Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (5. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 4 über die Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 14.07.2026
- 2.Beschwerde über die Korrespondenz zur Grundsteuerbescheidung 2026Zur Vorlage · 1290/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Erläuterungen zu einer Beschwerde bezüglich der Korrespondenz zur Grundsteuerbescheidung 2026 vor. Der Sachverhalt bezieht sich auf die Information der Grundstückseigentümer über die Festsetzung der Hebesätze.
Nachdem der Rat der Stadt Essen am 27. Mai 2026 die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuer 2026 beschlossen hatte, wurden die Bescheide am 13. Juli 2026 versandt. Die Verwaltung führt aus, dass die Eigentümer bereits im Vorfeld über verschiedene Kanäle informiert wurden. Dazu gehörten Mitteilungsschreiben vom 2. Februar 2026, Pressemitteilungen sowie Informationen auf der städtischen Internetseite. Ein wesentlicher Grund für die zeitliche Verzögerung der Festsetzung war ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4. Dezember 2025. Aufgrund dieser Rechtsprechung wurde von unterschiedlichen Hebesätzen für Wohn- und Nichtwohngrundstücke abgesehen und ein einheitlicher Hebesatz von 925 v. H. festgelegt, um den geplanten Haushaltsansatz von 146 Millionen Euro zu erreichen.
Die Verwaltung stellt klar, dass die Grundsteuerbescheide automatisiert erstellt wurden, was aufgrund der Anzahl von rund 160.000 Objekten aus arbeitsökonomischen Gründen notwendig sei. Die Bescheide erfüllen die rechtlichen Anforderungen an Klarheit und Nachvollziehbarkeit. Ein Antrag, den Hebesatz für das Jahr 2027 auf 655 v. H. zu senken, kann aufgrund der Finanzlage der Stadt nicht erfüllt werden, da dies zu erheblichen Einnahmeverlusten führen würde. Der Ausschuss wird angehalten, die Erläuterungen zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (5. Sitzung)
- 3.Wiederkehrende Autotreffen und erhebliche Lärmbelästigung im Bereich KarnapZur Vorlage · 1159/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Eingabe an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird auf wiederkehrende Fahrzeugtreffen im Bereich der Gewerbeflächen an der Karnaper Straße sowie im Umfeld der dort ansässigen Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe hingewiesen. Die Petentin berichtet von regelmäßigen Ansammlungen von Fahrzeugen in den Abend- und Nachtstunden, wobei Lärm durch beschleunigende Motoren, laute Abgasanlagen und driftähnliche Manöver sowie eine Beeinträchtigung der Wohnqualität in angrenzenden Wohnbereichen, etwa der Boyerstraße, geschildert werden. Es wird um eine Prüfung der Situation sowie um Auskunft über bereits durchgeführte Kontrollen und mögliche weitere Maßnahmen gebeten.
Die Verwaltung gibt an, dass die Problematik den zuständigen Stellen bekannt ist und aufgrund von Beschwerden über Lärm und auffällige Fahrzeugbewegungen bereits regelmäßige Überprüfungen stattfinden. Die Polizei war im laufenden Jahr mehr als 60-mal an der Örtlichkeit im Einsatz, zudem waren die besonderen Verbindungskräfte des Ordnungsamtes aufgrund von Ruhestörungen vor Ort tätig. Im Rahmen der Einsatzkapazitäten werden die Bereiche regelmäßig bestreift.
Da es sich um öffentlich zugängliche Flächen handelt, ist das bloße Treffen von Fahrzeugen nicht untersagbar; Einschreiten ist nur bei konkreten Verstößen gegen das Straßenverkehrsrecht oder ordnungsrechtliche Bestimmungen möglich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Gespräche mit Anwohnern bereits stattgefunden haben und eine Kontaktaufnahme mit Gewerbetreibenden zur Prüfung baulicher Maßnahmen, wie Schrankensysteme, sinnvoll sein kann. Eine nachhaltige Verbesserung der Situation wird nicht kurzfristig erwartet.
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- 08.09.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (5. Sitzung)
- 4.Hunde in der ÖffentlichkeitZur Vorlage · 1412/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes befasst sich mit der Thematik der Hundehaltung im öffentlichen Raum. Anlass für den Bericht ist eine Eingabe einer Antragstellerin, die das Freilaufen von Hunden thematisiert und eine verstärkte Überwachung der Leinenpflicht sowie eine konsequente Ahndung von Verstößen fordert.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Essen Hunde auf Verkehrsflächen und in Anlagen grundsätzlich an der Leine zu führen sind. Ausgenommen hiervon sind lediglich gekennzeichnete Hundewiesen; auf Liegewiesen ist das Mitführen von Hunden untersagt. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch den Kommunalen Ordnungsdienst im Rahmen der täglichen Streifentätigkeit kontrolliert. Bei Verstößen erfolgt eine Prüfung durch die Einsatzkräfte, die je nach Einzelfall eine Belehrung oder die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens bewirkt.
Zusätzlich zu den regelmäßigen Kontrollen führt das Ordnungsamt Schwerpunktaktionen durch. Im Zeitraum vom 3. bis 14. August 2026 wurden in 29 Park- und Grünanlagen 210 große Hunde überprüft. Dabei konnten 97 Hunde einer ordnungsrechtlichen Registrierung zugeordnet werden, während bei 113 Hunden zunächst keine entsprechende Registrierung nach dem Landeshundegesetz NRW feststellbar war. Die Fachverwaltung prüft diese Fälle und leitet bei Bedarf rechtliche Schritte ein. Weitere Schwerpunktkontrollen sind geplant.
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- 08.09.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (5. Sitzung)
- 5.Nachtfahrverbot für MähroboterZur Vorlage · 1372/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird eine Anregung behandelt, die ein Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz von Wildigeln fordert. Die Verwaltung hat dazu ausgeführt, dass die Stadt Essen bisher gegen die Erlassung einer Allgemeinverfügung für ein solches Verbot entschieden hat.
Nach einer Beratung im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz im März 2026 wurde beschlossen, durch Informationskampagnen und Pressemitteilungen über die Thematik aufzuklären. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Igel bereits durch den gesetzlichen Artenschutz des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt sind, da das Fangen, Verletzen oder Töten wild lebender Tiere untersagt ist. Es wird die Frage thematisiert, ob eine zusätzliche kommunale Regelung einen weiteren Schutz für Igel und andere Kleintiere bewirken kann. Die Verwaltung betont die Bedeutung der Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger, damit Mähroboter entsprechend auf die Tagstunden programmiert werden.
Zudem wird auf die Initiative des Deutschen Städtetages verwiesen, der sich für eine bundesweite Regelung eines solchen Verbots einsetzt. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Zuständigkeit für den Erlass einer Allgemeinverfügung künftig ändern wird. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Ausführungen der Verwaltung lediglich zur Kenntnis nimmt.
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- 08.09.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (5. Sitzung)
- 6.Anregung gemäß § 24 GO NRW zur Prüfung einer temporären Überdachung des 50-Meter-Wettkampfbeckens im Grugabad während der Sanierung des Sportbads ThurmfeldZur Vorlage · 1291/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung lehnt die Anregung ab, die technische, wirtschaftliche und denkmalrechtliche Machbarkeit einer temporären Überdachung des 50-Meter-Wettkampfbeckens im Grugabad zu prüfen. Ziel der Anregung war es, die Einschränkungen für Schulen, Vereine und den Kursschwimmbetrieb während der sechsmonatigen Sanierung des Sportbads Thurmfeld ab Januar 2027 abzumildern.
Die Ablehnung begründet die zuständige Fachabteilung mit verschiedenen Faktoren. Technisch und wirtschaftlich sei die Nutzung einer Traglufthalle für ein Becken mit doppeltem Wasservolumen im Vergleich zum ausfallenden 25-Meter-Becken nicht rechtfertigbar. Die hohen energetischen Kosten für die Beheizung stünden im Widerspruch zum Klimafolgenanpassungskonzept der Stadt Essen. Zudem sei die Infrastruktur des Grugabads als reines Freibad konzipiert, weshalb ein Winterbetrieb zu Frostschäden an der Technik und den Nebenräumen führen würde. Auch der Denkmalschutz der Gesamtanlage sowie die Gefahr für den regulären Sommerbetrieb ab Mai 202 ein wesentliches Hindernis darstellen.
Zusätzlich werden die personellen Herausforderungen angeführt. Ein Winterbetrieb würde aufgrund der größeren Wasserfläche und komplexerer Wasseraufbereitung mehr Aufsichtskräfte und Fachpersonal erfordern, was angesichts des Fachkräftemangels und der Haushaltslage nicht umsetzbar sei. Die Verwaltung plant stattdessen, mit den Nutzenden und Vereinen Abstimmungsgespräche zu führen, um durch eine Umverteilung von Trainingskapazitäten in der bestehenden Bäderlandschaft die Übergangsphase zu überbrücken. Der Antragsteller soll über die Entscheidung informiert werden.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (5. Sitzung)
- 7.LKW auf der HubertstraßeZur Vorlage · 1235/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr geht es um die Verkehrsführung von schweren Lastkraftwagen auf der Hubertstraße. Ein Anlieger hat in einer Eingabe darauf hingewiesen, dass 30-Tonnen-LKW von der A40 kommend über die Hubertstraße in Richtung Zentrum fahren. Der Antragsteller regte die Anbringung eines Verkehrszeichens an der Kreuzung „Am Schacht Hubert“ an, welches Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen umleiten soll. Als Begründung wurden die bauliche Beschaffenheit der Straße, die Nähe zu Wohngebäuden, ein Wohnheim für schwerbehinderte Menschen sowie eine Kindertagesstätte sowie mögliche Erschütterungsschäden angeführt.
Die zuständige Verkehrsbehörde hat den Antrag auf Einrichtung des Wegweisers (Verkehrszeichen 422-30) abgelehnt. Nach einer Prüfung der örtlichen Gegebenheiten durch die Polizei sowie der straßenverkehrsbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass keine verkehrliche Erforderlichkeit für eine zusätzliche Beschilderung besteht. Die vorhandene Beschilderung biete eine ausreichende Orientierung. Zudem wird darauf verwiesen, dass es sich bei dem beantragten Zeichen um ein Richtzeichen handelt, das keinen rechtlichen Anspruch auf Anordnung begründet. Die Beschilderung müsse nach den Grundsätzen der Straßenverkehrsordnung auf ein notwendiges Maß beschränkt bleiben. Ergänzend wurde mitgeteilt, dass im Bereich der neuen Kindertagesstätte die Vorbereitung einer Querungshilfe durch den Straßenbaulastträger erfolgt, um das Geschwindigkeitsniveau zu reduzieren. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die Ausführungen zur Kenntnis nehmen.
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