Bürgereingabe gem.§ 24 Gemeindeordnung NRW hier:Einrichtung Tempo 30 Zone im Bereich Schloßstraße unmittelbar vor der Kita Am Kreyenkrop
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung IV des Stadtbezirks Essen wurde eine Bürgeranregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW zur Behandlung vorgelegt. Der Antrag umfasst die Prüfung einer Tempo-30-Zone im Bereich der Schloßstraße, wobei insbesondere der Abschnitt unmittelbar vor der Kita Am Kreyenkrop betrachtet wird.
Die Vorlage mit der Nummer 0722/2026/BV IV enthält eine Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr zum Sachverhalt. Die zuständige Fachbehörde hat die Anfrage geprüft und eine entsprechende Bewertung im Rahmen der Vorlage dargelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Damit wird der Prozess der behördlichen Prüfung des Verkehrsangebots im genannten Bereich formal dokumentiert. Die entsprechende Beratung ist für die Sitzung am 12. Mai 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026kein Ergebnis hinterlegt