Bebauungsplan Nummer 4/85 "Innenstadt, südlicher Teil", 3. Änderung (Bereich Willy-Brandt-Platz/An der Reichsbank) Stadtbezirk: I, Stadtteil: Stadtkern Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die dritte Änderung des Bebauungsplans Nummer 4/85 für den südlichen Teil der Innenstadt entscheiden. Das betroffene Plangebiet umfasst etwa 0,76 Hektar im Bereich des Willy-Brandt-Platzes und „An der Reichsbank“. Ziel der Planung ist eine funktionale Aufwertung des Areals, das ehemals von der Deutschen Post genutzt wurde und derzeit teilweise durch medizinische Praxen belegt ist.
Die Änderung sieht vor, die Nutzungsmöglichkeiten so zu gestalten, dass Einzelhandel, Gastronomie, Büros, Dienstleistungen sowie kulturelle Angebote gefördert werden. Um einer einseitigen Konzentration bestimmter sozialer und gesundheitlicher Nutzungen entgegenzuwirken, sollen diese Arten der Nutzung im Planungsgebiet künftig ausgeschlossen werden. Die Festsetzung des Bereichs als Kerngebiet bleibt dabei bestehen.
Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung im Zeitraum von März bis April 2026 liegen die Stellungnahmen der Behörden sowie der Öffentlichkeit zur abschließenden Abwägung vor. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen und die eingegangenen Anregungen entsprechend zu berücksichtigen. Die Bezirksvertretung I hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 02.06.2026kein Ergebnis hinterlegt