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Vorlage

Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 59 E Holteyer Straße / Im Heimberge

0514/2026/7 27.05.2026 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

🟢 Beschlossen 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) · mehrheitlich empfohlen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen soll über einen Feststellungsbeschluss zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) entscheiden. Konkret geht es um die Änderung 59 E im Bereich Holteyer Straße / Im Heimberge im Stadtteil Burgaltendorf. Der Beschlussvorschlag des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung folgt auf eine Anhörung in der Bezirksvertretung VIII, die keine Bedenken äußerte, sowie auf die Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen.

Die Änderung betrifft ein 1,5 Hektar großes Areal, das die brachliegenden Flächen des ehemaligen Tennisclubs TC Burg sowie angrenzende Wohngebäude umfasst. Im aktuellen GFNP ist das Gebiet als landwirtschaftliche Fläche mit dem Hinweis auf ein geplantes Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Durch die Änderung soll die Fläche stattdessen als Wohnbaufläche mit dem entsprechenden Hinweis auf das Wasserschutzgebiet dargestellt werden. Ziel der Umwidmung ist es, die Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Wohnbebauung zu schaffen, da die Lage in direkter Nähe zum Versorgungszentrum von Burgaltendorf als sinnvoll erachtet wird.

Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden die Begründung und der Umweltbericht aufgrund von Stellungnahmen redaktionell angepasst, wobei keine inhaltlichen Änderungen an der Planung selbst erforderlich waren. Nach dem Beschluss durch die Räte der beteiligten sechs Städte der Planungsgemeinschaft wird das Verfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt. Die Änderung wird nach der Veröffentlichung der Genehmigung wirksam.

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