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Vorlage

Tempo 30 km/h auf der Rellinghauser Straße

0736/2026/6 02.06.2026 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 12.05.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (3. Sitzung) · verwiesen

✦ KI-Zusammenfassung

In der Rellinghauser Straße, im Abschnitt zwischen den Kreuzungsbereichen Töpferstraße/Eleonorastraße und Richard-Wagner-Straße, wurde die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h beantragt. Ein Bürger begründet dieses Anliegen mit der Lärmbelastung in dem genannten Straßenabschnitt. Ein bereits vor zwei Jahren gestellter Antrag auf ein entsprechendes Tempolimit konnte aufgrund der damaligen rechtlichen Vorschriften nicht umgesetzt werden.

Eine Bearbeitung des aktuellen Antrags ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da die Kriterien für die Anordnung von Geschwindigkeitsreduzierungen aus Lärmschutzgründen gemäß § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) derzeit überarbeitet werden. Sobald der neue Kriterienkatalog dem Amt für Straßen und Verkehr vorliegt, wird das Anliegen einer eingehenden Prüfung unterzogen. Über das Ergebnis der Prüfung wird der Antragsteller anschließend informiert. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt die vorliegenden Ausführungen zur Kenntnis.

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