Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 6 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 28.04.2026
- 2.Aktuelle Bürgersprechstunde / Einwohnerfragestunde
- 3.Berichte und Anliegen der Beauftragten
- 3.a) 1Bürgereingabe: Zuständigkeit Fläche Gemarkung 953Zur Vorlage · 0972/2026/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I setzt sich mit einer Bürgereingabe zur Zuständigkeit für die Fläche der Gemarkung 953 auseinander. Die Bezirksvertretung nimmt dabei sowohl die Eingabe eines Bürgers als auch die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr zur Kenntnis.
Nach Angaben des Fachbereichs 66 obliegt die Straßenbaulast den jeweiligen Flächeneigentümern. Für die öffentlich gewidmete Fläche ist das Amt für Straßen und Verkehr für die Verkehrssicherungspflicht zuständig, während Grün und Gruga Essen die Verantwortung für die Grünflächen trägt. Hinsichtlich der Reinigungspflichten sind die direkt angrenzenden Anlieger für die Reinigung ihrer Flächen verantwortlich. Bei Flächen ohne direkten Grundstücksanschluss liegt die Zuständigkeit beim jeweiligen Eigentümer, etwa dem Amt für Straßen und Verkehr, welches bei Bedarf Reinigungen beauftragt. Der im Antrag als ehemaliger Parkplatz bezeichnete Bereich ist nicht als Parkplatz ausgewiesen.
Der Winterdienst ist Teil der Straßenreinigungspflicht. Da die Straße Feldhauskamp zum Fahrradhauptroutennetz gehört, hat die Stadt Essen ergänzende Winterdienstleistungen beauftragt, um eine angemessene Räumung und Streuung für Radfahrende sicherzustellen. Die Laubbeseitigung folgt denselben Reinigungspfringen. Bezüglich der Laubentsorgung prüfen die Entsorgungsbetriebe Essen derzeit die Bereitstellung von Sammelstellen.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 4.Erneuerung einer teilweise geschlossenen/unbegehbaren Treppenanlage, Verbindung Eintrachtstraße mit KrampestraßeZur Vorlage · 0899/2026/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I hat mit der Vorlage 0899/2026/CDU einen Antrag auf die Erneuerung einer teilweise geschlossenen Treppenanlage gestellt, welche die Eintrachtstraße mit der Krampestraße verbindet. Die Fraktion bittet den Bezirksbürgermeister Christian Moschyk, das Anliegen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung I zu setzen.
Dem Antrag zufolge befindet sich die betreffende Treppenanlage bereits seit rund drei Jahren in einem Zustand, der eine Nutzung einschränkt. Ein Teil der Anlage ist bereits gesperrt, jedoch werden hervorstehende Steine als Stolperfallen angeführt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass an dieser Stelle Müll entsorgt wird.
Um Gefährdungen zu vermeiden und die Nutzbarkeit der Verbindung wiederherzustellen, fordert die Fraktion die Verwaltung zu drei Maßnahmen auf: Die Treppe soll verkehrssicher abgesperrt werden, der dort abgelegte Müll muss entfernt werden und die Instandsetzung der Anlage soll kurzfristig beauftragt werden.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 5.Einrichtung einer Lieferzone (zeitliche Begrenzung) im Bereich Rellinghauser Straße 187Zur Vorlage · 0900/2026/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I hat einen Antrag mit der Nummer 0900/2026/CDU eingebracht, die Einrichtung einer Lieferzone im Bereich der Rellinghauser Straße 187 zu prüfen. Mit dem Vorhaben bittet Barbara Rörig die Verwaltung, zwei Parkplätze für Lieferzwecke auszuweisen.
Der Antrag begründet, dass sich die Anlieferung bei den dort ansässigen Einzelhandelsgeschäften zunehmend erschwert. Eine ausgewiesene Lieferzone soll die Erreichbarkeit der Geschäfte für Kunden und Lieferanten verbessern sowie das Parken in zweiter Reihe reduzieren. Um die Parkmöglichkeiten für die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin zu gewährleisten, schlägt die Fraktion eine zeitliche Begrenzung der Zone auf die jeweiligen Geschäftszeiten vor.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 6.Parkregelungen im öffentlichen RaumZur Vorlage · 0845/2026/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0845/2026 einen Antrag zur Neuregelung des Parkens im öffentlichen Raum eingebracht. Der Vorschlag sieht vor, das Abstellen bestimmter Fahrzeugtypen in Gebieten mit hohem Parkdruck zu untersagen. Dies betrifft insbesondere Fahrzeuge mit einer Länge von über fünf Metern sowie Anhänger, Wohnmobile, Caravans, Lkw und Kleintransporter. Als Gebiete mit hohem Parkdruck werden bestehende und künftige Bewohnerparkzonen sowie durch städtische Zählungen ermittelte Flächen definiert.
Für Fahrzeuge, die für einen konkreten Einsatz vor Ort notwendig sind, etwa durch Handwerksbetriebe oder Paketdienste, sollen Ausnahmeregelungen gelten. Der Antrag sieht zudem vor, dass die Berechtigung für bereits ausgestellte Bewohnerparkausweise für die betroffenen Fahrzeuggruppen mit Ablauf des aktuellen Zeitraums endet. Die Begründung der Fraktion verweist auf den Platzbedarf dieser Fahrzeuge und mögliche Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit an Kreuzungen. Als Referenz werden Regelungen in anderen Kommunen wie Köln oder Münster angeführt. Der Antrag wird zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen sowie zur Empfehlung an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 10.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung)
- 7.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum vom 01.08.2026 bis 31.12.2026Zur Vorlage · 0664/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes (0664/2026/3) behandelt den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2026. Grundlage ist das Ladenöffnungsgesetz NRW, welches eine Begrenzung auf maximal acht verkaufsoffene Sonntage pro Verkaufsstelle sowie insgesamt 16 Tage pro Kalenderjahr vorsieht. Der Beschlussvorschlag sieht eine Beratung durch die Bezirksvertretungen und den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung vor, während der Rat der Stadt Essen die endgültige Entscheidung über die Verordnungen treffen soll.
Die Planung umfasst zahlreiche Veranstaltungen und damit verbundene Ladenöffnungen in verschiedenen Stadtteilen. Im September 2026 sind Termine für das Borbecker Marktfest, das Sonnenblumenfest in Kupferdreh, das Brunnenfest in Kettwig sowie das Stadtteilfest in Altenessen vorgesehen. Im Oktober und November folgen die Eröffnung der Essener Lichtwochen, das Kürbisfest in Kettwig sowie verschiedene Weihnachtsmärkte in Steele, Werden, Altenessen und Borbeck. Für den Dezember sind der Internationale Weihnachtsmarkt in der Innenstadt sowie der Wintermarkt in Rüttenscheid geplant.
Die Ladenöffnungen sind jeweils auf einen Zeitraum von fünf Stunden zwischen 13:00 und 18:00 Uhr festgesetzt. Die Flächenüberlassung erfolgt über Sondernutzungserlaubnisse des Amtes für Straßen und Verkehr. Die Industrie- und Handelskammer zu Essen, die Handwerkskammer Düsseldorf sowie die Essen Marketing GmbH äußerten keine Bedenken gegen die Vorlage.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der Fraktion Linke/Grüne
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 7.a) 1Ergänzungsantrag zur Vorlage 0346/2026/7 (Integriertes Entwicklungskonzept „Zukunft.Essen.Innenstadt“ – Aufnahme des Leitprojekts „Lichtkonzept Innenstadt“)Zur Vorlage · 0930/2026/EBB-FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB/FDP-Fraktion hat einen Antrag zur Ergänzung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ vorgelegt. Ziel ist die Aufnahme eines verbindlichen Umsetzungsziels für eine „sichere, saubere Innenstadt“. Die Verwaltung soll hierzu ein integriertes Programm für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit entwickeln, das unter Einbeziehung der Polizei, des Kommunalen Ordnungsdienstes, der Stadtreinigung sowie sozialer Akteure arbeitet.
Der Antrag sieht konkrete Maßnahmen vor, darunter verstärkte Präsenz- und Bestreifungskonzepte, optimierte Beleuchtung sowie angepasste Reinigungsintervalle. Zudem sollen die Ahndung von Vermüllung, Vandalismus und illegalen Graffiti sowie die Kontrolle von E-Bikes und E-Scootern in Fußgängerzonen intensiviert werden. Für Schwerpunkte wie die Kettwiger Straße, die Limbecker Straße, die Viehofer Straße und das Marktkirchenumfeld wird ein Maßnahmenpaket mit einer Laufzeit von zwölf Monaten gefordert. Die Umsetzung städtebaulicher Projekte soll dabei an messbare Fortschritte in diesen Bereichen gekoppelt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Erarbeitung einer rechtssicheren „Null-Konsum-Zone“ im gesamten Innenstadtgebiet, um den öffentlichen Konsum berauschender Mittel einzudämmen. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende 2026 eine entsprechende rechtliche Konzeption vorzulegen. Zudem soll ein halbjährliches Berichtswesen etabliert werden, das dem Rat Informationen über Kontrollen, Bußgeldvergehen und die Entwicklung von Hotspots zur Verfügung stellt.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 8.Umsetzung der Präventionsoffensive für die Zielgruppe der jungen Jugendlichen bis zum Übergang von der Schule in den Beruf im Jahr 2026Zur Vorlage · 0552/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen setzt im Jahr 2026 die Präventionsoffensive für junge Jugendliche um, die sich im Übergang von der Schule in den Beruf befinden. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage beläuft sich das Fördervolumen auf 477.700 Euro. Zuvor standen seit dem Jahr 2019 jährlich Mittel in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung.
Die Verwaltung hat für die Umsetzung der Offensive eine Modifizierung der Mittelbereitstellung erarbeitet, die drei Schwerpunkte umfasst. Ein Fokus liegt auf der Sicherung von Angeboten zur beruflichen Orientierung und zum Übergang von der Schule in den Beruf. Dabei bleiben Projekte wie das Projektbüro „Get contact“ der Jugendberufsagentur sowie die Jugendfarm durch alternative Förderpositionen im Haushalt bestehen. Das Projekt „NeZa“ wird weiterhin über kommunale Eigenanteile aus Landesmitteln finanziert. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vermittlung von Medienkompetenzen, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit sozialen Medien sowie der Sucht- und Gewaltprävention. Zudem erfolgt eine anteilige Finanzierung des Programms „Jugendbeteiligung in Essen“.
Die Verteilung der Mittel umfasst zudem einen Anteil von 250.000 Euro, der nach einem festgelegten Quotierungsschlüssel vergeben wurde. Die weitere Entwicklung der Förderschwerpunkte wird in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus der Verwaltung und Vertretern der Jugendhilfe-Arbeitsgemeinschaften erfolgen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 10.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · Jugendhilfeausschuss (4. Sitzung)
- 9.Fokus SozialRaum: Aktueller Stand der Stadtteilsozialberichte im Rahmen der Integrierten strategischen SozialplanungZur Vorlage · 0555/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der integrierten strategischen Sozialplanung hat die Stadt Essen neue Stadtteilsozialberichte für die Gebiete Holsterhausen, Ostviertel und Altendorf erstellt. Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass verschiedene Gremien, darunter der Ausschuss für Schule und Bildung sowie der Ausschuss für Soziale, Arbeit und Gesundheit, diese Berichte zur Kenntnis nehmen.
Die Berichte im Rahmen des Projekts „Fokus SozialRaum“ verknüpfen quantitative statistische Daten mit qualitativen Erkenntnissen aus lokalen Beteiligungsprozessen, wie etwa Sozialforen oder Rückmeldungen von Fachakteuren. Inhaltlich werden Themenbereiche wie die Bevölkerungsstruktur, Einkommen, Arbeitslosigkeit, Kinder- und Familienarmut sowie Bildung, Gesundheit und Wohnumfeld analysiert. Ziel der Berichterstattung ist es, kleinräumige Entwicklungen frühzeitig zu identifizieren und eine fachliche Grundlage für die kommunale Sozialpolitik und künftige Planungsprozesse zu schaffen.
Die Ergebnisse sollen digital veröffentlicht werden und als Arbeitsgrundlage für Fachbereiche, lokale Netzwerke sowie politische Entscheidungsprozesse dienen. Zudem ist geplant, die Inhalte mit lokalen Akteuren zu diskutieren, um Handlungsansätze weiter zu konkretisieren. Die Stadtverwaltung sieht vor, die sozialräumliche Berichterstattung kontinuierlich auszubauen; als nächste Schritte sind Berichte für das Südostviertel und das Nordviertel vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 03.06.2026 · Seniorenrat (3. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 28.05.2026 · Inklusionsbeirat (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.Risikobaumfällung Sommer 2026Zur Vorlage · 0466/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I wurde über die notwendige Entnahme bestimmter Bäume im Sommer 2026 informiert. Diese Fällungen erfolgen zusätzlich zur regulären Fällungsperiode im Winter. Grund für die Maßnahme sind dokumentierte Schäden wie Faulstellen, Morschungen sowie Folgen vergangener Trockenperioden. Da die Standfestigkeit der betroffenen Bäume insbesondere im Hinblick auf die zu erwartenden Windlasten im Herbst nicht mehr gewährleistet werden kann, besteht ein Risiko für Personen und Eigentum.
Die Entscheidung über die einzelnen Fällungen basiert auf fachgerechten Kontrollen durch zwei unabhängige, FLL-zertifizierte Baumkontrolleurinnen oder Baumkontrolleure beziehungsweise auf sachverständigen Beurteilungen nach aktuellem wissenschaftlichem Stand.
Hinsichtlich der Nachpflanzung empfiehlt das Fachgebiet Grün und Gruga, die gefällten solitären Bäume nach Möglichkeit an derselben Stelle zu ersetzen. Die Zuständigkeit für diese Maßnahmen liegt bei den entsprechenden Abteilungen des Bauherrenamtes FB 67, unterteilt nach Grünanlagen, Friedhöfen und Straßenbäumen. Aufgrund klimatischer Veränderungen und neuer Schaderreger wird mit einer Zunahme akuter Fällungen gerechnet. Über zukünftige Einzelfälle werden die Bezirksvertretungen separat informiert. Eine separate Vorlage für den Winterzeitraum 2026/2027 ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 11.Fortschreibung des Basis-Lärmaktionsplans (4. Runde) im EntwurfZur Vorlage · 0589/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0589/2026/6 zum Thema Fortschreibung des Basis-Lärmaktionsplans der Stadt Essen in der vierten Runde basiert auf der Neuberechnung der Umgebungslärmkartierung für Straßen-, Schienen- sowie Industrie- und Gewerbelärm. Grundlage hierfür sind kommunale Daten aus dem Basisjahr 2021. Der Entwurf identifiziert Belastungsschwerpunkte im Straßenverkehr, wobei 13 Abschnitte als höchster Priorität und 29 Abschnitte als hoher Priorität eingestuft werden. Statistisch sind 230.717 Personen von Straßenverkehrslärm betroffen. Weitere Lärmbelastungen ergeben sich durch den Schienenverkehr, der 22.410 Personen im Bereich der Eisenbahn und 38.826 Personen im Bereich der Ruhrbahn betrifft, sowie durch den Flugverkehr für 24.196 Personen.
Der Plan umfasst Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und den Schutz ruhiger Gebiete, die nach akustischen Merkmalen mit einem Lärmpegel von maximal 54 dB(A) definiert sind. Im Stadtgebiet existieren hierfür 24 Gebietseinheiten sowie sechs Einzelgebiete. Für die Lärmminderung wurde ein Handlungsleitfaden entwickelt; eine Einzelfallprüfung der Belastungsschwerpunkte der Priorität 1 erfolgt in den kommenden Monaten, wobei die Maßnahmen keine zusätzlichen Haushaltsmittel beanspruchen.
Die Gremien für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX sollen den Entwurf im Zeitraum vom 28.04.2026 bis zum 30.06.2026 zur Kenntnis nehmen. Nach einer ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung findet die zweite Phase im zweiten Quartal 2026 statt. Der Planentwurf soll im September zur Empfehlung in den AUKV und zum Beschluss in den Rat der Stadt Essen eingebracht werden. Die Einreichung der Lärmkartierung der fünften Runde ist bis Juni 2027 vorgesehen, die Erstellung des Lärmaktionsplans bis Juni 2029.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (5. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 28.04.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.Tempo 30 km/h auf der Rellinghauser StraßeZur Vorlage · 0736/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Rellinghauser Straße, im Abschnitt zwischen den Kreuzungsbereichen Töpferstraße/Eleonorastraße und Richard-Wagner-Straße, wurde die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h beantragt. Ein Bürger begründet dieses Anliegen mit der Lärmbelastung in dem genannten Straßenabschnitt. Ein bereits vor zwei Jahren gestellter Antrag auf ein entsprechendes Tempolimit konnte aufgrund der damaligen rechtlichen Vorschriften nicht umgesetzt werden.
Eine Bearbeitung des aktuellen Antrags ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da die Kriterien für die Anordnung von Geschwindigkeitsreduzierungen aus Lärmschutzgründen gemäß § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) derzeit überarbeitet werden. Sobald der neue Kriterienkatalog dem Amt für Straßen und Verkehr vorliegt, wird das Anliegen einer eingehenden Prüfung unterzogen. Über das Ergebnis der Prüfung wird der Antragsteller anschließend informiert. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt die vorliegenden Ausführungen zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 12.05.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (3. Sitzung) — verwiesen
- 13.Neuer Verwaltungscampus - Vorstellung des Ergebnisses der Entwurfswerkstatt und Beauftragung des prämierten Entwurfs zur Erstellung einer vertiefenden KonzeptplanungZur Vorlage · 0549/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Ergebnisse der Entwurfswerkstatt für den neuen Verwaltungscampus zur Kenntnis nehmen und die vertiefende Konzeptplanung des prämierten Entwurfs beauftragen. Die Vorlage sieht vor, die Planungsmittel für das Projekt Neubau Verwaltungscampus von bisher 300.000 Euro brutto um 600.000 Euro brutto auf insgesamt 900.000 Euro brutto zu erhöhen. Damit verbunden ist die Beauftragung des Architekturbüros Peter Bastian Architekten durch die IME zur Erstellung der vertiefenden Planung sowie die Beauftragung der IME mit der Vorbereitung weiterer Realisierungsschritte.
Die vertiefende Planung basiert auf dem vorliegenden Entwurf und umfasst die Weiterentwicklung des Raumprogramms für die Polizei sowie städtische Einheiten. Zudem soll eine Vergabestrategie für ein Totalunternehmermodell vorbereitet werden. Die Jury hat für die weitere Planung Anpassungen bei der Hofgestaltung, der Bodenversiegelung, der Barrierefreiheit sowie eine Reduzierung der Gebäudehöhe gefordert, um die Hochhausrichtlinie zu vermeiden.
Für die Planungsphase ist ein Kostenrahmen von 700.000 Euro brutto kalkuliert. Durch vorhandene Budgets ergibt sich für das Haushaltsjahr 2026 ein zusätzlicher Mittelbedarf von 600.000 Euro brutto, der über das Projekt 5.600373 finanziert werden soll. Die zuständigen Ausschüsse empfehlen die Beschlüsse, während die Bezirksvertretung I das Ergebnis zur Kenntnis nimmt. Eine Beschlussfassung zur Vergabe der weiteren Planungsleistungen und der Bauausführung wird für das erste Quartal 2027 angestrebt.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.Offene Ganztagsschule hier: Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2026/2027Zur Vorlage · 0547/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0547/2026/4 befasst sich mit der Fortführung und Erweiterung der Gruppen der Offenen Ganztagsschule (OGS) für das Schuljahr 2026/2027. Geplant ist die Beibehaltung von 572 Gruppen sowie die Erweiterung um 77,5 Gruppen an insgesamt 84 Grundschulen und fünf Förderschulen. Dies führt zu einem Mehrbedarf von etwa 1.884 zusätzlichen Plätzen. Unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf soll der Rat der Stadt Essen der Erhöhung des städtischen Eigenanteils von circa 16,16 Millionen Euro auf rund 20,32 Millionen Euro zustimmen.
Die geplante Qualitätsoffensive umfasst die Einrichtung von 25 weiteren Koordinierungsstellen und die Integration von 35 Ergänzungskräften. Zudem sind Kosten für die Höhergruppierung von Erziehern und Springerstellen sowie für Küchenhilfen und Sportangebote des Essener Sportbundes e.V. vorgesehen. Für die Ausstattung der neuen Gruppen sind 1,55 Millionen Euro, für bestehende Gruppen 2,22 Millionen Euro veranschlagt.
Für das Haushaltsjahr 2026 werden Gesamtaufwendungen von 58,9 Millionen Euro prognostiziert, woraus ein ungedeckter Fehlbetrag von 11,6 Millionen Euro resultiert. Die Bereitstellung dieses Mehrbedarfs soll im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung erfolgen, wobei eine Kompensation aus dem Bereich FB 40/GB 4 angestrebt wird. Die rechtliche Grundlage bildet die Verpflichtung zur Bereitstellung von Betreuungsplätzen nach dem SGB VIII sowie der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung nach dem Ganztagsförderungsgesetz ab dem Schuljahr 2026/2027.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 17.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 09.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.Bebauungsplan Nummer 4/85 "Innenstadt, südlicher Teil", 3. Änderung (Bereich Willy-Brandt-Platz/An der Reichsbank) Stadtbezirk: I, Stadtteil: Stadtkern Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0670/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die dritte Änderung des Bebauungsplans Nummer 4/85 für den südlichen Teil der Innenstadt entscheiden. Das betroffene Plangebiet umfasst etwa 0,76 Hektar im Bereich des Willy-Brandt-Platzes und „An der Reichsbank“. Ziel der Planung ist eine funktionale Aufwertung des Areals, das ehemals von der Deutschen Post genutzt wurde und derzeit teilweise durch medizinische Praxen belegt ist.
Die Änderung sieht vor, die Nutzungsmöglichkeiten so zu gestalten, dass Einzelhandel, Gastronomie, Büros, Dienstleistungen sowie kulturelle Angebote gefördert werden. Um einer einseitigen Konzentration bestimmter sozialer und gesundheitlicher Nutzungen entgegenzuwirken, sollen diese Arten der Nutzung im Planungsgebiet künftig ausgeschlossen werden. Die Festsetzung des Bereichs als Kerngebiet bleibt dabei bestehen.
Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung im Zeitraum von März bis April 2026 liegen die Stellungnahmen der Behörden sowie der Öffentlichkeit zur abschließenden Abwägung vor. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen und die eingegangenen Anregungen entsprechend zu berücksichtigen. Die Bezirksvertretung I hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 15.a) 1Lichtwerbeanlage auf dem Handelshof - zukünftige Gestaltung und ModernisierungZur Vorlage · 0592/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft befasst sich mit der Neugestaltung und Modernisierung der Lichtwerbeanlage auf dem Handelshof sowie der Installation eines Wartungssteges. Im Rahmen der Modernisierung soll die bestehende Technik durch LED-Technik ersetzt werden, wobei der Schriftzug auf „ESSEN“ mit dem Stadtwappen reduziert wird. Die Gesamtkosten für die Planung und den Bau belaufen sich auf 225.000,00 Euro brutto, wobei die Finanzierung über den Pool-Topf für investive Kleinmaßnahmen vorgesehen ist.
Durch die Umstellung auf LED-Leuchtmittel wird eine Reduktion des Energieverbrauchs um circa 75 Prozent sowie eine jährliche Einsparung bei den Wartungskosten in Höhe von 1.000,00 Euro brutto erwartet. Die technische Umstellung dient zudem der ökologischen Relevanz durch einen geringeren CO2-Ausstoß im Vergleich zu herkömmlichen Neonleuchtmitteln.
Der Beschlussvorschlag sieht die Realisierung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Eigentümerin vor. Zudem ist die Vereinbarung von zwei mieterseitigen Verlängerungsoptionen von jeweils fünf Jahren vorgesehen. Bei Ausübung dieser Optionen würde sich die Vertragslaufzeit bis zum 31. Dezember 2049 verlängern, wobei die jährlichen Miet- und Nebenkosten in diesem Fall 35.459,16 Euro brutto betragen würden.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 16.Ortstermine
- 17.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0901/2026/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Straßen und Verkehr hat die Bezirksvertretung I über den Abschluss von Baumaßnahmen zur taktilen Umgestaltung durch Bordsteinabsenkungen informiert. Die Mitteilung der Verwaltung umfasst die Fertigstellung von Arbeiten an verschiedenen Standorten im Stadtbezirk. An der Kreuzung Söllingstraße/Immestraße wurden Maßnahmen mit Kosten in Höhe von 20.745,76 Euro durchgeführt. Des Weiteren wurden Anpassungen am Alsenplatz/Königgraetzer vorgenommen, welche Kosten von 21.210,69 Euro verursachten. Die baulichen Veränderungen am Waterfohrplatz beliefen sich auf einen Betrag von 21.406,72 Euro.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird die Bezirksvertretung I dazu angehalten, diese Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Diese Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit früheren Beschlüssen der Bezirksvertretung aus den Jahren 2023 und 2025 bezüglich taktiler Anpassungen im Straßenraum.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 17.1BV-Maßnahmen – Taktiler Umbau - Bordsteinabsenkungen
- 17.a)Nachtrag Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0970/2026/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I hat Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen, die unter anderem die Einrichtung einer Bringzone an der Winfriedschule betreffen. Zur Erhöhung der Schulwegsicherheit wurde die entsprechende Beschilderung bereits angeordnet. Die Umsetzung durch den Regiedienst erfolgt nach personellen Kapazitäten des zuständigen Amtes, wobei der Vorgang als eilbedürftig eingestuft wurde.
Ein weiterer Schwerpunkt der Mitteilungen liegt auf der Planung der neuen Grundschule im Moltkeviertel für den Großraum Rüttenscheid. Die Gründung ist zum Schuljahr 2027/2028 vorgesehen. Das Schulgebäude in der Moltkestraße 31-33 soll zunächst als zweizügige Schule betrieben werden. Da die Räumlichkeiten jedoch Platz für eine vierzügige Einrichtung bieten, sollen die zusätzlichen Kapazitäten von einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung genutzt werden. Voraussichtlich wird die Pestalozzi-Schule Teile der Flächen übernehmen, um dem steigenden Bedarf an Förderschulplätzen gerecht zu werden. Die Verwaltung bereitet derzeit die notwendigen Ratsvorlagen sowie eine Informationsveranstung für interessierte Familien vor, die für September 2026 geplant ist.
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- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 17.a) 1Einrichtung einer Hol- und Bringzone an der Grundschule Winfriedschule
- 17.a) 2Stand Grundschule Moltkestraße
- 18.SWE Maßnahme SpichernstraßeZur Vorlage · 0880/2026/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I des Stadtbezirkes Essen setzt sich mit der geplanten Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AG in der Spichernstraße auseinander. Im Rahmen dieses Vorhabens ist die Erneuerung der Abwasserkanäle vorgesehen. Der Beginn der Arbeiten ist für Januar 2027 geplant, wobei eine voraussichtliche Bauzeit von fünf Monaten veranschlagt wird.
Die Bezirksvertretung nimmt die geänderte Verkehrsführung im Zusammenhang mit den anstehenden Kanalbaumaßnahmen zur Kenntnis. In ihrem Beschlussvorschlag bittet das Gremium darum, die Baustelle erst dann einzurichten, wenn sowohl das benötigte Material als auch das Personal bereitstehen. Damit soll ein zeitnaher Baustart ermöglicht und eine ununterbrochene Durchführung der Bauarbeiten sichergestellt werden.
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- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 18.a) 1SWE Maßnahme Gutenbergstraße 45-47Zur Vorlage · 0974/2026/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I wurde über eine geplante Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AG in der Gutenbergstraße informiert. Im Rahmen dieses Vorhabens ist die Erneuerung der Abwasserkanäle im Bereich der Hausnummern 45 bis 47 vorgesehen. Der Beginn der Arbeiten ist für den 7. September 2026 geplant, wobei eine voraussichtliche Bauzeit von etwa viereinhalb Wochen veranschlagt wird.
Mit der Durchführung der Maßnahme ist eine Änderung der Verkehrsführung in diesem Bereich verbunden. Die Bezirksvertretung I nimmt die geplante Verkehrsführung zur Kenntnis. Gleichzeitig wurde im Beschlussvorschlag festgehalten, dass die Baustelle erst dann einzurichten ist, wenn sowohl das benötigte Material als auch das erforderliche Personal bereitstehen. Damit wird angestrebt, einen zeitnahen Baubeginn sowie eine ununterbrochene Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten.
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- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 18.a) 2SWE Maßnahme Steeler Straße 170-180Zur Vorlage · 0975/2026/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk 1 wurde über eine anstehende Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AG in Kenntnis gesetzt. Im Rahmen dieses Vorhabens ist die Erneuerung von Abwasserkanälen in der Steeler Straße vorgesehen, wobei sich der Arbeitsbereich auf den Abschnitt zwischen den Hausnummern 170 und 180 erstreckt. Der Baubeginn ist für Januar 2027 geplant, wobei mit einer voraussichtlichen Dauer von zwei Monaten zu rechnen ist.
Mit der Durchführung dieser Maßnahme ist eine geänderte Verkehrsführung in diesem Bereich verbunden. Die Bezirksvertretung I nimmt die Informationen zur geplanten Verkehrsregelung zur Kenntnis. Gleichzeitig wird beantragt, dass die Einrichtung der Baustelle erst dann erfolgen soll, wenn sowohl das benötigte Material als auch das Personal zur Verfügung stehen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bauarbeiten zeitnah beginnen und ohne Unterbrechungen durchgeführt werden können.
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- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 18.a) 3SWE Maßnahme Steeler Straße 422-434Zur Vorlage · 0977/2026/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk 1 hat sich mit der geplanten Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AG in der Steeler Straße befasst. Gegenstand der Vorlage ist die Erneuerung der Abwasserkanäle im Bereich der Hausnummern 422 bis 434. Der Beginn der Maßnahmen ist für März 2027 vorgesehen, wobei eine voraussichtliche Bauzeit von vier Monaten veranschlagt wird.
Im Zuge der Planung wurde die geänderte Verkehrsführung während der Bauphase zur Kenntnis genommen. Die Bezirksvertretung I hat dazu den Vorschlag eingebracht, die Baustelle erst dann einzurichten, wenn das erforderliche Material und Personal vorhanden sind. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bauarbeiten zeitnah beginnen und ohne Unterbrechungen durchgeführt werden können.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 18.b) 1Nachtrag: SWE Maßnahme III. HagenZur Vorlage · 1006/2026/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk 1 nimmt die geplante Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AG im Bereich III. Hagen zur Kenntnis. Im Rahmen des Vorhabens sollen die Abwasserkanäle zwischen der Vereinstraße und dem Am Waldhausenpark erneuert werden. Der Baubeginn ist für die zweite Kalenderwoche des Jahres 2027 vorgesehen, wobei eine voraussichtliche Bauzeit von etwa vier Monaten veranschlagt wird.
Mit der Maßnahme geht eine geänderte Verkehrsführung einher. In dem Beschlussvorschlag wird zudem darum gebeten, die Einrichtung der Baustelle erst dann vorzunehmen, wenn sowohl das benötigte Material als auch das Personal zur Verfügung stehen. Ziel dieser Forderung ist es, einen zeitnahen Baustart sowie eine ununterbrochene Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 19.Sonstige Mitteilungen
- 20.Verkehrliche Problempunkte
- 21.Aktion "Hässliche Ecken"
- 22.Anfragen und Mitteilungen von Bezirksvertretungsmitgliedern
- 23.Liste der offenen Aufträge
- 24.Veranstaltungen in der Innenstadt
- 25.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 26.Grundstücksangelegenheiten
- 26.1Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB - hier: Erteilung einer Befreiung nach § 31 Absatz 3 BauGB
- 26.2Grundstücksangelegenheiten
- 27.Mitteilungen der Verwaltung
- 28.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil