Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (3. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 2 über die Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 10.03.2026
- 2.Anregung gemäß §24 Gemeindeordnung NRW; hier: Entsorgung SperrmüllZur Vorlage · 0647/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wurde eine Eingabe einer Bürgerin zum Thema Sperrmüllentsorgung behandelt. Die Beschwerde bezog sich auf Schwierigkeiten bei der Entsorgung eines Sonnenschirms sowie den Wunsch nach einer barrierefreien Entsorgung von Sperrmüllgegenständen.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) das Abfall-ABC um Informationen zur Entsorgung von Sonnenschirmen ergänzen wird, insbesondere im Hinblick auf die Abhängigkeit von der Größe des Gegenstandes und die Voraussetzung einer händischen Verladung. Bezüglich einer Fehlberatung durch die EBE-Hotline wurde darauf hingewiesen, dass die Mitarbeitenden über die unrichtige Auskunft informiert wurden, um künftige Irritationen zu vermeiden.
Hinsichtlich der Barrierefreiheit wird darauf verwiesen, dass Termine für die Sperrmüllabholung sowohl telefonisch als auch online vereinbart werden können. Eine Ausweitung der häuslichen Abholung auf weitere Abfallfraktionen, die bisher nicht unter den Sperrmüll fallen, wird aufgrund der gesetzlichen Trennpflichten sowie der logistischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als nicht darstellbar beschrieben. Die Kosten für eine differenziertere Sammlung würden zu einer Erhöhung der Abfallgebühren führen. Auch ein zusätzlicher Service zur Abholung von Gegenständen direkt aus der Wohnung ist derzeit nicht Bestandteil des Vertrages zwischen der Stadt Essen und der EBE. Eine politische Entscheidung für einen solchen Service würde voraussichtlich Preisanpassungen zur Folge haben.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (3. Sitzung)
- 3.Bau einer Rettungswache in Essen-KarnapZur Vorlage · 0791/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Bürger hat im Rahmen einer Bürgeranregung die Prüfung des Baus einer Rettungswache im Essener Stadtteil Karnap beantragt. Als Begründung werden Veränderungen in der medizinischen Infrastruktur des Essener Nordens angeführt, darunter die Schließung mehrerer Krankenhäuser sowie der Wegfall von Hausarztpraxen und Apotheken. Der Antragsteller schlägt das Grundstück an der Karnaper Straße 119 als Standort vor und regt eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbarstädten Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck an.
Die Stellungnahme der Feuerwehr Essen nimmt die geschilderten Entwicklungen zur Kenntnis, weist jedoch darauf hin, dass die Planung von Krankenhäusern und die ambulante ärztliche Versorgung nicht in den Zuständigkeitsbereich des Rettungsdienstes fallen. Zur Stärkung der Gesundheitsversorgung im Norden setzt die Stadt bereits auf Maßnahmen wie Gesundheitskioske sowie neue Gesundheitszentren.
Hinsichtlich der rettungsdienstlichen Versorgung zeigt die aktuelle Bedarfsplanung keinen Bedarf für einen zusätzlichen Standort in Karnap auf. Die Inbetriebnahme der Rettungswache an der Johanniskirchstraße im Jahr 2025 sowie die geplante Feuer- und Rettungswache Nord am Autobahnkreuz Essen Nord sollen die Erreichbarkeit sicherstellen. Einsätze aus Nachbarstädten werden als übliche Spitzenlastabdeckung bewertet. Eine erneute Prüfung der Standortstruktur erfolgt im Rahmen der turnusgemäßen Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans im Jahr 2026.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (3. Sitzung)
- 4.Schulische Nutzung des Standortes Essen-Kupferdreh
- 5.Sicherheit von Radwegen in WerdenZur Vorlage · 0405/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Straßen und Verkehr hat eine Stellungnahme zur Sicherheit von Radwegen in Werden vorgelegt, die im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis genommen werden soll. Die Vorlage reagiert auf Nachfragen zu der Verkehrsführung in verschiedenen Bereichen des Stadtteils.
Hinsichtlich der Einbahnstraße in der Grafenstraße weist die Verwaltung auf die bestehende Beschilderung an der Körholzstraße hin, welche die Freigabe für Radfahrer regelt. Während Markierungen im Straßenraum situationsabhängig eingesetzt werden, wird im Bereich der Einmündung zur Brückstraße eine mögliche Aufbringung einer Markierung geprüft, da dort teilweise zweistreifig gefahren wird.
Bezüglich der Prüfung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf der Laupendahler Landstraße und der Ruhrtalstraße kam die Verkehrsbehörde zu dem Ergebnis, dass eine solche Anordnung nicht in Betracht kommt. Da beide Straßen nicht Teil des Radverkehrsnetzes sind und eine alternative Verbindung entlang der Ruhr existiert, wird kein erhöhtes Gefahrenpotential für Radfahrer festgestellt. Auch die Polizei sieht im relevanten Bereich keine gesteigerte Gefährdung.
Abschließend wird über den Stand der Radwegeplanung entlang der B224 zwischen dem Bahnhof Werden und der Stadtgrenze zu Velbert berichtet. Die Ausschreibung der Planungsleistungen wird derzeit vorbereitet, mit einem geplanten Beginn der Planung im Jahr 2026.
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- 12.05.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (3. Sitzung)
- 6.Verkehrsberuhigung der Katernberger StraßeZur Vorlage · 0426/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Einwohnerin aus dem Stadtteil Katernberg hat im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden die Verkehrsberuhigung der Katernberger Straße beantragt. Sie führt an, dass die Straße stark frequentiert sei, das Überqueren der Fahrbahn erschwert werde und durch Geschwindigkeiten Lärm entstehe. Zudem wird angeführt, dass der Individualverkehr den Betrieb der Straßenbahnlinie 107 sowie der Buslinien 173 und 183 beeinträchtige. Im Bereich der Schleife Hanielstraße werden zudem Sicherheitsbedenken aufgrund fehlender Lichtsignalanlagen geäußert.
Das Amt für Straßen und Verkehr stellt dazu fest, dass die Katernberger Straße als Kreisstraße eine wesentliche Funktion für den regionalen Verkehr übernimmt, unter anderem in Richtung Gelsenkirchen und zur Autobahn A 42. Aufgrund der Gleisführung auf beiden Fahrstreifen sind bauliche Maßnahmen wie Mittelinseln oder zusätzliche Fußgängerüberwege nicht umsetzbar. Zwar wäre eine zusätzliche Fußgängerbedarfsampel im Bereich Hanielstraße technisch möglich, jedoch deuten die Unfallstatistiken nicht auf eine besondere Gefahrenlage hin. Auch die Wartezeiten für den öffentlichen Personennahverkehr liegen laut Rückmeldungen der Ruhrbahn im üblichen Rahmen.
Aufgrund der Bedeutung der Straße als Hauptverkehrsader sowie der Priorisierung laufender Sanierungsmaßnahmen an anderer Stelle sieht das Amt derzeit keine Veranlassung für neue bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung oder zusätzliche Lichtsignalanlagen auf der Katernberger Straße.
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- 12.05.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (3. Sitzung)
- 7.Antrag zur Einrichtung eines Zebrastreifens/Verkehrszeichen 205 vor der Ückendorfer Straße 67Zur Vorlage · 0410/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Ückendorfer Straße, im Bereich der AWO-Kindertagesstätte Hausnummer 67-69, wurde die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs beantragt. Ein Bürger führt an, dass das Überqueren der Straße aufgrund des Fahrverhaltens von Kraftfahrern nicht sicher sei. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich der Antrag auf einen Zebrastreifen bezieht.
Die Ückendorfer Straße ist als Hauptverkehrsstraße (K 17) klassifiziert und wird unter anderem von den Buslinien 183 und 348 befahren. Im Bereich der Kindertagesstätte gilt bereits zeitweise eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, ergänzt durch das Zusatzzeichen „Kindergarten“. In unmittelbarer Nähe stehen eine Lichtsignalanlage sowie eine Mittelinsel als Querungshilfe zur Verfügung. Eine durchgeführte Verkehrserhebung ergab für die Nachmittagsspitze ein Verkehrsaufkommen von 740 Fahrzeugen pro Stunde.
Nach Prüfung der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass bei diesem Verkehrsaufkommen und den zu erwartenden Fußgängerbewegungen keine zusätzliche Querungshilfe erforderlich ist. Zudem wird darauf verwiesen, dass die Unfalllage im betreffenden Abschnitt unauffällig sei und Kinder in der Regel von Erwachsenen begleitet werden. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen zur Kenntnis; eine Umsetzung des beantragten Zebrastreifens wird nicht befürwortet.
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- 12.05.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (3. Sitzung)
- 8.Unhaltbare Zustände der Geh- und Straßenwege in Essen-Werden, Tempolimit B 224Zur Vorlage · 0427/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Vorlage 0427/2026/6 des Amtes für Straßen und Verkehr werden verschiedene Anliegen aus Essen-Werden behandelt, die dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis vorgelegt wurden. Die Petition thematisiert den Zustand der Gehwege entlang der Velberter Straße sowie die Geländer am Baldeneysee.
Die Verwaltung bestätigt, dass der Gehweg an der Velberter Straße in einem schlechten baulichen Zustand ist und eine Instandsetzung benötigt. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit wurden bereits Schlaglöcher mit Kaltasphalt verfüllt. Eine umfassende Sanierung ist für das zweite Quartal 2026 geplant, sofern die finanziellen Ressourcen dies zulassen. Hinsichtlich der Geländer am Baldeneysee stellte die Verwaltung fest, dass keine funktionseinschränkenden Mängel vorliegen und die Anlage im Eigentum der Bezirksregierung Düsseldorf steht.
Zudem wird die Forderung nach einer Tempo-30-Zone auf der B 224 aufgrund von Lärm- und Staubbelastung sowie Autorennen behandelt. Die Verwaltung erläutert, dass die Kriterien für Geschwindigkeitsreduzierungen aus Lärmschutzgründen gemäß § 45 StVO derzeit überarbeitet werden. Dies umfasst auch die Berücksichtigung der Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung. Das Anliegen wird daher nach Abschluss der Überarbeitung der entsprechenden Verwaltungsvorschriften erneut geprüft.
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- 12.05.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (3. Sitzung)
- 9.Anregungen zur Einrichtung einer Radwegbenutzungspflicht auf der Frankenstraße zwischen den Kreuzungen Frankenstr./ Berenberger Mark und Frankenstr./ HügelwegZur Vorlage · 0695/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird über Vorschläge zur Verkehrsführung auf der Frankenstraße im Abschnitt zwischen den Kreuzungen Berenberger Mark und Hügelweg beraten. Ein Petent hat dazu Anregungen eingereicht, die eine verpflichtende Nutzung des Radwegs vorsehen.
Der erste Vorschlag sieht eine einseitige Benutzungspflicht des vorhandenen Radwegs für den Radverkehr in beide Fahrtrichtungen vor. Das Amt für Straßen und Verkehr führt dazu aus, dass der aktuelle Radweg eine Breite von etwa 1,20 Metern aufweist. Gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) würde die Einrichtung eines Zweirichtungsradwegs in diesem Bereich aufgrund zahlreicher Einmündungen und Grundstückszufahrten ein erhöhtes Unfallrisiko darstellen. Zudem wird das erforderliche Regelmaß für einen solchen Radweg unterschritten.
Ein weiterer Punkt betraf die Verpflichtung zur Nutzung des Radwegs für Radfahrende aus Fahrtrichtung Bredeney in Richtung Stadtwaldplatz. Auch hier wird darauf hingewiesen, dass die technischen Anforderungen der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) nicht erfüllt sind. Für eine Anordnung mittels Verkehrszeichen ist eine Mindestbreite von mindestens 1,60 Metern bzw. 2,00 Metern erforderlich, während der Bestand lediglich 1,20 Meter misst. Der Ausschuss soll den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen.
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- 12.05.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (3. Sitzung)
- 10.Tempo 30 km/h auf der Rellinghauser StraßeZur Vorlage · 0736/2026/6 · Vorlage
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In der Rellinghauser Straße, im Abschnitt zwischen den Kreuzungsbereichen Töpferstraße/Eleonorastraße und Richard-Wagner-Straße, wurde die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h beantragt. Ein Bürger begründet dieses Anliegen mit der Lärmbelastung in dem genannten Straßenabschnitt. Ein bereits vor zwei Jahren gestellter Antrag auf ein entsprechendes Tempolimit konnte aufgrund der damaligen rechtlichen Vorschriften nicht umgesetzt werden.
Eine Bearbeitung des aktuellen Antrags ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da die Kriterien für die Anordnung von Geschwindigkeitsreduzierungen aus Lärmschutzgründen gemäß § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) derzeit überarbeitet werden. Sobald der neue Kriterienkatalog dem Amt für Straßen und Verkehr vorliegt, wird das Anliegen einer eingehenden Prüfung unterzogen. Über das Ergebnis der Prüfung wird der Antragsteller anschließend informiert. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt die vorliegenden Ausführungen zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 12.05.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (3. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 11.Anregungen und Beschwerdne gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Gefährdung auf dem Terrassenfriedhof durch FahrradfahrerZur Vorlage · 0747/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wurde eine Eingabe eines Bürgers behandelt, die auf Gefährdungen durch Fahrradfahrer auf dem Terrassenfriedhof hinweist. Die betroffenen Wege sind in der städtischen Radverkehrskarte als ergänzende kombinierte Geh- und Radwege ausgewiesen, gehören jedoch rechtlich zur Friedhofsfläche und unterliegen der Friedhofssatzung der Stadt Essen.
Gemäß § 6 Abs. 2 a der geltenden Satzung ist das Befahren von städtischen Friedhöfen mit Fahrzeugen, einschließlich Fahrrädern, untersagt. Die Verwaltung stellte fest, dass es auf den als kombinierte Wege ausgewiesenen Flächen zu Konflikten zwischen den verschiedenen Nutzern gekommen ist. Um die Einhaltung der satzungsgemäßen Regelungen sicherzustellen, wird die Beschilderung, welche diese Wege auf dem Terrassenfriedhof als kombinierte Geh- und Radwege ausweist, entfernt. Damit endet die bisherige Duldung des Radverkehrs auf diesen Abschnitten. Die entsprechende Anpassung der städtischen Radverkehrskarte erfolgt im Rahmen der nächsten Auflage.
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- 12.05.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (3. Sitzung)
- 12.Verschiedenes