Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.Bildung des Unterausschusses für Schulplanung und SchulbauZur Vorlage · 0686/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ausschüsse für Schule und Bildung sowie für Stadtentwicklung, Planung und Bauen sollen einen Unterausschuss für Schulplanung und Schulbau bilden. Das Gremium dient dazu, frühzeitig Informationen über den Fortschritt der Schulentwicklungsplanung und die Schaffung neuer Schulplätze bereitzustellen. Zudem soll eine intensive Vorberatung von Beschlussfassungen zu Schulbaumaßnahmen ermöglicht werden.
Der Unterausschuss wird als nicht öffentlich tagendes, vorberatendes Organ ohne Entscheidungskompetenz fungieren. Die Besetzung soll sich an den aktuellen Mehrheitsverhältnissen im Rat orientieren und insgesamt zwölf Mitglieder umfassen. Vorgesehen ist eine Verteilung der Sitze entsprechend der Sitzverteilung in den zuständigen Ausschüssen: Vier Mitglieder sollen von der CDU-Fraktion, drei von der SPD-Fraktion und zwei von der AfD-Fraktion entsandt werden. Je ein Mitglied wird von den Fraktionen der Grünen, der Linken sowie der EBB/FDP benannt. Die Fraktionen sind für die Nominierung ihrer Vertreter und Stellvertreter verantwortlich, während andere Fraktionen als Zuhörer teilnehmen können.
Die erste Sitzung des Unterausschusses ist für den 11. Juni 2026 geplant. In diesem Rahmen sollen der Vorsitz sowie die Schriftführung gewählt werden. Die Geschäftsführung des Gremiums wird durch die Stabsstelle Projektkoordination sichergestellt.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 2.1Bildung des Unterausschusses für Schulplanung und SchulbauZur Vorlage · 0686/2026/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ausschüsse für Schule und Bildung sowie für Stadtentwicklung, -planung und Bauen beabsichtigen die Bildung eines Unterausschusses für Schulplanung und Schulbau. Dieses Gremium soll als nicht öffentlich tagendes, vorberatendes Organ fungieren, das über keine eigene Entscheidungskompetenz verfügt. Ziel des Unterausschusses ist es, frühzeitig Informationen zum Fortschritt der Schulentwicklungsplanung sowie zur Schaffung notwendiger Schulplätze bereitzustellen und eine intensive Vorberatung von Beschlüssen zu Schulbaumaßnahmen zu ermöglichen.
Die Besetzung des Unterausschusses soll sich aus insgesamt zwölf Mitgliedern zusammensetzen, die von den zuständigen Ausschüssen entsandt werden. Die Verteilung der Mandate orientiert sich an den aktuellen Mehrheitsverhältnissen im Rat: Die CDU-Fraktion stellt vier Mitglieder, die SPD-Fraktion drei und die AfD-Fraktion zwei Mitglieder. Die Fraktionen GRÜNE, Die Linke sowie EBB/FDP entsenden jeweils ein Mitglied. Es obliegt den Fraktionen, die ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter zu benennen. Gruppen, die nicht in der Besetzung vertreten sind, können gemäß den geltenden Geschäftsordnungen als Zuhörer teilnehmen. Die erste Sitzung des Unterausschusses ist für den 11. Juni 2026 vorgesehen, um den Vorsitz sowie die Schriftführung zu wählen. Die Geschäftsführung wird durch die Stabsstelle 07-01 sichergestellt.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 3.Änderung der Geschäftsverteilung hier: Zuordnung des Fachbereiches 01-09 / Kommunales Integrationszentrum vom Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters zum Geschäftsbereich 5 Information über organisatorische VeränderungenZur Vorlage · 0778/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 0778/2026/OB wird eine Änderung der Geschäftsverteilung innerhalb der Essener Stadtverwaltung beantragt. Kernstück der Umstrukturierung ist die Verlagerung des Fachbereichs 01-09 (Kommunales Integrationszentrum Essen) aus dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters in den Geschäftsbereich 5. Dieser erhält durch die Maßnahme die neue Bezeichnung „Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration“ und der betroffene Fachbereich die neue Nummer 05-01. Die Umsetzung soll zum 1. Juni 2026 erfolgen.
Zusätzlich sind weitere organisatorische Anpassungen vorgesehen. Die Zuständigkeit für die Gebäudereinigung sowie das Personal der Reinigungskräfte sollen vom Fachbereich 11 in den Fachbereich 60 überführt werden. Im Bereich der Vergabe ist eine Zentralisierung der Vergabestellen der Fachbereiche 67, 66 und 60 im Fachbereich 60 geplant. Zudem wird die Aufteilung der Baufeldfreimachung aus dem Fachbereich 66 auf die Bereiche Hochbau und Tiefbau angestrebt. Eine Prüfung zur zukünftigen Zuordnung der Schulhausmeister ist ebenfalls vorgesehen.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch die Verwaltung mittels Organisationsverfügungen unter Einbeziehung der Verwaltungsgremien und des Personalrates. Der Abschluss der Maßnahmen ist für Ende 2026 vorgesehen. Die personellen Auswirkungen betreffen verschiedene Ebenen der Sachbearbeitung und Sachgebietsleitung in den Geschäftsbereichen des Oberbürgermeisters, der Fachbereiche 11, 40, 60 sowie des Amtes für Straßen und Verkehr sowie Grün und Pflege. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz der Vorlage fiel positiv aus.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 02.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (3. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 4.Fokus SozialRaum: Aktueller Stand der Stadtteilsozialberichte im Rahmen der Integrierten strategischen SozialplanungZur Vorlage · 0555/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der integrierten strategischen Sozialplanung hat die Stadt Essen neue Stadtteilsozialberichte für die Gebiete Holsterhausen, Ostviertel und Altendorf erstellt. Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass verschiedene Gremien, darunter der Ausschuss für Schule und Bildung sowie der Ausschuss für Soziale, Arbeit und Gesundheit, diese Berichte zur Kenntnis nehmen.
Die Berichte im Rahmen des Projekts „Fokus SozialRaum“ verknüpfen quantitative statistische Daten mit qualitativen Erkenntnissen aus lokalen Beteiligungsprozessen, wie etwa Sozialforen oder Rückmeldungen von Fachakteuren. Inhaltlich werden Themenbereiche wie die Bevölkerungsstruktur, Einkommen, Arbeitslosigkeit, Kinder- und Familienarmut sowie Bildung, Gesundheit und Wohnumfeld analysiert. Ziel der Berichterstattung ist es, kleinräumige Entwicklungen frühzeitig zu identifizieren und eine fachliche Grundlage für die kommunale Sozialpolitik und künftige Planungsprozesse zu schaffen.
Die Ergebnisse sollen digital veröffentlicht werden und als Arbeitsgrundlage für Fachbereiche, lokale Netzwerke sowie politische Entscheidungsprozesse dienen. Zudem ist geplant, die Inhalte mit lokalen Akteuren zu diskutieren, um Handlungsansätze weiter zu konkretisieren. Die Stadtverwaltung sieht vor, die sozialräumliche Berichterstattung kontinuierlich auszubauen; als nächste Schritte sind Berichte für das Südostviertel und das Nordviertel vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 03.06.2026 · Seniorenrat (3. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 28.05.2026 · Inklusionsbeirat (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 4.ABuswendeanlage Heisingen (Lanfermannfähre / Stemmering) Stadtbezirk: VIII, Stadtteil: HeisingenZur Vorlage · 0170/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0170/2026/6 des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit der Erweiterung der Buswendeanlage Heisingen im Stadtbezirk VIII zur Umsetzung des Nahverkehrsplans der Stadt Essen. Das Projekt umfasst den Ausbau auf vier barrierefreie Bussteige für die Linien 145 und 153 sowie die Errichtung einer Mobilitätsstation mit Fahrradboxen und einer WC-Anlage. Das Plangebiet erstreckt sich über eine Fläche von etwa 8.000 m² an der Lanfermannfähre und dem Stemmering.
Im Rahmen der Vorplanung wurden 15 verschiedene Varianten untersucht. Als Vorzugsvariante wurde die Variante 4.1 Nord identifiziert, da diese verkehrliche Aspekte, Umweltbelange und Kostenersparnis kombiniert und Lärmschutzanforderungen gegenüber der Wohnbebauung berücksichtigt. Die geplante Variante sieht die Schaffung einer Dreiecksinsel mit drei barrierefreien Bussteigen für die Linien 145, 153 und NE7 vor. Die Verkehrsführung ist für den motorisierten Individualverkehr als Einbahnstraße mit Geschwindigkeitsreduzierung geplant, während der Radverkehr in beide Richtungen geführt werden kann. Zudem entstehen 19 Stellplätze, darunter zwei für Car-Sharing sowie Flächen für den Erhalt von Parkplätzen, wovon vier mit E-Ladesäulen ausgestattet werden können.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf circa 6,6 Millionen Euro brutto. Für Ingenieurleistungen wurden bereits 309.000 Euro beschlossen. Der Zeitplan sieht die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Jahr 2026 vor, wobei ein Projektabschluss zwischen Ende 2027 und Anfang 2028 angestrebt wird. Die bauliche Umsetzung ist für das Jahr 2029 vorgesehen. Ein Förderantrag gemäß § 12 ÖPNVG durch die Stadt Essen ist geplant. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Fortführung der Planung auf Basis der gewählten Variante beauftragen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 5.Bebauungsplan "Norbertstraße / Beckmannsbusch (ehemalige Polizeischule)" Stadtbezirk: IX, Stadtteil: Bredeney Information über die Planung sowie Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0531/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0531/2026/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit dem Bebauungsplan „Norbertstraße / Beckmannsbusch“ im Essener Stadtteil Bredeney. Auf dem ehemaligen Gelände der Polizeischule plant die Vorhabenträgerin ENO die Entwicklung eines etwa neun Hektar großen Quartiers. Das Projekt umfasst die Schaffung von 800 bis 900 Wohneinheiten sowie rund 49.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche für Gewerbe und Dienstleistungen. Ergänzt werden die Baumaßnahmen durch soziale Einrichtungen, Grünflächen und ein Quartiersparkhaus.
Im Bereich der Zone IV sind am südlichen Rand sechs Wohnsolitäre mit einer Höhe von sechs bis sieben Geschossen vorgesehen. Für die Fläche des ehemaligen Sanitätsgebäudes liegen zwei Varianten vor: Eine zweigeschossige Kindertagesstätte mit Außenspielfläche oder eine Nutzung zum forstrechtlichen und naturschutzrechtlichen Ausgleich. Ein öffentlicher Spielplatz mit einer Fläche von etwa 1.800 Quadratmetern soll im Rahmen eines Pocketparks entstehen.
Die Verkehrserschließung erfolgt über die Anbindung an die Norbertstraße und die Theodor-Althoff-Straße sowie durch eine innere Ringerschließung. Zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs wird die Verlegung der Bushaltestelle der Linie 142 sowie die Verlängerung der Stadtbahnlinie U17 bis zur Autobahnbrücke angestrebt. Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Die Bezirksvertretung IX soll das Vorhaben am 28. April 2026 anhören, während der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen am 21. Mai 2026 entscheiden soll. Die Bezirksvertretung II nimmt den Bericht am selben Tag zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 6.Bebauungsplan "Ückendorfer Straße/Gelsenkirchener Straße" Stadtbezirk: VI, Stadtteil: Katernberg Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung eines BebauungsplanesZur Vorlage · 0651/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ückendorfer Straße/Gelsenkirchener Straße“ im Essener Stadtteil Katernberg entscheiden. Das etwa 8,5 Hektar große Planungsgebiet liegt im Stadtbezirk VI und umfasst Flächen zwischen der Bergebuschstraße, dem Middeldorper Weg und der Gelsenkirchener Straße. Die Bezirksvertretung VI hat zu diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
Ziel der Planung ist es, die Ansiedlung von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und vergleichbarer Betriebe, in diesem Wohngebiet zu steuern. Hintergrund ist das Bestreben, die Wohnqualität sowie die Funktionsfähigkeit benachbarter Einrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten zu sichern. Durch die Anwendung von § 9 Absatz 2b des Baugesetzbuches soll eine Häufung solcher Nutzungen verhindert werden, um die städtebauliche Funktion des Gebiets zu wahren. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgen. Federführend für das Vorhaben ist das Amt für Stadtplanung und Entwicklung.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (5. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 7.Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt" – Aufnahme des Leitprojekts „Lichtkonzept Innenstadt"Zur Vorlage · 0346/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Leitprojekt „Lichtkonzept Innenstadt“ in das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ aufnehmen. Damit wird ein Vorhaben zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum in den städtebaulichen Rahmenplan integriert.
Das Projekt ist in zwei Phasen unterteilt. Zunächst erfolgt eine Analyse der bestehenden Beleuchtungssituation sowie die Identifikation von Handlungsbedarf an bestimmten Plätzen und Achsen. Dabei sollen auch partizipative Formate genutzt werden, um die Bedürfnisse von Bürgerinnen und Bürgern sowie Sicherheitsbehörden zu ermitteln. In einer zweiten Phase wird durch einen externen Fachplaner ein Rahmenkonzept erstellt, das den Fokus auf wichtige Wegebeziehungen und Verknüpfungspunkte zum öffentlichen Personennahverkehr sowie zu Bring- und Holzonen legt. Die Ergebnisse sollen in bestehende Projekte wie das „Grün-blaue Innenstadtband“ oder das „Marktkirchenumfeld“ einfließen. Zudem ist eine Visualisierung der Wegeverbindungen in Form eines digitalen Kartenwerks vorgesehen.
Für die Erarbeitung des Rahmenkonzeptes wurden Mittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro beantragt, wobei 105.000 Euro aus Städtebauförderung und ein Eigenanteil von 45.000 Euro vorgesehen sind. Die entsprechenden Finanzmittel für die Vorbereitung und Umsetzung sollen in die Haushaltsplanberatungen ab dem Jahr 2027 aufgenommen werden.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (6. Sitzung)
- 7.1Ergänzungsantrag zur Vorlage 0346/2026/7 (Integriertes Entwicklungskonzept „Zukunft.Essen.Innenstadt“ – Aufnahme des Leitprojekts „Lichtkonzept Innenstadt“)Zur Vorlage · 0930/2026/EBB-FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB/FDP-Fraktion hat einen Antrag zur Ergänzung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ vorgelegt. Ziel ist die Aufnahme eines verbindlichen Umsetzungsziels für eine „sichere, saubere Innenstadt“. Die Verwaltung soll hierzu ein integriertes Programm für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit entwickeln, das unter Einbeziehung der Polizei, des Kommunalen Ordnungsdienstes, der Stadtreinigung sowie sozialer Akteure arbeitet.
Der Antrag sieht konkrete Maßnahmen vor, darunter verstärkte Präsenz- und Bestreifungskonzepte, optimierte Beleuchtung sowie angepasste Reinigungsintervalle. Zudem sollen die Ahndung von Vermüllung, Vandalismus und illegalen Graffiti sowie die Kontrolle von E-Bikes und E-Scootern in Fußgängerzonen intensiviert werden. Für Schwerpunkte wie die Kettwiger Straße, die Limbecker Straße, die Viehofer Straße und das Marktkirchenumfeld wird ein Maßnahmenpaket mit einer Laufzeit von zwölf Monaten gefordert. Die Umsetzung städtebaulicher Projekte soll dabei an messbare Fortschritte in diesen Bereichen gekoppelt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Erarbeitung einer rechtssicheren „Null-Konsum-Zone“ im gesamten Innenstadtgebiet, um den öffentlichen Konsum berauschender Mittel einzudämmen. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende 2026 eine entsprechende rechtliche Konzeption vorzulegen. Zudem soll ein halbjährliches Berichtswesen etabliert werden, das dem Rat Informationen über Kontrollen, Bußgeldvergehen und die Entwicklung von Hotspots zur Verfügung stellt.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 8.Gestaltungshandbuch zur Erhaltungssatzung Eyhofsiedlung – Sachstandsbericht und weiteres VorgehenZur Vorlage · 0625/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie die Bezirksvertretung II werden über den Sachstand zum Gestaltungshandbuch der Erhaltungssatzung Eyhofsiedlung informiert. Nach dem Inkrafttreten der Erhaltungssatzung im Januar 2024 soll das Handbuch als Ergänzung dienen, um für Eigentümer, Architekten und Antragsteller eine Orientierung bezüglich der Genehmigungspflichten zu bieten.
Das Dokument ist in drei Teile gegliedert: Eine Einführung, Gestaltungsleitlinien sowie eine Anleitung für Genehmigungsverfahren. Es konkretisiert die Regelungen der Satzung durch Vorgaben zu Fassaden, Dachgestaltungen, Materialien und der Integration energetischer Maßnahmen. Dabei wird zwischen genehmigungspflichtigen Maßnahmen und gestalterischen Empfehlungen unterschieden. Das Handbuch ist nicht rechtsverbindlich, dient jedoch als fachliche Orientierung zur Sicherung des Siedlungsbildes.
Für das weitere Vorgehen ist die Veröffentlichung des Handbuchs auf der Internetseite der Stadt sowie die Bereitstellung gedruckter Exemplare in Institutionen wie Stadtteilbibliotheken vorgesehen. Zudem sollen ein Informationsflyer an die Eigentümer im Geltungsbereich verteilt und eine Pressemitteilung veröffentlicht werden. Der Erarbeitungsprozess beinhaltete bereits eine öffentliche Informationsveranstaltung im September 2024, um Anregungen der Anwohner und Eigentümer aufzunehmen.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 9.Jährliche Berichterstattung zum Denkmalschutz durch Herrn Dr. Müller-Kissing (Leiter der Unteren Denkmalbehörde)
- 10.Beteiligung der Stadt Essen an der Auslobung zur Ausrichtung der e-REGIONALE 2033Zur Vorlage · 0804/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Teilnahme an der Bewerbung um die Ausrichtung der „eREGIONALE 2033“. Bei diesem Wettbewerb der Landesregierung Nordrhein-Westfalen geht es darum, Regionen als Experimentierräume für die zukünftige Entwicklung zu etablieren. Die geplante Bewerbung erfolgt im Rahmen eines interkommunalen Zusammenschlusses mit den Städten Bottrop, Gelsenkirchen, Herne und Oberhausen sowie dem Kreis Recklinghausen. Innerhalb Essens sollen dabei insbesondere die Stadtbezirke V und VI berücksichtigt werden.
Das Leitmotiv der Ausschreibung lautet „Weniger wird Zukunft“. Ziel ist es, strukturelle Veränderungen wie Bevölkerungsrückgang oder Infrastrukturwandel als Chance für eine Neuausrichtung zu nutzen. Durch die Nutzung von Experimentierklauseln im Landes- oder Bundesrecht sollen geschützte Räume geschaffen werden, in denen neue Lösungsansätze in den Bereichen Stadtentwicklung, Mobilität, Energie und Innovation getestet werden können. Die Verwaltung soll die gemeinsame Bewerbung so vorbereiten, dass sie bis zum 20. Juli 2026 über das Online-Beteiligungsportal des Landes eingereicht werden kann.
Die Erarbeitung der Unterlagen erfolgt durch ein Kernteam der beteiligten Kommunen unter Einbindung relevanter Akteure wie Industrie- und Handelskammern, Gewerkschaften und Hochschulen. Im Falle eines Zuschlags sollen die teilnehmenden Gebiete bis zum Jahr 2033 von einem priorisierten Zugang zu Fördermitteln profitieren, um Projekte zur Gestaltung des strukturellen Wandels umzusetzen. Ein Zwischenpräsentationsjahr ist für 2029 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.Bericht des Fördermittelmanagements der Immobilienwirtschaft für das 2. Halbjahr 2025Zur Vorlage · 0606/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht des Fördermittelmanagements der Immobilienwirtschaft für das zweite Halbjahr 2025 dokumentiert den Abschluss von Maßnahmen im Rahmen des KInvFG 2. Insgesamt wurden 25 Projekte, darunter Sanierungen von Schulturnhallen, Schultoiletten und eine Schulsanierung, mit einem Fördervolumen von rund 56,73 Millionen Euro abgeschlossen. Die Gesamtkosten dieser Maßnahmen beliefen sich auf etwa 81,51 Millionen Euro, wobei die Stadt einen Eigenanteil von rund 24,78 Millionen Euro leistete. Für den Zeitraum von 2025 bis 2036 wurde der Stadt Essen ein Budget aus dem NRW-Infrastrukturgesetz in Höhe von rund 335,02 Millionen Euro bewilligt. Im Bereich der OGS-Förderung wurden bisher über 7 Millionen Euro abgerufen, wobei die Programmlaufzeit bis Ende 2029 verlängert wurde. Zudem liegt ein Förderantrag für den Erweiterungsneubau des Theo-Dorff-Gymnasiums über rund 200.100 Euro vor.
Weitere Fördermaßnahmen umfassen die NRW-Sportschule am Helmholtz-Gymnasium, für die bereits Mittel für einen Trainingsraum sowie eine Zweifachsporthalle vereinnahmt wurden. Für das Museum Folkwang wurden Landes- und Bundeszuwendungen in Höhe von jeweils 2,5 Millionen Euro bewilligt, deren Mittelabruf ab dem vierten Quartal 2026 geplant ist. Für Schloss Borbeck wurde ein Antrag im INK-Auswahlverfahren vorbereitet. Bezüglich der Sanierung historischer Fenster am Rathaus Werden ist die Beauftragung eines Sachverständigen für das erste Quartal 2026 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse und der Rat die vorliegenden Informationen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.Schriftliche Anträge und Anfragen
- 12.1Beschleunigung von BaugenehmigungsverfahrenZur Vorlage · 0785/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD im Rat der Stadt Essen beantragen eine Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren. Die Stadtverwaltung soll die Bearbeitungszeiten in diesem Bereich organisatorisch und rechtlich so weit wie möglich reduzieren. Dabei sollen kurzfristig verfügbare digitale Optimierungspotenziale genutzt werden, wobei zügig umsetzbare Maßnahmen gegenüber langwierigen Entwicklungsprozessen Vorrang haben sollen.
Im Rahmen des Antrags soll die Einführung KI-gestützter Verfahren geprüft und umgesetzt werden, insbesondere zur automatisierten Vollständigkeitsprüfung von Bauanträgen. Zudem wird eine konsequente Anwendung der Landesbauordnung NRW sowie die verstärkte Nutzung qualifizierter Nachweise durch Vorhabenträger gefordert. Ein weiteres Ziel ist die Sicherstellung eines gut erreichbaren und verbindlichen Angebots für eine persönliche Bauberatung. Die Maßnahmen sollen sowohl zur Verfahrensbeschleunigung als auch zur Entlastung der Mitarbeitenden beitragen, indem vorhandene personelle und organisatorische Kapazitäten gezielt eingesetzt werden. Zur Überwachung des Fortschritts soll die Verwaltung den zuständigen Ausschüssen halbjährlich über den Umsetzungsstand sowie über erzielte Effekte und weitere Optimierungspotenziale berichten.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 19.05.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (3. Sitzung)
- 12.2Änderungsantrag zum Antrag Nr. 0785/2026/CDU/SPD - Beschleunigung von BaugenehmigungsverfahrenZur Vorlage · 0904/2026/VOLT-PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Volt & Die PARTEI hat einen Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag der Fraktionen CDU und SPD zur Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren eingebracht. Der Antrag mit der Nummer 0904/2026/VOLT-PARTEI sieht Anpassungen an den bestehenden Plänen vor.
Im ersten Punkt wird vorgeschlagen, die Einführung automatisierter Verfahren zur Prüfung der Vollständigkeit von Bauanträgen technologieoffen zu gestalten. Die Umsetzung soll verschiedene Systeme umfassen, darunter regelbasierte Workflow- und Automatisierungssysteme wie RPA sowie etablierte Methoden der Dokumentenverarbeitung wie OCR oder IDP und weitergehende KI-gestützte Verfahren. Als Kriterien für die Auswahl der Technologien sollen die Eignung für die jeweiligen Prozessschritte, die Wirtschaftlichkeit sowie die Dauer der Umsetzung maßgeblich sein.
Zudem beantragt die Ratsgruppe eine Ergänzung des Beschlussvorschlags um die Vorgabe, bei der Auswahl von Lösungen Open-Source-Software sowie Anbieter mit Sitz und Datenverarbeitung in der Europäischen Union bevorzugt zu prüfen. Damit sollen die digitale Souveränität der Kommune gestärkt und Abhängigkeiten von einzelnen Herstellern reduziert werden.
Der Antrag wird zur Beratung in den Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie in den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vorgelegt. Eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen ist für Ende Mai 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 19.05.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (3. Sitzung)
- 13.Mündliche Anträge und Anfragen
- 14.Verschiedenes
- 15.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 16.Öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 17.Grundstücksangelegenheiten
- 18.Grundstücksangelegenheiten
- 19.Grundstücksangelegenheiten
- 20.Grundstücksangelegenheiten
- 21.Grundstücksangelegenheiten
- 21.APhilharmonie Essen / Saalbau hier: Vertragsangelegenheiten zur Betriebsführung
- 22.Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB
- 22.1Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB - hier: Erteilung einer Befreiung nach § 31 Absatz 3 BauGB
- 22.2Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB - hier: Erteilung einer Abweichung nach § 246e BauGB
- 22.3Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB - hier: Erteilung von Befreiungen nach § 31 Absatz 3 BauGB
- 22.4Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB - hier: Erteilung von Befreiungen nach § 31 Absatz 3 BauGB
- 23.Schriftliche Anträge und Anfragen
- 24.Mündliche Anträge und Anfragen
- 25.Mitteilungen der Verwaltung
- 26.Pressemitteilung