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Vorlage

Anregungen und Beschwerdne gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Gefährdung auf dem Terrassenfriedhof durch Fahrradfahrer

0747/2026/6 12.05.2026 Grün und Gruga

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wurde eine Eingabe eines Bürgers behandelt, die auf Gefährdungen durch Fahrradfahrer auf dem Terrassenfriedhof hinweist. Die betroffenen Wege sind in der städtischen Radverkehrskarte als ergänzende kombinierte Geh- und Radwege ausgewiesen, gehören jedoch rechtlich zur Friedhofsfläche und unterliegen der Friedhofssatzung der Stadt Essen.

Gemäß § 6 Abs. 2 a der geltenden Satzung ist das Befahren von städtischen Friedhöfen mit Fahrzeugen, einschließlich Fahrrädern, untersagt. Die Verwaltung stellte fest, dass es auf den als kombinierte Wege ausgewiesenen Flächen zu Konflikten zwischen den verschiedenen Nutzern gekommen ist. Um die Einhaltung der satzungsgemäßen Regelungen sicherzustellen, wird die Beschilderung, welche diese Wege auf dem Terrassenfriedhof als kombinierte Geh- und Radwege ausweist, entfernt. Damit endet die bisherige Duldung des Radverkehrs auf diesen Abschnitten. Die entsprechende Anpassung der städtischen Radverkehrskarte erfolgt im Rahmen der nächsten Auflage.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 134 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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