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Vorlage

Einrichtung einer Außengastronomie auf der öffentlichen Gehwegfläche vor dem Imbissbetrieb im Gebäude Robert-Koch-Str.12/ Ecke Hufelandstraße in Essen-Holsterhausen      

0853/2026/6 10.06.2026 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 10.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (5. Sitzung) · einstimmig keine Bedenken erhoben

✦ KI-Zusammenfassung

Der Betreiber eines Imbissbetriebs an der Kreuzung Robert-Koch-Straße und Hufelandstraße in Essen-Holsterhausen hat die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie beantragt. Die geplante Nutzung bezieht sich auf öffentliche Gehwegflächen unmittelbar vor dem Ladenlokal.

Im Bereich der Hufelandstraße ist die Aufstellung einer Fläche mit einer Tiefe von 1,00 Meter und einer Breite von 1,10 Metern sowie eines Stehtisches mit einem Durchmesser von 0,70 Metern vorgesehen. Auf der Seite der Robert-Koch-Straße soll eine Fläche von 1,10 mal 4,00 Metern genutzt werden. Die Nutzung der Außenflächen ist für den Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Oktober jedes Jahres geplant.

Aufgrund der Breite der Gehwege auf beiden Straßenseiten bleibt nach der beantragten Nutzung eine Restbreite von mehr als 1,50 Metern für den Fußgängerverkehr erhalten. Da seitens der beteiligten Fachbereiche keine Bedenken gegen das Vorhaben geäußert wurden, beabsichtigt die Verwaltung, die Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. Die Bezirksvertretung III wird im Rahmen dieses Verfahrens angehört. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung III keine Bedenken gegen die Erteilung der Erlaubnis erhebt.

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