Bürgereingabe: Zuständigkeit Fläche Gemarkung 953
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I setzt sich mit einer Bürgereingabe zur Zuständigkeit für die Fläche der Gemarkung 953 auseinander. Die Bezirksvertretung nimmt dabei sowohl die Eingabe eines Bürgers als auch die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr zur Kenntnis.
Nach Angaben des Fachbereichs 66 obliegt die Straßenbaulast den jeweiligen Flächeneigentümern. Für die öffentlich gewidmete Fläche ist das Amt für Straßen und Verkehr für die Verkehrssicherungspflicht zuständig, während Grün und Gruga Essen die Verantwortung für die Grünflächen trägt. Hinsichtlich der Reinigungspflichten sind die direkt angrenzenden Anlieger für die Reinigung ihrer Flächen verantwortlich. Bei Flächen ohne direkten Grundstücksanschluss liegt die Zuständigkeit beim jeweiligen Eigentümer, etwa dem Amt für Straßen und Verkehr, welches bei Bedarf Reinigungen beauftragt. Der im Antrag als ehemaliger Parkplatz bezeichnete Bereich ist nicht als Parkplatz ausgewiesen.
Der Winterdienst ist Teil der Straßenreinigungspflicht. Da die Straße Feldhauskamp zum Fahrradhauptroutennetz gehört, hat die Stadt Essen ergänzende Winterdienstleistungen beauftragt, um eine angemessene Räumung und Streuung für Radfahrende sicherzustellen. Die Laubbeseitigung folgt denselben Reinigungspfringen. Bezüglich der Laubentsorgung prüfen die Entsorgungsbetriebe Essen derzeit die Bereitstellung von Sammelstellen.
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