Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 4 über die Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration vom 20.05.2026
- 2.Benennung der Beraterinnen und Berater des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und IntegrationZur Vorlage · 0694/2026/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration bereitet die Benennung seiner ständigen Beraterinnen und Berater vor. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Ausschusses aus der dritten Sitzung am 18. März 2026, in der auf Basis einer früheren Vorlage festgelegt wurde, welche Fraktionen, Institutionen sowie Vereine und Verbände künftig als beratende Organe hinzugezogen werden sollen.
Nachdem die entsprechenden Organisationen im Anschluss um die Nennung geeigneter Personen gebeten worden waren, liegt nun die entsprechende Vorlage des Oberbürgermeisters Kufen vor. Der darin enthaltene Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die in der Anlage zur Vorlage aufgeführten Personen offiziell zu seinen ständigen Beraterinnen und Beratern benennt. Die Entscheidung über diese Benennungen ist für die Sitzungstermine des Ausschusses am 20. Mai und am 17. Juni 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt - Die Vorlage wird zur weiteren Beratung in den Vorstand verwiesen.
- 3.Essener Charta zur Verhinderung und Bekämpfung von Einsamkeit – Ergebnis eines partizipativen EntwicklungsprozessesZur Vorlage · 0550/2026/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die „Essener Charta zur Verhinderung und Bekämpfung von Einsamkeit“ als gemeinsamen Orientierungsrahmen für das kommunale Handeln beschließen. Die Vorlage, die vom Amt für Soziales und Wohnen federführend bearbeitet wird, wurde bereits von verschiedenen Gremien wie dem Inklusionsbeirat, dem Seniorenrat und dem Kulturausschuss zur Kenntnis genommen und dem Rat empfohlen. Mit der Verabschiedung soll die Verwaltung beauftragt werden, die Inhalte der Charta in kommunale Planungs-, Steuerungs- und Kooperationsprozesse einzubeziehen.
Die Charta ist das Ergebnis eines mehrstufigen, partizipativen Entwicklungsprozesses. Dieser umfasste interne Abstimmungen der Stadtverwaltung, einen Fachtag im Oktober 2025 sowie einen Workshop im Januar 2026, an dem Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Menschen mit eigener Einsamkeitserfahrung teilnahmen. Ziel des Prozesses war es, bestehende Angebote sichtbar zu machen und Möglichkeiten zur Vernetzung zu diskutieren.
Die Charta definiert Leitprinzipien für die Zusammenarbeit von Verwaltung, Wohlfahrtspflege, Wirtschaft und Politik. Zur Umsetzung soll ein organisatorischer Anknüpfungspunkt in der Verwaltung geschaffen werden, der Bedarfe koordiniert und das Thema begleitet. Eine öffentliche Unterzeichnung der Charta durch Vertreter verschiedener gesellschaftlicher Bereiche ist geplant, wozu unter anderem Ministerpräsident Hendrik Wüst eingeladen wurde.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 03.06.2026 · Kulturausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.06.2026 · Seniorenrat (3. Sitzung)
- 28.05.2026 · Inklusionsbeirat (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 4.Beendigung des „Essener Modells Geduldete“ und Überführung in den RegelbetriebZur Vorlage · 0751/2026/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0751/2026/OB sieht die Beendigung des Projekts „Essener Modell Geduldete“ sowie die Überführung der bestehenden Kooperationsstrukturen in den Regelbetrieb vor. Das Modellprojekt war darauf ausgerichtet, die Aufenthaltsperspektive für junge Menschen mit kurdisch-libanesischer Einwanderungsgeschichte zu verbessern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen das Ende des Modells beschließt, während die zuständigen Ausschüsse den entsprechenden Bericht zur Kenntnis nehmen sollen.
Seit Dezember 2022 wurden keine Neufälle mehr im Rahmen des Modells aufgenommen, wobei seit Februar 2024 nur noch in begründeten Einzelfällen eine Aufnahme erfolgt. Im Zeitraum seit Juni 2024 wurden 63 Teilnehmende betreut, von denen 20 Personen bereits eine Niederlassungserlaubnis erhalten haben. Aktuell befinden sich 29 Personen im Programm. Die Begleitung der verbleibenden Teilnehmenden soll voraussichtlich bis Ende 2026 andauern. Sollten Fälle bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossen sein, übernimmt das Integrationsmanagement die weitere Betreuung.
Da die aktuelle Zielgruppe durch neue gesetzliche Möglichkeiten erschöpft ist, liegt der Fokus nun auf dem Abschluss der laufenden Fälle. Die fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit zwischen der Zentralen Ausländerbehörde, dem Jugendamt und dem Kommunalen Integrationszentrum Essen soll über das Auslaufen des Modells hinaus in den Regelbetrieb überführt werden. Die Kooperationsstrukturen sollen dabei in angepasster Organisationsform, beispielsweise durch einen regelmäßigen Austausch auf Leitungsebene, fortgeführt werden. Die Entscheidung des Rates ist für den 08.07.2026 terminiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 5.Konzept zur sozialräumlichen Beratung für ZugewanderteZur Vorlage · 0806/2026/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0806/2026/OB behandelt ein Konzept zur sozialräumlichen Beratung für Zugewanderte in Essen. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung des Konzepts sowie die Finanzierung von Stellen bei der Caritas-SkF-Essen gGmbH und der Diakoniewerk Essen Jugend- und Familienhilfe gGmbH vor. Die Mittel hierfür sollen aus dem Integrationsbudget des Doppelhaushalts 2027/2028 bereitgestellt werden. Das Vorhaben ist für eine zweijährige Erprobungsphase im genannten Doppelhaushalt angelegt, wobei die Ergebnisse der Erprobung dem Rat zur Entscheidung über eine weitere Finanzierung vorgelegt werden sollen. Die zuständige Fachabteilung für die Beratung ist seit dem 1. Januar 202kommunalen Integrationszentrum Essen.
Der Personalbestand der Beratungsstellen wurde auf 24,54 Vollzeitäquivalente reduziert. Für Gruppenangebote ist ab 2026 ein Budget von maximal 10.000 Euro pro Verband vorgesehen. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf etwa 2,57 Millionen Euro. Diese Summe setzt sich aus den Kosten für 24,54 Vollzeitäquivalente der Entgeltgruppe S12 TVöD SuE in Höhe von 1.997.973,18 Euro, 2,00 Vollzeitäquivalenten der Entgeltgruppe S15 TVöD SuE in Höhe von 168.624,00 Euro, einer Verwaltungskostenpauschale von 17,5 Prozent sowie einem Budget von 22.000 Euro für Gruppenangebote und Ehrenamtskoordination zusammen. Die Finanzierung erfolgt über die Produktgruppe 1.05.10.02 aus dem kommunalen Integrationsbudget, wodurch keine zusätzliche Belastung für den städtischen Haushalt entsteht. Als rechtliche Grundlage dienen die Gemeindeordnung NRW sowie das Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (5. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 6.Neuausrichtung des Integrationsmanagements für Menschen mit libanesischer Zuwanderungsgeschichte des Jugendamtes EssenZur Vorlage · 0673/2026/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0673/2026/4 sieht eine Neuausrichtung des Integrationsmanagements für Menschen mit libanesischer Zuwanderungsgeschichte im Jugendamt Essen vor. Der Beschlussvorschlag sieht eine Reduzierung der Personalausstattung von bisher sechs Stellen auf insgesamt 3,4 Vollzeitäquivalente (VZÄ) vor. Diese neue Struktur umfasst 0,4 VZÄ für die Leitung, 2,0 VZÄ für die Sozialarbeit sowie 1,0 VZÄ für die interkulturelle Vermittlung. Zudem sind 0,6 VZÄ für die Leitung der Fachgruppe „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ vorgesehen. Die personelle Anpassung erfolgt vor dem Hintergrund eines Zuwachses von 47 VZÄ im Allgemeinen Sozialdienst seit dem Jahr 202<0xC2>3 und dient der Kostensenkung.
Im Rahmen der Neuausrichtung soll das sogenannte „Essene Modell“, welches junge Menschen libanesischer Herkunft bis zu einem Alter von etwa 35 Jahren bei der Klärung ihres Aufenthaltsstatus begleitet, zum Ende des Jahres 2026 auslaufen. Während die Arbeit in den Stadtbezirken I bis VII aufrechterhalten werden soll, ist in den Stadtbezirken VIII und IX eine bedarfsorientierte Einzelfalltätigkeit vorgesehen. Die interkulturelle Vermittlung sowie der niedrigschwellige Zugang sollen strukturell gesichert bleiben. Eine verbindliche Mitarbeit des Integrationsmanagements ist in Gremien wie den Kompetenzteams „Zusammenleben in Vielfalt“ sowie in kriminalpräventiven Gremien vorgesehen. Der Beratungsprozess durch die zuständigen Ausschüsse ist für den Zeitraum zwischen dem 9. Juni und dem 17. Juni 2026 angesetzt, wobei die Entscheidung des Rates für den 8. Juli 2026 vorgesehen ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 6.1Neuausrichtung des Integrationsmanagements für Menschen mit libanesischer Zuwanderungsgeschichte des Jugendamtes EssenZur Vorlage · 0673/2026/4 1. Ergänzung · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Neuausrichtung des Integrationsmanagements für Menschen mit libanesischer Zuwanderungsgeschichte im Jugendamt beschließen. Mit dieser Neuausrichtung ist die Fortführung des Managements sowie die Beendigung des sogenannten „Essener Modells“ zum Ende des Jahres 2026 verbunden. Die Personalausstattung soll dabei von bisher sechs Stellen auf insgesamt 3,4 Vollzeitäquivalente reduziert werden. Diese neue Struktur umfasst 0,4 VZÄ für die Leitung, 2,0 VZÄ für die Sozialarbeit sowie 1,0 VZÄ für die interkulturelle Vermittlung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den niedrigschwelligen Zugang zur Community sowie die präventive und deeskalierende Arbeit in den Stadtbezirken I bis VII aufrechtzuerhalten. In den Stadtbezirken VIII und IX soll eine bedarfsbezogene Tätigkeit möglich bleiben. Die neue Struktur zielt darauf ab, die interkulturelle Vermittlung und Kernfunktionen zur Prävention dauerhaft zu sichern. Das Integrationsmanagement wird künftig verbindlich in Kompetenzteams, kriminalpräventiven Gremien und stadtweiten Arbeitskreisen mitwirken.
Die Planung basiert auf dem Konzept „Chancen bieten – Grenzen setzen“. Während die personelle Reduzierung erfolgt, soll die Begleitung der aktuell 29 Teilnehmenden fortgesetzt werden. Die Vorlage verweist zudem auf einen personellen Zuwachs im Allgemeinen Sozialdienst seit 2023. Ziel der neuen Struktur ist eine Ausrichtung auf Case Management, Einzelfallsteuerung sowie die Stabilisierung von Familienstrukturen und die Einbindung Jugendlicher in Beschulung und Qualifizierung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 7.Frühkindliche Armutsprävention in Essener Kindertageseinrichtungen - Ergebnisbericht Projekt ZUSi - Zukunft früh sichern 2.0Zur Vorlage · 0746/2026/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0746/2026/4 des Jugendamtes befasst sich mit dem Ergebnisbericht des Projekts „ZUSi – Zukunft früh sichern 2.0“. Das von der RAG-Stiftung geförderte Projekt lief von August 2022 bis Ende 2025 in Essen, Bochum und Herne und verfolgte das Ziel, die frühkindliche Armutsprävention in Kindertageseinrichtungen durch armutssensibles Handeln zu fördern. In Essen beteiligten sich 14 Kitas an dem Vorhaben, wobei pro Einrichtung jährlich 10.000 Euro Projektmittel sowie eine halbe Personalstelle im Jugendamt finanziert wurden. Der Bericht soll den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnis vorgelegt werden.
Im Rahmen des Projekts wurden pädagogische Konzepte umgesetzt, die die Reflexion von Sprache, Vorannahmen und Routinen sowie die Förderung der Teilhabe in den Bereichen MINT, Digitalisierung, Bewegung und Kultur fokussierten. Zu den Maßnahmen gehörten unter anderem die Einrichtung von Forschertischen, Gartenprojekte und Kooperationen mit Vereinen sowie Museen. Zur Entlastung von Familien wurden Angebote wie „Zero-Budget-Geburtstage“, Ausleihtaschen für Bildungsmedien sowie ein Unterwäschefundus und Kleidertauschschränke etabliert.
Evaluierungen der Westfälischen Hochschule und der Stiftung SPI belegen positive Effekte auf die Teamkultur und die pädagogische Praxis. Die Erkenntnisse sollen nun auf die 132 plusKITAs in Essen übertragen und in die Präventionskette integriert werden. Im Rahmen der Landesförderung „kinderstark-NRW schafft Chancen“ können Einrichtungen für das Jahr 2026 Mittel in Höhe von 2.500 Euro für armutssensible Projekte beantragen, wobei die Abwicklung über die Regiestelle kinderstark erfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 8.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2025Zur Vorlage · 0858/2026/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2025 zur Erziehungsberatung in Essen liegt den zuständigen Gremien zur Kenntnisnahme vor. Der Bericht dokumentiert die Arbeit von sieben Beratungsstellen, die Kinder, Jugendliche und Familien in schwierigen Lebenslagen unterstützen. Diese Stellen agieren in ihren jeweiligen Sozialräumen und bieten kostenfreie sowie multiprofessionelle Hilfen an.
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 3.826 Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte durch diese Angebote beraten und begleitet. Der gemeinsame Jahresbericht der städtischen und freien Beratungsstellen informiert über zentrale Kennzahlen, Themen und Entwicklungen des vergangenen Jahres. Dabei thematisiert der Bericht die Bedeutung der Erreichbarkeit und Bekanntheit der Beratungsstellen sowie zukünftige Herausforderungen für die Jugendhilfe in Essen.
Die Vorlage unter der Federführung des Jugendamtes wurde von Beigeordnetem Al Ghusain unterzeichnet. Die zur Kenntnisnahme vorgesehene Information betrifft neben dem Jugendhilfeausschuss auch weitere Ausschüsse für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Schule und Bildung sowie Chancengerechtigkeit und Integration. Zudem ist die Vorlage für die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 25.06.2026 · Inklusionsbeirat (5. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 17.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 8.AKommunale Pflegeplanung Stadt Essen 2026Zur Vorlage · 0257/2026/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat die Kommunale Pflegeplanung 2026 vorgelegt, um den gesetzlichen Anforderungen des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen zu entsprechen. Der Bericht, der vom Amt für Soziales und Wohnen unter Federführung erarbeitet wurde, dient der unverbindlichen Bedarfsplanung und soll verschiedenen Gremien, darunter dem Rat der Stadt Essen sowie den Bezirksvertretungen, zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.
Der Plan beschreibt den aktuellen Stand der Pflegelandschaft in Essen sowie die Entwicklungen seit dem Jahr 2021. Er umfasst Bewertungen der Versorgungssysteme, Sonderberichte zu Themen wie Demenz und nicht altersbedingter Behinderung sowie Prognosen zur Prävention in ambulanten Strukturen. Zu den im Bericht enthaltenen Handlungsempfehlungen zählen unter anderem der Ausbau von Plätzen für die Kurzzeitpflege sowie eine Erweiterung der Pflegewohngruppen im Süden der Stadt. Zudem wird die Notwendigkeit einer Beobachtung der Palliativversorgung und der Kapazitäten der ambulanten Pflegedienste angeführt.
Die Pflegeplanung soll künftig in einem dreijährigen Rhythmus aktualisiert werden, sodass die nächste Berichtsvorlage für das Jahr 2029 vorgesehen ist. In diesem Rahmen sollen spezifische Schwerpunktthemen wie die psychische Gesundheit von Senioren sowie die Situation von Menschen mit Suchterkrankungen verstärkt behandelt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.07.2026 · Seniorenrat (4. Sitzung)
- 25.06.2026 · Inklusionsbeirat (5. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 8.BEinführung der Bezahlkarte für den Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)Zur Vorlage · 0810/2026/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen bereitet die Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerferleistungsgesetz vor. Grundlage hierfür sind landesrechtliche Regelungen in Nordrhein-Westfalen, die eine elektronische Auszahlung der Leistungen ermöglichen. Die Karte fungiert als Debitkarte und erlaubt Online-Banking-Funktionen, schließt jedoch Auslandseinsätze sowie Zahlungen für Glücksspiel, Geldtransferdienstleistungen und sexuelle Dienstleistungen aus. Ein monatlicher Barabhebungsbetrag von 50 Euro ist vorgesehen, wobei bei nachgewiesenen Härtefällen oder besonderem Bedarf Anpassungen möglich sind.
Die Umsetzung erfolgt in mehreren Phasen. Im ersten Schritt sollen bis Juli 2026 die Leistungsempfänger nach § 3 AsylbLG, die in Unterkünften leben, auf das neue System umgestellt werden. Ein zweiter Schritt umfasst die Gruppe der Grundleistungsbeziehenden in eigenen Unterkünften, wobei die Umstellung für Oktober 2026 geplant ist. Für diese erste Phase sind etwa 140 Erwachsene und 71 Kinder betroffen. Die rechtliche Frist für den Abschluss dieser Umstellung liegt am 31. Dezember 2026.
Für Leistungsempfänger nach § 2 AsylbLG, die analog zum SGB XII Leistungen beziehen, ist die Einführung der Bezahlkarte für das Jahr 2027 vorgesehen. Die zuständigen Ausschüsse für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Chancengerechtigkeit und Integration sowie der Jugendhilfeausschuss nehmen den aktuellen Stand der Einführung zur Kenntnis.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 9.Eingliederungsbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das Jahr 2025Zur Vorlage · 0902/2026/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich 56 – JobCenter Essen hat den Eingliederungsbericht für das Jahr 2025 vorgelegt. Das Dokument umfasst eine Darstellung der Strategien, die im vergangenen Jahr angewandt wurden, um erwerbsfähige Leistungsberechtigte in den Arbeitsmarkt zu integrieren und deren Hilfebedürftigkeit zu verringern. Zudem beinhaltet der Bericht eine Bewertung der erzielten Ergebnisse durch den kommunalen Träger.
Die Veröffentlichung des Berichts erfolgt gemeinsam mit den Berichten anderer zugelassener kommunaler Träger durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme in die zuständigen Ausschüsse vorgesehen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration werden den Bericht im Juni 2026 beraten. Auch der Jugendhilfeausschuss wird die Unterlagen im September 2026 zur Kenntnisnahme erhalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das I. Quartal 2026Zur Vorlage · 0783/2026/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des JobCenters Essen für das erste Quartal 2026 legt die Kennzahlen zur Betreuung von Leistungsberechtigten sowie die aktuellen Entwicklungen am Arbeitsmarkt dar. Im Berichtszeitraum wurden durchschnittlich 6.606 Personen in 3.353 Bedarfsgemeinschaften betreut. Die kommunalen Aufwendungen für ukrainische Leistungsberechtigte beliefen sich auf rund 6,0 Millionen Euro, wovon etwa 4,0 Millionen Euro durch Bundeserstattungen gedeckt werden können. Die SGB II-Arbeitslosenquote lag im März 2026 bei 8,7 %, während die Zahl der Langzeitarbeitslosen um 6,5 % auf 889 Personen anstieg. Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes wurden 17 neue Arbeitsplätze nach § 16i SGB II besetzt und 11 Neufälle nach § 16e SGB II gefördert. Die durchschnittliche Anzahl der Personen aus den neun zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern im Leistungsbezug betrug 22.624.
Der Bericht thematisiert zudem rechtliche Änderungen im Sozialrecht. Das Bürgergeld wird in Grundsicherungsgeld umbenannt, wobei der Vermittlungsvorrang wieder priorisiert wird. Die Verpflichtung zu Arbeit oder Maßnahmen gilt künftig bereits ab dem ersten Lebensjahr eines Kindes. Zudem entfällt die Karenzzeit für Vermögen, und der Vermögensfreibetrag wird an das Lebensalter gekoppelt. Der Kreis der Anspruchsberechtigten nach § 16e wird von Langzeitarbeitslosen auf Langzeitleistungsbeziehende ausgeweitet. Gesetzlich möglich ist künftig eine Leistungsminderung von 30 % ab der ersten Pflichtverletzung. Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto. Für ukrainische Geflüchtete, die ab dem 1. April 2025 einreisen, erfolgt ein Wechsel zum Asylbewerberleistungsgesetz. Die Vorlage des Arbeitsmarktprogramms 2026 steht nach Fertigstellung noch aus.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 11.Arbeitsmarktprogramm des FB 56 - JobCenter für das Jahr 2026Zur Vorlage · 0874/2026/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das JobCenter Essen hat mit der Vorlage 0874/2026/5 das Arbeitsmarktprogramm für das Jahr 2026 vorgelegt. Das Dokument beschreibt die arbeitsmarktpolitische Ausrichtung sowie die relevanten Handlungsfelder des Fachbereichs 56 für das laufende Geschäftsjahr. Die Vorlage dient als Informationsgrundlage für die Öffentlichkeit sowie für Akteure der lokalen Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse das Programm zur Kenntnis nehmen. Dies betrifft den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sowie den Jugendhilfeausschuss. Die entsprechenden Sitzungen zur Kenntnisnahme sind für die Monate Juni und September 2026 angesetzt. Die Vorlage wurde von Stadtdirektor Renzel unterzeichnet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 12.Anträge und Anfragen
- 12.1Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnützigen ArbeitenZur Vorlage · 0630/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Essener Rat den Antrag 0630/2026/AFD eingebracht, der die Erstellung und Umsetzung eines städtischen Konzepts zur verpflichtenden Heranziehung von Asylbewerbern zu gemeinnütziger Arbeit vorsieht. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorschlag ist § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).
Das beantragte Konzept soll eine Übersicht über geeignete kommunale Einsatzbereiche im Stadtgebiet Essen enthalten sowie den zeitlichen Umfang der Tätigkeiten und Regelungen zur Organisation, Anleitung sowie Aufsicht festlegen. Zudem wird die Anwendung von Leistungskürzungen bei unbegründeter Verweigerung im gesetzlich zulässigen Rahmen gefordert. Eine Abstimmung zwischen der Sozialverwaltung, dem Ordnungsdienst und städtischen Betrieben, wie etwa der EBE, soll Teil des Konzepts sein.
Als mögliche Einsatzgebiete werden die Reinigung öffentlicher Plätze, Parks und Spielplätze, die Pflege von Grünflächen, der Winterdienst sowie die Unterstützung bei kommunalen Veranstaltungen und in städtischen Einrichtungen angeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat nach sechs Monaten über den Stand der Umsetzung sowie über die Auswirkungen auf den Haushalt und das Stadtbild zu berichten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 12.2TOP 12 Anträge und Anfragen hier: Anfrage zur Förderung von Trägern, Vereinen und Projekten im Bereich IntegrationZur Vorlage · 1026/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat eine Anfrage an den Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration, Roni Ali, gestellt. Mit der Vorlage 1026/2026/AFD bittet die Fraktion um detaillierte Informationen zur finanziellen Unterstützung von Trägern, Vereinen und Projekten im Bereich der Integration in den vergangenen 24 Monaten.
Die Anfrage umfasst die Erhebung von Daten zu den Namen der geförderten Institutionen, der Höhe der jährlichen Zuwendungen, dem jeweiligen Fördergegenstand sowie dem zuständigen Fachamt. Zudem werden Informationen über die definierten Zielsetzungen, die Dokumentation von Teilnehmerzahlen und die vorliegenden Wirkungsnachweise für die Maßnahmen angefordert.
Ein weiterer Teil der Anfrage bezieht sich auf die Struktur und Wirtschaftlichkeit der Mittelverwendung. Die Fraktion bittet um Auskunft über mögliche Doppelstrukturen bei Angeboten sowie eine Aufschlüsselung der Kosten in Maßnahme-, Personal- und Verwaltungskosten. Darüber hinaus werden Fragen zu Effizienzpotenzialen, etwa durch die Zusammenlegung von Angeboten oder neue Qualitätsstandards, sowie ein Vergleich mit Modellen aus anderen Kommunen gestellt. Die Fraktion führt die Forderung nach einer transparenten Darstellung der Mittelverwendung auf die angespannte Haushaltslage der Stadt Essen zurück.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 13.Berichte aus den Arbeitskreisen
- 14.Berichte aus den Bezirksvertretungen und Ausschüssen
- 15.Mitteilungen und Aktuelles
- 16.Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil