Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 4 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV vom 10.03.2026
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Großer Fahrplanwechsel zum 14. Juni 2026Zur Vorlage · 0578/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Am 14. Juni 2026 findet in Essen ein umfassender Fahrplanwechsel im öffentlichen Personennahverkehr statt. Ziel der Neugestaltung ist es, die zukünftigen Veränderungen durch die Inbetriebnahme der Citybahn (Linie 108) vorzubereiten und damit weitere Einzelanpassungen des Netzes zu vermeiden. Die Anpassungen orientieren sich an den Beschlüssen zum Nahverkehrsplan und der Entwicklung der Citybahn.
Im Straßenbahnnetz werden mehrere Linien neu geordnet. Die neue Linie 108 wird zwischen dem Abzweig Katernberg und der Haltestelle Hindenburgstraße verkehren und dabei den neuen Abschnitt der Citybahn nutzen. Die Linie 107 wird in ihrer ursprünglichen Linienführung bis nach Bredeney wiederhergestellt, wobei die Linie 108 die bisherigen Verstärkerfahrten übernimmt. Aufgrund von Baumaßnahmen auf der Haus-Berge-Straße werden die Linien 101 und 106 vorübergehend über alternative Strecken geführt. Die Linie 105 wird bis zur Haltestelle Hollestraße verlängert, während die Linie 103 in der Hauptverkehrszeit die Strecke bis Bredeney übernimmt.
Auch im Busnetz ergeben sich Änderungen: Die Linien 154 und 155 werden auf neuen Linienwegen verkehren, während die Linie E93 (EVONIK-Shuttle) eingestellt wird. Mit dem Abschluss der Baumaßnahmen am Hauptbahnhof wird zudem die bisherige Anordnung der Bussteige wiederhergestellt. Der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Bezirksvertretungen und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sollen die vorliegende Planung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (6. Sitzung)
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 22.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 3.ABebauungsplan Nr. 3/25 "Hafenstraße Süd/Umwelttrasse" Stadtbezirk: IV/V, Stadtteil: Bergeborbeck/Vogelheim Information über das bisherige Verfahren sowie Aufstellungs- und VeröffentlichungsbeschlussZur Vorlage · 0789/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll über die Veröffentlichung des Bebauungsplans Nummer 3/25 „Hafenstraße Süd/Umwelttrasse“ entscheiden. Die Vorlage sieht vor, den Plan einschließlich der Begründung, des Umweltberichts sowie der wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Die Bezirksvertretungen IV und V haben zu diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
Das etwa 2,9 Hektar große Plangebiet liegt in den Stadtteilen Bergeborbeck und Vogelheim. Es ist Teil eines großflächigen Stadtentwicklungsprojekts der Städte Essen und Bottrop sowie der RAG Montan Immobilien GmbH auf einer Gesamtfläche von 1.700 Hektar. Die „Umwelttrasse“ soll als Modellprojekt zur Mobilitätswende fungieren, indem sie den Schwerlast- und Lkw-Verkehr weitgehend vermeidet und die Nutzung von innovativem Personennahverkehr, Rad- und Fußverkehr fördert. Zudem sollen alternative Antriebsformen sowie autonome Fahrzeuge in die Entwicklung einbezogen werden.
Nach einer bereits durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2025 folgt nun das Verfahren zur förmlichen Auslegung gemäß Baugesetzbuch. Eine bestehende Veränderungssperre für das Gebiet ist bis zum 3. Oktober 2026 wirksam. Die Planung sieht vor, die Hafenstraße im Rahmen der Trassenentwicklung umzubauen, um eine interkommunale Verbindung zwischen Essen und Bottrop zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 4.Boule-Bahn im Haus-Berge-ParkZur Vorlage · 0761/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD in der Bezirksvertretung IV haben einen gemeinsamen Antrag zur Errichtung einer Boule-Bahn im Haus-Berge-Park vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, dass die Fachverwaltung die Planung für eine solche Anlage übernimmt, wobei Ergebnisse sowie Wünsche aus dem „Mach-mit-Projekt“ zu berücksichtigen sind.
Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, die anfallenden Kosten zu ermitteln und diese der Bezirksvertretung zeitnah mitzuteilen. Hintergrund des Antrags ist die Entwicklung des Haus-Berge-Parks zu einem zentralen Treffpunkt im Stadtteil Bergeborbeck/Bochold, was unter anderem durch Angebote wie den Tiny Forest oder das Lesezelt belegt wird. Die Idee einer Boule-Bahn wurde im Rahmen des genannten Projektes entwickelt und erfährt Unterstützung durch das zuständige Quartiersmanagement. Sobald die Kostenermittlung abgeschlossen ist, soll das Vorhaben der Lenkungsgruppe Altdorf/Bochold vorgestellt werden, um eine Finanzierungsbeteiligung zu beantragen.
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- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 5.Sachstand Hospizneubau St. Paulus GerschedeZur Vorlage · 0762/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen von CDU und SPD in der Bezirksvertretung IV haben einen gemeinsamen Antrag an die Stadtverwaltung gestellt, um Informationen zum aktuellen Stand des Hospizneubaus auf dem Gelände der Kirchengemeinde St. Paulus in Essen-Gerschede zu erhalten. Ein wesentlicher Punkt des Antrags ist der Abriss des Kirchturms, der als Landmarke der Gemeinde gilt. Die Antragsteller bitten um Auskunft darüber, ob die Stadtverwaltung über den Abriss informiert war, ob eine Genehmigung vorliegt und warum keine Beteiligung von Bürgerschaft, Kirche und Politik stattfand.
Nach Informationen der CSE (Caritas-SKF-Essen), die das Grundstück für das neue Hospiz Cosmas und Damian nutzt, muss der Turm abgerissen werden, da dessen Standsicherheit während der Ausschachtungsarbeiten nicht gewährleistet werden kann. Ursprünglich war vorgesehen, den Turm in den Neubau zu integrieren.
Darüber hinaus fordert der Antrag eine Darlegung zum Sachstand der geplanten Erweiterung der Gesamtschule Borbeck an diesem Standort. Zudem wird um Informationen zur zukünftigen Verkehrsregelung im Bereich der Askaristraße und Tangabucht gebeten, da Anwohner Bedenken hinsichtlich der Parksituation und des zu erwartenden Verkehrsaufkommens geäußert haben.
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- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 6.Verbesserung des Angebotes der öffentlichen Ladeinfrastruktur im Bezirk IVZur Vorlage · 0763/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD in der Bezirksvertretung IV haben einen gemeinsamen Antrag zur Erweiterung der öffentlichen Ladeinfrastruktur im Stadtbezirk vorgelegt. Die Stadtverwaltung wird darin ersucht, die Umsetzbarkeit von zusätzlichen 11/22-kW-Wechselstrom-Ladesäulen zu prüfen, wobei auf das bestehende Kachelsystem zurückgegriffen werden soll.
Im Fokus der Prüfung steht die technische Machbarkeit, der Netzanschluss, der Flächenbedarf sowie die Wirtschaftlichkeit an verschiedenen Standorten. Dazu gehören unter anderem Bereiche in Borbeck-Mitte, Schönebeck, Frintrop, Dellwig, Gerschede und Bochold. Darüber hinaus soll die Verwaltung untersuchen, inwieweit ein Ausbau der Ladeinfrastruktur in Wohngebieten – in Abstimmung mit potenziellen Betreibern und Wohnungsbaugesellschaften – möglich ist. Auch die Verwendung von Ladebordsteinen in Straßen mit geringem Seitenraum soll bewertet werden.
Der Antrag verweist auf steigende Anmeldezahlen bei Elektrofahrzeugen und eine hohe Auslastung der vorhandenen Ladesäulen, insbesondere im Bereich Borbeck-Mitte. Die Erweiterung des Netzes soll dem Bedarf Rechnung tragen und die Attraktivität der betroffenen Standorte unterstützen.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 7.Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in GegenrichtungZur Vorlage · 0768/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung IV für den Stadtbezirk Borbeck hat mit der Vorlage Nummer 0768/2026/GRÜNE einen Antrag zur Prüfung von Verkehrsregelungen eingebracht. Der von Dr. Thorsten Drewes gestellte Antrag sieht vor, dass die Verwaltung eine Untersuchung hinsichtlich der Öffnung der Johann-Kruse-Straße für den Radverkehr in Gegenrichtung vornimmt.
Darüber hinaus fordert der Antrag, dass der Bezirksvertretung ein Sachstandsbericht vorgelegt wird. Dieser soll Informationen über bestehende sowie geplante Öffnungen von Einbahnstraßen im Stadtbezirk IV enthalten, die dem Radverkehr in Gegenrichtung dienen sollen. Als Begründung für das Ersuchen führt der Antrag an, dass die Nutzung solcher Straßen zur Vermeidung von Umwegen beitragen und die Attraktivität des Radverkehrs steigern kann. Die Vorlage ist für die Sitzung der Bezirksvertretung am 12. Mai 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 7.AParkregelungen im öffentlichen RaumZur Vorlage · 0845/2026/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0845/2026 einen Antrag zur Neuregelung des Parkens im öffentlichen Raum eingebracht. Der Vorschlag sieht vor, das Abstellen bestimmter Fahrzeugtypen in Gebieten mit hohem Parkdruck zu untersagen. Dies betrifft insbesondere Fahrzeuge mit einer Länge von über fünf Metern sowie Anhänger, Wohnmobile, Caravans, Lkw und Kleintransporter. Als Gebiete mit hohem Parkdruck werden bestehende und künftige Bewohnerparkzonen sowie durch städtische Zählungen ermittelte Flächen definiert.
Für Fahrzeuge, die für einen konkreten Einsatz vor Ort notwendig sind, etwa durch Handwerksbetriebe oder Paketdienste, sollen Ausnahmeregelungen gelten. Der Antrag sieht zudem vor, dass die Berechtigung für bereits ausgestellte Bewohnerparkausweise für die betroffenen Fahrzeuggruppen mit Ablauf des aktuellen Zeitraums endet. Die Begründung der Fraktion verweist auf den Platzbedarf dieser Fahrzeuge und mögliche Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit an Kreuzungen. Als Referenz werden Regelungen in anderen Kommunen wie Köln oder Münster angeführt. Der Antrag wird zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen sowie zur Empfehlung an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 10.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung)
- 8.Standorte folgenlose Geschwindigkeitsanzeigen
- 9.Bürgereingabe gem.§ 24 Gemeindeordnung NRW hier:Einrichtung Tempo 30 Zone im Bereich Schloßstraße unmittelbar vor der Kita Am KreyenkropZur Vorlage · 0722/2026/BV IV · Bezirksvertretung IV
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung IV des Stadtbezirks Essen wurde eine Bürgeranregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW zur Behandlung vorgelegt. Der Antrag umfasst die Prüfung einer Tempo-30-Zone im Bereich der Schloßstraße, wobei insbesondere der Abschnitt unmittelbar vor der Kita Am Kreyenkrop betrachtet wird.
Die Vorlage mit der Nummer 0722/2026/BV IV enthält eine Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr zum Sachverhalt. Die zuständige Fachbehörde hat die Anfrage geprüft und eine entsprechende Bewertung im Rahmen der Vorlage dargelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Damit wird der Prozess der behördlichen Prüfung des Verkehrsangebots im genannten Bereich formal dokumentiert. Die entsprechende Beratung ist für die Sitzung am 12. Mai 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 10.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum vom 01.08.2026 bis 31.12.2026Zur Vorlage · 0664/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Erlassung ordnungsbehördlicher Verordnungen für verkaufsoffene Sonntage im Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2026 beschließen. Die Vorlage des Ordnungsamtes sieht vor, die entsprechenden Verordnungen gemäß den beigefügten Anlagen zu erlassen. Grundlage hierfür ist das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches die Öffnung an Sonntagen an bestimmte Sachgründe knüpft, sofern ein öffentliches Interesse besteht.
Dabei sind die aktuellen Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts NRW zu berücksichtigen. Das Gericht hat entschieden, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Ladenöffnung an Sonntagen enger auszulegen sind. Eine bloße Begründung durch einen der gesetzlich genannten Sachgründe reicht nicht mehr aus; vielmehr muss die Stadt Essen im Einzelfall prüfen und begründen, ob ein hinreichend gewichtiges öffentliches Interesse vorliegt, das die Arbeitsruhe rechtfertigt. Die Verwaltung wird diesen Maßstab für künftige Entscheidungen anwenden.
Trotz dieser Anforderungen wurden dem Ordnungsamt bereits Terminvorschläge für das Jahr 2026 durch den Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. und die Essen Marketing GmbH vorgelegt. Die Vorlage durchläuft vor der endgültigen Entscheidung im Rat der Stadt Essen verschiedene Beratungsstufen in den Bezirksvertretungen sowie im Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der Fraktion Linke/Grüne
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 11.Anträge von Kulturträgern des Stadtbezirks IV auf Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der bezirklichen KulturarbeitZur Vorlage · 0443/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV wird in ihrer Sitzung am 12. Mai 2026 über die Bewilligung von Zuschüssen für verschiedene Kulturträger entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Gesamtförderung in Höhe von 8.500 Euro vor, die aus dem Haushaltstitel zur Förderung der bezirklichen Kulturarbeit finanziert werden soll.
Die Anträge betreffen insgesamt 13 unterschiedliche Projekte und Organisationen im Stadtbezirk. Zu den Empfängern gehören unter anderem die Chorgemeinschaft „St. Maria Rosenkranz / St. Thomas Manus“, der Förderkreis des Mädchengymnasiums Essen-Borbeck e.V., das Interkulturelle Zentrum Kreuzer sowie der Jugendmigrationsdienst Essen. Weitere geförderte Projekte umfassen Vereine wie den Kultur-Historischen Verein Borbeck e.V., die TheaterLaien e.V. und den Zug um Zug e.V. sowie soziale Einrichtungen wie das Hans-Gipmann-Haus der AWO KV Essen e.V.
Die Verwaltung hat die eingereichten Zuschussanträge geprüft und stellt fest, dass die Projekte die Kriterien der Richtlinien für die Förderung der bezirklichen Kulturarbeit in der Stadt Essen erfüllen. Die vorgeschlagenen Fördersummen entsprechen dabei den Empfehlungen der Programmkonferenz.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 12.Jugendbeteiligung in der Stadt EssenZur Vorlage · 1831/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Jugendbeteiligung in der Stadt Essen sieht eine Weiterentwicklung bestehender Beteiligungsformate vor. Das seit 20 Jahren bestehende Angebot „MITWIRKUNG!“ soll durch ein neues Konzept ergänzt werden, das auf den Erfahrungen des Arbeitskreises Jugend (AKJ) und der Jugendhilfeplanung basiert. Ziel ist es, die Beteiligung junger Menschen an stadtweiten Themen wie Mobilität, Sicherheit oder Sauberkeit sowie an lokalen Sozialräumen zu ermöglichen.
Ein zentrales Element des neuen Konzepts ist die Einrichtung einer Servicestelle in der Essener Innenstadt. Diese wird von öffentlichen und freien Trägern gemeinsam betrieben und dient als Schnittstelle, um Anliegen Jugendlicher an die zuständigen Stellen in den Bezirken und auf zentraler Ebene weiterzuleiten. Zur Unterstützung dezentraler Projekte soll ein Pool aus qualifizierten Begleitpersonen aufgebaut werden. Das Angebot richtet sich primär an junge Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren, die eigene Mikroprojekte planen und umsetzen können.
Als neues zentrales Veranstaltungsformat wird zudem ein stadtweiter Jugendgipfel eingeführt, der bisherige Formate ablöst. Die Umsetzung soll unter Einbeziehung verschiedener Partner wie der Jugendhilfe Essen gGmbH oder des Paritätischen Jugendwerks erfolgen. Die Finanzierung erfolgt durch die Umschichtung bereits vorhandener Mittel für die Partizipation junger Menschen, wodurch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Den zuständigen Ausschüssen und Bezirksvertretungen wird der Bericht zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung)
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (4. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (4. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 13.Umsetzung der Präventionsoffensive für die Zielgruppe der jungen Jugendlichen bis zum Übergang von der Schule in den Beruf im Jahr 2026Zur Vorlage · 0552/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen setzt im Jahr 2026 die Präventionsoffensive für junge Jugendliche um, die sich im Übergang von der Schule in den Beruf befinden. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage beläuft sich das Fördervolumen auf 477.700 Euro. Zuvor standen seit dem Jahr 2019 jährlich Mittel in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung.
Die Verwaltung hat für die Umsetzung der Offensive eine Modifizierung der Mittelbereitstellung erarbeitet, die drei Schwerpunkte umfasst. Ein Fokus liegt auf der Sicherung von Angeboten zur beruflichen Orientierung und zum Übergang von der Schule in den Beruf. Dabei bleiben Projekte wie das Projektbüro „Get contact“ der Jugendberufsagentur sowie die Jugendfarm durch alternative Förderpositionen im Haushalt bestehen. Das Projekt „NeZa“ wird weiterhin über kommunale Eigenanteile aus Landesmitteln finanziert. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vermittlung von Medienkompetenzen, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit sozialen Medien sowie der Sucht- und Gewaltprävention. Zudem erfolgt eine anteilige Finanzierung des Programms „Jugendbeteiligung in Essen“.
Die Verteilung der Mittel umfasst zudem einen Anteil von 250.000 Euro, der nach einem festgelegten Quotierungsschlüssel vergeben wurde. Die weitere Entwicklung der Förderschwerpunkte wird in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus der Verwaltung und Vertretern der Jugendhilfe-Arbeitsgemeinschaften erfolgen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 10.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · Jugendhilfeausschuss (4. Sitzung)
- 14.Korrekturen zur Vorlage 1933/2025/4 Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kita-Jahr 2026/2027Zur Vorlage · 1933/2025/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss berät über Korrekturen zur Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kita-Jahr 2026/2027. Die vorliegende Ergänzung zur Vorlage 1933/2025/4 betrifft die Belegungszahlen der Einrichtungen in der Girardetstraße 21 sowie auf der Kapitelwiese 31.
Für die Kindertageseinrichtung in der Girardetstraße 21 ist ein Umzug an die Sylviastraße 6 vorgesehen, da das Gebäude der „Villa Rü“ umfassend saniert wird. Im Zuge dieses dauerhaften Umzugs wurde zwischen der Jugendhilfeplanung und dem Träger eine Änderung der Gruppenform sowie eine Anpassung der Gruppenzahl von bisher einer auf zukünftig eineinhalb Gruppen vereinbart. Die korrigierten Planungsdaten sehen für diesen Standort nun sechs Kinder unter drei Jahren und 24 Kinder über drei Jahren vor.
Hinsichtlich der Einrichtung auf der Kapitelwiese 31 wurde ebenfalls eine Änderung der Gruppenform zwischen der Jugendhilfeplanung und dem Träger abgestimmt. Im Vergleich zur ursprünglichen Planung, die 20 Kinder unter drei Jahren und 76 Kinder über drei Jahren vorsah, umfasst die korrigierte Planung nun zehn Kinder unter drei Jahren sowie 96 Kinder über drei Jahren. Die entsprechenden Ausschüsse sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX sollen diese Korrekturen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung)
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 15.Einführung des gebundenen Ganztags am Lise-Meitner-Gymnasium Borbeck zum Schuljahr 2026/2027Zur Vorlage · 0145/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Lise-Meitner-Gymnasium Borbeck wird zum Schuljahr 2026/2027 in der Sekundarstufe I als gebundene Ganztagsschule geführt. Die Umwandlung des bisherigen Städtischen Mädchengymnasium Essen-Borbeck erfolgt gemäß dem Schulgesetz NRW und wird schrittweise ab der Jahrgangsstufe 5 umgesetzt. Damit einhergehend wurden bereits die Einführung der Koedukation sowie die Namensänderung beschlossen.
Der Ausbau des Ganztagsangebots erfolgt jahrgangsweise aufwachsend. Für die Schülerschaft ab der sechsten Jahrgangsstufe bleiben die bestehenden Angebote des offenen Ganztags bis zum Abschluss der jeweiligen Klassen unverändert bestehen. Im Rahmen der Umstellung übernimmt die RGE die Mittagsverpflegung, um die Einhaltung von Hygienevorschriften zu gewährleisten. Die Stadt Essen trägt dabei einen Zuschuss von 1,25 Euro pro Portion zur Finanzierung der Verpflegung bei. Für die Ausgabe der Speisen sind zusätzliche Personalkosten sowie Sachkosten vorgesehen.
Die Schulleitung hat das Raumkonzept und den pädagogischen Ansatz für den gebundenen Ganztag überarbeitet. Aktuelle Anmeldezahlen im Übergang zu weiterführenden Schulen liegen mit 114 Schülerinnen und Schülern über den ursprünglichen Kapazitätsprognosen. Die Schulaufsicht sowie die Schulkonferenz haben der Veränderung des Betreuungsangebots zugestimmt. Der Rat der Stadt Essen entscheidet über den vorliegenden Beschlussvorschlag.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 16.Trinkwasserbrunnen Standortvorschlag BV IVZur Vorlage · 0726/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV berät über den Standort für einen neuen Trinkwasserbrunnen im Stadtbezirk Borbeck. Nach der Inbetriebnahme von Brunnen in anderen Stadtteilen soll die neue Anlage im Frühjahr 2026 in Betrieb gehen. Der ursprüngliche Standort musste aufgrund technischer Probleme um etwa acht Meter verschoben werden, woraufhin die Arbeiten im Jahr 2024 mangels Abstimmung mit der Bezirksvertretung unterbrochen wurden.
In Abstimmung mit der lokalen Werbegemeinschaft CeBo e.V. und der Bezirksbürgermeisterin wurde nun ein alternativer Standort an der Kreuzung Gerichtstraße/Rechtstraße vorgeschlagen. Die Auswahl des Standortes erfolgte unter Berücksichtigung einer hohen Passantenfrequenz, der Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sowie der Radverkehrsinfrastruktur. Zudem soll die gute Einsehbarkeit des Bereichs dazu beitragen, Vandalismusschäden zu vermeiden.
Die Installation des Brunnens dient dem Hitzeschutz für vulnerable Bevölkerungsgruppen und soll durch die Möglichkeit zum Befüllen eigener Gefäße den Einsatz von Plastikflaschen sowie das Müllaufkommen reduzieren. Die technische Umsetzung sieht eine quadratische Säule mit einer Bodenwanne zur Ableitung von überschüssigem Wasser vor, welches im Untergrund versickert. Die genauen Kosten werden nach der Standortentscheidung ermittelt, orientieren sich jedoch an bisherigen Vorlagen der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 17.Bau und Beginn der Maßnahme "Erneuerung Beleuchtung Jahnstraße von Germaniastraße bis Bocholder Straße"Zur Vorlage · 0315/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beabsichtigt den Bau und Baubeginn der Maßnahme zur Erneuerung der Beleuchtung in der Jahnstraße, im Abschnitt zwischen Germaniastraße und Bochholder Straße. Für das Vorhaben ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 301.000 Euro für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Deckung der Kosten soll über das Projekt „Erneuerung Beleuchtung“ erfolgen.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage ist notwendig, da die bestehende Installation nicht mehr den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht und die Masten keine ausreichende Standsicherheit mehr aufweisen. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit dem Neubau des Schwimmbads Germaniastraße und dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Bezüglich der Finanzierung wird angeführt, dass aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ab Januar 2024 ein Beitragserhebungsverbot für solche Maßnahmen besteht. Die der Kommune entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist derzeit noch nicht bezifferbar, wird jedoch den städtischen Eigenanteil an den Kosten reduzieren.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 18.Fortschreibung des Basis-Lärmaktionsplans (4. Runde) im EntwurfZur Vorlage · 0589/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf zur Fortschreibung des Basis-Lärmaktionsplans der Stadt Essen in der vierten Runde liegt zur Kenntnisnahme vor. Auf Grundlage neuer, kommunaler Daten ermöglicht die aktuelle Umgebungslärmkartierung eine präzisierte Darstellung der Lärmsituation durch Straßenverkehr, Schienenverkehr sowie Industrie- und Gewerbelärm. Dabei wird die europaweit einheitliche Berechnungsmethode CNOSSOS-EU angewendet.
Durch die Neuberechnung wurden Schwerpunkte identifiziert und ruhige Gebiete zum Schutz vor künftiger Lärmzunahme festgelegt. Im Gegensatz zu früheren Planungen werden keine festen Auslösewerte mehr angewandt, sondern eine Priorisierung der Bereiche mit hohem Lärmpegel vorgenommen. Die Analyse zeigt, dass ein Teil der Bevölkerung Lärmquellen aus dem Straßenverkehr ausgesetzt ist, insbesondere entlang der A 40 sowie auf Hauptverkehrsachsen. Für den Straßenverkehr wurden 13 Abschnitte mit höchster Priorität und 29 Abschnitte mit hoher Priorität ermittelt.
Der Entwurf umfasst verschiedene Maßnahmen zur Lärmminderung. Dazu gehören die Sanierung von Straßen mit lärmoptimierten Oberflächen, die Förderung des Umweltverbundes sowie technische Vorkehrungen durch die Ruhrbahn. Zudem werden der Erhalt von Schallschutzbauwerken an Autobahnen und Bundesfernbahnen sowie zeitliche Beschränkungen im Flugverkehr aufgeführt. Eine Arbeitsgruppe prüft zudem die Wirksamkeit von Geschwindigkeitsreduzierungen als potenzielle Maßnahme. Die Vorlage wird in den zuständigen Ausschüssen und Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (5. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 28.04.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.Risikobaumfällung Sommer 2026Zur Vorlage · 0472/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den Sommer 2026 ist im Essener Stadtbezirk IV die Entnahme bestimmter Bäume vorgesehen, die zusätzlich zur regulären Fällung im Winter stattfinden soll. Die Maßnahme basiert auf langfristigen Kontrollen sowie aktuellen Untersuchungen, bei denen Schäden wie Fäulnis, Morschheit oder Folgen vergangener Trockenperioden festgestellt wurden. Diese Defizite beeinträchtigen die Standsicherheit der Bäume, insbesondere im Hinblick auf die zu erwartenden Windlasten im Herbst, wodurch eine Gefährdung von Eigentum und Personen nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Auch Bäume mit durch Stürme verursachten statischen Mängeln sind betroffen.
Die Entscheidung über die Fällungen erfolgt auf Grundlage von Kontrollen durch FLL-zertifizierte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure oder durch sachverständige Beurteilungen nach aktuellem wissenschaftlichem Standard. Für die Nachpflanzung solitären Risikobäume wird empfohlen, diese möglichst an der ursprünglichen Örtlichkeit zu ersetzen. Die Zuständigkeit für die Neupflanzungen liegt beim Fachbereich 67 (Grün und Gruga) für Grünanlagen, Spielplätze und Friedhöfe sowie für Straßenbäume in entsprechenden Baumbeeten. Aufgrund klimatischer Veränderungen und neuer Schaderreger wird mit einer möglichen Zunahme akuter Fällungen gerechnet; die betroffenen Bezirksvertretungen werden hierüber einzeln informiert. Eine separate Vorlage für den Winterzeitraum 2026/2027 ist in Planung.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 20.Durchführung des Schloßparkfestes 2026Zur Vorlage · 0640/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV für den Stadtbezirk IV wird ersucht, die Bereitstellung der Flächen im Schloßpark für die Durchführung des Borbecker Schlossparkfestes 2026 zu beschließen. Die Veranstaltung durch die Renate Rendschmidt GmbH ist für den Zeitraum vom 31. Juli bis zum 2. August 2026 geplant. Der Aufbau der Veranstaltungsflächen soll am 27. Juli beginnen, während der Abbau bis zum 4. August abgeschlossen sein muss.
Für den historischen Jahrmarkt werden Flächen in der Schloßstraße, die Zufahrten zum Schloßpark sowie Teile des Schloßparks selbst und der Wiese Residenzaue benötigt. Die Planung sieht vor, dass die Belange des Denkmalschutzes bei der Nutzung der Flächen gewahrt bleiben. Die eingereichten Aufbau- und Lagepläne weisen keine Änderungen im Vergleich zum Vorjahr auf.
Hinsichtlich der Verkehrsführung ist vorgesehen, dass eine Durchfahrt durch das Schloßtor nicht gestattet ist. Zum Schutz des Tores soll eine Umfahrung über die Straße Schloßgarten genutzt werden. Die Rahmenbedingungen für die Nutzung der Flächen wurden bereits mit dem Grünflächenamt abgestimmt.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 20.AAltfriedschule, Frintroper Str. 432a, 45359 Essen Hier: Überlassung des Schulhofes am 31. Mai 2026 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr an die Eucharistische Ehrengarde Herz Jesu St. Josef Essen Frintrop.Zur Vorlage · 0815/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung IV am 12. Mai 2026 wird über die Überlassung des Schulhofes der Altfriedschule in Essen-Frintrop entschieden. Die Eucharistische Ehrengarde Herz Jesu St. Josef Essen Frintrop hat beantragt, das Gelände in der Frintroper Straße 432a am 31. Mai 2026 im Zeitraum von 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr nutzen zu dürfen. Die Gruppe beabsichtigt, den Schulhof als Treffpunkt und Startpunkt für einen geplanten Marsch einzusetzen, nachdem es zuvor zu einer Terminverschiebung gekommen ist.
Für das Vorhaben wurden die zuständigen Stellen bereits einbezogen. Sowohl die Schulleitung der Altfriedschule als auch die Abteilung Immobilienwirtschaft haben gegenüber dem Antrag keine Bedenken angemeldet. Die Bezirksvertretung IV wird nun um die formale Zustimmung zur Nutzung des Schulhofes für den genannten Zeitraum gebeten.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 21.Mitteilungen der Verwaltung
- 21.1Verkehrszeichen 253 Haus-Horl-Straße
- 21.2Antrag auf eine für Fahrradfahrende sichere Kreuzung an der Aktienstraße/Schönebecker Straße/Lautstraße sowie einem fahrradfreundlichen Verkehrskonzept für die Lautstraße
- 21.3Sachstand Baumaßnahme Stützmauer Heißener Straße sowie Abbruchkante Schönebecker Schlucht an der Eichendorffschule
- 22.Vergabe bezirklicher Haushaltsmittel zur Förderung der bezirklichen Kinder- und JugendarbeitZur Vorlage · 0721/2026/BV IV · Bezirksvertretung IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV befasst sich mit der Vergabe von bezirklichen Haushaltsmitteln zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtbezirk. Auf Empfehlung des Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten liegt ein Beschlussvorschlag vor, verschiedene Projekte mit einem Gesamtbetrag von 2.495 Euro zu unterstützen.
Die Vorlage sieht vor, die katholische Kirchengemeinde St. Josef St. Antonius Abbas mit 995 Euro für die Messdienerfahrt 2026 zu bezuschussen. Zudem sollen dem Jugendförderverein Essen Schönebeck 2016 e.V. 500 Euro für die Durchführung der Ferienspiele „rund um den Kirchturm“ zugewiesen werden. Ein weiterer Betrag in Höhe von 1.000 Euro ist für den Förderkreis des Schönebecker Jugend-Blasorchesters Essen e.V. zur Finanzierung der Orchesterfahrt 2026 vorgesehen. Die Entscheidung über die beantragten Fördermittel wird im Rahmen der Sitzung am 12. Mai 2026 getroffen.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 23.Vergabe bezirklicher Haushaltsmittel
- 24.Auftragskontrollliste
- 25.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 26.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 27.Grundstücksangelegenheiten
- 28.Anfragen und Mitteilungen
- 29.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil