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Vorlage

Antrag zur Einrichtung eines Zebrastreifens/Verkehrszeichen 205 vor der Ückendorfer Straße 67

0410/2026/6 12.05.2026 Amt für Straßen und Verkehr

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Ückendorfer Straße, im Bereich der AWO-Kindertagesstätte Hausnummer 67-69, wurde die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs beantragt. Ein Bürger führt an, dass das Überqueren der Straße aufgrund des Fahrverhaltens von Kraftfahrern nicht sicher sei. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich der Antrag auf einen Zebrastreifen bezieht.

Die Ückendorfer Straße ist als Hauptverkehrsstraße (K 17) klassifiziert und wird unter anderem von den Buslinien 183 und 348 befahren. Im Bereich der Kindertagesstätte gilt bereits zeitweise eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, ergänzt durch das Zusatzzeichen „Kindergarten“. In unmittelbarer Nähe stehen eine Lichtsignalanlage sowie eine Mittelinsel als Querungshilfe zur Verfügung. Eine durchgeführte Verkehrserhebung ergab für die Nachmittagsspitze ein Verkehrsaufkommen von 740 Fahrzeugen pro Stunde.

Nach Prüfung der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass bei diesem Verkehrsaufkommen und den zu erwartenden Fußgängerbewegungen keine zusätzliche Querungshilfe erforderlich ist. Zudem wird darauf verwiesen, dass die Unfalllage im betreffenden Abschnitt unauffällig sei und Kinder in der Regel von Erwachsenen begleitet werden. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen zur Kenntnis; eine Umsetzung des beantragten Zebrastreifens wird nicht befürwortet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 179 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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