Einführung der Bezahlkarte für den Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen bereitet die Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerferleistungsgesetz vor. Grundlage hierfür sind landesrechtliche Regelungen in Nordrhein-Westfalen, die eine elektronische Auszahlung der Leistungen ermöglichen. Die Karte fungiert als Debitkarte und erlaubt Online-Banking-Funktionen, schließt jedoch Auslandseinsätze sowie Zahlungen für Glücksspiel, Geldtransferdienstleistungen und sexuelle Dienstleistungen aus. Ein monatlicher Barabhebungsbetrag von 50 Euro ist vorgesehen, wobei bei nachgewiesenen Härtefällen oder besonderem Bedarf Anpassungen möglich sind.
Die Umsetzung erfolgt in mehreren Phasen. Im ersten Schritt sollen bis Juli 2026 die Leistungsempfänger nach § 3 AsylbLG, die in Unterkünften leben, auf das neue System umgestellt werden. Ein zweiter Schritt umfasst die Gruppe der Grundleistungsbeziehenden in eigenen Unterkünften, wobei die Umstellung für Oktober 2026 geplant ist. Für diese erste Phase sind etwa 140 Erwachsene und 71 Kinder betroffen. Die rechtliche Frist für den Abschluss dieser Umstellung liegt am 31. Dezember 2026.
Für Leistungsempfänger nach § 2 AsylbLG, die analog zum SGB XII Leistungen beziehen, ist die Einführung der Bezahlkarte für das Jahr 2027 vorgesehen. Die zuständigen Ausschüsse für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Chancengerechtigkeit und Integration sowie der Jugendhilfeausschuss nehmen den aktuellen Stand der Einführung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 16.06.2026kein Ergebnis hinterlegt