Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 5 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 07.05.2026
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Schule als sicherer OrtZur Vorlage · 0996/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen setzt die Umsetzung des Konzepts „Schule als sicherer Ort“ fort, das auf einen Beschluss des Stadtrats vom Juni 2024 zurückgeht. Im Rahmen der bisherigen Maßnahmen nehmen derzeit 21 Schulen an einer Pilotphase für Gewaltpräventionsprogramme teil. Zudem wird die Prävention sexualisierter Gewalt in der Primarstufe flächendeckend umgesetzt. Bauliche Maßnahmen, wie die Installation von Schließzylindern und eine optimierte Außenbeschilderung an 14 Standorten, sollen bis zum Ende des vierten Quartals 2026 abgeschlossen sein.
Anlass für die Intensivierung der Sicherheitsmaßnahmen war ein Vorfall am Berufskolleg im Bildungspark im September 2025. In diesem Zusammenhang wurde die Projektgruppe „Notfallsysteme im Geschäftsbereich 4“ eingerichtet. Zwischen dem 5. September 2025 und dem 26. Mai 2026 wurden in diesem Bereich insgesamt 92 Vorfälle, darunter Personenschäden, Vandalismus und Krisenmeldungen, erfasst.
Zur technischen Absicherung wurde am Berufskolleg im Bildungspark die Notfall-App „AlarmDispatcher“ eingeführt. Ergänzend dazu wurden Hardware-Alarm-Taster für Verwaltungsmitarbeitende bereitgestellt. Ein Vergabeverfahren für eine spezifische Notfall-App für Lehrer-iPads und Diensthandys der Hausmeister wurde eingeleitet. Zukünftige Vorhaben umfassen die Einführung von Leit- und Orientierungssystemen an Schulstandorten sowie die Überprüfung der internen und behördenübergreifenden Kommunikationswege. Eine erneute Berichterstattung ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · Kulturausschuss (6. Sitzung)
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (4. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 4.Essener Charta zur Verhinderung und Bekämpfung von Einsamkeit – Ergebnis eines partizipativen EntwicklungsprozessesZur Vorlage · 0550/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die „Essener Charta zur Verhinderung und Bekämpfung von Einsamkeit“ als gemeinsamen Orientierungsrahmen für das kommunale Handeln beschließen. Die Vorlage, die vom Amt für Soziales und Wohnen federführend bearbeitet wird, wurde bereits von verschiedenen Gremien wie dem Inklusionsbeirat, dem Seniorenrat und dem Kulturausschuss zur Kenntnis genommen und dem Rat empfohlen. Mit der Verabschiedung soll die Verwaltung beauftragt werden, die Inhalte der Charta in kommunale Planungs-, Steuerungs- und Kooperationsprozesse einzubeziehen.
Die Charta ist das Ergebnis eines mehrstufigen, partizipativen Entwicklungsprozesses. Dieser umfasste interne Abstimmungen der Stadtverwaltung, einen Fachtag im Oktober 2025 sowie einen Workshop im Januar 2026, an dem Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Menschen mit eigener Einsamkeitserfahrung teilnahmen. Ziel des Prozesses war es, bestehende Angebote sichtbar zu machen und Möglichkeiten zur Vernetzung zu diskutieren.
Die Charta definiert Leitprinzipien für die Zusammenarbeit von Verwaltung, Wohlfahrtspflege, Wirtschaft und Politik. Zur Umsetzung soll ein organisatorischer Anknüpfungspunkt in der Verwaltung geschaffen werden, der Bedarfe koordiniert und das Thema begleitet. Eine öffentliche Unterzeichnung der Charta durch Vertreter verschiedener gesellschaftlicher Bereiche ist geplant, wozu unter anderem Ministerpräsident Hendrik Wüst eingeladen wurde.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 03.06.2026 · Kulturausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.06.2026 · Seniorenrat (3. Sitzung)
- 28.05.2026 · Inklusionsbeirat (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 5.Bebauungsplan Nr. 3/25 "Hafenstraße Süd/Umwelttrasse" Stadtbezirk: IV/V, Stadtteil: Bergeborbeck/Vogelheim Information über das bisherige Verfahren sowie Aufstellungs- und VeröffentlichungsbeschlussZur Vorlage · 0789/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll über die Veröffentlichung des Bebauungsplans Nummer 3/25 „Hafenstraße Süd/Umwelttrasse“ entscheiden. Die Vorlage sieht vor, den Plan einschließlich der Begründung, des Umweltberichts sowie der wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Die Bezirksvertretungen IV und V haben zu diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
Das etwa 2,9 Hektar große Plangebiet liegt in den Stadtteilen Bergeborbeck und Vogelheim. Es ist Teil eines großflächigen Stadtentwicklungsprojekts der Städte Essen und Bottrop sowie der RAG Montan Immobilien GmbH auf einer Gesamtfläche von 1.700 Hektar. Die „Umwelttrasse“ soll als Modellprojekt zur Mobilitätswende fungieren, indem sie den Schwerlast- und Lkw-Verkehr weitgehend vermeidet und die Nutzung von innovativem Personennahverkehr, Rad- und Fußverkehr fördert. Zudem sollen alternative Antriebsformen sowie autonome Fahrzeuge in die Entwicklung einbezogen werden.
Nach einer bereits durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2025 folgt nun das Verfahren zur förmlichen Auslegung gemäß Baugesetzbuch. Eine bestehende Veränderungssperre für das Gebiet ist bis zum 3. Oktober 2026 wirksam. Die Planung sieht vor, die Hafenstraße im Rahmen der Trassenentwicklung umzubauen, um eine interkommunale Verbindung zwischen Essen und Bottrop zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 6.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8/22 „Nahversorgungszentrum Karl-Meyer-Platz“ Stadtbezirk: VI, Stadtteil: Schonnebeck Information über das bisherige Verfahren sowie Aufstellungs- und Veröffentlichungsbe-schlussZur Vorlage · 0539/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll über den Aufstellungs- und Veröffentlichungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 8/22 „Nahversorgungszentrum Karl-Meyer-Platz“ entscheiden. Die Vorlage sieht vor, den Plan einschließlich der Begründung, des Umweltberichts sowie der vorliegenden Gutachten im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Die Bezirksvertretung VI hat zu diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
Das Projekt umfasst ein etwa 0,9 Hektar großes Areal im Essener Stadtteil Schonnebeck. Der Vorhabenträger, die solid, Schonnebeck GmbH & Co KG, beabsichtigt, die bestehende Einzelhandels- und Wohnnutzung am Karl-Meyer-Platz zu erweitern und zu modernisieren. Im Rahmen der Planung ist für den Drogeriemarkt ein Abriss und Neubau vorgesehen, wobei in den Obergeschossen neue Wohnungen entstehen sollen. Auch der Lebensmittelmarkt im südlichen Bereich des Gebiets soll erweitert werden. Die medizinische Versorgung durch bestehende Arztpraxen im Obergeschoss bleibt dabei erhalten.
Zusätzlich sieht das Vorhaben Anpassungen an den Stellplatzanlagen sowie eine Neuregelung der Zufahrten vor, wobei die Marktzufahrt von der Huestraße aus verlegt werden soll. Nach einer bereits durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2023 folgt nun das förmliche Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 17.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 7.Bebauungsplan Nummer 4/85 "Innenstadt, südlicher Teil", 3. Änderung (Bereich Willy-Brandt-Platz/An der Reichsbank) Stadtbezirk: I, Stadtteil: Stadtkern Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0670/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die dritte Änderung des Bebauungsplans Nummer 4/85 für den südlichen Teil der Innenstadt entscheiden. Das betroffene Plangebiet umfasst etwa 0,76 Hektar im Bereich des Willy-Brandt-Platzes und „An der Reichsbank“. Ziel der Planung ist eine funktionale Aufwertung des Areals, das ehemals von der Deutschen Post genutzt wurde und derzeit teilweise durch medizinische Praxen belegt ist.
Die Änderung sieht vor, die Nutzungsmöglichkeiten so zu gestalten, dass Einzelhandel, Gastronomie, Büros, Dienstleistungen sowie kulturelle Angebote gefördert werden. Um einer einseitigen Konzentration bestimmter sozialer und gesundheitlicher Nutzungen entgegenzuwirken, sollen diese Arten der Nutzung im Planungsgebiet künftig ausgeschlossen werden. Die Festsetzung des Bereichs als Kerngebiet bleibt dabei bestehen.
Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung im Zeitraum von März bis April 2026 liegen die Stellungnahmen der Behörden sowie der Öffentlichkeit zur abschließenden Abwägung vor. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen und die eingegangenen Anregungen entsprechend zu berücksichtigen. Die Bezirksvertretung I hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 8.Lichtwerbeanlage auf dem Handelshof - zukünftige Gestaltung und ModernisierungZur Vorlage · 0592/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Modernisierung der Lichtwerbeanlage auf dem Gebäude Handelshof. Laut einer vorliegenden Vorlage der Immobilienwirtschaft soll die Anlage durch den Einsatz von LED-Technik technisch erneuert und um einen Wartungssteg ergänzt werden. Die Gesamtkosten für Planung und Bau belaufen sich auf 225.000 Euro brutto. Durch die Umstellung wird eine Senkung des Energieverbrauchs um circa 75 Prozent sowie eine jährliche Einsparung bei der Wartung und Instandsetzung von etwa 10.000 Euro erwartet.
Die Neugestaltung sieht vor, dass lediglich der Schriftzug „ESSEN“ zusammen mit den Stadtwappen verbleibt; eine weitere Beschriftung unterhalb der Wappen entfällt nach Abstimmung mit der Eigentümerin des Gebäudes. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Eigentümers. Im Zuge der Modernisierung sollen zudem zwei mieterseitige Verlängerungsoptionen von jeweils fünf Jahren vereinbart werden, die das Mietverhältnis über den 31. Dezember 2039 hinaus bis zum Jahr 2049 verlängern könnten. Die Finanzierung der Investition ist als investive Kleinmaßnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 8.1Änderungsantrag: Vorlage 0592/2026/7 Lichtwerbeanlage auf dem Handelshof - zukünftige Gestaltung und ModernisierungZur Vorlage · 1019/2026/VOLT-PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Volt & Die PARTEI hat im Rat der Stadt Essen einen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 0592/2026/7 eingebracht. Der Antrag mit der Nummer 1019/2026/VOLT-PARTEI befasst sich mit der zukünftigen Gestaltung und Modernisierung einer Lichtwerbeanlage auf dem Handelshof sowie der Entwicklung eines Stadtmarketings.
Die Ratsgruppe fordert, dass die Stadt Essen ein modernes Marketing betreibt, das einen kreativen Slogan als Bestandteil des Konzepts „Zukunft.Essen.Innenstadt“ beinhaltet. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten, erneut mit der Eigentümerin des Handelhofes Kontakt aufzunehmen, um die Genehmigung einer Lichtwerbeanlage zu prüfen. Falls eine Genehmigung nicht möglich ist, soll die Verwaltung alternative Standorte für eine solche Anlage im Umfeld des Willy-Brandt-Platzes suchen.
Darüber hinaus sieht der Antrag die Einsetzung eines interfraktionellen Arbeitskreises vor, um eine zentrale Werbebotschaft zu erarbeiten, die von der Stadtgesellschaft getragen wird. In der Begründung führt Matthias Stadtmann aus, dass die Beschränkung der Lichtwerbeanlage auf den Stadtnamen „Essen“ nicht ausreiche, um die Bedeutung der Stadt als Wirtschafts- und Kulturstandort angemessen zu repräsentieren. Ziel sei es, durch eine prägnante Botschaft die Identität und die Stärken Essens sichtbar zu machen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 9.Bürgerzentrum "Villa Rü", Giradetstraße 21 hier: GeneralsanierungZur Vorlage · 0688/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant die Generalsanierung des Bürgerzentrums „Villa Rü“ in der Giradetstraße. Das vom Jugendamt betriebene Gebäude dient als Veranstaltungsort für verschiedene Altersgruppen sowie für rund 60 lokale Vereine und Initiativen. Um den Weiterbetrieb der Einrichtung sicherzustellen und eine Schließung zu vermeiden, sollen bauliche, brandschutztechnische und technische Mängel behoben werden.
Der vorliegende Beschluss sieht die Beauftragung der Verwaltung mit der Planung der Sanierungsmaßnahmen bis zur Leistungsphase 3 der HOAI vor. Die geplanten Maßnahmen umfassen unter anderem die Ertüchtigung der Statik, die Erneuerung der Brandschutzanlagen sowie den Ausbau der Barrierefreiheit durch den Einbau einer Aufzugsanlage und die Verbreiterung von Türen. Zudem sind die Instandsetzung technischer Anlagen wie Heizung und Elektrik sowie die Sanierung von Schadstoffen vorgesehen.
Die Kosten für die aktuelle Planungsphase werden auf bis zu 920.000 Euro brutto geschätzt. Für das Jahr 2026 wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 290.000 Euro beantragt. Das gesamte Sanierungsvolumen wird nach einer ersten Grobkostenschätzung auf mindestens 17,6 Millionen Euro brutto beziffert. Der Baubeginn der Generalsanierung ist für November 2027 vorgesehen, wobei eine detaillierte Kostenberechnung und ein Baubeginnbeschluss im zweiten Quartal 2027 angestrebt werden.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 9.1TOP 9 Ergänzungsantrag - Bürgerzentrum "Villa Rü" hier: „Generalsanierung der Villa Rü – Beauftragung der Planungsleistungen bis HOAI-Leistungsphase 3“Zur Vorlage · 1084/2026/VOLT-PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Volt & Die PARTEI hat mit der Vorlage 1084/2026/VOLT-PARTEI einen Ergänzungsantrag zur Generalsanierung der Villa Rü eingereicht. Der Antrag fordert, den bestehenden Beschlussvorschlag der Verwaltung um detaillierte Angaben zur Kosten- und Risikodarstellung zu erweitern.
Nach Abschluss der HOAI-Leistungsphase 3 soll die Verwaltung eine Kostenberechnung nach DIN 276 vorlegen, in der wesentliche Risiken wie die Bausubstanz, Schadstoffe sowie Auswirkungen von Baupreissteigerungen und Inflation ausgewiesen werden. Zudem wird die Darstellung verschiedener Kosten- und Terminszenarien sowie die Ausweisung eines Risikopuffers für die Haushaltsplanung beantragt. Ein aktualisierter Projektplan mit Meilensteinen und die Identifizierung von Terminrisiken sollen ebenfalls Teil der Planung sein.
Darüber hinaus sieht der Antrag eine halbjährliche Berichterstattung des zuständigen Fachausschusses über den Stand der Kostenentwicklung und des Zeitplans vor, wobei relevante Informationen auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen. Ein weiteres Ziel ist die Entwicklung eines Beteiligungskonzeptes für die betroffenen Nutzergruppen sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger. Die Ratsgruppe begründet das Ersuchen damit, angesichts der Haushaltslage der Stadt Essen eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die weitere Umsetzung des Sanierungsprojekts zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 10.Kostenanpassung bei der Brandschutzsanierung des Berufskollegs OstZur Vorlage · 0697/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Brandschutzsanierung des Berufskollegs Ost wird eine Kostenanpassung beantragt. Die Gesamtkosten des Projekts sollen sich von bisher 10.521.000 Euro brutto auf voraussichtlich 14.369.000 Euro brutto erhöhen, was einer Steigerung von 3.848.000 Euro entspricht. Die Maßnahme befindet sich im letzten Bauabschnitt, wobei die Fertigstellung der Bauleistung für Ende Juni 2026 geplant ist.
Die Erhöhung der Kosten begründet sich unter anderem durch eine verlängerte Bauzeit, da das Vorhaben in kleinere Abschnitte gegliedert wurde. Dies führte zu einem höheren Planungsaufwand sowie zu Preisanpassungen durch beauftragte Firmen und Fachplaner. Zudem wurden Insolvenzen einzelner Auftragnehmer sowie unvorhersehbare bauliche Erfordernisse im Bereich der Elektroverteilung und der Baunebenkosten verzeichnet. Auch Mengenmehrnahmen, die erst nach dem Demontieren von Wand- und Deckenverkleidungen sichtbar wurden, tragen zur Kostensteigerung bei.
Da das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ Ende 2024 ausgelaufen ist, erfolgt die Finanzierung nun vollständig aus den Haushaltsmitteln der Stadt Essen. Das Projekt ist derzeit mit rund 13.677.000 Euro brutto finanziert. Zur Deckung der Differenz ist im Haushaltsjahr 2026 eine Mittelumschichtung in Höhe von 692.000 Euro aus dem Projekt zur Erweiterung des Grashofgymnasiums vorgesehen. Der Beschlussvorschlag wird den zuständigen Ausschüssen zur Empfehlung und dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 11.Ausbau des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes hier: Umsetzungsstand zur V. Staffel des Kita-AusbauprogrammsZur Vorlage · 0181/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Weiterführung der fünften Staffel des Kita-Ausbauprogramms entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, das Projekt an der Helen-Keller-Straße 10 in das Programm aufzunehmen und die Kostenanpassungen bei einzelnen Projekten zu bestätigen. Durch diese Änderungen erhöht sich das gesamte Investitionsvolumen des Ausbauprogramms von bisher 58,53 Millionen Euro brutto auf 62,04 Millionen Euro brutto.
Die aktuelle Bedarfsplanung zeigt für den Ü3-Bereich einen Fehlbedarf von 672 Betreuungsplätzen, während im U3-Bereich ein Überhang von 248 Plätzen besteht. Zur Deckung des Bedarfs sind in den Jahren 2026 und 2027 jeweils zwei neue Kitas geplant. Während einige Standorte wie die Hubertstraße 25 bereits in Betrieb sind, verzögert sich die Fertigstellung der Kita Kellinghausstraße 24 aufgrund von Planungsänderungen und einer Insolvenz eines Bauunternehmens voraussichtlich bis zum zweiten Quartal 2028.
Aufgrund des Mangels an geeigneten neuen Baustandorten in den Stadtgebieten wird die Verwaltung keine sechste Staffel des Ausbauprogramms einleiten. Der Fokus soll sich künftig auf die Sanierung und den Ersatz von Bestandsgebäuden konzentrieren, unter anderem an der Hülsmannstraße, der Helen-Keller-Straße und der Mölleneystraße.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 09.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung)
- 12.Turnhallensanierungsprogramm hier: Fortführung des Sanierungsprogramms mit dem Paket VZur Vorlage · 0644/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird um die Fortführung des Turnhallensanierungsprogramms, Paket V, gebeten. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag sind die abgeschlossenen Grundlagenermittlungen der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE), welche zu einer Neuausrichtung einiger Bauvorhaben sowie zu veränderten Kostenschätzungen führen. Während ursprünglich für mehrere Standorte Generalsanierungen vorgesehen waren, wird nun für das Gymnasium Borbeck, das Maria-Wächtler-Gymnasium und die Berliner Schule die Variante Abbruch und Neubau empfohlen.
Durch diese Änderungen sowie durch neue Erkenntnisse an anderen Standorten erhöhen sich die veranschlagten Gesamtkosten des Programms von zuvor 33,4 Millionen Euro auf aktuell rund 61 Millionen Euro. So steigt der Bedarf für die Generalsanierung der Turnhalle am Berufskolleg West von 4,7 Millionen auf 11 Millionen Euro aufgrund statischer Mängel an der Fassade. Bei der Erich-Kästner-Gesamtschule wird trotz Kostensteigerungen auf eine Sanierung gesetzt, um Baugrundrisiken zu vermeiden. Im Gegensatz dazu sinken die geschätzten Kosten für den Neubau der Turnhalle der Tiegelschule auf 4,9 Millionen Euro. Die Finanzierung der Planungsleistungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 ist derzeit durch bestehende Mittel gesichert; eine Entscheidung über den Baubeginn und die finale Budgetierung erfolgt in einem separaten Verfahren.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (5. Sitzung)
- 12.1Änderungs- und Prüfantrag zur Drucksache 0644/2026/7 - Hier: Turnhallensanierungsprogramm Paket V – Kostenexplosion stoppen, Budgethoheit des Rates wahren und Schulerweiterungen schützen!Zur Vorlage · 1087/2026/EBB-FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB/FDP-Fraktion hat mit der Vorlage 1087/2026/EBB-FDP einen Antrag im Rat der Stadt Essen eingebracht, der eine Abänderung und Ergänzung zum Beschlussvorschlag der Drucksache 0644/2026/7 bezüglich des Turnhallensanierungsprogramms Paket V vorsieht. Die Fraktion fordert, die vorläufige Kostenschätzung für das Paket V in Höhe von rund 61 Millionen Euro zur Kenntnis zu nehmen.
Im Rahmen des Antrags wird die GVE GmbH angewiesen, für die Standorte Gymnasium Borbeck, Maria-Wächtler-Gymnasium und Berliner Schule eine Wirtschaftlichkeits- und Lebenszyklusanalyse vorzulegen. Dabei soll geprüft werden, ob Neubauvarianten inklusive der Bauzeiten und Abbruchkosten langfristig kostengünstiger als optimierte Generalsanierungen sind. Für das Berufskolleg Essen-West wird zudem ein Statusbericht über den statischen Zustand des Gebäudekomplexes gefordert, bevor die Leistungsphase 3 der Planung beginnt.
Hinsichtlich der Finanzierung lehnt die Fraktion ab, die Kostensteigerung von etwa 27,6 Millionen Euro durch Mittel aus dem Pool-Topf „Schulerweiterungen“ im Doppelhaushalt 2027/2028 zu decken. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein alternatives, budgetneutrales Deckungskonzept vorzulegen. Dieses soll gewährleisten, dass die Mittel für den Ausbau von Klassenzimmern und reguläre Schulbauten durch die Kostenentwicklungen im Turnhallenprogramm nicht reduziert werden.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (5. Sitzung)
- 13.Turnhallensanierungsprogramm hier: Fortsetzung Sachstandsbericht 1. Halbjahr 2026Zur Vorlage · 0684/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat im Rahmen eines Sachstandsberichts über den Fortgang des Turnhallensanierungsprogramms für das erste Halbjahr 2026 informiert. Von insgesamt 143 Turn- und Sporhallen befinden sich aktuell 54 Maßnahmen in verschiedenen Stadien, darunter abgeschlossene, laufende oder geplante Projekte. Seit der letzten Berichterstattung konnten fünf weitere Sanierungen erfolgreich abgeschlossen werden, unter anderem an der Tuttmannschule, der Abendrealschule Eiberg, der Jakob-Muth-Schule sowie den Schulen an der Heinrich-Strunk-Straße und am Abzweig Grabenstraße.
Bei den laufenden Projekten ist die Wiederinbetriebnahme der Turnhalle der Hinsbeckschule aufgrund eines Wasserschadens voraussichtlich erst ab Mitte oder Ende 2028 möglich. An der Montessori-Schule sind Arbeiten an der Decke und dem Sportboden im Gange, eine Übergabe wird für das Schuljahr 2026/2027 erwartet. Zudem ist ein Kostenanstieg bei der Sanierung der Turnhalle Am Hellweg zu verzeichnen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Kostenanpassung für die Sanierung der Sporthalle der Gustav-Heinemann-Gesamtschule. Die veranschlagten Kosten steigen von rund 11,08 Millionen Euro um 400.000 Euro auf insgesamt 11,48 Millionen Euro brutto. Grund hierfür sind unter anderem eine verlängerte Bauüberwachung sowie zusätzliche Arbeiten an Türen und Bodenfliesen. Die Finanzierung der verbleibenden Differenz von 150.000 Euro soll durch eine Mittelumschichtung aus dem Projekt zur Erweiterung des Carl-Humann-Gymnasiums erfolgen. Insgesamt belaufen sich die aktuellen Investitionen in städtische Schulturnhallen auf rund 234,7 Millionen Euro.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (5. Sitzung)
- 14.Schriftliche Anträge und Anfragen
- 14.1Neustrukturierung der Einzugsgebiete im Bereich der Essener Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zum Schuljahr 2026/2027 (DS 0633/2026/4) hier: Standort für eine Förderschule Geistige EntwicklungZur Vorlage · 0863/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD im Rat der Stadt Essen haben mit der Vorlage 0863/2026/CDU/SPD einen gemeinsamen Antrag zur Neustrukturierung der Einzugsgebiete von Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung für das Schuljahr 2026/2027 vorgelegt.
Im Rahmen dieses Antrags wird die Stadtverwaltung aufgefordert, bis zum Ende des zweiten Quartals 2026 einen geeigneten Standort für eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zu benennen. Im Anschluss an diese Benennung sollen den zuständigen Ratsgremien spätestens im dritten Quartal 2026 die weiteren Planungsschritte zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Das Verfahren sieht vor, dass der Ausschuss für Schule und Bildung eine Empfehlung abgibt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die entsprechenden Informationen zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.Mündliche Anträge und Anfragen
- 16.Verschiedenes
- 17.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 18.Öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 19.Grundstücksangelegenheiten
- 20.Grundstücksangelegenheiten
- 21.Schriftliche Anträge und Anfragen
- 22.Mündliche Anträge und Anfragen
- 23.Mitteilungen der Verwaltung
- 24.Pressemitteilung