Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 1.Niederschrift Nr. 3 über die Sitzung des Ausschusses für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 13.05.2026
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge des ARSO
- 3.Beendigung des „Essener Modells Geduldete“ und Überführung in den RegelbetriebZur Vorlage · 0751/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Beendigung des „Essener Modells Geduldete“ sowie die Überführung bewährter Kooperationsstrukturen in den Regelbetrieb entscheiden. Die Vorlage sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse – darunter der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit – den Bericht zur Beendigung des Modellprojekts zur Kenntnis nehmen.
Das Projekt wurde 2016 mit dem Ziel entwickelt, Menschen mit Duldungsstatus, insbesondere Personen mit kurdisch-libanesischem Hintergrund, bei der Erlangung eines rechtmäßigen Aufenthalts zu unterstützen. Durch eine enge Begleitung sollten die Voraussetzungen für Aufenthaltstitel geschaffen und die gesellschaftliche Teilhabe gefördert werden.
Aufgrund neuer bundesrechtlicher Regelungen, wie der Einführung der Chancen-Aufenthaltserlaubnis sowie veränderter Anforderungen an die Passbeschaffung, hat sich die Dynamik des Modells verändert. Seit Februar 202rag wurden nur noch vereinzelt Neufälle aufgenommen. Die im Rahmen des Projekts etablierte fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit zwischen der Zentralen Ausländerbehörde, dem Jugendamt und dem Kommunalen Integrationszentrum Essen soll künftig in den regulären Verwaltungsbetrieb integriert werden.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 4.Haus des Jugendrechts - Jahresbericht 2025Zur Vorlage · 0773/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2025 des „Hauses des Jugendrechts Essen“ wurde den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die seit 2018 bestehende Kooperation zwischen der Stadt, der Polizei und der Staatsanwaltschaft Essen verfolgt das Ziel, strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen junge Mehrfachintensivtäter zu beschadigen und deren Rückfall zu verhindern. Das Programm richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 20 Jahren aus Essen und Mülheim an der Ruhr, die innerhalb eines Jahres mindestens fünf Straftaten bestimmter Delikte begangen haben.
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 109 junge Personen betreut, davon 88 aus Essen und 21 aus Mülheim an der Ruhr. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 befanden sich 79 Personen im Programm, wovon 20 in Haft oder Untersuchungshaft waren. Eine Auswertung von ehemaligen Teilnehmern aus dem Jahr 2023 zeigt, dass 60 Prozent der betrachteten Jugendlichen über einen Zeitraum von zwei Jahren straffrei blieben, wodurch die Rückfallquote im Vergleich zu Vorjahren sank.
Zusätzlich wird die Initiative „Kurve kriegen“ aufgeführt, die sich präventiv an Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 15 Jahren richtet. Bis Dezember 2025 haben 109 Personen an dieser Maßnahme teilgenommen oder werden aktuell betreut. Der Bericht wurde dem Jugendhilfeausschuss sowie dem Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 5.Schule als sicherer OrtZur Vorlage · 0996/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen setzt die Umsetzung des Konzepts „Schule als sicherer Ort“ fort, das auf einen Beschluss des Stadtrats vom Juni 2024 zurückgeht. Im Rahmen der bisherigen Maßnahmen nehmen derzeit 21 Schulen an einer Pilotphase für Gewaltpräventionsprogramme teil. Zudem wird die Prävention sexualisierter Gewalt in der Primarstufe flächendeckend umgesetzt. Bauliche Maßnahmen, wie die Installation von Schließzylindern und eine optimierte Außenbeschilderung an 14 Standorten, sollen bis zum Ende des vierten Quartals 2026 abgeschlossen sein.
Anlass für die Intensivierung der Sicherheitsmaßnahmen war ein Vorfall am Berufskolleg im Bildungspark im September 2025. In diesem Zusammenhang wurde die Projektgruppe „Notfallsysteme im Geschäftsbereich 4“ eingerichtet. Zwischen dem 5. September 2025 und dem 26. Mai 2026 wurden in diesem Bereich insgesamt 92 Vorfälle, darunter Personenschäden, Vandalismus und Krisenmeldungen, erfasst.
Zur technischen Absicherung wurde am Berufskolleg im Bildungspark die Notfall-App „AlarmDispatcher“ eingeführt. Ergänzend dazu wurden Hardware-Alarm-Taster für Verwaltungsmitarbeitende bereitgestellt. Ein Vergabeverfahren für eine spezifische Notfall-App für Lehrer-iPads und Diensthandys der Hausmeister wurde eingeleitet. Zukünftige Vorhaben umfassen die Einführung von Leit- und Orientierungssystemen an Schulstandorten sowie die Überprüfung der internen und behördenübergreifenden Kommunikationswege. Eine erneute Berichterstattung ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · Kulturausschuss (6. Sitzung)
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (4. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 6.Neuausrichtung des Integrationsmanagements für Menschen mit libanesischer Zuwanderungsgeschichte des Jugendamtes EssenZur Vorlage · 0673/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Neuausrichtung des Integrationsmanagements für Menschen mit libanesischer Zuwanderungsgeschichte entscheiden. Eine Vorlage des Jugendamtes sieht vor, das Programm mit einer Personalausstattung von insgesamt 3,4 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) fortzuführen. Diese neue Struktur umfasst 0,4 VZÄ in der Leitung, 2,0 VZÄ im Bereich Sozialarbeit sowie 1,0 VZÄ für die interkulturelle Vermittlung.
Die Reduzierung der Stellen von bisher sechs auf 3,4 VZÄ ist auf den personellen Zuwachs im Allgemeinen Sozialdienst (ASD) zurückzuführen, der seit 2023 verstärkt Aufgaben wie Standardberatungen übernehmen kann. Trotz dieser Anpassung soll der niedrigschwellige Zugang zur Community sowie die präventive Arbeit vorrangig in den Stadtbezirken I und VII aufrechterhalten werden. Die interkulturelle Vermittlung wird als Instrument zur Konfliktprävention und zur Sicherung der Zusammenarbeit mit Behörden wie der Polizei oder dem Ordnungsamt strukturell beibehalten.
Das Handlungsmodell basiert auf den Säulen „Chancen bieten“ und „Grenzen setzen“. Während die Einzelfallarbeit unter anderem die Bildungsanbindung sowie den Übergang in den Beruf unterstützt, umfasst der zweite Bereich die Kooperation mit Ordnungsbehörden zur Deeskalation in Konfliktsituationen. Zukünftige Schwerpunkte des Managements sollen zudem die Arbeit mit Frauen und Müttern sowie die Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Arbeitsmarkt umfassen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 6.1Neuausrichtung des Integrationsmanagements für Menschen mit libanesischer Zuwanderungsgeschichte des Jugendamtes EssenZur Vorlage · 0673/2026/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Neuausrichtung des Integrationsmanagements für Menschen mit libanesischer Zuwanderungsgeschichte im Jugendamt Essen beschließen. Die Vorlage sieht eine personelle Anpassung auf insgesamt 3,4 Vollzeitäquivalente vor. Diese Struktur umfasst 0,4 Stellen für die Leitung, 2,0 Stellen für die Sozialarbeit sowie 1,0 Stelle für die interkulturelle Vermittlung. Hintergrund der Reduzierung von bisher sechs Stellen ist der personelle Zuwachs im Allgemeinen Sozialdienst (ASD), wodurch Standardberatungen künftig durch dessen reguläre Strukturen abgedeckt werden können.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, den niedrigschwelligen Zugang zur libanesisch stämmigen Community vorrangig in den Stadtbezirken I bis VII aufrechtzuerhalten und die interkulturelle Vermittlung als Instrument zur Konfliktprävention strukturell zu sichern. Das Handlungsmodell basiert auf zwei Säulen: der Förderung von Chancen durch Einzelfallarbeit und Bildungsangebote sowie der Sicherung von Grenzen durch die Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsbehörden in Krisensituationen.
Zukünftige Schwerpunkte sollen die Arbeit mit Frauen und Müttern, der Übergang von der Schule in den Beruf sowie die alltagsnahe Konfliktklärung sein. Das Integrationsmanagement übernimmt dabei eine koordinierende Funktion zwischen der Verwaltung und der Zielgruppe, um bei akuten Vorfällen deeskalierend zu wirken und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 7.Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnützigen ArbeitenZur Vorlage · 0630/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Essener Rat den Antrag 0630/2026/AFD eingebracht, der die Erstellung und Umsetzung eines städtischen Konzepts zur verpflichtenden Heranziehung von Asylbewerbern zu gemeinnütziger Arbeit vorsieht. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorschlag ist § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).
Das beantragte Konzept soll eine Übersicht über geeignete kommunale Einsatzbereiche im Stadtgebiet Essen enthalten sowie den zeitlichen Umfang der Tätigkeiten und Regelungen zur Organisation, Anleitung sowie Aufsicht festlegen. Zudem wird die Anwendung von Leistungskürzungen bei unbegründeter Verweigerung im gesetzlich zulässigen Rahmen gefordert. Eine Abstimmung zwischen der Sozialverwaltung, dem Ordnungsdienst und städtischen Betrieben, wie etwa der EBE, soll Teil des Konzepts sein.
Als mögliche Einsatzgebiete werden die Reinigung öffentlicher Plätze, Parks und Spielplätze, die Pflege von Grünflächen, der Winterdienst sowie die Unterstützung bei kommunalen Veranstaltungen und in städtischen Einrichtungen angeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat nach sechs Monaten über den Stand der Umsetzung sowie über die Auswirkungen auf den Haushalt und das Stadtbild zu berichten.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 8.Ergänzungsantrag zur Vorlage 0346/2026/7 (Integriertes Entwicklungskonzept „Zukunft.Essen.Innenstadt“ – Aufnahme des Leitprojekts „Lichtkonzept Innenstadt“)Zur Vorlage · 0930/2026/EBB-FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB/FDP-Fraktion hat einen Antrag zur Ergänzung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ vorgelegt. Ziel ist die Aufnahme eines verbindlichen Umsetzungsziels für eine „sichere, saubere Innenstadt“. Die Verwaltung soll hierzu ein integriertes Programm für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit entwickeln, das unter Einbeziehung der Polizei, des Kommunalen Ordnungsdienstes, der Stadtreinigung sowie sozialer Akteure arbeitet.
Der Antrag sieht konkrete Maßnahmen vor, darunter verstärkte Präsenz- und Bestreifungskonzepte, optimierte Beleuchtung sowie angepasste Reinigungsintervalle. Zudem sollen die Ahndung von Vermüllung, Vandalismus und illegalen Graffiti sowie die Kontrolle von E-Bikes und E-Scootern in Fußgängerzonen intensiviert werden. Für Schwerpunkte wie die Kettwiger Straße, die Limbecker Straße, die Viehofer Straße und das Marktkirchenumfeld wird ein Maßnahmenpaket mit einer Laufzeit von zwölf Monaten gefordert. Die Umsetzung städtebaulicher Projekte soll dabei an messbare Fortschritte in diesen Bereichen gekoppelt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Erarbeitung einer rechtssicheren „Null-Konsum-Zone“ im gesamten Innenstadtgebiet, um den öffentlichen Konsum berauschender Mittel einzudämmen. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende 2026 eine entsprechende rechtliche Konzeption vorzulegen. Zudem soll ein halbjährliches Berichtswesen etabliert werden, das dem Rat Informationen über Kontrollen, Bußgeldvergehen und die Entwicklung von Hotspots zur Verfügung stellt.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 9.Vorstellung des Fachbereiches 32 - Ordnungsamt - - mündlicher Bericht -
- 10.Jahresbericht des Ordnungsamtes für das Berichtsjahr 2025Zur Vorlage · 0915/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung wird in seiner Sitzung am 10. Juni 2026 den Jahresbericht des Ordnungsamtes für das Berichtsjahr 2025 zur Kenntnis nehmen. Die entsprechende Vorlage wurde von Beigeordnetem Kromberg vorgelegt.
Der Bericht dokumentiert die allgemeinen Entwicklungen innerhalb des Fachbereichs und deckt verschiedene Themenbereiche ab. Dazu gehören Informationen zu Personal, Organisation sowie Einsatzschwerpunkten, ebenso wie Fortschritte bei der Digitalisierung und die Darstellung wesentlicher Kennzahlen. Im Vergleich zu den Berichten der Vorjahre weist das aktuelle Dokument eine strukturelle Änderung auf: Es bündelt erstmals die Tätigkeiten aller Abteilungen des Ordnungsamtes, konkret der Bereiche 32-1 bis 32-4. Damit bietet der Bericht einen umfassenden Überblick über das gesamte Aufgabenspektrum des Fachbereichs.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 11.Situation in der Innenstadt / Sicherheit und Sauberkeit in Essen - mündlicher Bericht -
- 12.Ordnungsbehördlicher Jugendschutz 2025Zur Vorlage · 0947/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht des Ordnungsamtes zum ordnungsbehördlichen Jugendschutz für das Jahr 2025 dokumentiert die durchgeführten Kontrollmaßnahmen in Essen. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 1.276 Betriebskontrollen durchgeführt, wobei der Schwerpunkt auf Gaststätten-, Glückspielrecht- sowie anlassbezogenen Kontrollen lag. Ein Teil dieser Maßnahmen erfolgte im Rahmen der Bekämpfung der Clankriminalität. Neben der Überprüfung von Gewerbebetrieben fanden auch Kontrollen an öffentlichen Plätzen und bei Großveranstaltungen wie dem Rosenmontagszug statt. Im Zuge dessen wurden 55 Minderjährige ermittelt, was zu 29 Ermittlungsverfahren gegen Gewerbetreibende führte. Bezüglich des Verkaufs von Lachgas wurden nach der Einführung einer neuen kommunalen Verordnung im Juli 2025 bei Testkäufen im Januar 2026 Verstöße festgestellt. Insgesamt wurden 12 Bußgeldverfahren eingeleitet, wobei die Sanktionshöhen durch einen überarbeiteten Bußgeldkatalog seit November 2025 angehoben wurden.
Zudem umfasst der Bericht Informationen zu Schulzuführungen. Im Jahr 2025 erfolgten insgesamt 176 Zuführungen. Davon basierten 91 auf Anträgen von Schulen für Schulpflichtige mit Wohnsitz in Essen, während weitere 85 durch den Streifendienst aufgrund von Auffälligkeiten auf öffentlichen Plätzen initiiert wurden. Von den 91 Anträgen wurden 21 Schülerinnen und Schüler tatsächlich zwangsweise zugeführt; die restlichen Fälle konnten durch Faktoren wie Krankheit, Umzug oder die Rückkehr zum Unterricht geklärt werden. Die Altersgruppe der Betroffenen lag zwischen 6 und 18 Jahren.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 13.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum vom 01.08.2026 bis 31.12.2026Zur Vorlage · 0664/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Erlassung ordnungsbehördlicher Verordnungen für verkaufsoffene Sonntage im Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2026 beschließen. Die Vorlage des Ordnungsamtes sieht vor, die entsprechenden Verordnungen gemäß den beigefügten Anlagen zu erlassen. Grundlage hierfür ist das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches die Öffnung an Sonntagen an bestimmte Sachgründe knüpft, sofern ein öffentliches Interesse besteht.
Dabei sind die aktuellen Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts NRW zu berücksichtigen. Das Gericht hat entschieden, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Ladenöffnung an Sonntagen enger auszulegen sind. Eine bloße Begründung durch einen der gesetzlich genannten Sachgründe reicht nicht mehr aus; vielmehr muss die Stadt Essen im Einzelfall prüfen und begründen, ob ein hinreichend gewichtiges öffentliches Interesse vorliegt, das die Arbeitsruhe rechtfertigt. Die Verwaltung wird diesen Maßstab für künftige Entscheidungen anwenden.
Trotz dieser Anforderungen wurden dem Ordnungsamt bereits Terminvorschläge für das Jahr 2026 durch den Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. und die Essen Marketing GmbH vorgelegt. Die Vorlage durchläuft vor der endgültigen Entscheidung im Rat der Stadt Essen verschiedene Beratungsstufen in den Bezirksvertretungen sowie im Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der Fraktion Linke/Grüne
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.Erweiterung der GeschwindigkeitsüberwachungZur Vorlage · 0691/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung berät über die Fortführung eines Leasingvertrages für eine semistationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage, den sogenannten Enforcement Trailer. Da der Vertrag für das erste Gerät zum 31. Januar 2027 ausläuft, wird die erneute Anmietung vorgeschlagen, um die Anzahl der verfügbaren Einsatzmittel auf drei zu erhöhen. Die jährlichen Sachaufwendungen für das Leasing belaufen sich dabei auf voraussichtlich 115.000 Euro.
Die semistationären Anlagen dienen dazu, die Lücke zwischen fest installierten Überwachungsgeräten und mobilen Fahrzeugen zu schließen. Sie ermöglichen eine mehrtägige Überwachung an ausgewählten Standorten ohne zusätzlichen Personalaufwand. Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch die Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus, insbesondere an den im Stadtgebiet festgelegten Gefahrenstellen.
Die Finanzierung der Maßnahme soll vollständig aus den daraus resultierenden Erträgen erfolgen. Die Verwaltung rechnet bei der Nutzung von drei Enforcement Trailern mit jährlichen Einnahmen aus Übertretungen in Höhe von etwa 650.000 Euro. Nach Abzug der Leasingkosten und der Kosten für die Bearbeitung im Innendienst wird ein Haushaltsüberschuss erwartet. Die notwendigen personellen und organisatorischen Kapazitäten zur Bearbeitung der Fallzahlen sind bereits vorhanden, sodass keine zusätzlichen Personalkosten entstehen.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 15.Ausschreibung eines Rahmenvertrags für die Beseitigung von Ölspuren im Essener StadtgebietZur Vorlage · 0601/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr plant die Ausschreibung eines Rahmenvertrags für die Beseitigung von Ölspuren im Essener Stadtgebiet. Der Vertrag soll eine Laufzeit von vier Jahren bis zum 31. Januar 2030 umfassen, wobei die Gesamtkosten auf rund 2,2 Millionen Euro geschätzt werden. Damit soll der Nachfolger des aktuellen Vertrags treten, der am 31. Januar 2027 ausläuft.
Die Zuständigkeit für die Beseitigung ausgelaufener Betriebsstoffe zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit liegt bei der Feuerwehr. Für Ölspuren ab einer Größe von etwa 15 Quadratmetern sowie für notwendige Nassreinigungen sind jedoch externe Spezialunternehmen erforderlich, da die Feuerwehr hierfür nicht über ausreichende eigene Ressourcen verfügt.
Es wird mit jährlich durchschnittlich 220 Ölspuren gerechnet. Die Kosten pro Einsatz belaufen sich im Durchschnitt auf etwa 2.500 Euro, was jährliche Aufwendungen von rund 550.000 Euro entspricht. Die Finanzierung der Leistungen ist in der Produktgruppe „Gefahrenabwehr“ vorgesehen. Die entstandenen Kosten können gemäß den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich bei den Fahrzeughaltern des verursachenden Fahrzeugs geltend gemacht werden. Der Rat der Stadt Essen soll über die Ausschreibung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 16.Ausschreibung eines Rahmenvertrags zur Lieferung von Stimulationselektroden und EKG-Papier für C3-Defibrillatoren im Rettungsdienst der Stadt EssenZur Vorlage · 0774/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung berät über die Neuausschreibung eines Rahmenvertrags zur Versorgung des Essener Rettungsdienstes mit Verbrauchsmaterialien. Der Vertrag soll die Lieferung von Stimulationselektroden sowie EKG-Papier für C3-Defibrillatoren für den Zeitraum von 2027 bis 2029 regeln. Das geschätzte Gesamtvolumen der Ausschreibung beläuft sich auf rund 315.000 Euro.
Da der aktuelle Rahmenvertrag zum 31. Dezember 2026 ausläuft, ist eine Anschlussbeschaffung vorgesehen, um die kontinuierliche Einsatzbereitschaft des Rettungsdienstes sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nach dem Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz NRW sicherzustellen. Der jährliche Bedarf umfasst etwa 1.800 Elektroden und 1.450 Rollen EKG-Papier. Aus haftungsrechtlichen Gründen ist die Verwendung von Originalzubehör erforderlich, um die Produkthaftung aufrechtzuerhalten und die Funktionsfähigkeit der Geräte zu gewährleisten.
Die jährlichen Kosten für die Beschaffung werden auf etwa 105.000 Euro beziffert, wobei sich dieser Betrag aus rund 98.400 Euro für Elektroden und 6.600 Euro für EKG-Papier zusammensetzt. Die Finanzierung erfolgt über das Projekt „Rettungsdienst“ im Haushaltsplan, wobei ein wesentlicher Teil der Kosten durch die Gebührenkalkulation des Rettungsdienstes refinanziert wird.
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- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 17.Ausschreibung eines Rahmenvertrags zur ärztlichen Besetzung der Intensivtransportwagen der Feuerwehr EssenZur Vorlage · 0602/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die europaweite Ausschreibung eines Rahmenvertrags zur ärztlichen Besetzung von zwei Intensivtransportwagen (ITW) im Stadtgebiet. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Vertragslaufzeit von vier Jahren mit einem Gesamtvolumen von rund 4.000.000 Euro vor. Die zuständigen Ausschüsse für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie für Haupt-, Finanz- und Wirtschaftswesen werden dem Rat der Stadt Essen die Annahme dieses Vorschlags empfehlen.
Die derzeitige medizinische Versorgung der Intensivtransporte durch das Universitätsklinikum Essen und das Alfried Krupp Krankenhaus wird über einen Rahmenvertrag sichergestellt, der zum 31. Oktober 2026 ausläuft. Die Neuausschreibung dient der Fortführung dieser Leistung, um die gesetzlich vorgeschriebene Notfallrettung sowie den Transport intensivpflichtiger Patienten zwischen Krankenhäusern weiterhin zu gewährleisten. Der Rettungsdienst in Essen wird durch die Feuerwehr sowie verschiedene Hilfsorganisationen betrieben.
Finanziell wird für die neue Ausschreibung mit jährlichen Kosten von etwa 1.000.000 Euro gerechnet, was eine Steigerung gegenüber den bisherigen jährlichen Kosten von rund 845.000 Euro darstellt. Diese Ausgaben sind ab dem Jahr 2027 in der Haushaltsplanung unter der Produktgruppe Rettungsdienst zu berücksichtigen und werden größtenteils über Gebühren gemäß dem Rettungsgesetz NRW refinanziert.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 17.aFeuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzakademie als interkommunales Projekt der Städte Bochum und Essen hier: Beauftragung einer MachbarkeitsstudieZur Vorlage · 1010/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Essen soll die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie beschließen, um die Umsetzung einer gemeinsamen Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzakademie mit der Stadt Bochum zu prüfen. Die Studie soll durch die GVE durchgeführt werden und beläuft sich auf Kosten von insgesamt 662.830 Euro brutto. Als möglicher Standort für das interkommunale Vorhaben wird das Gelände an der Grünstraße in Bochum-Wattenscheid untersucht.
Die Untersuchung hat zum Ziel, die Anforderungen an die Aus- und Fortbildung der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren sowie des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes auf dem Grundstück zu prüfen. Hierzu sollen die Bedarfe beider Städte in einem gemeinsamen Funktions- und Raumprogramm zusammengeführt und den standortbezogenen Rahmenbedingungen gegenübergestellt werden. Darüber hinaus soll ein Kostenrahmen erarbeitet werden, der eine Orientierung über das voraussichtliche Investitionsvolumen ermöglicht.
Die Finanzierung der Machbarkeitsstudie wird gemeinschaftlich durch die Städte Essen und Bochum getragen, wobei die Aufteilung nach den jeweiligen Einwohnerzahlen erfolgt. Der Anteil der Stadt Essen wird voraussichtlich etwa 61,4 Prozent der Kosten betragen, während auf die Stadt Bochum rund 38,6 Prozent entfallen. Die Beauftragung erfolgt durch die Stadt Essen; die entsprechenden Kostenanteile der Stadt Bochum werden im Nachgang erstattet.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 18.Verschiedenes
- 18.1Aktuelle Kennzahlen zu vollziehbar Ausreisepflichtigen, Rückführungen und Abschiebungshindernissen in der Stadt Essen und ihren Stadtteilen hier: Anfrage AfD-Fraktion vom 28.05.2026
- B.Nicht öffentlicher Teil
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 19.Verschiedenes