Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 1.Niederschrift Nr. 3 über die Sitzung des Ausschusses für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 13.05.2026
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge des ARSO
- 3.Beendigung des „Essener Modells Geduldete“ und Überführung in den RegelbetriebZur Vorlage · 0751/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0751/2026/OB sieht die Beendigung des Projekts „Essener Modell Geduldete“ sowie die Überführung der bestehenden Kooperationsstrukturen in den Regelbetrieb vor. Das Modellprojekt war darauf ausgerichtet, die Aufenthaltsperspektive für junge Menschen mit kurdisch-libanesischer Einwanderungsgeschichte zu verbessern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen das Ende des Modells beschließt, während die zuständigen Ausschüsse den entsprechenden Bericht zur Kenntnis nehmen sollen.
Seit Dezember 2022 wurden keine Neufälle mehr im Rahmen des Modells aufgenommen, wobei seit Februar 2024 nur noch in begründeten Einzelfällen eine Aufnahme erfolgt. Im Zeitraum seit Juni 2024 wurden 63 Teilnehmende betreut, von denen 20 Personen bereits eine Niederlassungserlaubnis erhalten haben. Aktuell befinden sich 29 Personen im Programm. Die Begleitung der verbleibenden Teilnehmenden soll voraussichtlich bis Ende 2026 andauern. Sollten Fälle bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossen sein, übernimmt das Integrationsmanagement die weitere Betreuung.
Da die aktuelle Zielgruppe durch neue gesetzliche Möglichkeiten erschöpft ist, liegt der Fokus nun auf dem Abschluss der laufenden Fälle. Die fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit zwischen der Zentralen Ausländerbehörde, dem Jugendamt und dem Kommunalen Integrationszentrum Essen soll über das Auslaufen des Modells hinaus in den Regelbetrieb überführt werden. Die Kooperationsstrukturen sollen dabei in angepasster Organisationsform, beispielsweise durch einen regelmäßigen Austausch auf Leitungsebene, fortgeführt werden. Die Entscheidung des Rates ist für den 08.07.2026 terminiert.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 4.Haus des Jugendrechts - Jahresbericht 2025Zur Vorlage · 0773/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2025 des „Hauses des Jugendrechts Essen“ wurde den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die seit 2018 bestehende Kooperation zwischen der Stadt, der Polizei und der Staatsanwaltschaft Essen verfolgt das Ziel, strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen junge Mehrfachintensivtäter zu beschadigen und deren Rückfall zu verhindern. Das Programm richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 20 Jahren aus Essen und Mülheim an der Ruhr, die innerhalb eines Jahres mindestens fünf Straftaten bestimmter Delikte begangen haben.
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 109 junge Personen betreut, davon 88 aus Essen und 21 aus Mülheim an der Ruhr. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 befanden sich 79 Personen im Programm, wovon 20 in Haft oder Untersuchungshaft waren. Eine Auswertung von ehemaligen Teilnehmern aus dem Jahr 2023 zeigt, dass 60 Prozent der betrachteten Jugendlichen über einen Zeitraum von zwei Jahren straffrei blieben, wodurch die Rückfallquote im Vergleich zu Vorjahren sank.
Zusätzlich wird die Initiative „Kurve kriegen“ aufgeführt, die sich präventiv an Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 15 Jahren richtet. Bis Dezember 2025 haben 109 Personen an dieser Maßnahme teilgenommen oder werden aktuell betreut. Der Bericht wurde dem Jugendhilfeausschuss sowie dem Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 5.Schule als sicherer OrtZur Vorlage · 0996/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen setzt die Umsetzung des Konzepts „Schule als sicherer Ort“ fort, das auf einen Beschluss des Stadtrats vom Juni 2024 zurückgeht. Im Rahmen der bisherigen Maßnahmen nehmen derzeit 21 Schulen an einer Pilotphase für Gewaltpräventionsprogramme teil. Zudem wird die Prävention sexualisierter Gewalt in der Primarstufe flächendeckend umgesetzt. Bauliche Maßnahmen, wie die Installation von Schließzylindern und eine optimierte Außenbeschilderung an 14 Standorten, sollen bis zum Ende des vierten Quartals 2026 abgeschlossen sein.
Anlass für die Intensivierung der Sicherheitsmaßnahmen war ein Vorfall am Berufskolleg im Bildungspark im September 2025. In diesem Zusammenhang wurde die Projektgruppe „Notfallsysteme im Geschäftsbereich 4“ eingerichtet. Zwischen dem 5. September 2025 und dem 26. Mai 2026 wurden in diesem Bereich insgesamt 92 Vorfälle, darunter Personenschäden, Vandalismus und Krisenmeldungen, erfasst.
Zur technischen Absicherung wurde am Berufskolleg im Bildungspark die Notfall-App „AlarmDispatcher“ eingeführt. Ergänzend dazu wurden Hardware-Alarm-Taster für Verwaltungsmitarbeitende bereitgestellt. Ein Vergabeverfahren für eine spezifische Notfall-App für Lehrer-iPads und Diensthandys der Hausmeister wurde eingeleitet. Zukünftige Vorhaben umfassen die Einführung von Leit- und Orientierungssystemen an Schulstandorten sowie die Überprüfung der internen und behördenübergreifenden Kommunikationswege. Eine erneute Berichterstattung ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · Kulturausschuss (6. Sitzung)
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (4. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 6.Neuausrichtung des Integrationsmanagements für Menschen mit libanesischer Zuwanderungsgeschichte des Jugendamtes EssenZur Vorlage · 0673/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0673/2026/4 sieht eine Neuausrichtung des Integrationsmanagements für Menschen mit libanesischer Zuwanderungsgeschichte im Jugendamt Essen vor. Der Beschlussvorschlag sieht eine Reduzierung der Personalausstattung von bisher sechs Stellen auf insgesamt 3,4 Vollzeitäquivalente (VZÄ) vor. Diese neue Struktur umfasst 0,4 VZÄ für die Leitung, 2,0 VZÄ für die Sozialarbeit sowie 1,0 VZÄ für die interkulturelle Vermittlung. Zudem sind 0,6 VZÄ für die Leitung der Fachgruppe „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ vorgesehen. Die personelle Anpassung erfolgt vor dem Hintergrund eines Zuwachses von 47 VZÄ im Allgemeinen Sozialdienst seit dem Jahr 202<0xC2>3 und dient der Kostensenkung.
Im Rahmen der Neuausrichtung soll das sogenannte „Essene Modell“, welches junge Menschen libanesischer Herkunft bis zu einem Alter von etwa 35 Jahren bei der Klärung ihres Aufenthaltsstatus begleitet, zum Ende des Jahres 2026 auslaufen. Während die Arbeit in den Stadtbezirken I bis VII aufrechterhalten werden soll, ist in den Stadtbezirken VIII und IX eine bedarfsorientierte Einzelfalltätigkeit vorgesehen. Die interkulturelle Vermittlung sowie der niedrigschwellige Zugang sollen strukturell gesichert bleiben. Eine verbindliche Mitarbeit des Integrationsmanagements ist in Gremien wie den Kompetenzteams „Zusammenleben in Vielfalt“ sowie in kriminalpräventiven Gremien vorgesehen. Der Beratungsprozess durch die zuständigen Ausschüsse ist für den Zeitraum zwischen dem 9. Juni und dem 17. Juni 2026 angesetzt, wobei die Entscheidung des Rates für den 8. Juli 2026 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 6.1Neuausrichtung des Integrationsmanagements für Menschen mit libanesischer Zuwanderungsgeschichte des Jugendamtes EssenZur Vorlage · 0673/2026/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Neuausrichtung des Integrationsmanagements für Menschen mit libanesischer Zuwanderungsgeschichte im Jugendamt beschließen. Mit dieser Neuausrichtung ist die Fortführung des Managements sowie die Beendigung des sogenannten „Essener Modells“ zum Ende des Jahres 2026 verbunden. Die Personalausstattung soll dabei von bisher sechs Stellen auf insgesamt 3,4 Vollzeitäquivalente reduziert werden. Diese neue Struktur umfasst 0,4 VZÄ für die Leitung, 2,0 VZÄ für die Sozialarbeit sowie 1,0 VZÄ für die interkulturelle Vermittlung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den niedrigschwelligen Zugang zur Community sowie die präventive und deeskalierende Arbeit in den Stadtbezirken I bis VII aufrechtzuerhalten. In den Stadtbezirken VIII und IX soll eine bedarfsbezogene Tätigkeit möglich bleiben. Die neue Struktur zielt darauf ab, die interkulturelle Vermittlung und Kernfunktionen zur Prävention dauerhaft zu sichern. Das Integrationsmanagement wird künftig verbindlich in Kompetenzteams, kriminalpräventiven Gremien und stadtweiten Arbeitskreisen mitwirken.
Die Planung basiert auf dem Konzept „Chancen bieten – Grenzen setzen“. Während die personelle Reduzierung erfolgt, soll die Begleitung der aktuell 29 Teilnehmenden fortgesetzt werden. Die Vorlage verweist zudem auf einen personellen Zuwachs im Allgemeinen Sozialdienst seit 2023. Ziel der neuen Struktur ist eine Ausrichtung auf Case Management, Einzelfallsteuerung sowie die Stabilisierung von Familienstrukturen und die Einbindung Jugendlicher in Beschulung und Qualifizierung.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 7.Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnützigen ArbeitenZur Vorlage · 0630/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Essener Rat den Antrag 0630/2026/AFD eingebracht, der die Erstellung und Umsetzung eines städtischen Konzepts zur verpflichtenden Heranziehung von Asylbewerbern zu gemeinnütziger Arbeit vorsieht. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorschlag ist § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).
Das beantragte Konzept soll eine Übersicht über geeignete kommunale Einsatzbereiche im Stadtgebiet Essen enthalten sowie den zeitlichen Umfang der Tätigkeiten und Regelungen zur Organisation, Anleitung sowie Aufsicht festlegen. Zudem wird die Anwendung von Leistungskürzungen bei unbegründeter Verweigerung im gesetzlich zulässigen Rahmen gefordert. Eine Abstimmung zwischen der Sozialverwaltung, dem Ordnungsdienst und städtischen Betrieben, wie etwa der EBE, soll Teil des Konzepts sein.
Als mögliche Einsatzgebiete werden die Reinigung öffentlicher Plätze, Parks und Spielplätze, die Pflege von Grünflächen, der Winterdienst sowie die Unterstützung bei kommunalen Veranstaltungen und in städtischen Einrichtungen angeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat nach sechs Monaten über den Stand der Umsetzung sowie über die Auswirkungen auf den Haushalt und das Stadtbild zu berichten.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 8.Ergänzungsantrag zur Vorlage 0346/2026/7 (Integriertes Entwicklungskonzept „Zukunft.Essen.Innenstadt“ – Aufnahme des Leitprojekts „Lichtkonzept Innenstadt“)Zur Vorlage · 0930/2026/EBB-FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB/FDP-Fraktion hat einen Antrag zur Ergänzung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ vorgelegt. Ziel ist die Aufnahme eines verbindlichen Umsetzungsziels für eine „sichere, saubere Innenstadt“. Die Verwaltung soll hierzu ein integriertes Programm für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit entwickeln, das unter Einbeziehung der Polizei, des Kommunalen Ordnungsdienstes, der Stadtreinigung sowie sozialer Akteure arbeitet.
Der Antrag sieht konkrete Maßnahmen vor, darunter verstärkte Präsenz- und Bestreifungskonzepte, optimierte Beleuchtung sowie angepasste Reinigungsintervalle. Zudem sollen die Ahndung von Vermüllung, Vandalismus und illegalen Graffiti sowie die Kontrolle von E-Bikes und E-Scootern in Fußgängerzonen intensiviert werden. Für Schwerpunkte wie die Kettwiger Straße, die Limbecker Straße, die Viehofer Straße und das Marktkirchenumfeld wird ein Maßnahmenpaket mit einer Laufzeit von zwölf Monaten gefordert. Die Umsetzung städtebaulicher Projekte soll dabei an messbare Fortschritte in diesen Bereichen gekoppelt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Erarbeitung einer rechtssicheren „Null-Konsum-Zone“ im gesamten Innenstadtgebiet, um den öffentlichen Konsum berauschender Mittel einzudämmen. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende 2026 eine entsprechende rechtliche Konzeption vorzulegen. Zudem soll ein halbjährliches Berichtswesen etabliert werden, das dem Rat Informationen über Kontrollen, Bußgeldvergehen und die Entwicklung von Hotspots zur Verfügung stellt.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 9.Vorstellung des Fachbereiches 32 - Ordnungsamt - - mündlicher Bericht -
- 10.Jahresbericht des Ordnungsamtes für das Berichtsjahr 2025Zur Vorlage · 0915/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung wird in seiner Sitzung am 10. Juni 2026 den Jahresbericht des Ordnungsamtes für das Berichtsjahr 2025 zur Kenntnis nehmen. Die entsprechende Vorlage wurde von Beigeordnetem Kromberg vorgelegt.
Der Bericht dokumentiert die allgemeinen Entwicklungen innerhalb des Fachbereichs und deckt verschiedene Themenbereiche ab. Dazu gehören Informationen zu Personal, Organisation sowie Einsatzschwerpunkten, ebenso wie Fortschritte bei der Digitalisierung und die Darstellung wesentlicher Kennzahlen. Im Vergleich zu den Berichten der Vorjahre weist das aktuelle Dokument eine strukturelle Änderung auf: Es bündelt erstmals die Tätigkeiten aller Abteilungen des Ordnungsamtes, konkret der Bereiche 32-1 bis 32-4. Damit bietet der Bericht einen umfassenden Überblick über das gesamte Aufgabenspektrum des Fachbereichs.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 11.Situation in der Innenstadt / Sicherheit und Sauberkeit in Essen - mündlicher Bericht -
- 12.Ordnungsbehördlicher Jugendschutz 2025Zur Vorlage · 0947/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum ordnungsbehördlichen Jugendschutz für das Jahr 2025 legt die Maßnahmen des Ordnungsamtes dar. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 1.276 Betriebskontrollen durchgeführt. Davon entfielen etwa 796 Kontrollen auf das Gaststätten- und Glückspielrecht sowie rund 480 Kontrollen im Rahmen der Bekämpfung der Clankriminalität. Nachdem 55 Minderjährige auffällig wurden, wurden gegen 29 Gewerbetreibende Ermittlungen eingeleitet. Zudem wurden 12 Bußgeldverfahren mit Beträgen zwischen 50 und 300 Euro sowie schriftliche Aufforderungen an 22 Gewerbetreibende veranlasst. Ein Verbot des Lachgasverkaufs an Minderjährige wurde durch den Rat der Stadt Essen beschlossen.
Im Bereich der Schulzuführungen wurden 176 Fälle registriert, wobei 91 Anträge von Schulen und 85 Fälle durch den Streifendienst erfolgten. Dies entspricht einer Steigerung von 25 Fällen im Vergleich zum Vorjahr. Die zwangsweise Zufuhr betraf 21 Personen im Alter zwischen 6 und 18 Jahren. Eine statistische Auswertung der durch den Streifendienst verzeichneten Schulzuführungen zeigt, dass die betroffenen Minderjährigen zwischen 11 und 17 Jahren alt waren und sich aus 38 weiblichen sowie 47 männlichen Personen zusammensetzten. Die Verteilung nach Schulformen umfasste 35 Personen von Realschulen, 30 von Gesamtschulen, 12 von Hauptschulen, 7 von Gymnasien und eine Person von einer Berufsschule. Grund- und Förderschulen waren nicht betroffen. Der Bericht liegt dem Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis vor.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 13.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum vom 01.08.2026 bis 31.12.2026Zur Vorlage · 0664/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes (0664/2026/3) behandelt den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2026. Grundlage ist das Ladenöffnungsgesetz NRW, welches eine Begrenzung auf maximal acht verkaufsoffene Sonntage pro Verkaufsstelle sowie insgesamt 16 Tage pro Kalenderjahr vorsieht. Der Beschlussvorschlag sieht eine Beratung durch die Bezirksvertretungen und den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung vor, während der Rat der Stadt Essen die endgültige Entscheidung über die Verordnungen treffen soll.
Die Planung umfasst zahlreiche Veranstaltungen und damit verbundene Ladenöffnungen in verschiedenen Stadtteilen. Im September 2026 sind Termine für das Borbecker Marktfest, das Sonnenblumenfest in Kupferdreh, das Brunnenfest in Kettwig sowie das Stadtteilfest in Altenessen vorgesehen. Im Oktober und November folgen die Eröffnung der Essener Lichtwochen, das Kürbisfest in Kettwig sowie verschiedene Weihnachtsmärkte in Steele, Werden, Altenessen und Borbeck. Für den Dezember sind der Internationale Weihnachtsmarkt in der Innenstadt sowie der Wintermarkt in Rüttenscheid geplant.
Die Ladenöffnungen sind jeweils auf einen Zeitraum von fünf Stunden zwischen 13:00 und 18:00 Uhr festgesetzt. Die Flächenüberlassung erfolgt über Sondernutzungserlaubnisse des Amtes für Straßen und Verkehr. Die Industrie- und Handelskammer zu Essen, die Handwerkskammer Düsseldorf sowie die Essen Marketing GmbH äußerten keine Bedenken gegen die Vorlage.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der Fraktion Linke/Grüne
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.Erweiterung der GeschwindigkeitsüberwachungZur Vorlage · 0691/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung berät über die Fortführung eines Leasingvertrages für eine semistationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage, den sogenannten Enforcement Trailer. Da der Vertrag für das erste Gerät zum 31. Januar 2027 ausläuft, wird die erneute Anmietung vorgeschlagen, um die Anzahl der verfügbaren Einsatzmittel auf drei zu erhöhen. Die jährlichen Sachaufwendungen für das Leasing belaufen sich dabei auf voraussichtlich 115.000 Euro.
Die semistationären Anlagen dienen dazu, die Lücke zwischen fest installierten Überwachungsgeräten und mobilen Fahrzeugen zu schließen. Sie ermöglichen eine mehrtägige Überwachung an ausgewählten Standorten ohne zusätzlichen Personalaufwand. Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch die Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus, insbesondere an den im Stadtgebiet festgelegten Gefahrenstellen.
Die Finanzierung der Maßnahme soll vollständig aus den daraus resultierenden Erträgen erfolgen. Die Verwaltung rechnet bei der Nutzung von drei Enforcement Trailern mit jährlichen Einnahmen aus Übertretungen in Höhe von etwa 650.000 Euro. Nach Abzug der Leasingkosten und der Kosten für die Bearbeitung im Innendienst wird ein Haushaltsüberschuss erwartet. Die notwendigen personellen und organisatorischen Kapazitäten zur Bearbeitung der Fallzahlen sind bereits vorhanden, sodass keine zusätzlichen Personalkosten entstehen.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 15.Ausschreibung eines Rahmenvertrags für die Beseitigung von Ölspuren im Essener StadtgebietZur Vorlage · 0601/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr plant die Ausschreibung eines Rahmenvertrags für die Beseitigung von Ölspuren im Essener Stadtgebiet. Der Vertrag soll eine Laufzeit von vier Jahren bis zum 31. Januar 2030 umfassen, wobei die Gesamtkosten auf rund 2,2 Millionen Euro geschätzt werden. Damit soll der Nachfolger des aktuellen Vertrags treten, der am 31. Januar 2027 ausläuft.
Die Zuständigkeit für die Beseitigung ausgelaufener Betriebsstoffe zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit liegt bei der Feuerwehr. Für Ölspuren ab einer Größe von etwa 15 Quadratmetern sowie für notwendige Nassreinigungen sind jedoch externe Spezialunternehmen erforderlich, da die Feuerwehr hierfür nicht über ausreichende eigene Ressourcen verfügt.
Es wird mit jährlich durchschnittlich 220 Ölspuren gerechnet. Die Kosten pro Einsatz belaufen sich im Durchschnitt auf etwa 2.500 Euro, was jährliche Aufwendungen von rund 550.000 Euro entspricht. Die Finanzierung der Leistungen ist in der Produktgruppe „Gefahrenabwehr“ vorgesehen. Die entstandenen Kosten können gemäß den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich bei den Fahrzeughaltern des verursachenden Fahrzeugs geltend gemacht werden. Der Rat der Stadt Essen soll über die Ausschreibung entscheiden.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 16.Ausschreibung eines Rahmenvertrags zur Lieferung von Stimulationselektroden und EKG-Papier für C3-Defibrillatoren im Rettungsdienst der Stadt EssenZur Vorlage · 0774/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung berät über die Neuausschreibung eines Rahmenvertrags zur Versorgung des Essener Rettungsdienstes mit Verbrauchsmaterialien. Der Vertrag soll die Lieferung von Stimulationselektroden sowie EKG-Papier für C3-Defibrillatoren für den Zeitraum von 2027 bis 2029 regeln. Das geschätzte Gesamtvolumen der Ausschreibung beläuft sich auf rund 315.000 Euro.
Da der aktuelle Rahmenvertrag zum 31. Dezember 2026 ausläuft, ist eine Anschlussbeschaffung vorgesehen, um die kontinuierliche Einsatzbereitschaft des Rettungsdienstes sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nach dem Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz NRW sicherzustellen. Der jährliche Bedarf umfasst etwa 1.800 Elektroden und 1.450 Rollen EKG-Papier. Aus haftungsrechtlichen Gründen ist die Verwendung von Originalzubehör erforderlich, um die Produkthaftung aufrechtzuerhalten und die Funktionsfähigkeit der Geräte zu gewährleisten.
Die jährlichen Kosten für die Beschaffung werden auf etwa 105.000 Euro beziffert, wobei sich dieser Betrag aus rund 98.400 Euro für Elektroden und 6.600 Euro für EKG-Papier zusammensetzt. Die Finanzierung erfolgt über das Projekt „Rettungsdienst“ im Haushaltsplan, wobei ein wesentlicher Teil der Kosten durch die Gebührenkalkulation des Rettungsdienstes refinanziert wird.
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- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 17.Ausschreibung eines Rahmenvertrags zur ärztlichen Besetzung der Intensivtransportwagen der Feuerwehr EssenZur Vorlage · 0602/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die europaweite Ausschreibung eines Rahmenvertrags zur ärztlichen Besetzung von zwei Intensivtransportwagen (ITW) im Stadtgebiet. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Vertragslaufzeit von vier Jahren mit einem Gesamtvolumen von rund 4.000.000 Euro vor. Die zuständigen Ausschüsse für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie für Haupt-, Finanz- und Wirtschaftswesen werden dem Rat der Stadt Essen die Annahme dieses Vorschlags empfehlen.
Die derzeitige medizinische Versorgung der Intensivtransporte durch das Universitätsklinikum Essen und das Alfried Krupp Krankenhaus wird über einen Rahmenvertrag sichergestellt, der zum 31. Oktober 2026 ausläuft. Die Neuausschreibung dient der Fortführung dieser Leistung, um die gesetzlich vorgeschriebene Notfallrettung sowie den Transport intensivpflichtiger Patienten zwischen Krankenhäusern weiterhin zu gewährleisten. Der Rettungsdienst in Essen wird durch die Feuerwehr sowie verschiedene Hilfsorganisationen betrieben.
Finanziell wird für die neue Ausschreibung mit jährlichen Kosten von etwa 1.000.000 Euro gerechnet, was eine Steigerung gegenüber den bisherigen jährlichen Kosten von rund 845.000 Euro darstellt. Diese Ausgaben sind ab dem Jahr 2027 in der Haushaltsplanung unter der Produktgruppe Rettungsdienst zu berücksichtigen und werden größtenteils über Gebühren gemäß dem Rettungsgesetz NRW refinanziert.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 17.aFeuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzakademie als interkommunales Projekt der Städte Bochum und Essen hier: Beauftragung einer MachbarkeitsstudieZur Vorlage · 1010/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Essen soll die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie beschließen, um die Umsetzung einer gemeinsamen Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzakademie mit der Stadt Bochum zu prüfen. Die Studie soll durch die GVE durchgeführt werden und beläuft sich auf Kosten von insgesamt 662.830 Euro brutto. Als möglicher Standort für das interkommunale Vorhaben wird das Gelände an der Grünstraße in Bochum-Wattenscheid untersucht.
Die Untersuchung hat zum Ziel, die Anforderungen an die Aus- und Fortbildung der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren sowie des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes auf dem Grundstück zu prüfen. Hierzu sollen die Bedarfe beider Städte in einem gemeinsamen Funktions- und Raumprogramm zusammengeführt und den standortbezogenen Rahmenbedingungen gegenübergestellt werden. Darüber hinaus soll ein Kostenrahmen erarbeitet werden, der eine Orientierung über das voraussichtliche Investitionsvolumen ermöglicht.
Die Finanzierung der Machbarkeitsstudie wird gemeinschaftlich durch die Städte Essen und Bochum getragen, wobei die Aufteilung nach den jeweiligen Einwohnerzahlen erfolgt. Der Anteil der Stadt Essen wird voraussichtlich etwa 61,4 Prozent der Kosten betragen, während auf die Stadt Bochum rund 38,6 Prozent entfallen. Die Beauftragung erfolgt durch die Stadt Essen; die entsprechenden Kostenanteile der Stadt Bochum werden im Nachgang erstattet.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 18.Verschiedenes
- 18.1Aktuelle Kennzahlen zu vollziehbar Ausreisepflichtigen, Rückführungen und Abschiebungshindernissen in der Stadt Essen und ihren Stadtteilen hier: Anfrage AfD-Fraktion vom 28.05.2026
- B.Nicht öffentlicher Teil
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 19.Verschiedenes