Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Schriftführung für den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hier: AbberufungZur Vorlage · 0797/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit steht eine personelle Änderung in der Schriftführung an. Laut einer Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen wird vorgeschlagen, Eva Koch als Schriftführerin für das Gremium abzuberafen. Grund für diesen Vorschlag ist ein Aufgabenwechsel innerhalb der Verwaltung.
Die rechtliche Grundlage für die Führung von Niederschriften in den Ausschüssen ergibt sich aus der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen und seine Ausschüsse. Diese Bestimmungen schreiben vor, dass Sitzungen durch eine im Gremium zu bestellende Schriftführung dokumentiert werden müssen, wobei die Niederschriften von dieser Schriftführung unterzeichnet werden.
Mit der geplanten Abberufung bleibt die personelle Besetzung der weiteren Schriftführungsfunktionen bestehen. Kirsten Kelschebach wird weiterhin als Schriftführerin tätig sein. Die Positionen der stellvertretenden Schriftführerinnen werden durch Vera Senkbeil und Stephanie Kriesch besetzt. Der entsprechende Beschlussvorschlag wird in der Sitzung des Ausschusses am 16. Juni 2026 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 2.Niederschrift Nr. 2 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 17.03.2026
- 3.Vorstellung des Vereins "Frauen helfen Frauen Essen e.V." hier: die Zweckbetriebe "Frauenhaus Essen" und "Frauenberatung Essen"
- 4.Änderung der Geschäftsverteilung hier: Zuordnung des Fachbereiches 01-09 / Kommunales Integrationszentrum vom Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters zum Geschäftsbereich 5 Information über organisatorische VeränderungenZur Vorlage · 0778/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen plant eine Änderung der Geschäftsverteilung innerhalb des Verwaltungsvorstandes. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die organisatorische Umstrukturierung des Kommunalen Integrationszentrums Essen. Zum 1. Juni 2026 soll dieser Fachbereich aus dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters in den Geschäftsbereich 5 verlagert werden. In diesem Zuge erhält der Geschäftsbereich 5 die neue Bezeichnung „Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration“. Ziel dieser Maßnahme ist eine engere Verzahnung der Integrationsarbeit mit sozialpolitischen und gesundheitsbezogenen Aufgaben sowie eine Optimierung der internen Koordinationsstrukturen. Die entsprechenden Haushaltsansätze werden im Rahmen dieser Umstellung umgebucht.
Zusätzlich sieht die Vorlage weitere organisatorische Anpassungen vor. Die Zuständigkeit für die Verwaltungs- und Vertragsangelegenheiten der Gebäudereinigung sowie das Personal der Reinigungskräfte sollen vom Fachbereich 11 auf den Fachbereich 60 übertragen werden. Ebenso ist eine Zentralisierung der Vergabestellen der Fachbereiche 67, 66 und 60 im Fachbereich 60 vorgesehen. Im Bereich der Baufeldfreimachung städtischer Grundstücke wird die Zuständigkeit zwischen Hochbau und Tiefbau aufgeteilt. Des Weiteren wird geprüft, ob die Verantwortung für Schulhausmeister von dem Fachbereich 40 in den Fachbereich 60 überführt werden kann, um die gebäudebezogenen Aufgaben zu bündeln, wobei die funktionalen Bezüge zum Schulbetrieb erhalten bleiben sollen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 02.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (3. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 5.Konzept zur sozialräumlichen Beratung für ZugewanderteZur Vorlage · 0806/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über ein neues Konzept zur sozialräumlichen Beratung für Zugewanderte sowie die entsprechende Finanzierung aus dem Integrationsbudget für den Doppelhaushalt 2027/2028 entscheiden. Der Beschlussvorschlag folgt auf Empfehlungen verschiedener Gremien, darunter des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Die Durchführung der Beratung obliegt der Caritas-SkF-Essen gGmbH sowie der Diakoniewerk Essen Jugend- und Familienhilfe gGmbH.
Eine wesentliche Änderung betrifft die Zielgruppe: Diese umfasst künftig alle in Essen lebenden Personen aus EU- oder Drittstaaten sowie deren minderjährige Kinder, unabhängig von Aufenthaltsstatus, Staatsangehörigkeit oder Bleibeperspektive. Die Anpassung reagiert auf die veränderte Migrationslage in der Stadt. Zudem wurde die fachliche Zuständigkeit für die Beratung zum 1. Januar 2025 vom Jugendamt auf das Kommunale Integrationszentrum Essen übertragen.
Die Beratungsleistung orientiert sich an einem sozialräumlichen Ansatz mit niedrigschwelligen Angeboten, wie etwa offenen Sprechstunden in den Stadtteilen. Zu den Kernaufgaben zählen die Arbeitsmarktintegration, die Einbindung in Kita und Schule, die Gesundheitsvorsorge sowie das Zusammenleben in der Nachbarschaft. Die Anzahl der Stellen wurde auf 24,54 Vollzeitäquivalente angepasst, was auf tarifliche Erhöhungen der Personalkosten zurückzuführen ist. Das Konzept ist für eine Erprobungsphase im Zeitraum des Doppelhaushalts 2027/2028 vorgesehen, deren Ergebnisse als Grundlage für die weitere Finanzierungsentscheidung dienen sollen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (5. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 6.Digitalisierungsoffensive 2024 der kommunalen AusländerbehördeZur Vorlage · 0693/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Digitalisierungsoffensive 2024 der kommunalen Ausländerbehörde liegt den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnisnahme vor. Gegenstand der Vorlage ist die Verwendung von Fördermitteln des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Stadt Essen erhielt hierfür eine fachbezogene Pauschale in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro.
Diese Mittel waren für einmalige Aufwendungen vorgesehen, die im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Ausländerbehörden stehen, um die Leistungsfähigkeit der Behörde zu stärken und die Rahmenbedingungen zu optimieren. Die Frist für die Verwendung dieser Gelder wurde bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Laut dem Bericht konnte der gesamte Betrag bis zu diesem Zeitpunkt verausgabt werden.
Neben den bereits umgesetzten oder kurz vor der Umsetzung stehenden Maßnahmen, die in einem beigefügten Katalog aufgeführt sind, werden die Bestrebungen zur Einführung von Online-Antragsstrecken weiterverfolgt. Ziel dieser Maßnahmen im Fachbereich 38 ist es, die Leistungsfähigkeit der Ausländerbehörde zu sichern und die Mitarbeitenden bei der täglichen Arbeit zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 20.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (3. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 7.Wir alle sind Essen - Gemeinsam für ein friedliches Miteinander: Erzähl‘ mir deine Geschichte!“, Aktionstag am 2. Juli 2026Zur Vorlage · 0824/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Am 2. Juli 2026 findet auf dem UNESCO-Welterbe Zollverein der Aktionstag „Wir alle sind Essen – Gemeinsam für ein friedliches Miteinander: Erzähl‘ mir deine Geschichte!“ statt. Die Veranstaltung wird vom Geschäftsbereich Jugend, Bildung und Kultur geleitet und entstand in Kooperation mit der Essener Allianz für Weltoffenheit als Reaktion auf die terroristischen Angriffe auf Israel am 7. Oktober 2023.
Das Programm ist von 9 bis 17 Uhr angesetzt und umfasst morgendliche Angebote für Schulklassen sowie einen „Markt der Möglichkeiten“ und eine Plenarsitzung in der Halle 12, die eine Begrüßung durch den Oberbürgermeister beinhaltet. Im Fokus stehen Erzähl- und Gesprächsrunden, in denen Bürgerinnen und Bürger aus ihren Lebensgeschichten berichten. Dabei sollen verschiedene Aspekte der Essener Stadtgesellschaft wie Migrationserfahrungen, Identität oder Behinderung thematisiert werden, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratische Prozesse zu fördern. Am Nachmittag sind Workshops für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie interessierte Bürger vorgesehen, wobei eine Online-Anmeldung notwendig ist.
Die Vorlage, die unter anderem von Beigeordnetem Al Ghusain unterzeichnet wurde, sieht vor, dass verschiedene Ausschüsse und Beiräte den Aktionstag zur Kenntnis nehmen. Ergänzend zum Programm auf dem Gelände der Stiftung Zollverein findet ab 17 Uhr das Kultur-Festival „Boulevard of Dreams“ statt. Zudem können lokale Akteure ihre Aktivitäten zu Themen wie Demokratie oder Antidiskriminierung in einem Veranstaltungskalender der Initiative eintragen lassen.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (5. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 03.06.2026 · Kulturausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · Seniorenrat (3. Sitzung)
- 28.05.2026 · Inklusionsbeirat (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.05.2026 · Kulturbeirat (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 8.Sachstandsbericht der Fachstelle Schule-BerufZur Vorlage · 0605/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht der Fachstelle Schule-Beruf sowie der Kommunalen Koordinierungsstelle von „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) wurde den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage dokumentiert die Aktivitäten zur Sicherung von Anschlussperspektiven für junge Erwachsene in Essen, insbesondere für Personen, die nach Ende der Vollzeitschulpflicht keine unmittelbare Anschlusslösung gefunden haben.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung der sogenannten „Verantwortungskette“. Im Rahmen dieser landesseitigen Erweiterung durch das Land NRW werden verstärkt auch die Sekundarstufe II sowie Berufskollegs in den Begleitprozess einbezogen. Zu den im Bericht aufgeführten Maßnahmen gehören die Bereitstellung von Informationsmaterialien für Schulen und Eltern, der Betrieb einer telefonischen Hotline zum „Zukunftscheck“, die 86 Anrufe verzeichnete, sowie die Unterstützung eines Nachvermittlungspools. Über diesen Pool konnten im Zeitraum 2025/26 insgesamt 182 junge Menschen einem Schulplatz an städtischen Berufskollegs zugewiesen werden. Zudem fand eine Informationsveranstaltung für Abgangsschüler der Sekundarstufe I statt, an der etwa 80 Personen teilnahmen.
Der Bericht thematisiert zudem Herausforderungen wie die veränderte Datenverfügbarkeit durch neue Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung sowie die Unterstützung von Jugendlichen mit sprachlichen oder sozioökonomischen Schwierigkeiten. Zukünftige Aktivitäten umfassen unter anderem Kooperationen mit lokalen Sportvereinen wie dem SGS Essen, um die berufliche Orientierung in neuen Kontexten zu fördern.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 9."Klassenassistenzen für schulische Inklusion – KASI“ – Transfer auf FörderschulenZur Vorlage · 0481/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Essener Verwaltung plant die Ausweitung des Projekts „Klassenassistenzen für schulische Inklusion“ (KASI) auf Förderschulen. Das Vorhaben, das zur Kenntnisnahme in verschiedenen Gremien wie dem Jugendhilfeausschuss und dem Ausschuss für Schule und Bildung vorliegt, sieht die Entwicklung eines Konzepts vor, um das bereits an 16 Grundschulen etablierte Modell auf den Bereich der Sonderpädagogik zu übertragen. Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird KASI zudem an drei weiterführenden Schulen eingesetzt.
Ziel des Transfers ist es, von rein einzelfallbezogenen Leistungen hin zu einem systemisch orientierten, infrastrukturellen Angebot zu gelangen. Dies soll den Koordinationsaufwand reduzieren und die Kostenentwicklung steuern. Die Konzeptionierung erfolgt durch eine Arbeitsgruppe, an der das Bildungsbüro, das Jugendamt, das Amt für Soziales und Wohnen sowie die Schulaufsicht beteiligt sind. Dabei sollen die spezifischen Anforderungen der verschiedenen Förderschwerpunkte berücksichtigt werden.
Für eine Pilotphase ist eine Förderschule mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ vorgesehen, da in diesem Bereich aktuell eine hohe Dichte an Individualassistenzen besteht. Im Rahmen der Konzeptentwicklung soll zudem eine Kostenkalkulation für die Umsetzung des Vorhabens erstellt werden. Ein gemeinsamer Fachtag soll dabei dazu dienen, unterschiedliche Perspektiven zu beleuchten und konkrete Umsetzungsansätze für die Stadt Essen zu entwickeln.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026 · Inklusionsbeirat (5. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 10.Frühkindliche Armutsprävention in Essener Kindertageseinrichtungen - Ergebnisbericht Projekt ZUSi - Zukunft früh sichern 2.0Zur Vorlage · 0746/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendamt legt den Ergebnisbericht zum Projekt „ZUSi – Zukunft früh sichern 2.0“ vor, welches die frühkindliche Armutsprävention in Essener Kindertageseinrichtungen zum Ziel hat. Die Vorlage, unterzeichnet von Beigeordnetem Al Ghusain, wird den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Hintergrund der Initiative ist die Situation der Kinderarmut in Essen, wo Ende 2024 rund 29,6 Prozent der unter siebenjährigen Kinder auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts angewiesen waren. Das Projekt, das von der RAG-Stiftung gefördert wurde und im Zeitraum von August 2022 bis Dezember 2025 lief, umfasste die Teilnahme von 14 Kindertageseinrichtungen in verschiedenen Stadtteilen. Ein Schwerpunkt lag auf der Etablierung von Armutssensibilität im pädagogischen Alltag. Dies umfasst eine wertschätzende Haltung gegenüber betroffenen Familien sowie die Anpassung institutioneller Abläufe und Strukturen, um die Teilhabechancen der Kinder zu fördern.
Im Rahmen des Projekts wurde der Lebenslagenansatz genutzt, um Bedarfe in den Bereichen materielle, soziale, kulturelle und gesundheitliche Versorgung zu identifizieren. Durch die methodische Arbeit in den Teams sollte eine fachliche Grundausrichtung geschaffen werden, die Stigmatisierungen vermeidet. Die Vorlage beschreibt zudem die Rolle einer Koordinationskraft im Jugendamt, welche die Umsetzung der armutssensiblen Konzepte begleitete. Die Ergebnisse des Berichts dienen als Grundlage für den Transfer solcher Ansätze auf andere Einrichtungen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 10.aErziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2025Zur Vorlage · 0858/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2025 zur Erziehungsberatung in Essen liegt den zuständigen Gremien zur Kenntnisnahme vor. Der Bericht dokumentiert die Arbeit von sieben Beratungsstellen, die Kinder, Jugendliche und Familien in schwierigen Lebenslagen unterstützen. Diese Stellen agieren in ihren jeweiligen Sozialräumen und bieten kostenfreie sowie multiprofessionelle Hilfen an.
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 3.826 Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte durch diese Angebote beraten und begleitet. Der gemeinsame Jahresbericht der städtischen und freien Beratungsstellen informiert über zentrale Kennzahlen, Themen und Entwicklungen des vergangenen Jahres. Dabei thematisiert der Bericht die Bedeutung der Erreichbarkeit und Bekanntheit der Beratungsstellen sowie zukünftige Herausforderungen für die Jugendhilfe in Essen.
Die Vorlage unter der Federführung des Jugendamtes wurde von Beigeordnetem Al Ghusain unterzeichnet. Die zur Kenntnisnahme vorgesehene Information betrifft neben dem Jugendhilfeausschuss auch weitere Ausschüsse für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Schule und Bildung sowie Chancengerechtigkeit und Integration. Zudem ist die Vorlage für die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 25.06.2026 · Inklusionsbeirat (5. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 17.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 11.„Analysen und Trends 2025“ der Jugendberufsagentur EssenZur Vorlage · 0696/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ausschüsse für Jugendhilfe, Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie Schule und Bildung sollen den Bericht „Analysen und Trends 2025“ der Jugendberufsagentur Essen zur Kenntnis nehmen. Die vorliegende Vorlage von Beigeordnetem Al Ghusain beschreibt den aktuellen Stand des Übergangsprozesses von der Schule in die Ausbildung und den Beruf im Jahr 2025.
Der Bericht stellt fest, dass die Zielgruppe junger Menschen in Essen sehr heterogen ist. Während ein Großteil erfolgreich in Ausbildung oder Studium einmündet, gibt es eine Gruppe, die keinen direkten Anschluss findet. Dabei werden zunehmende Anforderungen an die Orientierung und Entscheidungskompetenz sowie soziale und strukturelle Herausforderungen bei den jungen Erwachsenen thematisiert. Bestehende Angebote wie das Programm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) und die Beratungsleistungen der Jugendberufsagentur sollen durch eine enge Zusammenarbeit mit Schulen die Anschlussplanung unterstützen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Unterstützung ist das rechtskreisübergreifende Zusammenwirken, etwa durch die JBA-Clearingstelle, um bei komplexen Lebenslagen Lösungen zu finden. Der Bericht weist darauf hin, dass Übergangsprozesse auch von individuellen Entscheidungen sowie von Rahmenbedingungen wie dem Arbeitsmarkt und gesetzlichen Vorgaben abhängen. Zukünftige Schwerpunkte sollen auf der Verbesserung der Ansprache, der Stärkung von Zugängen sowie der Sicherstellung einer niederschwelligen Erreichbarkeit liegen, um allen jungen Menschen eine stabile berufliche Perspektive zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 12.Beendigung des „Essener Modells Geduldete“ und Überführung in den RegelbetriebZur Vorlage · 0751/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Beendigung des „Essener Modells Geduldete“ sowie die Überführung bewährter Kooperationsstrukturen in den Regelbetrieb entscheiden. Die Vorlage sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse – darunter der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit – den Bericht zur Beendigung des Modellprojekts zur Kenntnis nehmen.
Das Projekt wurde 2016 mit dem Ziel entwickelt, Menschen mit Duldungsstatus, insbesondere Personen mit kurdisch-libanesischem Hintergrund, bei der Erlangung eines rechtmäßigen Aufenthalts zu unterstützen. Durch eine enge Begleitung sollten die Voraussetzungen für Aufenthaltstitel geschaffen und die gesellschaftliche Teilhabe gefördert werden.
Aufgrund neuer bundesrechtlicher Regelungen, wie der Einführung der Chancen-Aufenthaltserlaubnis sowie veränderter Anforderungen an die Passbeschaffung, hat sich die Dynamik des Modells verändert. Seit Februar 202rag wurden nur noch vereinzelt Neufälle aufgenommen. Die im Rahmen des Projekts etablierte fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit zwischen der Zentralen Ausländerbehörde, dem Jugendamt und dem Kommunalen Integrationszentrum Essen soll künftig in den regulären Verwaltungsbetrieb integriert werden.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 13.Neuausrichtung des Integrationsmanagements für Menschen mit libanesischer Zuwanderungsgeschichte des Jugendamtes EssenZur Vorlage · 0673/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Neuausrichtung des Integrationsmanagements für Menschen mit libanesischer Zuwanderungsgeschichte entscheiden. Eine Vorlage des Jugendamtes sieht vor, das Programm mit einer Personalausstattung von insgesamt 3,4 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) fortzuführen. Diese neue Struktur umfasst 0,4 VZÄ in der Leitung, 2,0 VZÄ im Bereich Sozialarbeit sowie 1,0 VZÄ für die interkulturelle Vermittlung.
Die Reduzierung der Stellen von bisher sechs auf 3,4 VZÄ ist auf den personellen Zuwachs im Allgemeinen Sozialdienst (ASD) zurückzuführen, der seit 2023 verstärkt Aufgaben wie Standardberatungen übernehmen kann. Trotz dieser Anpassung soll der niedrigschwellige Zugang zur Community sowie die präventive Arbeit vorrangig in den Stadtbezirken I und VII aufrechterhalten werden. Die interkulturelle Vermittlung wird als Instrument zur Konfliktprävention und zur Sicherung der Zusammenarbeit mit Behörden wie der Polizei oder dem Ordnungsamt strukturell beibehalten.
Das Handlungsmodell basiert auf den Säulen „Chancen bieten“ und „Grenzen setzen“. Während die Einzelfallarbeit unter anderem die Bildungsanbindung sowie den Übergang in den Beruf unterstützt, umfasst der zweite Bereich die Kooperation mit Ordnungsbehörden zur Deeskalation in Konfliktsituationen. Zukünftige Schwerpunkte des Managements sollen zudem die Arbeit mit Frauen und Müttern sowie die Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Arbeitsmarkt umfassen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 13.aNeuausrichtung des Integrationsmanagements für Menschen mit libanesischer Zuwanderungsgeschichte des Jugendamtes EssenZur Vorlage · 0673/2026/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Neuausrichtung des Integrationsmanagements für Menschen mit libanesischer Zuwanderungsgeschichte im Jugendamt Essen beschließen. Die Vorlage sieht eine personelle Anpassung auf insgesamt 3,4 Vollzeitäquivalente vor. Diese Struktur umfasst 0,4 Stellen für die Leitung, 2,0 Stellen für die Sozialarbeit sowie 1,0 Stelle für die interkulturelle Vermittlung. Hintergrund der Reduzierung von bisher sechs Stellen ist der personelle Zuwachs im Allgemeinen Sozialdienst (ASD), wodurch Standardberatungen künftig durch dessen reguläre Strukturen abgedeckt werden können.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, den niedrigschwelligen Zugang zur libanesisch stämmigen Community vorrangig in den Stadtbezirken I bis VII aufrechtzuerhalten und die interkulturelle Vermittlung als Instrument zur Konfliktprävention strukturell zu sichern. Das Handlungsmodell basiert auf zwei Säulen: der Förderung von Chancen durch Einzelfallarbeit und Bildungsangebote sowie der Sicherung von Grenzen durch die Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsbehörden in Krisensituationen.
Zukünftige Schwerpunkte sollen die Arbeit mit Frauen und Müttern, der Übergang von der Schule in den Beruf sowie die alltagsnahe Konfliktklärung sein. Das Integrationsmanagement übernimmt dabei eine koordinierende Funktion zwischen der Verwaltung und der Zielgruppe, um bei akuten Vorfällen deeskalierend zu wirken und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 14.Fortschreibung des Basis-Lärmaktionsplans (4. Runde) im EntwurfZur Vorlage · 0589/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf zur Fortschreibung des Basis-Lärmaktionsplans der Stadt Essen in der vierten Runde liegt zur Kenntnisnahme vor. Auf Grundlage neuer, kommunaler Daten ermöglicht die aktuelle Umgebungslärmkartierung eine präzisierte Darstellung der Lärmsituation durch Straßenverkehr, Schienenverkehr sowie Industrie- und Gewerbelärm. Dabei wird die europaweit einheitliche Berechnungsmethode CNOSSOS-EU angewendet.
Durch die Neuberechnung wurden Schwerpunkte identifiziert und ruhige Gebiete zum Schutz vor künftiger Lärmzunahme festgelegt. Im Gegensatz zu früheren Planungen werden keine festen Auslösewerte mehr angewandt, sondern eine Priorisierung der Bereiche mit hohem Lärmpegel vorgenommen. Die Analyse zeigt, dass ein Teil der Bevölkerung Lärmquellen aus dem Straßenverkehr ausgesetzt ist, insbesondere entlang der A 40 sowie auf Hauptverkehrsachsen. Für den Straßenverkehr wurden 13 Abschnitte mit höchster Priorität und 29 Abschnitte mit hoher Priorität ermittelt.
Der Entwurf umfasst verschiedene Maßnahmen zur Lärmminderung. Dazu gehören die Sanierung von Straßen mit lärmoptimierten Oberflächen, die Förderung des Umweltverbundes sowie technische Vorkehrungen durch die Ruhrbahn. Zudem werden der Erhalt von Schallschutzbauwerken an Autobahnen und Bundesfernbahnen sowie zeitliche Beschränkungen im Flugverkehr aufgeführt. Eine Arbeitsgruppe prüft zudem die Wirksamkeit von Geschwindigkeitsreduzierungen als potenzielle Maßnahme. Die Vorlage wird in den zuständigen Ausschüssen und Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (5. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 28.04.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.aIntegriertes Entwicklungskonzept „Zukunft.Essen.Innenstadt“ – Aufnahme des Leitprojekts „Betreute Aufenthaltsfläche Hoffnungstraße“Zur Vorlage · 1001/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Leitprojekt „Betreute Aufenthaltsfläche Hoffnungstraße“ in das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ aufnehmen. Damit wird die Erweiterung der Arbeit mit Drogenabhängigen im Rahmen des Stadtumbaugebiets formalisiert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, beim zuständigen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Fördermittel für eine Kofinanzierung zu beantragen und die erforderlichen Eigenmittel in die Haushaltsplanberatungen ab dem Jahr 2027 aufzunehmen.
Das Projekt sieht vor, die bestehende Außenfläche des Suchthilfezentrums an der Hoffnungstraße durch die Einbeziehung angrenzender Parkplatzflächen zu vergrößern. Ziel ist es, eine regulierte Aufenthaltsmöglichkeit für Klienten der Suchthilfe zu schaffen, um Nutzungskonflikte in öffentlichen Räumen wie Parkhäusern zu reduzieren und das Sicherheits- sowie Sauberkeitsempfinden in der Innenstadt zu beeinflussen. Geplante Maßnahmen umfassen die Installation von vandalismussicheren Sitzgelegenheiten, Sonnensegeln und Abfallbehältern sowie den Ausbau der Beleuchtung und der Reinigungsleistungen. Während der Öffnungszeiten soll zudem ein Sicherheitsdienst für geordnete Abläufe eingesetzt werden.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 80.000 Euro. Davon sollen 56.000 Euro über Städtebauförderung finanziert und 24.000 Euro als Eigenanteil der Stadt aufgebracht werden.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 15.Von COVID-19 lernen: Erweiterung des Kern-Pandemieplans zum umfassenden PandemieplanZur Vorlage · 0945/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Gesundheitsamt Essen hat den bestehenden Kern-Pandemieplan (K-Plan) zu einem umfassenden Pandemieplan (P-Plan) erweitert. Die Entwicklung erfolgte in drei Phasen und basiert auf den Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie. Während die erste Phase die Optimierung von Prozessen und Software umfasste, konzentrierte sich die zweite Phase auf die Erstellung des K-Plan mit grundlegenden Strukturen für verschiedene Pandemiephasen. In der dritten Phase wurde der Plan nun um spezifische Elemente wie Impfstrukturen, Testkapazitäten sowie Strategien zur Zusammenarbeit mit externen Stellen, etwa Gemeinschaftseinrichtungen, ergänzt. Der P-Plan berücksichtigt zudem geplante Maßnahmen für bestimmte Erregergruppen.
Der Plan stützt sich auf drei Grundpfeiler: die Organisationsstruktur, die Prozesslandschaft und Digitalisierungsmaßnahmen. Im Ernstfall ist die Einrichtung eines Lagezentrums vorgesehen, das in strategische, operative und externe Einheiten unterteilt ist. Die operative Einheit umfasst 23 Teams mit Aufgabenbereichen wie dem Ausbruchsmanagement oder der Kontaktnachverfolgung. Zur Steuerung der Prozesse werden Handzettel für die einzelnen Teams genutzt, die spezifische Ziele, Prozessbeschreibungen sowie relevante Schnittstellen festlegen. Zudem werden Kennzahlen an die strategische Einheit gemeldet, um eine faktenbasierte Entscheidungsfindung zu ermöglichen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 16.Mittelvergabe aus Erträgen der Freibettenstiftung/Julius-von-Waldthausen-StiftungZur Vorlage · 0828/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit berät über die Mittelvergabe aus den Erträgen der Freibettenstiftung sowie der Julius-von-Waldthausen-Stiftung. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Stiftungsmittel entsprechend der eingereichten Fördervorschläge bereitzustellen.
Bei der Freibettenstiftung stehen nach Abzug einer Rücklagenzuführung 83.926,87 Euro zur Verfügung. Die Gesamtsumme der Förderanträge beläuft sich auf 83.881 Euro, sodass alle Anträge vollständig berücksichtigt werden können. Für die Julius-von-Waldthausen-Stiftung sind 12.638,46 Euro sicher verfügbar. Da die Summe der Förderanträge hier 14.000 Euro beträgt, sieht die Vergabe Mittel in Höhe von 11.638 Euro für die DRK-Schwesternschaft sowie 1.000 Euro für den Verein Wiese e.V. vor.
Ein weiterer Bestandteil des Vorschlags ist die Zuführung eines Drittels des Überschusses aus der Vermögensverwaltung des Jahres 2026 zur Kapitalrücklage. Diese Maßnahme dient der Werterhaltung des Stiftungsvermögens und dem Ausgleich von Kaufkraftverlusten. Für das Jahr 2026 wurden hierfür Rücklagen in Höhe von 40.350 Euro für die Freibettenstiftung und 7.150 Euro für die Julius-von-Waldthausen-Stiftung ermittelt.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 17.Vorstellung der Kommunalen Gesundheitskonferenz
- 18.Berichterstattung zur 79. Kommunalen Gesundheitskonferenz vom 04. März 2026 und Beschluss der neuen GeschäftsordnungZur Vorlage · 0616/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit befasst sich mit dem Bericht zur 79. Kommunalen Gesundheitskonferenz vom 4. März 2026. Im Rahmen dieser Vorlage wird die neue Geschäftsordnung der Kommunalen Gesundheitskonferenz beschlossen, welche die Regelungen von 2005 mit dem Konzept aus dem Jahr 2023 zusammenführt und die gesetzlichen Vorgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Nordrhein-Westfalen berücksichtigt.
Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts ist der Sachstand des Gesundheitszentrums St. Vincenz in Stoppenberg. Seit der Eröffnung im April 2024 wurden über tausend Patientinnen und Patienten behandelt. Das Projekt sieht eine Erweiterung der Versorgung um ambulante Bereiche vor, wobei aktuell die Planung einer Zwischenfinanzierung durch die AOK erfolgt. Ergänzend dazu ist die Entwicklung eines weiteren Gesundheitszentrums im ehemaligen Marienhospital in Altenessen geplant, das Schwerpunkte in den Bereichen Kinder, Jugend, Familie sowie Seniorenpflege und Prävention setzen soll.
Bezüglich der vertragsärztlichen Versorgung liegt der Versorgungsgrad in allen Fachgruppen in Essen über 100 Prozent. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordwest (KVNO) fordert hierbei eine stärkere Berücksichtigung der Altersstruktur in den einzelnen Stadtteilen bei der Bedarfsermittlung. Zudem wurden im Rahmen des Fachplans Gesundheit für die Bezirke V und VI Prioritäten für gesundheitsfördernde Maßnahmen in Kitas und Grundschulen sowie eine verbesserte Elterninformation festgelegt. Die Arbeitskreise der Gesundheitskonferenz haben zudem ein mehrsprachiges Informationsblatt zur Zahngesundheit entwickelt sowie einen Standard zur psychosozialen Versorgung von Menschen mit internationaler Familiengeschichte verabschiedet.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026 · Inklusionsbeirat (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 19.Kommunale Konferenz Alter und Pflege Hier: Benennung der Vertretung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und GesundheitZur Vorlage · 0310/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sieht eine Neuregelung der Vertretung innerhalb der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege vor. Das Gremium fungiert als Fachinstanz zur Klärung von Fragestellungen, die sich aus der Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes sowie des Alten- und Pflegegesetzes in Essen ergeben. Ziel der Konferenz ist die Vernetzung verschiedener Bereiche der pflegerischen Infrastruktur und der Schnittstellen zum Gesundheitswesen, um eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur für die Essener Bevölkerung sicherzustellen.
Aufgrund der Neukonstituierung und Umbenennung des Ausschusses im Zuge der neuen Wahlperiode ist eine erneute Benennung der Mitglieder erforderlich. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Besetzung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege um die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie im Verhinderungsfall um deren Stellvertretungen zu erweitern.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.1TOP 19: Kommunale Konferenz Alter und Pflege Hier: Benennung der Vertretung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit Entsendung zusätzlicher Mitglieder aus dem ASAGZur Vorlage · 1028/2026/CDU/SPD/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 1028/2026/CDU/SPD/GRÜNE eingebracht. Gegenstand des Antrags ist die personelle Besetzung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege durch Vertreter des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
Mit dem vorliegenden Dokument wird beantragt, die Vertretung des Ausschusses in dieser Konferenz zu erweitern. Über den bereits in der Vorlage DS 0310/2026/5 benannten Personenkreis hinaus soll jede im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit vertretene Fraktion jeweils ein weiteres Mitglied entsenden. Diese zusätzlichen Mitglieder sollen die Konferenz mit einer beratenden Stimme unterstützen. Der Antrag wurde an die Vorsitzende des Ausschusses, Julia Jankovic, gerichtet und sieht eine Entscheidung durch den Ausschuss vor.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 20.Kommunale Pflegeplanung Stadt Essen 2026Zur Vorlage · 0257/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat die Kommunale Pflegeplanung 2026 vorgelegt, um den gesetzlichen Anforderungen des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen zu entsprechen. Der Bericht, der vom Amt für Soziales und Wohnen unter Federführung erarbeitet wurde, dient der unverbindlichen Bedarfsplanung und soll verschiedenen Gremien, darunter dem Rat der Stadt Essen sowie den Bezirksvertretungen, zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.
Der Plan beschreibt den aktuellen Stand der Pflegelandschaft in Essen sowie die Entwicklungen seit dem Jahr 2021. Er umfasst Bewertungen der Versorgungssysteme, Sonderberichte zu Themen wie Demenz und nicht altersbedingter Behinderung sowie Prognosen zur Prävention in ambulanten Strukturen. Zu den im Bericht enthaltenen Handlungsempfehlungen zählen unter anderem der Ausbau von Plätzen für die Kurzzeitpflege sowie eine Erweiterung der Pflegewohngruppen im Süden der Stadt. Zudem wird die Notwendigkeit einer Beobachtung der Palliativversorgung und der Kapazitäten der ambulanten Pflegedienste angeführt.
Die Pflegeplanung soll künftig in einem dreijährigen Rhythmus aktualisiert werden, sodass die nächste Berichtsvorlage für das Jahr 2029 vorgesehen ist. In diesem Rahmen sollen spezifische Schwerpunktthemen wie die psychische Gesundheit von Senioren sowie die Situation von Menschen mit Suchterkrankungen verstärkt behandelt werden.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 01.07.2026 · Seniorenrat (4. Sitzung)
- 25.06.2026 · Inklusionsbeirat (5. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 21.Einführung der Bezahlkarte für den Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)Zur Vorlage · 0810/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen bereitet die Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerferleistungsgesetz vor. Grundlage hierfür sind landesrechtliche Regelungen in Nordrhein-Westfalen, die eine elektronische Auszahlung der Leistungen ermöglichen. Die Karte fungiert als Debitkarte und erlaubt Online-Banking-Funktionen, schließt jedoch Auslandseinsätze sowie Zahlungen für Glücksspiel, Geldtransferdienstleistungen und sexuelle Dienstleistungen aus. Ein monatlicher Barabhebungsbetrag von 50 Euro ist vorgesehen, wobei bei nachgewiesenen Härtefällen oder besonderem Bedarf Anpassungen möglich sind.
Die Umsetzung erfolgt in mehreren Phasen. Im ersten Schritt sollen bis Juli 2026 die Leistungsempfänger nach § 3 AsylbLG, die in Unterkünften leben, auf das neue System umgestellt werden. Ein zweiter Schritt umfasst die Gruppe der Grundleistungsbeziehenden in eigenen Unterkünften, wobei die Umstellung für Oktober 2026 geplant ist. Für diese erste Phase sind etwa 140 Erwachsene und 71 Kinder betroffen. Die rechtliche Frist für den Abschluss dieser Umstellung liegt am 31. Dezember 2026.
Für Leistungsempfänger nach § 2 AsylbLG, die analog zum SGB XII Leistungen beziehen, ist die Einführung der Bezahlkarte für das Jahr 2027 vorgesehen. Die zuständigen Ausschüsse für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Chancengerechtigkeit und Integration sowie der Jugendhilfeausschuss nehmen den aktuellen Stand der Einführung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 22.Essener Charta zur Verhinderung und Bekämpfung von Einsamkeit – Ergebnis eines partizipativen EntwicklungsprozessesZur Vorlage · 0550/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die „Essener Charta zur Verhinderung und Bekämpfung von Einsamkeit“ als gemeinsamen Orientierungsrahmen für das kommunale Handeln beschließen. Die Vorlage, die vom Amt für Soziales und Wohnen federführend bearbeitet wird, wurde bereits von verschiedenen Gremien wie dem Inklusionsbeirat, dem Seniorenrat und dem Kulturausschuss zur Kenntnis genommen und dem Rat empfohlen. Mit der Verabschiedung soll die Verwaltung beauftragt werden, die Inhalte der Charta in kommunale Planungs-, Steuerungs- und Kooperationsprozesse einzubeziehen.
Die Charta ist das Ergebnis eines mehrstufigen, partizipativen Entwicklungsprozesses. Dieser umfasste interne Abstimmungen der Stadtverwaltung, einen Fachtag im Oktober 2025 sowie einen Workshop im Januar 2026, an dem Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Menschen mit eigener Einsamkeitserfahrung teilnahmen. Ziel des Prozesses war es, bestehende Angebote sichtbar zu machen und Möglichkeiten zur Vernetzung zu diskutieren.
Die Charta definiert Leitprinzipien für die Zusammenarbeit von Verwaltung, Wohlfahrtspflege, Wirtschaft und Politik. Zur Umsetzung soll ein organisatorischer Anknüpfungspunkt in der Verwaltung geschaffen werden, der Bedarfe koordiniert und das Thema begleitet. Eine öffentliche Unterzeichnung der Charta durch Vertreter verschiedener gesellschaftlicher Bereiche ist geplant, wozu unter anderem Ministerpräsident Hendrik Wüst eingeladen wurde.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 03.06.2026 · Kulturausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.06.2026 · Seniorenrat (3. Sitzung)
- 28.05.2026 · Inklusionsbeirat (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.Fokus SozialRaum: Aktueller Stand der Stadtteilsozialberichte im Rahmen der Integrierten strategischen SozialplanungZur Vorlage · 0555/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der integrierten strategischen Sozialplanung hat die Stadt Essen neue Stadtteilsozialberichte für die Gebiete Holsterhausen, Ostviertel und Altendorf erstellt. Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass verschiedene Gremien, darunter der Ausschuss für Schule und Bildung sowie der Ausschuss für Soziale, Arbeit und Gesundheit, diese Berichte zur Kenntnis nehmen.
Die Berichte im Rahmen des Projekts „Fokus SozialRaum“ verknüpfen quantitative statistische Daten mit qualitativen Erkenntnissen aus lokalen Beteiligungsprozessen, wie etwa Sozialforen oder Rückmeldungen von Fachakteuren. Inhaltlich werden Themenbereiche wie die Bevölkerungsstruktur, Einkommen, Arbeitslosigkeit, Kinder- und Familienarmut sowie Bildung, Gesundheit und Wohnumfeld analysiert. Ziel der Berichterstattung ist es, kleinräumige Entwicklungen frühzeitig zu identifizieren und eine fachliche Grundlage für die kommunale Sozialpolitik und künftige Planungsprozesse zu schaffen.
Die Ergebnisse sollen digital veröffentlicht werden und als Arbeitsgrundlage für Fachbereiche, lokale Netzwerke sowie politische Entscheidungsprozesse dienen. Zudem ist geplant, die Inhalte mit lokalen Akteuren zu diskutieren, um Handlungsansätze weiter zu konkretisieren. Die Stadtverwaltung sieht vor, die sozialräumliche Berichterstattung kontinuierlich auszubauen; als nächste Schritte sind Berichte für das Südostviertel und das Nordviertel vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 03.06.2026 · Seniorenrat (3. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 28.05.2026 · Inklusionsbeirat (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.Bericht zur Weiterentwicklung der Essener DemenzstrategieZur Vorlage · 0613/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Weiterentwicklung der Essener Demenzstrategie beschreibt die aktuellen Strukturen und Ziele der städtischen Maßnahmen. Angesichts des demografischen Wandels verfolgt die Strategie das Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Demenz sowie deren Angehörigen zu fördern.
Zur Umsetzung wurde im Jahr 2023 eine Koordinierungsstelle im Amt für Soziales und Wohnen eingerichtet. Diese wird durch eine Lenkungsgruppe und verschiedene Teilprojektgruppen ergänzt, welche Themen wie Beratung, Netzwerkarbeit, Kommunikation und Bedarfsermittlung bearbeiten. Zu den Handlungszielen gehört unter anderem die Unterstützung pflegender Angehöriger sowie die Sichtbarkeit bestehender Angebote in Essen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Demenzberatung des Amtes für Soziales und Wohnen, die individuelle Unterstützung anbietet.
Zur Information der Öffentlichkeit werden Instrumente wie der „Demenzwegweiser“ sowie digitale Informationsangebote auf der Website der Stadt Essen genutzt. Zudem finden Veranstaltungen zur Sensibilisierung statt, bei denen teilweise interaktive Elemente wie ein Demenzsimulator zum Einsatz kommen. Im Rahmen einer aktuellen Bestands- und Bedarfsermittlung wurden 50 Gespräche mit Akteuren aus den Bereichen Beratung, Freizeit und Unterstützung durchgeführt. Ziel dieser Untersuchung war die systematische Erfassung der vorhandenen Angebotsstruktur sowie die Identifikation lokaler Bedarfe, um die weitere Entwicklung der Strategie zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 28.05.2026 · Inklusionsbeirat (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · Seniorenrat (2. Sitzung)
- 25.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das I. Quartal 2026Zur Vorlage · 0783/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des JobCenters Essen für das erste Quartal 2026 weist für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) eine leichte Rückläufigkeit bei der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und der Leistungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum aus. Die Essener SGB II-Arbeitslosenquote lag im März 2026 bei 8,7 Prozent.
Im Bereich der ukrainischen Geflüchteten wurden durchschnittlich 6.606 Personen in 3.353 Bedarfsgemeinschaften betreut. Die kommunalen Aufwendungen für Leistungen wie Unterkunft und Heizung belaufen sich auf rund 6,0 Millionen Euro, wobei etwa 4,0 Millionen Euro durch Bundeserstattungen gedeckt werden können. Bei den Personen aus den neun zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern ist die Zahl um 3,1 Prozent gesunken, insbesondere bei Zuzügen aus Syrien und dem Irak.
Die Arbeitsmarktintegration zeigt ein gemischtes Bild: Während die Integrationsquote im Vergleich zum Vorjahr um 0,9 Prozent stieg, blieb sie hinter dem festgelegten Zielwert für das erste Quartal 2026 zurück. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist um 6,5 Prozent gestiegen. Zudem verzeichnete der Bericht einen Rückgang der Integrationsraten bei jungen Menschen unter 25 Jahren sowie bei Alleinerziehenden.
Für das Jahr 2026 setzt das JobCenter weiterhin auf die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes und die Förderung von Arbeitsplätzen in der Privatwirtschaft. Zu den weiteren Zielen gehören die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit durch erweiterte Beratungsangebote sowie die stärkere Verknüpfung von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 26.Arbeitsmarktprogramm des FB 56 - JobCenter für das Jahr 2026Zur Vorlage · 0874/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das JobCenter Essen hat mit der Vorlage 0874/2026/5 das Arbeitsmarktprogramm für das Jahr 2026 vorgelegt. Das Dokument beschreibt die arbeitsmarktpolitische Ausrichtung sowie die relevanten Handlungsfelder des Fachbereichs 56 für das laufende Geschäftsjahr. Die Vorlage dient als Informationsgrundlage für die Öffentlichkeit sowie für Akteure der lokalen Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse das Programm zur Kenntnis nehmen. Dies betrifft den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sowie den Jugendhilfeausschuss. Die entsprechenden Sitzungen zur Kenntnisnahme sind für die Monate Juni und September 2026 angesetzt. Die Vorlage wurde von Stadtdirektor Renzel unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 27.Eingliederungsbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das Jahr 2025Zur Vorlage · 0902/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich 56 – JobCenter Essen hat den Eingliederungsbericht für das Jahr 2025 vorgelegt. Das Dokument umfasst eine Darstellung der Strategien, die im vergangenen Jahr angewandt wurden, um erwerbsfähige Leistungsberechtigte in den Arbeitsmarkt zu integrieren und deren Hilfebedürftigkeit zu verringern. Zudem beinhaltet der Bericht eine Bewertung der erzielten Ergebnisse durch den kommunalen Träger.
Die Veröffentlichung des Berichts erfolgt gemeinsam mit den Berichten anderer zugelassener kommunaler Träger durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme in die zuständigen Ausschüsse vorgesehen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration werden den Bericht im Juni 2026 beraten. Auch der Jugendhilfeausschuss wird die Unterlagen im September 2026 zur Kenntnisnahme erhalten.
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- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
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- 28.Beschlusskontrolle
- 29.Anträge
- 29.1Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnützigen ArbeitenZur Vorlage · 0630/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die AfD-Fraktion hat im Essener Rat den Antrag 0630/2026/AFD eingebracht, der die Erstellung und Umsetzung eines städtischen Konzepts zur verpflichtenden Heranziehung von Asylbewerbern zu gemeinnütziger Arbeit vorsieht. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorschlag ist § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).
Das beantragte Konzept soll eine Übersicht über geeignete kommunale Einsatzbereiche im Stadtgebiet Essen enthalten sowie den zeitlichen Umfang der Tätigkeiten und Regelungen zur Organisation, Anleitung sowie Aufsicht festlegen. Zudem wird die Anwendung von Leistungskürzungen bei unbegründeter Verweigerung im gesetzlich zulässigen Rahmen gefordert. Eine Abstimmung zwischen der Sozialverwaltung, dem Ordnungsdienst und städtischen Betrieben, wie etwa der EBE, soll Teil des Konzepts sein.
Als mögliche Einsatzgebiete werden die Reinigung öffentlicher Plätze, Parks und Spielplätze, die Pflege von Grünflächen, der Winterdienst sowie die Unterstützung bei kommunalen Veranstaltungen und in städtischen Einrichtungen angeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat nach sechs Monaten über den Stand der Umsetzung sowie über die Auswirkungen auf den Haushalt und das Stadtbild zu berichten.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 29.2Einrichtung des Unterausschusses Soziales des ASAGZur Vorlage · 1009/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die Fraktionen CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Einrichtung eines Unterausschusses Soziales innerhalb des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit gestellt. Der Antrag richtet sich an die Vorsitzende des Ausschusses, Julia Jankovic.
Nach den Vorlagen sollen als Mitglieder des neuen Unterausschusses der Vorsitzende sowie die beiden Stellvertretenden des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit benannt werden. Zudem sollen aus jeder im Ausschuss vertretenen Fraktion bzw. Gruppe jeweils ein ordentliches Mitglied und eine Stellvertretung in das Gremium berufen werden.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags sieht vor, dass Vertreterinnen und Vertreter der in diesem Bereich tätigen Träger oder Verbände, wie beispielsweise die AG Wohlfahrt, nach thematischer Festsetzung zu den Sitzungen eingeladen werden können. Damit soll eine Einbindung externer Akteure in die fachspezifische Beratung ermöglicht werden.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 30.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil