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Vorlage

Fortschreibung des Basis-Lärmaktionsplans (4. Runde) im Entwurf

0589/2026/6 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 10.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (5. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0589/2026/6 zum Thema Fortschreibung des Basis-Lärmaktionsplans der Stadt Essen in der vierten Runde basiert auf der Neuberechnung der Umgebungslärmkartierung für Straßen-, Schienen- sowie Industrie- und Gewerbelärm. Grundlage hierfür sind kommunale Daten aus dem Basisjahr 2021. Der Entwurf identifiziert Belastungsschwerpunkte im Straßenverkehr, wobei 13 Abschnitte als höchster Priorität und 29 Abschnitte als hoher Priorität eingestuft werden. Statistisch sind 230.717 Personen von Straßenverkehrslärm betroffen. Weitere Lärmbelastungen ergeben sich durch den Schienenverkehr, der 22.410 Personen im Bereich der Eisenbahn und 38.826 Personen im Bereich der Ruhrbahn betrifft, sowie durch den Flugverkehr für 24.196 Personen.

Der Plan umfasst Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und den Schutz ruhiger Gebiete, die nach akustischen Merkmalen mit einem Lärmpegel von maximal 54 dB(A) definiert sind. Im Stadtgebiet existieren hierfür 24 Gebietseinheiten sowie sechs Einzelgebiete. Für die Lärmminderung wurde ein Handlungsleitfaden entwickelt; eine Einzelfallprüfung der Belastungsschwerpunkte der Priorität 1 erfolgt in den kommenden Monaten, wobei die Maßnahmen keine zusätzlichen Haushaltsmittel beanspruchen.

Die Gremien für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX sollen den Entwurf im Zeitraum vom 28.04.2026 bis zum 30.06.2026 zur Kenntnis nehmen. Nach einer ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung findet die zweite Phase im zweiten Quartal 2026 statt. Der Planentwurf soll im September zur Empfehlung in den AUKV und zum Beschluss in den Rat der Stadt Essen eingebracht werden. Die Einreichung der Lärmkartierung der fünften Runde ist bis Juni 2027 vorgesehen, die Erstellung des Lärmaktionsplans bis Juni 2029.

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