Anregungen zur Einrichtung einer Radwegbenutzungspflicht auf der Frankenstraße zwischen den Kreuzungen Frankenstr./ Berenberger Mark und Frankenstr./ Hügelweg
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird über Vorschläge zur Verkehrsführung auf der Frankenstraße im Abschnitt zwischen den Kreuzungen Berenberger Mark und Hügelweg beraten. Ein Petent hat dazu Anregungen eingereicht, die eine verpflichtende Nutzung des Radwegs vorsehen.
Der erste Vorschlag sieht eine einseitige Benutzungspflicht des vorhandenen Radwegs für den Radverkehr in beide Fahrtrichtungen vor. Das Amt für Straßen und Verkehr führt dazu aus, dass der aktuelle Radweg eine Breite von etwa 1,20 Metern aufweist. Gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) würde die Einrichtung eines Zweirichtungsradwegs in diesem Bereich aufgrund zahlreicher Einmündungen und Grundstückszufahrten ein erhöhtes Unfallrisiko darstellen. Zudem wird das erforderliche Regelmaß für einen solchen Radweg unterschritten.
Ein weiterer Punkt betraf die Verpflichtung zur Nutzung des Radwegs für Radfahrende aus Fahrtrichtung Bredeney in Richtung Stadtwaldplatz. Auch hier wird darauf hingewiesen, dass die technischen Anforderungen der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) nicht erfüllt sind. Für eine Anordnung mittels Verkehrszeichen ist eine Mindestbreite von mindestens 1,60 Metern bzw. 2,00 Metern erforderlich, während der Bestand lediglich 1,20 Meter misst. Der Ausschuss soll den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026kein Ergebnis hinterlegt