zwischen einer stundenweisen und einer ganztägigen Nutzung von Räumlichkeiten unterschieden. Während die Höhe der Entgelte im Vergleich zu 2019 weitgehend unverändert bleibt, wurde für das Bürgerhaus Oststadt eine Regelung zur Raumvermietung an Privatpersonen nach 22 Uhr angepasst, um soziale und gemeinwohlorientierte Angebote zu stärken.
Zudem werden die Regelungen für fünf weitere Einrichtungen synchronisiert, wobei die Bedingungen für eine kostenfreie Raumnutzung präzisiert wurden. Diese gilt nun ausdrücklich sowohl für Einzelveranstaltungen als auch für die Umsetzung von Projekten innerhalb der Einrichtungen. Parallel dazu werden erstmals neue Nutzungs- und Entgeltordnungen für das Begegnungszentrum Kraysel sowie die Stadtteilbüros KaBüZe und M.56 vorgeschlagen. Für das Kooperationsprojekt Haus für Bildung und Kultur Storp 9, bei dem die Raumvergabe über den Verein Storp 9 e.V. erfolgt, ist keine eigene kommunale Ordnung vorgesehen, jedoch sollen Fremdnutzungen bestmöglich an die bestehenden Vorgaben der anderen Einrichtungen angeglichen werden.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · Jugendhilfeausschuss (4. Sitzung)
- 3.Umsetzung der Präventionsoffensive für die Zielgruppe der jungen Jugendlichen bis zum Übergang von der Schule in den Beruf im Jahr 2026Zur Vorlage · 0552/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen setzt im Jahr 2026 die Präventionsoffensive für junge Jugendliche um, die sich im Übergang von der Schule in den Beruf befinden. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage beläuft sich das Fördervolumen auf 477.700 Euro. Zuvor standen seit dem Jahr 2019 jährlich Mittel in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung.
Die Verwaltung hat für die Umsetzung der Offensive eine Modifizierung der Mittelbereitstellung erarbeitet, die drei Schwerpunkte umfasst. Ein Fokus liegt auf der Sicherung von Angeboten zur beruflichen Orientierung und zum Übergang von der Schule in den Beruf. Dabei bleiben Projekte wie das Projektbüro „Get contact“ der Jugendberufsagentur sowie die Jugendfarm durch alternative Förderpositionen im Haushalt bestehen. Das Projekt „NeZa“ wird weiterhin über kommunale Eigenanteile aus Landesmitteln finanziert. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vermittlung von Medienkompetenzen, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit sozialen Medien sowie der Sucht- und Gewaltprävention. Zudem erfolgt eine anteilige Finanzierung des Programms „Jugendbeteiligung in Essen“.
Die Verteilung der Mittel umfasst zudem einen Anteil von 250.000 Euro, der nach einem festgelegten Quotierungsschlüssel vergeben wurde. Die weitere Entwicklung der Förderschwerpunkte wird in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus der Verwaltung und Vertretern der Jugendhilfe-Arbeitsgemeinschaften erfolgen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 10.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · Jugendhilfeausschuss (4. Sitzung)
- 3.AFortführung der landesgeförderten SchulsozialarbeitZur Vorlage · 0419/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Fortführung und Verstetigung der landesgeförderten Schulsozialarbeit, um die Finanzierung von 29,6 Stellen bei freien Trägern ab dem Schuljahr 2026/2027 sicherzustellen. Hierfür ist eine Erhöhung des kommunalen Eigenanteils um 414.400 Euro vorgesehen, wodurch sich die Gesamtsumme des Eigenanteils auf 1.125.627 Euro erhöht. Diese Maßnahme dient dazu, die Differenz zwischen der Landesförderung und den tatsächlichen Personalkosten zu decken. Für das Haushaltsjahr 2026 fallen anteilig 172.667 Euro an, die durch den Fachbereich 40 sowie den Geschäftsbereich 4 kompensiert werden sollen.
Die Beantragung der Förderung ist an die Frist zum 30. April 2026 gebunden. Laut Vorlage ist eine Fortführung des bestehenden Modells mit den vorhandenen Mitteln nicht möglich, und eine Neuausschreibung der Leistungen kann innerhalb der vorgegebenen Antragsfrist nicht durchgeführt werden. Die Notwendigkeit der Schulsozialarbeit wird mit den gesetzlichen Vorgaben der Paragraphen 13 und 13a des Sozialgesetzbuches VIII begründet. Im Rahmen der Klimaschutz-Vor-Einschätzung wurde die Klimarelevanz als positiv eingestuft, wobei eine detaillierte Prüfung der Treibhausgas-Emissionen entfällt.
Der Beratungsablauf sieht die Kenntnisnahme im Jugendhilfeausschuss am 28. April 2026 sowie eine Empfehlung durch den Ausschuss für Schule und Bildung am 13. Mai 2026 vor. Die abschließende Entscheidung über den Beschlussvorschlag soll durch den Rat der Stadt Essen am 27. Mai 2026 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · Jugendhilfeausschuss (4. Sitzung)
- 3.BBeschlusskontrolle
- 3.CNiederschrift Nr. 2 über die Sitzung vom 10.02.2026
- 4.Verweisung an die JHA-Unterausschüsse
- 5.Anträge
- 6.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil