Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.Bildung des Unterausschusses für Schulplanung und SchulbauZur Vorlage · 0686/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ausschüsse für Schule und Bildung sowie für Stadtentwicklung, Planung und Bauen sollen einen Unterausschuss für Schulplanung und Schulbau bilden. Das Gremium dient dazu, frühzeitig Informationen über den Fortschritt der Schulentwicklungsplanung und die Schaffung neuer Schulplätze bereitzustellen. Zudem soll eine intensive Vorberatung von Beschlussfassungen zu Schulbaumaßnahmen ermöglicht werden.
Der Unterausschuss wird als nicht öffentlich tagendes, vorberatendes Organ ohne Entscheidungskompetenz fungieren. Die Besetzung soll sich an den aktuellen Mehrheitsverhältnissen im Rat orientieren und insgesamt zwölf Mitglieder umfassen. Vorgesehen ist eine Verteilung der Sitze entsprechend der Sitzverteilung in den zuständigen Ausschüssen: Vier Mitglieder sollen von der CDU-Fraktion, drei von der SPD-Fraktion und zwei von der AfD-Fraktion entsandt werden. Je ein Mitglied wird von den Fraktionen der Grünen, der Linken sowie der EBB/FDP benannt. Die Fraktionen sind für die Nominierung ihrer Vertreter und Stellvertreter verantwortlich, während andere Fraktionen als Zuhörer teilnehmen können.
Die erste Sitzung des Unterausschusses ist für den 11. Juni 2026 geplant. In diesem Rahmen sollen der Vorsitz sowie die Schriftführung gewählt werden. Die Geschäftsführung des Gremiums wird durch die Stabsstelle Projektkoordination sichergestellt.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 2.1Bildung des Unterausschusses für Schulplanung und SchulbauZur Vorlage · 0686/2026/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ausschüsse für Schule und Bildung sowie für Stadtentwicklung, -planung und Bauen beabsichtigen die Bildung eines Unterausschusses für Schulplanung und Schulbau. Dieses Gremium soll als nicht öffentlich tagendes, vorberatendes Organ fungieren, das über keine eigene Entscheidungskompetenz verfügt. Ziel des Unterausschusses ist es, frühzeitig Informationen zum Fortschritt der Schulentwicklungsplanung sowie zur Schaffung notwendiger Schulplätze bereitzustellen und eine intensive Vorberatung von Beschlüssen zu Schulbaumaßnahmen zu ermöglichen.
Die Besetzung des Unterausschusses soll sich aus insgesamt zwölf Mitgliedern zusammensetzen, die von den zuständigen Ausschüssen entsandt werden. Die Verteilung der Mandate orientiert sich an den aktuellen Mehrheitsverhältnissen im Rat: Die CDU-Fraktion stellt vier Mitglieder, die SPD-Fraktion drei und die AfD-Fraktion zwei Mitglieder. Die Fraktionen GRÜNE, Die Linke sowie EBB/FDP entsenden jeweils ein Mitglied. Es obliegt den Fraktionen, die ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter zu benennen. Gruppen, die nicht in der Besetzung vertreten sind, können gemäß den geltenden Geschäftsordnungen als Zuhörer teilnehmen. Die erste Sitzung des Unterausschusses ist für den 11. Juni 2026 vorgesehen, um den Vorsitz sowie die Schriftführung zu wählen. Die Geschäftsführung wird durch die Stabsstelle 07-01 sichergestellt.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 3.Änderung der Geschäftsverteilung hier: Zuordnung des Fachbereiches 01-09 / Kommunales Integrationszentrum vom Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters zum Geschäftsbereich 5 Information über organisatorische VeränderungenZur Vorlage · 0778/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen plant eine Änderung der Geschäftsverteilung innerhalb des Verwaltungsvorstandes. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die organisatorische Umstrukturierung des Kommunalen Integrationszentrums Essen. Zum 1. Juni 2026 soll dieser Fachbereich aus dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters in den Geschäftsbereich 5 verlagert werden. In diesem Zuge erhält der Geschäftsbereich 5 die neue Bezeichnung „Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration“. Ziel dieser Maßnahme ist eine engere Verzahnung der Integrationsarbeit mit sozialpolitischen und gesundheitsbezogenen Aufgaben sowie eine Optimierung der internen Koordinationsstrukturen. Die entsprechenden Haushaltsansätze werden im Rahmen dieser Umstellung umgebucht.
Zusätzlich sieht die Vorlage weitere organisatorische Anpassungen vor. Die Zuständigkeit für die Verwaltungs- und Vertragsangelegenheiten der Gebäudereinigung sowie das Personal der Reinigungskräfte sollen vom Fachbereich 11 auf den Fachbereich 60 übertragen werden. Ebenso ist eine Zentralisierung der Vergabestellen der Fachbereiche 67, 66 und 60 im Fachbereich 60 vorgesehen. Im Bereich der Baufeldfreimachung städtischer Grundstücke wird die Zuständigkeit zwischen Hochbau und Tiefbau aufgeteilt. Des Weiteren wird geprüft, ob die Verantwortung für Schulhausmeister von dem Fachbereich 40 in den Fachbereich 60 überführt werden kann, um die gebäudebezogenen Aufgaben zu bündeln, wobei die funktionalen Bezüge zum Schulbetrieb erhalten bleiben sollen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 02.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (3. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 4.Fokus SozialRaum: Aktueller Stand der Stadtteilsozialberichte im Rahmen der Integrierten strategischen SozialplanungZur Vorlage · 0555/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der integrierten strategischen Sozialplanung hat die Stadt Essen neue Stadtteilsozialberichte für die Gebiete Holsterhausen, Ostviertel und Altendorf erstellt. Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass verschiedene Gremien, darunter der Ausschuss für Schule und Bildung sowie der Ausschuss für Soziale, Arbeit und Gesundheit, diese Berichte zur Kenntnis nehmen.
Die Berichte im Rahmen des Projekts „Fokus SozialRaum“ verknüpfen quantitative statistische Daten mit qualitativen Erkenntnissen aus lokalen Beteiligungsprozessen, wie etwa Sozialforen oder Rückmeldungen von Fachakteuren. Inhaltlich werden Themenbereiche wie die Bevölkerungsstruktur, Einkommen, Arbeitslosigkeit, Kinder- und Familienarmut sowie Bildung, Gesundheit und Wohnumfeld analysiert. Ziel der Berichterstattung ist es, kleinräumige Entwicklungen frühzeitig zu identifizieren und eine fachliche Grundlage für die kommunale Sozialpolitik und künftige Planungsprozesse zu schaffen.
Die Ergebnisse sollen digital veröffentlicht werden und als Arbeitsgrundlage für Fachbereiche, lokale Netzwerke sowie politische Entscheidungsprozesse dienen. Zudem ist geplant, die Inhalte mit lokalen Akteuren zu diskutieren, um Handlungsansätze weiter zu konkretisieren. Die Stadtverwaltung sieht vor, die sozialräumliche Berichterstattung kontinuierlich auszubauen; als nächste Schritte sind Berichte für das Südostviertel und das Nordviertel vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 03.06.2026 · Seniorenrat (3. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 28.05.2026 · Inklusionsbeirat (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 4.ABuswendeanlage Heisingen (Lanfermannfähre / Stemmering) Stadtbezirk: VIII, Stadtteil: HeisingenZur Vorlage · 0170/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Erweiterung der Buswendeanlage in Heisingen an der Lanfermannfähre und dem Stemmering ist geplant, um die Anforderungen des Nahverkehrsplans der Stadt Essen zu erfüllen. Die derzeitige Endhaltestelle bietet nicht ausreichend Kapazitäten für den vorgesehenen Fünf-Minuten-Takt der Linie 145 und entspricht nicht den Standards der Barrierefreiheit. Ziel der Maßnahme ist der Ausbau von vier barrierefreien Bussteigen sowie die Errichtung einer Mobilitätsstation mit Angeboten für den Radverkehr und wettergeschützten Wartebereichen.
Nachdem frühere Planungen aufgrund von Bedenken der Bürger hinsichtlich Lärmbelastung und einer zu starken Ausrichtung auf den motorisierten Individualverkehr sowie topografische Schwierigkeiten nicht umsetzbar waren, wurde ein Ingenieurbüro mit der Erarbeitung neuer Varianten beauftragt. Im Rahmen eines Vergleichs von 15 verschiedenen Entwürfen wurde die „Variante 4.1 Nord“ als Vorzugsvariante ermittelt. Diese berücksichtigt durch eine versetzte Straßenführung die Lärmschutzbelange der angrenzenden Wohnbebauung und weist laut Schätzung die geringsten Bauaufwendungen auf. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Fortführung der Planung auf Basis dieser Variante beschließen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 5.Bebauungsplan "Norbertstraße / Beckmannsbusch (ehemalige Polizeischule)" Stadtbezirk: IX, Stadtteil: Bredeney Information über die Planung sowie Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0531/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen plant die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan „Norbertstraße / Beckmannsbusch“ im Essener Stadtteil Bredeney. Das etwa neun Hektar große Areal umfasst das Gelände der ehemaligen Polizeischule im Stadtbezirk IX. Die Entwicklungsgesellschaft Norbertstraße Capital GmbH & Co. KG (ENO) beabsichtigt, den bislang brachliegenden Standort in ein urbanes Quartier mit einer Mischung aus Wohnen, Gewerbe sowie sozialen und kulturelle Einrichtungen zu transformieren. Da die bestehenden Gebäude aufgrund technischer Mängel nicht zeitgemäß nachnutzbar sind, ist der Rückbau der Baudenkmäler vorgesehen, wofür bereits eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt.
Die geplante Bebauung basiert auf einem städtebaulichen Entwurf des Architekturbüros kadawittfeldarchitektur. Das Konzept sieht die Schaffung von etwa 800 bis 900 Wohneinheiten vor, wobei ein Anteil an öffentlich gefördertem Wohnraum vorgesehen ist. Zudem sollen rund 49.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche für Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen entstehen, ergänzt durch Einzelhandel, Gastronomie und eine Kita. Die städtebauliche Gestaltung gliedert das Gebiet in verschiedene Zonen, die von einem Gewerbeband im Norden bis hin zu Wohngebieten im Süden reichen. Ein Fokus liegt auf der Schaffung öffentlicher Grünflächen, wie eines Bürger- und eines Pocketparks sowie eines Spielplatzes. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans ist eine Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans erforderlich.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 6.Bebauungsplan "Ückendorfer Straße/Gelsenkirchener Straße" Stadtbezirk: VI, Stadtteil: Katernberg Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung eines BebauungsplanesZur Vorlage · 0651/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ückendorfer Straße/Gelsenkirchener Straße“ im Essener Stadtteil Katernberg entscheiden. Das etwa 8,5 Hektar große Planungsgebiet liegt im Stadtbezirk VI und umfasst Flächen zwischen der Bergebuschstraße, dem Middeldorper Weg und der Gelsenkirchener Straße. Die Bezirksvertretung VI hat zu diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
Ziel der Planung ist es, die Ansiedlung von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und vergleichbarer Betriebe, in diesem Wohngebiet zu steuern. Hintergrund ist das Bestreben, die Wohnqualität sowie die Funktionsfähigkeit benachbarter Einrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten zu sichern. Durch die Anwendung von § 9 Absatz 2b des Baugesetzbuches soll eine Häufung solcher Nutzungen verhindert werden, um die städtebauliche Funktion des Gebiets zu wahren. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgen. Federführend für das Vorhaben ist das Amt für Stadtplanung und Entwicklung.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (5. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 7.Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt" – Aufnahme des Leitprojekts „Lichtkonzept Innenstadt"Zur Vorlage · 0346/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Leitprojekt „Lichtkonzept Innenstadt“ in das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ aufnehmen. Damit wird ein Vorhaben zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum in den städtebaulichen Rahmenplan integriert.
Das Projekt ist in zwei Phasen unterteilt. Zunächst erfolgt eine Analyse der bestehenden Beleuchtungssituation sowie die Identifikation von Handlungsbedarf an bestimmten Plätzen und Achsen. Dabei sollen auch partizipative Formate genutzt werden, um die Bedürfnisse von Bürgerinnen und Bürgern sowie Sicherheitsbehörden zu ermitteln. In einer zweiten Phase wird durch einen externen Fachplaner ein Rahmenkonzept erstellt, das den Fokus auf wichtige Wegebeziehungen und Verknüpfungspunkte zum öffentlichen Personennahverkehr sowie zu Bring- und Holzonen legt. Die Ergebnisse sollen in bestehende Projekte wie das „Grün-blaue Innenstadtband“ oder das „Marktkirchenumfeld“ einfließen. Zudem ist eine Visualisierung der Wegeverbindungen in Form eines digitalen Kartenwerks vorgesehen.
Für die Erarbeitung des Rahmenkonzeptes wurden Mittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro beantragt, wobei 105.000 Euro aus Städtebauförderung und ein Eigenanteil von 45.000 Euro vorgesehen sind. Die entsprechenden Finanzmittel für die Vorbereitung und Umsetzung sollen in die Haushaltsplanberatungen ab dem Jahr 2027 aufgenommen werden.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (6. Sitzung)
- 7.1Ergänzungsantrag zur Vorlage 0346/2026/7 (Integriertes Entwicklungskonzept „Zukunft.Essen.Innenstadt“ – Aufnahme des Leitprojekts „Lichtkonzept Innenstadt“)Zur Vorlage · 0930/2026/EBB-FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB/FDP-Fraktion hat einen Antrag zur Ergänzung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ vorgelegt. Ziel ist die Aufnahme eines verbindlichen Umsetzungsziels für eine „sichere, saubere Innenstadt“. Die Verwaltung soll hierzu ein integriertes Programm für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit entwickeln, das unter Einbeziehung der Polizei, des Kommunalen Ordnungsdienstes, der Stadtreinigung sowie sozialer Akteure arbeitet.
Der Antrag sieht konkrete Maßnahmen vor, darunter verstärkte Präsenz- und Bestreifungskonzepte, optimierte Beleuchtung sowie angepasste Reinigungsintervalle. Zudem sollen die Ahndung von Vermüllung, Vandalismus und illegalen Graffiti sowie die Kontrolle von E-Bikes und E-Scootern in Fußgängerzonen intensiviert werden. Für Schwerpunkte wie die Kettwiger Straße, die Limbecker Straße, die Viehofer Straße und das Marktkirchenumfeld wird ein Maßnahmenpaket mit einer Laufzeit von zwölf Monaten gefordert. Die Umsetzung städtebaulicher Projekte soll dabei an messbare Fortschritte in diesen Bereichen gekoppelt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Erarbeitung einer rechtssicheren „Null-Konsum-Zone“ im gesamten Innenstadtgebiet, um den öffentlichen Konsum berauschender Mittel einzudämmen. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende 2026 eine entsprechende rechtliche Konzeption vorzulegen. Zudem soll ein halbjährliches Berichtswesen etabliert werden, das dem Rat Informationen über Kontrollen, Bußgeldvergehen und die Entwicklung von Hotspots zur Verfügung stellt.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 8.Gestaltungshandbuch zur Erhaltungssatzung Eyhofsiedlung – Sachstandsbericht und weiteres VorgehenZur Vorlage · 0625/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie die Bezirksvertretung II werden über den Sachstand zum Gestaltungshandbuch der Erhaltungssatzung Eyhofsiedlung informiert. Nach dem Inkrafttreten der Erhaltungssatzung im Januar 2024 soll das Handbuch als Ergänzung dienen, um für Eigentümer, Architekten und Antragsteller eine Orientierung bezüglich der Genehmigungspflichten zu bieten.
Das Dokument ist in drei Teile gegliedert: Eine Einführung, Gestaltungsleitlinien sowie eine Anleitung für Genehmigungsverfahren. Es konkretisiert die Regelungen der Satzung durch Vorgaben zu Fassaden, Dachgestaltungen, Materialien und der Integration energetischer Maßnahmen. Dabei wird zwischen genehmigungspflichtigen Maßnahmen und gestalterischen Empfehlungen unterschieden. Das Handbuch ist nicht rechtsverbindlich, dient jedoch als fachliche Orientierung zur Sicherung des Siedlungsbildes.
Für das weitere Vorgehen ist die Veröffentlichung des Handbuchs auf der Internetseite der Stadt sowie die Bereitstellung gedruckter Exemplare in Institutionen wie Stadtteilbibliotheken vorgesehen. Zudem sollen ein Informationsflyer an die Eigentümer im Geltungsbereich verteilt und eine Pressemitteilung veröffentlicht werden. Der Erarbeitungsprozess beinhaltete bereits eine öffentliche Informationsveranstaltung im September 2024, um Anregungen der Anwohner und Eigentümer aufzunehmen.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 9.Jährliche Berichterstattung zum Denkmalschutz durch Herrn Dr. Müller-Kissing (Leiter der Unteren Denkmalbehörde)
- 10.Beteiligung der Stadt Essen an der Auslobung zur Ausrichtung der e-REGIONALE 2033Zur Vorlage · 0804/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Teilnahme an der Bewerbung um die Ausrichtung der „eREGIONALE 2033“. Bei diesem Wettbewerb der Landesregierung Nordrhein-Westfalen geht es darum, Regionen als Experimentierräume für die zukünftige Entwicklung zu etablieren. Die geplante Bewerbung erfolgt im Rahmen eines interkommunalen Zusammenschlusses mit den Städten Bottrop, Gelsenkirchen, Herne und Oberhausen sowie dem Kreis Recklinghausen. Innerhalb Essens sollen dabei insbesondere die Stadtbezirke V und VI berücksichtigt werden.
Das Leitmotiv der Ausschreibung lautet „Weniger wird Zukunft“. Ziel ist es, strukturelle Veränderungen wie Bevölkerungsrückgang oder Infrastrukturwandel als Chance für eine Neuausrichtung zu nutzen. Durch die Nutzung von Experimentierklauseln im Landes- oder Bundesrecht sollen geschützte Räume geschaffen werden, in denen neue Lösungsansätze in den Bereichen Stadtentwicklung, Mobilität, Energie und Innovation getestet werden können. Die Verwaltung soll die gemeinsame Bewerbung so vorbereiten, dass sie bis zum 20. Juli 2026 über das Online-Beteiligungsportal des Landes eingereicht werden kann.
Die Erarbeitung der Unterlagen erfolgt durch ein Kernteam der beteiligten Kommunen unter Einbindung relevanter Akteure wie Industrie- und Handelskammern, Gewerkschaften und Hochschulen. Im Falle eines Zuschlags sollen die teilnehmenden Gebiete bis zum Jahr 2033 von einem priorisierten Zugang zu Fördermitteln profitieren, um Projekte zur Gestaltung des strukturellen Wandels umzusetzen. Ein Zwischenpräsentationsjahr ist für 2029 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.Bericht des Fördermittelmanagements der Immobilienwirtschaft für das 2. Halbjahr 2025Zur Vorlage · 0606/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht des Fördermittelmanagements der Immobilienwirtschaft für das zweite Halbjahr 2025 dokumentiert den Abschluss vergangener Investitionsprogramme sowie die Planung künftiger Mittel. Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 (KInvFG 2) wurden alle 25 angemeldeten Maßnahmen, darunter Sanierungen von Schulturnhallen, Toiletten und einer Schule, abgerechnet. Trotz teilweiser Bauverzögerungen an der Cranachschule und dem Maria-Wächtler-Gymnasium konnte die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel in Höhe von rund 56,73 Millionen Euro sichergestellt werden.
Für den Zeitraum von 2025 bis 2036 steht der Stadt Essen im Rahmen des NRW-Infrastrukturgesetzes ein Förderbudget für Sachinvestitionen von rund 335,02 Millionen Euro zur Verfügung. Die Auszahlung dieser Mittel erfolgt nach Vorlage der Rechnungsbelege. Eine entsprechende Ratsvorlage zur Festlegung der Maßnahmenliste befindet sich in Vorbereitung.
Zudem werden weitere Förderprogramme angeführt. Bei der Förderung des Ganztagsausbaus an Grundschulen (OGS) wurden bereits über sieben Millionen Euro aus dem bewilligten Gesamtbetrag von rund 26,2 Millionen Euro abgerufen; die Programmlaufzeit wurde bis Ende 2029 verlängert. Im Bereich der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde ein Förderantrag für den Erweiterungsneubau des Theo-Heuss-Gymnasiums über etwa 200.100 Euro eingereicht. Künftig soll die Akquise von Fördermitteln, insbesondere für Großprojekte ab 15 Millionen Euro, im Fokus stehen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.Schriftliche Anträge und Anfragen
- 12.1Beschleunigung von BaugenehmigungsverfahrenZur Vorlage · 0785/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD im Rat der Stadt Essen beantragen eine Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren. Die Stadtverwaltung soll die Bearbeitungszeiten in diesem Bereich organisatorisch und rechtlich so weit wie möglich reduzieren. Dabei sollen kurzfristig verfügbare digitale Optimierungspotenziale genutzt werden, wobei zügig umsetzbare Maßnahmen gegenüber langwierigen Entwicklungsprozessen Vorrang haben sollen.
Im Rahmen des Antrags soll die Einführung KI-gestützter Verfahren geprüft und umgesetzt werden, insbesondere zur automatisierten Vollständigkeitsprüfung von Bauanträgen. Zudem wird eine konsequente Anwendung der Landesbauordnung NRW sowie die verstärkte Nutzung qualifizierter Nachweise durch Vorhabenträger gefordert. Ein weiteres Ziel ist die Sicherstellung eines gut erreichbaren und verbindlichen Angebots für eine persönliche Bauberatung. Die Maßnahmen sollen sowohl zur Verfahrensbeschleunigung als auch zur Entlastung der Mitarbeitenden beitragen, indem vorhandene personelle und organisatorische Kapazitäten gezielt eingesetzt werden. Zur Überwachung des Fortschritts soll die Verwaltung den zuständigen Ausschüssen halbjährlich über den Umsetzungsstand sowie über erzielte Effekte und weitere Optimierungspotenziale berichten.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 19.05.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (3. Sitzung)
- 12.2Änderungsantrag zum Antrag Nr. 0785/2026/CDU/SPD - Beschleunigung von BaugenehmigungsverfahrenZur Vorlage · 0904/2026/VOLT-PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Volt & Die PARTEI hat einen Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag der Fraktionen CDU und SPD zur Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren eingebracht. Der Antrag mit der Nummer 0904/2026/VOLT-PARTEI sieht Anpassungen an den bestehenden Plänen vor.
Im ersten Punkt wird vorgeschlagen, die Einführung automatisierter Verfahren zur Prüfung der Vollständigkeit von Bauanträgen technologieoffen zu gestalten. Die Umsetzung soll verschiedene Systeme umfassen, darunter regelbasierte Workflow- und Automatisierungssysteme wie RPA sowie etablierte Methoden der Dokumentenverarbeitung wie OCR oder IDP und weitergehende KI-gestützte Verfahren. Als Kriterien für die Auswahl der Technologien sollen die Eignung für die jeweiligen Prozessschritte, die Wirtschaftlichkeit sowie die Dauer der Umsetzung maßgeblich sein.
Zudem beantragt die Ratsgruppe eine Ergänzung des Beschlussvorschlags um die Vorgabe, bei der Auswahl von Lösungen Open-Source-Software sowie Anbieter mit Sitz und Datenverarbeitung in der Europäischen Union bevorzugt zu prüfen. Damit sollen die digitale Souveränität der Kommune gestärkt und Abhängigkeiten von einzelnen Herstellern reduziert werden.
Der Antrag wird zur Beratung in den Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie in den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vorgelegt. Eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen ist für Ende Mai 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 19.05.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (3. Sitzung)
- 13.Mündliche Anträge und Anfragen
- 14.Verschiedenes
- 15.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 16.Öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 17.Grundstücksangelegenheiten
- 18.Grundstücksangelegenheiten
- 19.Grundstücksangelegenheiten
- 20.Grundstücksangelegenheiten
- 21.Grundstücksangelegenheiten
- 21.APhilharmonie Essen / Saalbau hier: Vertragsangelegenheiten zur Betriebsführung
- 22.Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB
- 22.1Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB - hier: Erteilung einer Befreiung nach § 31 Absatz 3 BauGB
- 22.2Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB - hier: Erteilung einer Abweichung nach § 246e BauGB
- 22.3Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB - hier: Erteilung von Befreiungen nach § 31 Absatz 3 BauGB
- 22.4Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB - hier: Erteilung von Befreiungen nach § 31 Absatz 3 BauGB
- 23.Schriftliche Anträge und Anfragen
- 24.Mündliche Anträge und Anfragen
- 25.Mitteilungen der Verwaltung
- 26.Pressemitteilung