Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 4 über die Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration vom 20.05.2026
- 2.Benennung der Beraterinnen und Berater des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und IntegrationZur Vorlage · 0694/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration bereitet die Benennung seiner ständigen Beraterinnen und Berater vor. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Ausschusses aus der dritten Sitzung am 18. März 2026, in der auf Basis einer früheren Vorlage festgelegt wurde, welche Fraktionen, Institutionen sowie Vereine und Verbände künftig als beratende Organe hinzugezogen werden sollen.
Nachdem die entsprechenden Organisationen im Anschluss um die Nennung geeigneter Personen gebeten worden waren, liegt nun die entsprechende Vorlage des Oberbürgermeisters Kufen vor. Der darin enthaltene Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die in der Anlage zur Vorlage aufgeführten Personen offiziell zu seinen ständigen Beraterinnen und Beratern benennt. Die Entscheidung über diese Benennungen ist für die Sitzungstermine des Ausschusses am 20. Mai und am 17. Juni 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt - Die Vorlage wird zur weiteren Beratung in den Vorstand verwiesen.
- 3.Essener Charta zur Verhinderung und Bekämpfung von Einsamkeit – Ergebnis eines partizipativen EntwicklungsprozessesZur Vorlage · 0550/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die „Essener Charta zur Verhinderung und Bekämpfung von Einsamkeit“ als gemeinsamen Orientierungsrahmen für das kommunale Handeln beschließen. Die Vorlage, die vom Amt für Soziales und Wohnen federführend bearbeitet wird, wurde bereits von verschiedenen Gremien wie dem Inklusionsbeirat, dem Seniorenrat und dem Kulturausschuss zur Kenntnis genommen und dem Rat empfohlen. Mit der Verabschiedung soll die Verwaltung beauftragt werden, die Inhalte der Charta in kommunale Planungs-, Steuerungs- und Kooperationsprozesse einzubeziehen.
Die Charta ist das Ergebnis eines mehrstufigen, partizipativen Entwicklungsprozesses. Dieser umfasste interne Abstimmungen der Stadtverwaltung, einen Fachtag im Oktober 2025 sowie einen Workshop im Januar 2026, an dem Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Menschen mit eigener Einsamkeitserfahrung teilnahmen. Ziel des Prozesses war es, bestehende Angebote sichtbar zu machen und Möglichkeiten zur Vernetzung zu diskutieren.
Die Charta definiert Leitprinzipien für die Zusammenarbeit von Verwaltung, Wohlfahrtspflege, Wirtschaft und Politik. Zur Umsetzung soll ein organisatorischer Anknüpfungspunkt in der Verwaltung geschaffen werden, der Bedarfe koordiniert und das Thema begleitet. Eine öffentliche Unterzeichnung der Charta durch Vertreter verschiedener gesellschaftlicher Bereiche ist geplant, wozu unter anderem Ministerpräsident Hendrik Wüst eingeladen wurde.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 03.06.2026 · Kulturausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.06.2026 · Seniorenrat (3. Sitzung)
- 28.05.2026 · Inklusionsbeirat (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 4.Beendigung des „Essener Modells Geduldete“ und Überführung in den RegelbetriebZur Vorlage · 0751/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Beendigung des „Essener Modells Geduldete“ sowie die Überführung bewährter Kooperationsstrukturen in den Regelbetrieb entscheiden. Die Vorlage sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse – darunter der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit – den Bericht zur Beendigung des Modellprojekts zur Kenntnis nehmen.
Das Projekt wurde 2016 mit dem Ziel entwickelt, Menschen mit Duldungsstatus, insbesondere Personen mit kurdisch-libanesischem Hintergrund, bei der Erlangung eines rechtmäßigen Aufenthalts zu unterstützen. Durch eine enge Begleitung sollten die Voraussetzungen für Aufenthaltstitel geschaffen und die gesellschaftliche Teilhabe gefördert werden.
Aufgrund neuer bundesrechtlicher Regelungen, wie der Einführung der Chancen-Aufenthaltserlaubnis sowie veränderter Anforderungen an die Passbeschaffung, hat sich die Dynamik des Modells verändert. Seit Februar 202rag wurden nur noch vereinzelt Neufälle aufgenommen. Die im Rahmen des Projekts etablierte fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit zwischen der Zentralen Ausländerbehörde, dem Jugendamt und dem Kommunalen Integrationszentrum Essen soll künftig in den regulären Verwaltungsbetrieb integriert werden.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 5.Konzept zur sozialräumlichen Beratung für ZugewanderteZur Vorlage · 0806/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über ein neues Konzept zur sozialräumlichen Beratung für Zugewanderte sowie die entsprechende Finanzierung aus dem Integrationsbudget für den Doppelhaushalt 2027/2028 entscheiden. Der Beschlussvorschlag folgt auf Empfehlungen verschiedener Gremien, darunter des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Die Durchführung der Beratung obliegt der Caritas-SkF-Essen gGmbH sowie der Diakoniewerk Essen Jugend- und Familienhilfe gGmbH.
Eine wesentliche Änderung betrifft die Zielgruppe: Diese umfasst künftig alle in Essen lebenden Personen aus EU- oder Drittstaaten sowie deren minderjährige Kinder, unabhängig von Aufenthaltsstatus, Staatsangehörigkeit oder Bleibeperspektive. Die Anpassung reagiert auf die veränderte Migrationslage in der Stadt. Zudem wurde die fachliche Zuständigkeit für die Beratung zum 1. Januar 2025 vom Jugendamt auf das Kommunale Integrationszentrum Essen übertragen.
Die Beratungsleistung orientiert sich an einem sozialräumlichen Ansatz mit niedrigschwelligen Angeboten, wie etwa offenen Sprechstunden in den Stadtteilen. Zu den Kernaufgaben zählen die Arbeitsmarktintegration, die Einbindung in Kita und Schule, die Gesundheitsvorsorge sowie das Zusammenleben in der Nachbarschaft. Die Anzahl der Stellen wurde auf 24,54 Vollzeitäquivalente angepasst, was auf tarifliche Erhöhungen der Personalkosten zurückzuführen ist. Das Konzept ist für eine Erprobungsphase im Zeitraum des Doppelhaushalts 2027/2028 vorgesehen, deren Ergebnisse als Grundlage für die weitere Finanzierungsentscheidung dienen sollen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (5. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 6.Neuausrichtung des Integrationsmanagements für Menschen mit libanesischer Zuwanderungsgeschichte des Jugendamtes EssenZur Vorlage · 0673/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Neuausrichtung des Integrationsmanagements für Menschen mit libanesischer Zuwanderungsgeschichte entscheiden. Eine Vorlage des Jugendamtes sieht vor, das Programm mit einer Personalausstattung von insgesamt 3,4 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) fortzuführen. Diese neue Struktur umfasst 0,4 VZÄ in der Leitung, 2,0 VZÄ im Bereich Sozialarbeit sowie 1,0 VZÄ für die interkulturelle Vermittlung.
Die Reduzierung der Stellen von bisher sechs auf 3,4 VZÄ ist auf den personellen Zuwachs im Allgemeinen Sozialdienst (ASD) zurückzuführen, der seit 2023 verstärkt Aufgaben wie Standardberatungen übernehmen kann. Trotz dieser Anpassung soll der niedrigschwellige Zugang zur Community sowie die präventive Arbeit vorrangig in den Stadtbezirken I und VII aufrechterhalten werden. Die interkulturelle Vermittlung wird als Instrument zur Konfliktprävention und zur Sicherung der Zusammenarbeit mit Behörden wie der Polizei oder dem Ordnungsamt strukturell beibehalten.
Das Handlungsmodell basiert auf den Säulen „Chancen bieten“ und „Grenzen setzen“. Während die Einzelfallarbeit unter anderem die Bildungsanbindung sowie den Übergang in den Beruf unterstützt, umfasst der zweite Bereich die Kooperation mit Ordnungsbehörden zur Deeskalation in Konfliktsituationen. Zukünftige Schwerpunkte des Managements sollen zudem die Arbeit mit Frauen und Müttern sowie die Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Arbeitsmarkt umfassen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 6.1Neuausrichtung des Integrationsmanagements für Menschen mit libanesischer Zuwanderungsgeschichte des Jugendamtes EssenZur Vorlage · 0673/2026/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Neuausrichtung des Integrationsmanagements für Menschen mit libanesischer Zuwanderungsgeschichte im Jugendamt Essen beschließen. Die Vorlage sieht eine personelle Anpassung auf insgesamt 3,4 Vollzeitäquivalente vor. Diese Struktur umfasst 0,4 Stellen für die Leitung, 2,0 Stellen für die Sozialarbeit sowie 1,0 Stelle für die interkulturelle Vermittlung. Hintergrund der Reduzierung von bisher sechs Stellen ist der personelle Zuwachs im Allgemeinen Sozialdienst (ASD), wodurch Standardberatungen künftig durch dessen reguläre Strukturen abgedeckt werden können.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, den niedrigschwelligen Zugang zur libanesisch stämmigen Community vorrangig in den Stadtbezirken I bis VII aufrechtzuerhalten und die interkulturelle Vermittlung als Instrument zur Konfliktprävention strukturell zu sichern. Das Handlungsmodell basiert auf zwei Säulen: der Förderung von Chancen durch Einzelfallarbeit und Bildungsangebote sowie der Sicherung von Grenzen durch die Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsbehörden in Krisensituationen.
Zukünftige Schwerpunkte sollen die Arbeit mit Frauen und Müttern, der Übergang von der Schule in den Beruf sowie die alltagsnahe Konfliktklärung sein. Das Integrationsmanagement übernimmt dabei eine koordinierende Funktion zwischen der Verwaltung und der Zielgruppe, um bei akuten Vorfällen deeskalierend zu wirken und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 7.Frühkindliche Armutsprävention in Essener Kindertageseinrichtungen - Ergebnisbericht Projekt ZUSi - Zukunft früh sichern 2.0Zur Vorlage · 0746/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendamt legt den Ergebnisbericht zum Projekt „ZUSi – Zukunft früh sichern 2.0“ vor, welches die frühkindliche Armutsprävention in Essener Kindertageseinrichtungen zum Ziel hat. Die Vorlage, unterzeichnet von Beigeordnetem Al Ghusain, wird den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Hintergrund der Initiative ist die Situation der Kinderarmut in Essen, wo Ende 2024 rund 29,6 Prozent der unter siebenjährigen Kinder auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts angewiesen waren. Das Projekt, das von der RAG-Stiftung gefördert wurde und im Zeitraum von August 2022 bis Dezember 2025 lief, umfasste die Teilnahme von 14 Kindertageseinrichtungen in verschiedenen Stadtteilen. Ein Schwerpunkt lag auf der Etablierung von Armutssensibilität im pädagogischen Alltag. Dies umfasst eine wertschätzende Haltung gegenüber betroffenen Familien sowie die Anpassung institutioneller Abläufe und Strukturen, um die Teilhabechancen der Kinder zu fördern.
Im Rahmen des Projekts wurde der Lebenslagenansatz genutzt, um Bedarfe in den Bereichen materielle, soziale, kulturelle und gesundheitliche Versorgung zu identifizieren. Durch die methodische Arbeit in den Teams sollte eine fachliche Grundausrichtung geschaffen werden, die Stigmatisierungen vermeidet. Die Vorlage beschreibt zudem die Rolle einer Koordinationskraft im Jugendamt, welche die Umsetzung der armutssensiblen Konzepte begleitete. Die Ergebnisse des Berichts dienen als Grundlage für den Transfer solcher Ansätze auf andere Einrichtungen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 8.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2025Zur Vorlage · 0858/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2025 zur Erziehungsberatung in Essen liegt den zuständigen Gremien zur Kenntnisnahme vor. Der Bericht dokumentiert die Arbeit von sieben Beratungsstellen, die Kinder, Jugendliche und Familien in schwierigen Lebenslagen unterstützen. Diese Stellen agieren in ihren jeweiligen Sozialräumen und bieten kostenfreie sowie multiprofessionelle Hilfen an.
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 3.826 Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte durch diese Angebote beraten und begleitet. Der gemeinsame Jahresbericht der städtischen und freien Beratungsstellen informiert über zentrale Kennzahlen, Themen und Entwicklungen des vergangenen Jahres. Dabei thematisiert der Bericht die Bedeutung der Erreichbarkeit und Bekanntheit der Beratungsstellen sowie zukünftige Herausforderungen für die Jugendhilfe in Essen.
Die Vorlage unter der Federführung des Jugendamtes wurde von Beigeordnetem Al Ghusain unterzeichnet. Die zur Kenntnisnahme vorgesehene Information betrifft neben dem Jugendhilfeausschuss auch weitere Ausschüsse für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Schule und Bildung sowie Chancengerechtigkeit und Integration. Zudem ist die Vorlage für die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 25.06.2026 · Inklusionsbeirat (5. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 17.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 8.AKommunale Pflegeplanung Stadt Essen 2026Zur Vorlage · 0257/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat die Kommunale Pflegeplanung 2026 vorgelegt, um den gesetzlichen Anforderungen des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen zu entsprechen. Der Bericht, der vom Amt für Soziales und Wohnen unter Federführung erarbeitet wurde, dient der unverbindlichen Bedarfsplanung und soll verschiedenen Gremien, darunter dem Rat der Stadt Essen sowie den Bezirksvertretungen, zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.
Der Plan beschreibt den aktuellen Stand der Pflegelandschaft in Essen sowie die Entwicklungen seit dem Jahr 2021. Er umfasst Bewertungen der Versorgungssysteme, Sonderberichte zu Themen wie Demenz und nicht altersbedingter Behinderung sowie Prognosen zur Prävention in ambulanten Strukturen. Zu den im Bericht enthaltenen Handlungsempfehlungen zählen unter anderem der Ausbau von Plätzen für die Kurzzeitpflege sowie eine Erweiterung der Pflegewohngruppen im Süden der Stadt. Zudem wird die Notwendigkeit einer Beobachtung der Palliativversorgung und der Kapazitäten der ambulanten Pflegedienste angeführt.
Die Pflegeplanung soll künftig in einem dreijährigen Rhythmus aktualisiert werden, sodass die nächste Berichtsvorlage für das Jahr 2029 vorgesehen ist. In diesem Rahmen sollen spezifische Schwerpunktthemen wie die psychische Gesundheit von Senioren sowie die Situation von Menschen mit Suchterkrankungen verstärkt behandelt werden.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 01.07.2026 · Seniorenrat (4. Sitzung)
- 25.06.2026 · Inklusionsbeirat (5. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 8.BEinführung der Bezahlkarte für den Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)Zur Vorlage · 0810/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen bereitet die Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerferleistungsgesetz vor. Grundlage hierfür sind landesrechtliche Regelungen in Nordrhein-Westfalen, die eine elektronische Auszahlung der Leistungen ermöglichen. Die Karte fungiert als Debitkarte und erlaubt Online-Banking-Funktionen, schließt jedoch Auslandseinsätze sowie Zahlungen für Glücksspiel, Geldtransferdienstleistungen und sexuelle Dienstleistungen aus. Ein monatlicher Barabhebungsbetrag von 50 Euro ist vorgesehen, wobei bei nachgewiesenen Härtefällen oder besonderem Bedarf Anpassungen möglich sind.
Die Umsetzung erfolgt in mehreren Phasen. Im ersten Schritt sollen bis Juli 2026 die Leistungsempfänger nach § 3 AsylbLG, die in Unterkünften leben, auf das neue System umgestellt werden. Ein zweiter Schritt umfasst die Gruppe der Grundleistungsbeziehenden in eigenen Unterkünften, wobei die Umstellung für Oktober 2026 geplant ist. Für diese erste Phase sind etwa 140 Erwachsene und 71 Kinder betroffen. Die rechtliche Frist für den Abschluss dieser Umstellung liegt am 31. Dezember 2026.
Für Leistungsempfänger nach § 2 AsylbLG, die analog zum SGB XII Leistungen beziehen, ist die Einführung der Bezahlkarte für das Jahr 2027 vorgesehen. Die zuständigen Ausschüsse für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Chancengerechtigkeit und Integration sowie der Jugendhilfeausschuss nehmen den aktuellen Stand der Einführung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 9.Eingliederungsbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das Jahr 2025Zur Vorlage · 0902/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich 56 – JobCenter Essen hat den Eingliederungsbericht für das Jahr 2025 vorgelegt. Das Dokument umfasst eine Darstellung der Strategien, die im vergangenen Jahr angewandt wurden, um erwerbsfähige Leistungsberechtigte in den Arbeitsmarkt zu integrieren und deren Hilfebedürftigkeit zu verringern. Zudem beinhaltet der Bericht eine Bewertung der erzielten Ergebnisse durch den kommunalen Träger.
Die Veröffentlichung des Berichts erfolgt gemeinsam mit den Berichten anderer zugelassener kommunaler Träger durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme in die zuständigen Ausschüsse vorgesehen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration werden den Bericht im Juni 2026 beraten. Auch der Jugendhilfeausschuss wird die Unterlagen im September 2026 zur Kenntnisnahme erhalten.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das I. Quartal 2026Zur Vorlage · 0783/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des JobCenters Essen für das erste Quartal 2026 weist für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) eine leichte Rückläufigkeit bei der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und der Leistungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum aus. Die Essener SGB II-Arbeitslosenquote lag im März 2026 bei 8,7 Prozent.
Im Bereich der ukrainischen Geflüchteten wurden durchschnittlich 6.606 Personen in 3.353 Bedarfsgemeinschaften betreut. Die kommunalen Aufwendungen für Leistungen wie Unterkunft und Heizung belaufen sich auf rund 6,0 Millionen Euro, wobei etwa 4,0 Millionen Euro durch Bundeserstattungen gedeckt werden können. Bei den Personen aus den neun zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern ist die Zahl um 3,1 Prozent gesunken, insbesondere bei Zuzügen aus Syrien und dem Irak.
Die Arbeitsmarktintegration zeigt ein gemischtes Bild: Während die Integrationsquote im Vergleich zum Vorjahr um 0,9 Prozent stieg, blieb sie hinter dem festgelegten Zielwert für das erste Quartal 2026 zurück. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist um 6,5 Prozent gestiegen. Zudem verzeichnete der Bericht einen Rückgang der Integrationsraten bei jungen Menschen unter 25 Jahren sowie bei Alleinerziehenden.
Für das Jahr 2026 setzt das JobCenter weiterhin auf die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes und die Förderung von Arbeitsplätzen in der Privatwirtschaft. Zu den weiteren Zielen gehören die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit durch erweiterte Beratungsangebote sowie die stärkere Verknüpfung von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 11.Arbeitsmarktprogramm des FB 56 - JobCenter für das Jahr 2026Zur Vorlage · 0874/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das JobCenter Essen hat mit der Vorlage 0874/2026/5 das Arbeitsmarktprogramm für das Jahr 2026 vorgelegt. Das Dokument beschreibt die arbeitsmarktpolitische Ausrichtung sowie die relevanten Handlungsfelder des Fachbereichs 56 für das laufende Geschäftsjahr. Die Vorlage dient als Informationsgrundlage für die Öffentlichkeit sowie für Akteure der lokalen Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse das Programm zur Kenntnis nehmen. Dies betrifft den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sowie den Jugendhilfeausschuss. Die entsprechenden Sitzungen zur Kenntnisnahme sind für die Monate Juni und September 2026 angesetzt. Die Vorlage wurde von Stadtdirektor Renzel unterzeichnet.
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- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 12.Anträge und Anfragen
- 12.1Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnützigen ArbeitenZur Vorlage · 0630/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Essener Rat den Antrag 0630/2026/AFD eingebracht, der die Erstellung und Umsetzung eines städtischen Konzepts zur verpflichtenden Heranziehung von Asylbewerbern zu gemeinnütziger Arbeit vorsieht. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorschlag ist § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).
Das beantragte Konzept soll eine Übersicht über geeignete kommunale Einsatzbereiche im Stadtgebiet Essen enthalten sowie den zeitlichen Umfang der Tätigkeiten und Regelungen zur Organisation, Anleitung sowie Aufsicht festlegen. Zudem wird die Anwendung von Leistungskürzungen bei unbegründeter Verweigerung im gesetzlich zulässigen Rahmen gefordert. Eine Abstimmung zwischen der Sozialverwaltung, dem Ordnungsdienst und städtischen Betrieben, wie etwa der EBE, soll Teil des Konzepts sein.
Als mögliche Einsatzgebiete werden die Reinigung öffentlicher Plätze, Parks und Spielplätze, die Pflege von Grünflächen, der Winterdienst sowie die Unterstützung bei kommunalen Veranstaltungen und in städtischen Einrichtungen angeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat nach sechs Monaten über den Stand der Umsetzung sowie über die Auswirkungen auf den Haushalt und das Stadtbild zu berichten.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 12.2TOP 12 Anträge und Anfragen hier: Anfrage zur Förderung von Trägern, Vereinen und Projekten im Bereich IntegrationZur Vorlage · 1026/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat eine Anfrage an den Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration, Roni Ali, gestellt. Mit der Vorlage 1026/2026/AFD bittet die Fraktion um detaillierte Informationen zur finanziellen Unterstützung von Trägern, Vereinen und Projekten im Bereich der Integration in den vergangenen 24 Monaten.
Die Anfrage umfasst die Erhebung von Daten zu den Namen der geförderten Institutionen, der Höhe der jährlichen Zuwendungen, dem jeweiligen Fördergegenstand sowie dem zuständigen Fachamt. Zudem werden Informationen über die definierten Zielsetzungen, die Dokumentation von Teilnehmerzahlen und die vorliegenden Wirkungsnachweise für die Maßnahmen angefordert.
Ein weiterer Teil der Anfrage bezieht sich auf die Struktur und Wirtschaftlichkeit der Mittelverwendung. Die Fraktion bittet um Auskunft über mögliche Doppelstrukturen bei Angeboten sowie eine Aufschlüsselung der Kosten in Maßnahme-, Personal- und Verwaltungskosten. Darüber hinaus werden Fragen zu Effizienzpotenzialen, etwa durch die Zusammenlegung von Angeboten oder neue Qualitätsstandards, sowie ein Vergleich mit Modellen aus anderen Kommunen gestellt. Die Fraktion führt die Forderung nach einer transparenten Darstellung der Mittelverwendung auf die angespannte Haushaltslage der Stadt Essen zurück.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 13.Berichte aus den Arbeitskreisen
- 14.Berichte aus den Bezirksvertretungen und Ausschüssen
- 15.Mitteilungen und Aktuelles
- 16.Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil