Einrichtung eines Teilstandorts für die städtische Förderschule Comenius-Schule bei gleichzeitiger Auflösung des Teilstandorts der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Burgaltendorf rückwirkend zum Schuljahr 2025/2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0641/2026/4 sieht eine organisatorische Änderung der Schulstandorte in Essen zum Schuljahr 2025/2026 vor. Geplant ist die rückwirkende Einrichtung eines neuen Teilstandorts der städtischen Förderschule Comenius-Schule sowie die gleichzeitige Auflösung des Teilstandorts der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Burgaltendorf. Konkret soll der Teilstandort der Grundschule in der Holteyer Straße 25 zum 31. Juli 2025 aufgegeben werden, damit das Gebäude ab dem 1. August 2025 dauerhaft als Teilstandort der Comenius-Schule genutzt werden kann.
Grund für diese Maßnahme ist der Anstieg der Schülerzahlen an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung. Die Verwaltung gibt an, dass die Schülerzahl der Comenius-Schule von 125 im Jahr 2015 auf 247 im Jahr 2025 gestiegen ist. Am neuen Teilstandort sollen im Schuljahr 2025/2026 vier Klassen mit insgesamt 58 Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII die Maßnahme zur Kenntnis nimmt, der Ausschuss für Schule und Bildung eine Empfehlung ausspricht und der Rat der Stadt Essen die Entscheidung endgültig beschließt. Angaben zu konkreten Sachkosten oder deren Finanzierung sind in der Vorlage nicht enthalten. Die Vorprüfung der Klimarelevanz wurde auf Stufe 1 eingestuft, wobei die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv bewertet werden.
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📍 Comenius-Schule · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Beratungsfolge
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