Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 3 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 05.03.2026
- 2.Niederschrift Nr. 4 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 19.03.2026
- 3.Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und BauenZur Vorlage · 0749/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll eine neue stellvertretende Schriftführerin bestellen. Gemäß dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird Elena Boras für die Funktion als stellvertretende Schriftführerin im Vertretungsfall vorgeschlagen. Die rechtliche Grundlage für diese Bestellung bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, konkret § 52 Absatz 1 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 und 7 GO NRW.
Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben vor, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften zu erstellen sind, welche vom jeweiligen Ausschussvorsitzenden sowie von einer bestellten Schriftführerin oder einem Schriftführer zu unterzeichnen sind. Mit der vorgeschlagenen Neubesetzung endet gleichzeitig die bisherige stellvertretende Schriftführung durch Magdalena Stamm und Jörg Bauer. Die Entscheidung über den Vorschlag wird in der Sitzung des Ausschusses am 7. Mai 2026 erwartet.
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Beratungsfolge
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 5.Erster Zwischenbericht zu den bisherigen Unternehmensaktivitäten der Entwicklungsgesellschaft Urbane Flächen und Hafen Essen mbHZur Vorlage · 0391/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Zwischenbericht der Unternehmensaktivitäten der Entwicklungsgesellschaft Urbane Flächen und Hafen Essen mbH (EUH) befasst sich mit der strategischen Neuausrichtung des Stadthafens. Die Entwicklung umfasst eine Fläche von etwa 120 Hektar mit 57 Liegenschaften, die über Miet- oder Erbbaurechte genutzt werden. Ziel der Strategie ist die wertschöpfende Flächenentwicklung zur Sicherung der industriellen Nutzung und Trimodalität.
Im Rahmen der geplanten Maßnahmen ist die Sanierung von etwa 790 Metern Spundwand ab dem Jahr 2027 vorgesehen. Für die Jahre 2026 bis 2028 werden Kosten in Höhe von 12 Millionen Euro für die Planung und den Bau der westlichen Spundwand veranschlagt; eine Sanierung beider Seiten würde schätzungsweise 16 bis 18 Millionen Euro kosten. Zudem entstehen durch die Entsorgung kontaminierter Bodenmassen infolge der Insolvenz eines Mieters Kosten zwischen 2,1 Millionen Euro und 3,7 Millionen Euro, was im Jahr 2025 zu einer Rückstellung und einem Jahresfehlbetrag führt.
Für die kommenden drei Jahre wurden fünf Flächen mit einer Gesamtgröße von rund 9,46 Hektar für Neunutzungen identifiziert, darunter ein Areal an der Lüschershofstraße. Die Prüfung der Ansiedlung eines Unternehmens auf etwa einem Hektar zur Schaffung von rund 80 Arbeitsplätzen ist ebenfalls Gegenstand des Berichts. Zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit ist eine ausreichende Kapitalausstattung durch die Gesellschafterin Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH erforderlich. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.ANeukonzeption der Zentralbibliothek am Standort Markt 5/6 hier: Sachstand der baulichen Umsetzung der Entwurfsplanung und Vorstellung der Konzepte für den Umzug sowie den Betrieb am neuen StandortZur Vorlage · 0506/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Stadtbibliothek informiert über den Sachstand zur baulichen Umsetzung sowie die Konzepte für den Umzug und den Betrieb der neuen Zentralbibliothek am Standort Markt 5/6. Die geschätzten Gesamtprojektkosten wurden von rund 13,8 Millionen Euro auf etwa 24,6 Millionen Euro angepasst. Die Eröffnung der neuen Räumlichkeiten ist für den 24. Oktober 2026 vorgesehen, während der bisherige Standort Gildehof am 27. Juli 2026 geschlossen wird. Der Umzug der rund 280.000 Medien und 85 Arbeitsplätze soll ab der 26. Kalenderwoche in drei Phasen erfolgen. Zudem ist eine Reinigung der Sammlung Krupp’sche Bücherhalle mit etwa 47.600 Bänden notwendig, da dort Schimmelbefall vorliegt.
Die neuen Öffnungszeiten sehen eine tägliche Nutzung von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 19:00 Uhr sowie samstags von 09:00 bis 16:00 Uhr vor. Ergänzt werden diese durch Open-Library-Zeiten bis 22:00 Uhr an etwa 25 Terminen pro Jahr sowie sechs „Lange Samstage“. Die Kosten für die Standortverlagerung belaufen sich im Jahr 2026 auf 562.800 Euro, zuzüglich 19.100 Euro für die Übergabe des Standorts Hollestraße. Für das Jahr 2027 sind 440.000 Euro für den Rückbau sowie 410.800 Euro für den Betriebsaufwand veranschlagt. Die Rückgabe des Standorts Hollestraße ist für April 2027 geplant. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Konzeption zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt.
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- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (3. Sitzung)
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · Kulturausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Wohnungsnachfrageanalyse Essen 2035Zur Vorlage · 0611/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0611/2026/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der „Wohnungsnachfrageanalyse Essen 2035“. Die vom ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH erstellte Untersuchung liefert quantitative und qualitative Daten zum künftigen Wohnraumbedarf sowie Empfehlungen für die Wohnungspolitik bis zum Jahr 2035.
Die Analyse geht von einer Bevölkerung von rund 596.000 Personen und einem Wohnungsbestand von etwa 326.000 Einheiten aus, wobei 78 % auf Mietwohnungen entfallen. Bei einem Leerstand von 4,0 % wird in der Basisvariante bis 2035 ein Neubaubedarf von circa 11.800 Wohnungen prognostiziert, was einem jährlichen Bedarf von 985 Einheiten entspricht. Der flächenrelevante Bedarf beläuft sich auf etwa 8.740 Einheiten. Im Bereich des geförderten Wohnens wird bis 2027 ein Verlust von 6.500 Bindungen erwartet. Eine Haushaltsbefragung mit 3.150 Auswertungen weist eine durchschnittliche Wohnkostenbelastung von 31 % des Nettoeinkommens aus.
Die Vorlage definiert drei Handlungsfelder. Im Bereich Wohnungsneubau und Flächenentwicklung sollen Rahmenbedingungen für Geschosswohnungsbau, Innenentwicklung und Nachverdichtung unter Berücksichtigung klimagerechten Bauens und sozialer Mischung geschaffen werden. Das Handlungsfeld Quartiere und Wohnungsbestand konzentriert sich auf energetische Modernisierung sowie barrierefreies und seniorengerechtes Wohnen. Für den Bereich Bezahlbares Wohnen wird der Ausbau des geförderten Wohnungsbestands mit einem angestrebten Anteil von bis zu 40 % im Mehrfamilienhausbau sowie die Verlängerung von Bindungen im Bestand empfohlen. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme der Vorlage durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vor.
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- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 59 E Holteyer Straße / Im HeimbergeZur Vorlage · 0514/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über einen Feststellungsbeschluss zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) entscheiden. Konkret geht es um die Änderung 59 E im Bereich Holteyer Straße / Im Heimberge im Stadtteil Burgaltendorf. Der Beschlussvorschlag des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung folgt auf eine Anhörung in der Bezirksvertretung VIII, die keine Bedenken äußerte, sowie auf die Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
Die Änderung betrifft ein 1,5 Hektar großes Areal, das die brachliegenden Flächen des ehemaligen Tennisclubs TC Burg sowie angrenzende Wohngebäude umfasst. Im aktuellen GFNP ist das Gebiet als landwirtschaftliche Fläche mit dem Hinweis auf ein geplantes Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Durch die Änderung soll die Fläche stattdessen als Wohnbaufläche mit dem entsprechenden Hinweis auf das Wasserschutzgebiet dargestellt werden. Ziel der Umwidmung ist es, die Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Wohnbebauung zu schaffen, da die Lage in direkter Nähe zum Versorgungszentrum von Burgaltendorf als sinnvoll erachtet wird.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden die Begründung und der Umweltbericht aufgrund von Stellungnahmen redaktionell angepasst, wobei keine inhaltlichen Änderungen an der Planung selbst erforderlich waren. Nach dem Beschluss durch die Räte der beteiligten sechs Städte der Planungsgemeinschaft wird das Verfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt. Die Änderung wird nach der Veröffentlichung der Genehmigung wirksam.
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- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 8.Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 30 BO An der Papenburg / Berliner Straße in BochumZur Vorlage · 0513/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Änderung 30 BO des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) für das Gebiet An der Papenburg / Berliner Straße. Die Planung sieht vor, Teile der derzeit als Grünfläche oder Sportanlage genutzten Flächen in Wohnbau- bzw. Mischbauflächen umzuwandeln.
Im Bereich des ehemaligen Sportplatzes wurde die ursprüngliche Absicht einer Wohnbaulandentwicklung zugunsten einer neuen Nutzung aufgegeben. Nach einem Beschluss des Rates der Stadt Bochum vom 10. Oktober 2024 soll das Areal als Standort für eine Gesamtschule sowie zur Integration der Bezirksmusikschule Wattenscheid dienen. Damit wird die Fläche als Gemeinbedarfsfläche für Bildung ausgewiesen. Ökologisch wertvolle Freiraumbereiche sollen dabei erhalten und aufgewertet werden.
Das Verfahren erfordert einen gleichlautenden Beschluss der Räte aller sechs beteiligten Städte der Planungsgemeinschaft, zu der Essen, Bochum, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen gehören. Nach der Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen wird die Änderung dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt. Mit der anschließenden Veröffentlichung in den amtlichen Verkündungsorganen wird die Änderung des GFNP wirksam.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 62 BO VfL-Talentwerk in BochumZur Vorlage · 0515/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Verabschiedung eines Feststellungsbeschlusses zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP). Konkret geht es um das Verfahren 62 BO VfL-Talentwerk, welches die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau der Nachwuchsarbeit des VfL Bochum 1848 schaffen soll.
Die Änderung umfasst Planungen, Texte sowie einen Umweltbericht. Ziel ist es, parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplanes die Flächennutzung im Bereich des Talentwerks anzupassen. Ursprünglich war vorgesehen, eine Fläche von 13,8 Hektar als Sonderbaufläche auszuweisen. Nach Stellungnahmen unter anderem des Regionalverbandes Ruhr und der Autobahn GmbH wurde dieser Anteil auf 9,4 Hektar reduziert. Der nördliche Teil des Änderungsbereichs soll weiterhin als Grünfläche mit der Zweckbestimmung für Sportanlagen, insbesondere Naturrasenplätze, dargestellt werden. Damit sollen die Funktion des regionalen Grünzugs sowie der kommunalen Grünverbindung und der Schutz von Waldflächen gewahrt bleiben.
Der Beschluss erfordert eine gleichlautende Entscheidung der Räte aller sechs Städte der Planungsgemeinschaft. Nach der Verabschiedung im Rat der Stadt Essen am 27. Mai 2026 wird das Verfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt. Mit der anschließenden Veröffentlichung der Genehmigung in den amtlichen Verkündungsorganen wird die Änderung des GFNP wirksam.
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- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Informationen über Verfahrensbeschlüsse zu den GFNP-Änderungen im Zeitraum April 2026 außerhalb von Essen: 67 BO Wilhelm-Leithe Weg Nord in BochumZur Vorlage · 0516/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen der Stadt Essen wird über anstehende Verfahrensbeschlüsse zu Änderungen des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr informiert. Im Zentrum der Information steht ein Verfahren im Bereich Wilhelm-Leithe-Weg Nord in Bochum, das für den Zeitraum April 2026 vorgesehen ist.
Der zuständige Ausschuss in Bochum soll die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Stellungnahmen der Behörden zur Kenntnis nehmen und die weitere Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs beschließen. Das Vorhaben ist Teil des Baulandentwicklungsprojekts „Neues Bahnhofsquartier Wattenscheid“. Ziel der GFNP-Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gemischte Nutzung aus Wohnen und Gewerbe zu schaffen. Da der aktuelle Flächennutzungsplan den betreffenden Bereich lediglich als Gewerbe- oder Mischbaufläche darstellt, soll die Änderung die Festsetzung eines Wohngebiets ermöglichen.
Die abschließende Änderung des GFNP setzt gleichlautende Beschlüsse der Räte der beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen voraus. Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren wird die Planänderung zur Genehmigung beim zuständigen Landesministerium eingereicht.
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- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Bebauungsplan Nr. 01/26 "Vogelheimer Straße/An der Walkmühle" Stadtbezirk: V, Stadtteil: Vogelheim Information über die Planung sowie Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0221/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 01/26 „Vogelheimer Straße/An der Walkmühle“ entscheiden. Die Bezirksvertretung V hat zu diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet. Das etwa 1,25 Hektar große Plangebiet im Essener Stadtteil Vogelheim umfasst die Flächen des derzeitigen Kindergartens „St. Thomas Morus“ sowie ehemaliger Senioreneinrichtungen.
Ziel der neuen Planung ist eine städtebauliche Weiterentwicklung der Flächen, da der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 1981 lediglich Nutzungen für den Gemeinbedarf wie Kindergärten und Altenheime vorsieht. Das Vorhaben sieht die Errichtung eines großflächigen Lebensmittelmarktes mit Bäcker auf rund 1.200 Quadratmetern Verkaufsfläche vor. Auf dem Dach dieses Gebäudes soll eine neue Kindertagesstätte mit vier Gruppen entstehen. Ergänzt wird die Planung durch den Bau von etwa 50 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau, wobei die gesamte Wohnfläche als öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert werden soll. Diese Gebäude sollen sich um eine gemeinschaftliche Grünzone mit Spielplatz gruppieren.
Im Rahmen der Planung müssen zudem die Belange der geplanten Umgehungsstraße Vogelheimer Straße berücksichtigt werden. Nach dem Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung sollen auch die zuständigen Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert werden, um unter anderem den Umfang einer erforderlichen Umweltprüfung abzustimmen.
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Beratungsfolge
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Neuer Verwaltungscampus - Vorstellung des Ergebnisses der Entwurfswerkstatt und Beauftragung des prämierten Entwurfs zur Erstellung einer vertiefenden KonzeptplanungZur Vorlage · 0549/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Ergebnisse der Entwurfswerkstatt für den neuen Verwaltungscampus zur Kenntnis nehmen und die vertiefende Konzeptplanung des prämierten Entwurfs beauftragen. Die Vorlage sieht vor, die Planungsmittel für das Projekt Neubau Verwaltungscampus von bisher 300.000 Euro brutto um 600.000 Euro brutto auf insgesamt 900.000 Euro brutto zu erhöhen. Damit verbunden ist die Beauftragung des Architekturbüros Peter Bastian Architekten durch die IME zur Erstellung der vertiefenden Planung sowie die Beauftragung der IME mit der Vorbereitung weiterer Realisierungsschritte.
Die vertiefende Planung basiert auf dem vorliegenden Entwurf und umfasst die Weiterentwicklung des Raumprogramms für die Polizei sowie städtische Einheiten. Zudem soll eine Vergabestrategie für ein Totalunternehmermodell vorbereitet werden. Die Jury hat für die weitere Planung Anpassungen bei der Hofgestaltung, der Bodenversiegelung, der Barrierefreiheit sowie eine Reduzierung der Gebäudehöhe gefordert, um die Hochhausrichtlinie zu vermeiden.
Für die Planungsphase ist ein Kostenrahmen von 700.000 Euro brutto kalkuliert. Durch vorhandene Budgets ergibt sich für das Haushaltsjahr 2026 ein zusätzlicher Mittelbedarf von 600.000 Euro brutto, der über das Projekt 5.600373 finanziert werden soll. Die zuständigen Ausschüsse empfehlen die Beschlüsse, während die Bezirksvertretung I das Ergebnis zur Kenntnis nimmt. Eine Beschlussfassung zur Vergabe der weiteren Planungsleistungen und der Bauausführung wird für das erste Quartal 2027 angestrebt.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Leibniz-Gymnasium, Stankeitstraße 22,45326 Essen Errichtung eines Ersatzbaus am Abzweig Mallinckrodtstraße 11 als Interimslösung für den geplanten Erweiterungsbau am Hauptstandort hier: KostenanpassungZur Vorlage · 0336/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Projekt eines Interimsgebäudes an der Mallinckrodtstraße 11, das als Ersatzlösung für den geplanten Erweiterungsbau des Leibniz-Gymnasiums dient, wird eine Kostenanpassung beantragt. Die Gesamtkosten sollen von bisher rund 4.620.000 Euro brutto auf insgesamt 5.313.000 Euro brutto steigen, was einer Erhöhung um 693.000 Euro entspricht.
Die Kostensteigerung resultiert unter anderem aus dem Ergebnis des Vergabeverfahrens für das Gewerk Modulbau, dessen Auftragssumme mit rund 3.993.000 Euro höher ausfiel als die ursprüngliche Schätzung. Zudem steigen die Baunebenkosten um 235.000 Euro, da aufgrund fehlender interner Kapazitäten externe Fachplanungsleistungen beauftragt werden müssen. Ein weiterer Faktor ist die Aufnahme der Ertüchtigung von Sanitärräumen in die Interimsmaßnahme. Teilweise konnten diese Steigerungen durch eine Reduzierung des Sicherheitsbeiwerts sowie geringere Aufwendungen bei der Grundstückserschließung abgefedert werden.
Der Zeitplan sieht den Beginn der Tiefbau- und Gründungsarbeiten Mitte April 2026 vor. Nach der Anlieferung der Module im Mai soll der Innenausbau bis Mitte August 2026 abgeschlossen sein, sodass die Übergabe an die Nutzer für Ende August 2026 vorgesehen ist. Die Finanzierung der Differenz erfolgt durch eine Mittelumschichtung in Höhe von 473.000 Euro aus dem Projekt zum Anbau der Alfred-Krupp-Schule innerhalb des bestehenden Deckungsrings.
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Beratungsfolge
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Maria-Wächtler-Gymnasium, Abzweig Isenbergstraße 77, 45130 Essen hier: Erneuerung des naturwissenschaftlichen Bereiches / Schulentwicklungsplanung G9Zur Vorlage · 0160/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn zur Erneuerung des naturwissenschaftlichen Bereichs am Maria-Wächtler-Gymnasium in Rüttenscheid beschließen. Die Maßnahme an der Isenbergstraße 77 umfasst die Modernisierung der Chemie- und Biologieräume, um den Anforderungen der Schulentwicklungsplanung G9 gerecht zu werden.
Die geplanten Arbeiten sollen sicherstellen, dass im Chemieraum ein Unterrichtsbetrieb für bis zu 32 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig möglich ist. Hierfür ist unter anderem der Einbau eines Stahlträgers zum Ersatz einer tragenden Wand sowie die Erneuerung des Deckenversorgungssystems vorgesehen. Die Umsetzung erfolgt in zwei Bauabschnitten, um den laufenden Schulbetrieb aufrechtzuerhalten. Der erste Abschnitt umfasst die Biologieräume und soll im Sommer 2026 beginnen, mit einem voraussichtlichen Abschluss im April 2027. Im zweiten Schritt werden die Chemieräume umgebaut, wobei der Baubeginn für April oder Mai 2027 geplant ist. Die Fertigstellung der gesamten Maßnahme wird für April 2028 erwartet. Neben baulichen Veränderungen an Wänden und Decken sind auch Arbeiten an der Elektro-, Wasser- und Heizungsinstallation sowie eine mögliche Schadstoffsanierung Teil des Vorhabens.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.200.000 Euro brutto. Davon entfallen 884.000 Euro auf die Baugewerke, die aus Instandhaltungsrücklagen finanziert werden sollen. Die Kosten für die neue Ausstattung in Höhe von 316.000 Euro werden durch eine Mittelumschichtung aus dem Neubauprogramm für Schulerweiterungen gedeckt.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Neubau Tiegelschule, Tiegelstraße 29, 45141 Essen hier: Kostenanpassung im laufenden Projekt TiegelschuleZur Vorlage · 0479/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über eine Kostenanpassung beim Neubau der Tiegelschule beraten. Die Vorlage sieht vor, die veranschlagten Gesamtkosten des Bauvorhabens von bisher rund 29,4 Millionen Euro brutto um etwa 2,9 Millionen Euro auf insgesamt 32,3 Millionen Euro brutto zu erhöhen.
Die Kostensteigerungen sind laut der Sachverhaltsdarstellung auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. Ein Wasserschaden im Zuge der Inbetriebnahme der Heizungsanlage machte zusätzliche Trocknungsmaßnahmen und Nacharbeiten an den Bodenbelägen erforderlich. Zudem führten unzureichende Leistungen einzelner Gewerke, insbesondere bei Putz- und Fassadenarbeiten, zu Mehraufwendungen für Nachbesserungen sowie für die Zwischenlagerung von Materialien und zusätzliche Anfahrten. Weitere kostentreibende Faktoren sind Lieferengpässe, Planungsanpassungen bei der Möbelausstattung sowie gestiegene Materialpreise.
Der Rohbau wurde Mitte 2024 fertiggestellt, derzeit finden Arbeiten am Innenausbau statt. Die Fertigstellung des Projekts ist für den Sommer 2026 geplant. Zur Deckung der Mehrkosten ist eine Mittelumschichtung vorgesehen. Dabei sollen Mittel aus dem Projekt zum Anbau der Alfred-Krupp-Schule genutzt werden, da dort im Haushaltsjahr 2026 ein geringerer Mittelabfluss prognostiziert wird.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (6. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Sanierung der Essener Schultoiletten hier: Sachstand 4. Quartal 2025 und 1. Quartal 2026Zur Vorlage · 0323/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse werden über den Sachstand der Sanierung von Schultoiletten im Zeitraum des vierten Quartals 2025 und des ersten Quartals 2026 informiert. Im Berichtszeitraum wurden fünf Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 3,85 Millionen Euro brutto abgeschlossen. Damit verringert sich die Anzahl der noch sanierungsbedürftigen Anlagen von zuvor 52 auf aktuell 47 Standorte.
Die Umsetzung der verbleibenden Projekte verteilt sich auf drei Bereiche: Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) führt 25 Sanierungen in der Bauausführung durch. Die EABG betreut 13 Maßnahmen, wovon acht in der Bauphase sind; zudem übernimmt die EABG aus Kapazitätsgründen drei Neubau- und Abbruchmaßnahmen der GVE, unter anderem an der Schule am Krausen Bäumchen sowie der Theodor-Fliedner-Schule. Der Fachbereich Immobilienwirtschaft bearbeitet neun Projekte, wobei sich vier in der Bauausführung und fünf in der Grundlagenermittlung befinden.
Die Kostenentwicklung wird durch detailliertere Planungen, neue Anforderungen wie die Installation von Lüftungsanlagen sowie allgemeine Preissteigerungen und Schadstoffsanierungen beeinflusst. Die Finanzierung der konsumtiven Maßnahmen erfolgt aus bestehenden Instandhaltungsrückstellungen, während die investiven Einzelprojekte nach aktuellem Stand ausfinanziert sind.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Schriftliche Anträge und Anfragen
- 17.1Schulraumbedarfe für die Stadtbezirke II, VI, VIII und IX hier: Umsetzungsentscheidungen und MarkterkundungsgesprächeZur Vorlage · 0467/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Sicherung des Schulraumbedarfs in den Stadtbezirken I, II, VI, VIII und IX gestellt. Die Vorlage enthält konkrete Forderungen an die Stadtverwaltung zur künftigen Schulentwicklung in diesen Gebieten.
Ein zentraler Punkt ist die Realisierung eines Berufskollegs am künftigen Schulstandort Essen-Kupferdreh in der Prinz-Friedrich-Straße. Zudem soll die Grundständigkeit der UNESCO-Schule sowie weitere Schulplatzbedarfe abgesichert werden, indem eine Verlagerung nach Essen-Katernberg oder Essen-Stoppenberg forciert wird.
Darüber hinaus sieht der Antrag vor, innerhalb der Stadtbezirke II, VIII und IX mindestens eine Fläche für die Errichtung einer Gesamtschule aufzuzeigen. Hierfür sollen die erforderlichen Markterkundungsgespräche durchgeführt werden. Der Vorgang durchläuft nach den geplanten Beratungsfolgen die Anhörung in den betroffenen Bezirksvertretungen sowie die Beratung in den Ausschüssen für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie für Schule und Bildung, bevor der Rat der Stadt Essen eine Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — abgesetzt
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — ersetzt durch Antrag 0467/2026/CDU/SPD 1. Ergänzung
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — ersetzt durch DS 0467/2026/CDU/SPD 1.Ergänzung
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (4. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 19.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (4. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: ersetzt durch Antrag 0467/2026/CDU/SPD 1. Ergänzung - 17.2Schulraumbedarfe für die Stadtbezirke II, VI, VIII und IX hier: Umsetzungsentscheidungen und MarkterkundungsgesprächeZur Vorlage · 0467/2026/CDU/SPD 1. Ergänzung · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen von CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Sicherung des Schulraumbedarfs gestellt. Die Stadtverwaltung wird darin aufgefordert, am Standort Essen-Kupferdreh in der Prinz-Friedrich-Straße die Voraussetzungen für die Errichtung einer Gesamtschule zu schaffen. Die Planung soll dabei so flexibel gestaltet sein, dass bei Bedarf auch eine Nutzung als Gymnasium möglich bleibt. Nach Abstimmungen mit der Schulaufsichtsbehörde soll ein Beschlussvorschlag inklusive Zeit-, Kosten- und Beteiligungskonzept vorgelegt werden.
Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft die langfristige Sicherung der Kapazitäten an der UNESCO-Schule als Gymnasium, um Regelklassenstärken zu gewährleisten und Mehrklassigkeit zu vermeiden. Parallel dazu soll die Entwicklungsplanung für Berufskollegs, insbesondere für das Erich-Brost-, das Robert-Schuman- und das Berufskolleg Mitte, vorangetrieben werden. Hierbei sollen Standort- und Bauperspektiven sowie mögliche Campuslösungen mit gemeinsamer Nutzung von Fachräumen geprüft werden. Die Ergebnisse hierzu sollen spätestens im dritten Quartal 2026 vorgelegt werden.
Zudem wird die Erarbeitung eines Konzepts zur strategischen Weiterentwicklung der beruflichen Bildung in Kooperation mit der IHK und der Handwerkskammer gefordert, wobei auch die Gründung eines regionalen Bildungszentrums geprüft werden soll. Abschließend soll die Verwaltung Markterkundungsgespräche führen, um weitere Flächen für den Schulentwicklungsbedarf im gesamten Stadtgebiet zu identifizieren.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (6. Sitzung)
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 17.3Antrag Nr. 0467/2026/CDU/SPD Schulraumbedarfe für die Stadtbezirke II, VI, VIII und IX hier: Dringend benötigte Gesamtschulplätze jetzt schaffen!Zur Vorlage · 0609/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0609/2026/GRÜNE einen Antrag eingereicht, der verschiedene Maßnahmen zur Schulentwicklung in der Stadt vorsieht. Die Fraktion beantragt, das städtische Grundstück in der Prinz-Friedrich-Straße im Essener Stadtteil Kupferdreh als Standort für eine neue fünfzügige Gesamtschule festzulegen. Im Zuge der Planung soll geprüft werden, inwieweit die Voraussetzungen für eine NRW-Sportschule berücksichtigt werden können.
Darüber hinaus fordert der Antrag, die Suche nach einem weiteren geeigneten Grundstück für eine Gesamtschule im Essener Süden mit hoher Priorität fortzusetzen. Die Verwaltung soll zudem auf Basis von Schülerprognosen und der Einschätzung der Schulaufsicht darlegen, inwieweit im Stadtgebiet und insbesondere im Raum Stoppenberg/Katernberg perspektivisch Bedarf an zusätzlichen Gymnasialplätzen besteht.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Berichterstattung über den aktuellen Stand der Schulentwicklungsplanung im Bereich der Berufskollegs sowie über den Fortschritt bei der Suche nach geeigneten Flächen oder Bestandsgebäuden für berufsbildende Schulen an zentraler Stelle im Stadtgebiet. Die Begründung der Vorlage verweist auf einen wachsenden Bedarf an Schulplätzen im Essener Süden und eine ungleichmäßige Verteilung der Schulformen innerhalb des Stadtgebiets.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (6. Sitzung)
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 17.4Schulraumbedarfe für die Stadtbezirke II, VI, VIII und IX hier: Gymnasium Essen-KupferdrehZur Vorlage · 0798/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 0798/2026/AFD die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, am künftigen Schulstandort Essen-Kupferdreh die Voraussetzungen für eine weiterführende Schule mit der Zielrichtung Gymnasium zu schaffen. Nach Abschluss der erforderlichen Abstimmungen mit der oberen Schulaufsichtsbehörde soll dem Rat der Stadt Essen ein entsprechender Beschlussvorschlag vorgelegt werden.
Die Begründung des Antrags stützt sich auf eine hohe Nachfrage nach Übergängen auf das Gymnasium im Essener Süden, welche durch die dort vorhandenen Gymnasien nicht vollständig gedeckt werden könne. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Nachfragedruck auch in Zukunft anhalten wird. Die Fraktion spricht sich dabei für die Schulform Gymnasium aus und sieht eine Gesamtschule als weniger erfolgversprechende Lösung an, wobei auf die Schließung der ehemaligen Gesamtschule Süd verwiesen wird.
Der Antrag ist zur Beratung in der Bezirksvertretung VIII sowie in den Ausschüssen für Stadtentwicklung, -planung und Bauen und für Schule und Bildung vorgesehen, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgen soll.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — abgesetzt
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 18.Mündliche Anträge und Anfragen
- 19.Verschiedenes
- 20.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 21.Öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 22.Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB
- 22.1Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB - hier: Erteilung einer Befreiung nach § 31 Absatz 3 BauGBErgebnis: einstimmig beschlossen
- 22.2Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB - hier: Erteilung einer Befreiung nach § 31 Absatz 3 BauGBErgebnis: einstimmig beschlossen
- 23.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: abgesetzt/vertagt
- 24.Museum Folkwang hier: BauunterhaltungsmaßnahmenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 25.Schriftliche Anträge und Anfragen
- 26.Mündliche Anträge und Anfragen
- 27.Mitteilungen der Verwaltung
- 28.Pressemitteilung