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Vorlage

Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum vom 01.08.2026 bis 31.12.2026

0664/2026/3 10.06.2026 Ordnungsamt

🟢 Beschlossen 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) · mehrheitlich keine Bedenken erhoben

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen soll die Erlassung ordnungsbehördlicher Verordnungen für verkaufsoffene Sonntage im Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2026 beschließen. Die Vorlage des Ordnungsamtes sieht vor, die entsprechenden Verordnungen gemäß den beigefügten Anlagen zu erlassen. Grundlage hierfür ist das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches die Öffnung an Sonntagen an bestimmte Sachgründe knüpft, sofern ein öffentliches Interesse besteht.

Dabei sind die aktuellen Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts NRW zu berücksichtigen. Das Gericht hat entschieden, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Ladenöffnung an Sonntagen enger auszulegen sind. Eine bloße Begründung durch einen der gesetzlich genannten Sachgründe reicht nicht mehr aus; vielmehr muss die Stadt Essen im Einzelfall prüfen und begründen, ob ein hinreichend gewichtiges öffentliches Interesse vorliegt, das die Arbeitsruhe rechtfertigt. Die Verwaltung wird diesen Maßstab für künftige Entscheidungen anwenden.

Trotz dieser Anforderungen wurden dem Ordnungsamt bereits Terminvorschläge für das Jahr 2026 durch den Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. und die Essen Marketing GmbH vorgelegt. Die Vorlage durchläuft vor der endgültigen Entscheidung im Rat der Stadt Essen verschiedene Beratungsstufen in den Bezirksvertretungen sowie im Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung.

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