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Vorlage

Bebauungsplan "Ückendorfer Straße/Gelsenkirchener Straße" Stadtbezirk: VI, Stadtteil: Katernberg Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes

0651/2026/7 21.05.2026 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

🟢 Beschlossen 20.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (5. Sitzung) · einstimmig keine Bedenken erhoben

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ückendorfer Straße/Gelsenkirchener Straße“ im Essener Stadtteil Katernberg entscheiden. Das etwa 8,5 Hektar große Planungsgebiet liegt im Stadtbezirk VI und umfasst Flächen zwischen der Bergebuschstraße, dem Middeldorper Weg und der Gelsenkirchener Straße. Die Bezirksvertretung VI hat zu diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.

Ziel der Planung ist es, die Ansiedlung von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und vergleichbarer Betriebe, in diesem Wohngebiet zu steuern. Hintergrund ist das Bestreben, die Wohnqualität sowie die Funktionsfähigkeit benachbarter Einrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten zu sichern. Durch die Anwendung von § 9 Absatz 2b des Baugesetzbuches soll eine Häufung solcher Nutzungen verhindert werden, um die städtebauliche Funktion des Gebiets zu wahren. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgen. Federführend für das Vorhaben ist das Amt für Stadtplanung und Entwicklung.

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