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Vorlage

Hunde in der Öffentlichkeit

1412/2026/3 08.09.2026 Ordnungsamt

🟡 In Beratung Nächste Station: 08.09.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (5. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes befasst sich mit der Thematik der Hundehaltung im öffentlichen Raum. Anlass für den Bericht ist eine Eingabe einer Antragstellerin, die das Freilaufen von Hunden thematisiert und eine verstärkte Überwachung der Leinenpflicht sowie eine konsequente Ahndung von Verstößen fordert.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Essen Hunde auf Verkehrsflächen und in Anlagen grundsätzlich an der Leine zu führen sind. Ausgenommen hiervon sind lediglich gekennzeichnete Hundewiesen; auf Liegewiesen ist das Mitführen von Hunden untersagt. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch den Kommunalen Ordnungsdienst im Rahmen der täglichen Streifentätigkeit kontrolliert. Bei Verstößen erfolgt eine Prüfung durch die Einsatzkräfte, die je nach Einzelfall eine Belehrung oder die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens bewirkt.

Zusätzlich zu den regelmäßigen Kontrollen führt das Ordnungsamt Schwerpunktaktionen durch. Im Zeitraum vom 3. bis 14. August 2026 wurden in 29 Park- und Grünanlagen 210 große Hunde überprüft. Dabei konnten 97 Hunde einer ordnungsrechtlichen Registrierung zugeordnet werden, während bei 113 Hunden zunächst keine entsprechende Registrierung nach dem Landeshundegesetz NRW feststellbar war. Die Fachverwaltung prüft diese Fälle und leitet bei Bedarf rechtliche Schritte ein. Weitere Schwerpunktkontrollen sind geplant.

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