Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 5 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V vom 28.04.2026
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
- 3.1Austausch von Ampelmännchen gegen Leuchtzeichen Bergmännchen in KarnapZur Vorlage · 0871/2026/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk Essen-Karnap liegt ein Antrag zur Änderung der Gestaltung einer Lichtsignalanlage vor. Grundlage der Vorlage Nummer 0871/2026/BV V ist eine Bürgereingabe vom 26. Februar 2026. Darin wird der Wunsch geäußert, die bestehenden Ampelmännchen an einer Verkehrsanlage im Stadtteil Karnap gegen Leuchtzeichen in Form von sogenannten Bergmännchen auszutauschen.
Zu diesem Anliegen hat das Amt für Straßen und Verkehr (Fachbereich 66) eine Stellungnahme abgegeben, die der Vorlage beigefügt ist. Die Bezirksvertretung V wird den Sachverhalt sowie die Stellungnahme der Fachbehörde in ihrer Sitzung am 23. Juni 2026 zur Kenntnis nehmen. Damit dient die Vorlage der Information der Vertretung über den eingegangenen Bürgerwunsch und die entsprechende fachliche Einschätzung der zuständigen Verwaltung.
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Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 3.1.1Austausch von Ampelmännchen gegen Leuchtzeichen Bergmännchen in KarnapZur Vorlage · 1106/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion der Bezirksvertretung V hat einen Antrag gestellt, die Verwaltung zur Prüfung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufzufordern. Ziel des Antrags ist es, an ausgewählten Standorten in Karnap Fußgängerlichtsignalanlagen mit sogenannten „Bergmännchen-Leuchtzeichen“ auszustatten.
Als primärer Standort wird die Ampelanlage an der Karnaper Straße in Höhe des REWE-Marktes angeführt. Als alternative Standorte kommen die Lichtsignalanlage an der Haltestelle Boyer Straße, nahe dem Aufgang zum Lidl, sowie die Kreuzung Karnaper Straße/Arenbergstraße in Betracht.
Die Fraktion begründet das Ersuchen mit der Bedeutung des Bergbaus für die regionale Kulturgeschichte und die lokale Identität im Essener Norden. Dabei wird auf den bereits bestehenden Einsatz dieser Symbole an der Zeche Carl verwiesen. Die Antragsteller führen an, dass die StVO Ausnahmen aus besonderen kulturellen Gründen zulasse und die Verwendung der Bergmännchen-Leuchtzeichen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen würde.
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Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 3.2Installierung eines "Trinkwasserbrunnen auf dem Karnaper Markt"Zur Vorlage · 1018/2026/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 liegt ein Antrag zur Installation eines Trinkwasserbrunnens auf dem Karnaper Markt vor. Die Grundlage für die Vorlage mit der Nummer 1018/2026/BV V ist eine Bürgereingabe, die mittels einer Zuschrift vom 26. Mai 2026 eingereicht wurde. In diesem Schreiben wird die Einrichtung eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens auf dem Marktplatz in Karnap erbeten.
Zum vorliegenden Anliegen hat der Fachbereich 59 – Umweltamt – eine Stellungnahme abgegeben, welche Bestandteil der Unterlagen ist. Der Beschlussvorschlag für die Sitzung der Bezirksvertretung am 23. Juni 2026 sieht vor, dass das Gremium den Vorgang zur Kenntnis nimmt. Damit beschränkt sich der aktuelle Verwaltungsvorgang auf die Information der gewählten Vertreter über das eingegangene Bürgerbegehren und die entsprechende Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde.
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Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 4.Vorstellung des neuen Leiters des Bezirks- und Schwerpunktdienstes Katernberg/Altenessen der Polizei Essen
- 4.aMachbarkeitsstudie zum Bauvorhaben "Palmbuschweg / Milchhof" Stadtbezirk: V, Stadtteil: Altenessen-Süd Grundsatzbeschluss zur städtebaulichen Entwicklung "Palmbuschweg / ehem. Milchhof"Zur Vorlage · 1057/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Machbarkeitsstudie zum Bauvorhaben „Palmbuschweg / Milchhof“ als Grundlage für die städtebauliche Entwicklung im Essener Stadtteil Altenessen-Süd festlegen. Das etwa drei Hektar große Areal umfasst das ehemalige Gelände des Milchhofs „Kutel“. Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, die bauplanungsrechtliche Beurteilung unter Anwendung des sogenannten „Bauturbos“ nach § 246e BauGB vorzunehmen. Voraussetzung für die Genehmigung von Bauvorhaben ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zur Sicherung der städtischen Anforderungen.
Die bisherige Festsetzung des Gebiets als Gewerbegebiet wird als nicht mehr zeitgemäß betrachtet. Ein früheres Planungsverfahren wurde 2022 aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Lufthygiene und Lärmbelastung durch prognostizierte Verkehrsaufkommen eingestellt. Die aktuelle Planung sieht eine Reduzierung der Kfz-Fahrten vor, um die Grenzwerte einzuhalten. Das Ziel ist die Schaffung eines Wohnquartiers mit zehn Wohngebäuden sowie einem Gebäude für soziale Nutzungen, das eine Kindertagesstätte und seniorengerechte Wohngruppen umfasst. Geplant ist ein Mix aus 40 Prozent gefördertem und 60 Prozent frei finanziertem Wohnraum in Gebäuden mit drei bis fünf Vollgeschossen.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 4.a.1TOP: Machbarkeitsstudie zum Bauvorhaben "Palmbuschweg / Milchhof" (DS 1057/2026/7) Hier: Stärkung der Quartiers- und AufenthaltsqualitätZur Vorlage · 1104/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 1104/2026/CDU/SPD zum Bauvorhaben „Palmbuschweg / Milchhof“ vorgelegt. Das Schreiben richtet sich an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks V, Klaus Hagen, sowie an den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, Dr. Hermann Postert.
Der Antrag fordert die Stadtverwaltung dazu auf, im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags Maßnahmen zur Sicherung der Quartiers- und Aufenthaltsqualität festzulegen. Ergänzend zum Beschlussvorschlag 1057/2026/7 sollen dabei unter anderem die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete nach der Baunutzungsverordnung eingehalten werden, was eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 1,2 pro Baufeld vorsieht. Zudem wird angestrebt, einen Anteil von 40 Prozent an öffentlich gefördertem Wohnraum im Rahmen der Landesförderung zu erreichen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Gestaltung von Gemeinschaftsflächen, wie etwa Dachgärten, sowie der qualitativen Ausgestaltung von Freiräumen zur Förderung des sozialen Zusammenhalts. Die Vorlage sieht zudem eine klimaresiliente Begrünung vor, die mindestens einen zusätzlichen großkronigen Baum pro fünf oberirdische Stellplätze vorsieht. Darüber hinaus werden Vorschläge für ein Straßenbegleitgrün sowie ein nachhaltiges Energiekonzept inklusive Angeboten für die Elektromobilität gefordert.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 5.Initiative zur Vermeidung der Vermüllung von Containerstandorten im Stadtbezirk VZur Vorlage · 1027/2026/SPD/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD und CDU in der Bezirksvertretung V haben einen Antrag zur Vermeidung von Müllablagerungen an Containerstandorten im Stadtbezirk V vorgelegt. Die Vorlage fordert die Verwaltung auf, einen pilothaften Aktions- und Maßnahmenplan zu entwickeln, um illegale Abfallentsorgungen zu reduzieren und Verstöße rechtlich zu verfolgen.
Der geplante Maßnahmenplan soll verschiedene Bereiche umfassen. Dazu gehört die Optimierung von Standorten durch verbesserte Beleuchtung, einheitliche Beschilderung sowie digitale Informationsangebote. Zudem sollen verstärkte Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst intensiviert und Ordnungswidrigkeitenverfahren zügig eingeleitet werden. Im Rahmen der Prüfung soll auch die rechtliche Zulässigkeit von Videoüberwachungen an bestimmten Standorten untersucht werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Entsorgungsangebote, etwa durch die Überprüfung von Containerkapazitäten und Leerungsrhythmen sowie der Sperrmüllentsorgung. Die Antragstellerinnen regen zudem eine Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierungsmaßnahmen in Schulen und Kindertagesstätten an. Eine engere Vernetzung bestehender Akteure wie des Ordnungsamtes, der RGE und der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH wird angestrebt. Der Maßnahmenplan soll zudem Erfahrungen aus anderen Kommunen einbeziehen und mit entsprechenden Kostenschätzungen versehen sein.
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- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 6.Prüfung der Einrichtung von Unterflurcontainern an einem stark vermüllten ContainerstandortZur Vorlage · 1029/2026/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionssprecherin der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung V, Heike Brandherm, hat mit der Vorlage 1029/2026/SPD einen Antrag an den Bezirksbürgermeister Klaus Hagen gestellt. Darin wird die Verwaltung aufgefordert, die Einrichtung von Unterflurcontainern an einem Standort zu prüfen, an dem es regelmäßig zu Vermüllungen kommt.
Der Antrag sieht vor, dass ein Pilotversuch durchgeführt wird, um zu untersuchen, ob der Einsatz von Unterflurcontainern eine nachhaltige Reduzierung von Abfallablagerungen bewirken kann. Als technische Merkmale werden die städtebauliche Integration sowie die Verringerung von Geruchsbelästigungen und unkontrolliertem Müllablageren angeführt.
Im Rahmen dieser Prüfung soll die Verwaltung zudem die wirtschaftlichen Aspekte ermitteln. Dies beinhaltet die Ermittlung der Kosten für Anschaffung, Einbau und Wartung der neuen Container sowie die Analyse möglicher Einsparungen bei den Reinigungs- und Entsorgungsaufwendungen. Die Untersuchung dient als Entscheidungsgrundlage für eine mögliche Ausweitung des Einsatzes auf weitere Standorte im Stadtbezirk.
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- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 7.Aufstellung von Klappschildern bei Veranstaltungen um und im Stadion EssenZur Vorlage · 1030/2026/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung V hat mit der Vorlage 1030/2026/SPD einen Antrag gestellt, die Verkehrssituation bei Veranstaltungen im und am Stadion Essen zu regulieren. Die Fraktionssprecherin Heike Brandherm bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Hülsenbruchstraße während solcher Ereignisse durch den Einsatz von Klappschildern als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Hövelstraße ausgewiesen werden kann.
Der Antrag bezieht sich auf Verkehrsbehinderungen im Bereich der Hülsenbruchstraße sowie an der Einfahrt der Krablerstraße. Laut dem Dokument entstehen dort bei Veranstaltungen Engpässe, die durch das Verkehrsaufkommen und parkende Liefer- sowie Lastkraftwagen verursacht werden. Eine temporäre Einbahnstraßenregelung soll dazu dienen, den Verkehrsfluss zu ordnen, Rückstaus zu vermeiden und die Durchfahrt für Anwohner sowie Einsatzfahrzeuge zu erleichtern.
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- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 8.Aufstellung zusätzlicher 4 Mülleimer in der Grünanlage am ZiegelteichZur Vorlage · 1031/2026/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung V hat mit der Vorlage 1031/2026/SPD den Antrag gestellt, die Grünanlage am Ziegelteich in Altenessen durch zusätzliche Abfallbehälter zu ergänzen. Heike Brandherm, Fraktionssprecherin der SPD-Fraktion in der BV V, bittet den Bezirksbürgermeister Klaus Hagen um die Prüfung einer Maßnahme zur Aufstellung von vier weiteren Mülleimern in diesem Bereich.
Grund für das Anliegen sind eingegangene Anfragen, wonach das Fehlen ausreichender Entsorgungsmöglichkeiten dazu führe, dass Abfall in der Grünanlage hinterlassen wird. Dies betrifft insbesondere die Entsorgung von Hundekotbeuteln durch Nutzer der Anlage. Die Grünfläche wird unter anderem von Bewohnern des AWO-Seniorenzentrums sowie der angrenzenden AWO-Wohnanlage und von Hundebesitzern genutzt.
Neben der Installation der Mülleimer sieht der Antrag vor, die vorhandenen Parkbänke in der Anlage instand zu setzen und gestalterisch aufzuwerten. Ziel der beantragten Maßnahmen ist eine Verbesserung der Sauberkeit sowie der Aufenthaltsqualität für die Anwohnerschaft und die übrigen Nutzer der Grünanlage.
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- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 9.Aufstellung von Absperrpfosten Altenessener Straße 264Zur Vorlage · 1032/2026/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung V hat mit der Vorlage 1032/2026/SPD einen Antrag zur Prüfung von Maßnahmen an der Altenessener Straße 264 gestellt. Laut dem Antrag der Fraktionssprecherin Heike Brandherm wird der Gehweg vor dem genannten Gebäude wiederholt durch Kraftfahrzeuge befahren oder als Parkfläche genutzt.
Dies beeinträchtige die Nutzung des Gehwegs für den Fußverkehr. Insbesondere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Rollstuhlnutzende sowie Eltern mit Kinderwagen seien von dieser Situation betroffen und müssten teilweise auf die Fahrbahn ausweichen. Zudem wird in der Vorlage die Sorge geäußert, dass das Befahren des Gehwegs zu Schäden an der Gehwegoberfläche führen könne.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch die Aufstellung von Absperrpfosten, eine solche Nutzung verhindert werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung sowie ein Vorschlag für das weitere Vorgehen sollen der Bezirksvertretung zur Entscheidung vorgelegt werden.
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- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 10.Vermeidung von Missbrauch und Gefährdung durch Einkaufswagen im öffentlichen RaumZur Vorlage · 1033/2026/LINKE-GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die Fraktion Die Linke und Bündlagnis 90/Die Grünen hat im Bezirksausschuss V den Antrag 1033/2026 gestellt. In dem von Roman Snegur eingereichten Dokument wird die Problematik von Einkaufswagen im öffentlichen Raum des Stadtbezirks thematisiert. Der Antrag führt an, dass das Abstellen von Wagen in Wohngebieten und an Verkehrsknotenpunkten zur Entstehung von Abfall führt und die Barrierefreiheit von Gehwegen sowie Rampen beeinträchtigt. Dies stelle eine Beeinträchtigung für mobilitätseingeschränkte Personen, ältere Menschen und Eltern mit Kinderwagen dar. Zudem wird auf eine Nutzung der Wagen als Spielgerät durch Kinder und Jugendliche hingewiesen.
Die Stadtverwaltung wird gebeten, mit Vertretern des Lebensmitteleinzelhandels einen verbindlichen Handlungsrahmen zur Vermeidung von Missbrauch und Gefährdungen zu vereinbaren und über die Umsetzung zu berichten. Als technische Option schlägt der Antrag die Installation elektromagnetischer Barrieren an den Übergängen zwischen privatem und öffentlichem Raum sowie an den Einkaufswagen selbst vor. Diese Systeme sollen die Bewegung der Wagen automatisch hemmen, sobald diese den definierten Bereich verlassen. Der Antrag weist darauf hin, dass das System des Münzpfands aktuell eine reduzierte Wirksamkeit aufweise.
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Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 11.Einführung von Pfandringsystemen zur Verbesserung der Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft im Stadtbezirk VZur Vorlage · 1034/2026/LINKE-GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hat in der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 5 einen Antrag zur Einführung von Pfandringsystemen eingebracht. Mit dem Vorlagenentwurf Nr. 1034/2026/LINKE-GRÜNE wird die Verwaltung aufgefordert, ein Konzept zur Implementierung solcher Systeme im Stadtbezirk zu erarbeiten.
Das beantragte Konzept soll verschiedene technische Lösungen prüfen, darunter Vorrichtungen, die an öffentlichen Mülleimern oder Laternenmasten angebracht werden können. Dabei sollen insbesondere Standorte mit einem hohen Fußverkehr berücksichtigt werden. Der Antrag sieht vor, dass das Erarbeitungsergebnis eine Kosten-Nutzen-Analyse sowie einen entsprechenden Zeitplan enthalten muss.
Ziel der Maßnahme ist laut dem Entwurf die Verbesserung der Abfallvermeidung und die Förderung der Kreislaufwirtschaft im Stadtbezirk. Durch die gezielte Erfassung von Pfandflaschen soll deren Verbleib im Restmüll reduziert werden, was zur Ressourcenschonung und zur Senkung der Entsorgungskosten beitragen kann. Zudem wird angeführt, dass das System dazu dienen soll, das Sammeln von Leergut zu erleichtern und die Entnahme von Flaschen aus öffentlichen Abfällen zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 12.Parkregelungen im öffentlichen RaumZur Vorlage · 0845/2026/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0845/2026 einen Antrag zur Neuregelung des Parkens im öffentlichen Raum eingebracht. Der Vorschlag sieht vor, das Abstellen bestimmter Fahrzeugtypen in Gebieten mit hohem Parkdruck zu untersagen. Dies betrifft insbesondere Fahrzeuge mit einer Länge von über fünf Metern sowie Anhänger, Wohnmobile, Caravans, Lkw und Kleintransporter. Als Gebiete mit hohem Parkdruck werden bestehende und künftige Bewohnerparkzonen sowie durch städtische Zählungen ermittelte Flächen definiert.
Für Fahrzeuge, die für einen konkreten Einsatz vor Ort notwendig sind, etwa durch Handwerksbetriebe oder Paketdienste, sollen Ausnahmeregelungen gelten. Der Antrag sieht zudem vor, dass die Berechtigung für bereits ausgestellte Bewohnerparkausweise für die betroffenen Fahrzeuggruppen mit Ablauf des aktuellen Zeitraums endet. Die Begründung der Fraktion verweist auf den Platzbedarf dieser Fahrzeuge und mögliche Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit an Kreuzungen. Als Referenz werden Regelungen in anderen Kommunen wie Köln oder Münster angeführt. Der Antrag wird zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen sowie zur Empfehlung an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 10.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung)
- 13.Weitere Verwendung bezirklicher Haushaltsmittel 2026Zur Vorlage · 0870/2026/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V setzt die Verwendung der bezirklichen Haushaltsmittel für das Jahr 2026 fort. In der Sitzung am 23. Juni 2026 soll über die Zuweisung weiterer Mittel aus dem Haushaltsprodukt 1.01.01.04.05 entschieden werden.
Bereits in der Sitzung vom 28. April 2026 hatte die Bezirksvertretung Beschlüsse über Zuwendungen in einer Gesamthöhe von 307.688,00 Euro gefasst. Die vorliegende Vorlage 0870/2026/BV V befasst sich nun mit neu eingegangenen sowie noch nicht beschlossenen Zuwendungsanträgen. Für diese Anträge steht ein verbleibendes Volumen von 92.312,00 Euro zur Verfügung, über dessen Gewährung die Bezirksvertretung befunden soll.
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Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 14.Einrichtung einer geänderten Verkehrsführung mit temporärer Entfernung der Poller im Bereich des Karnaper MarktplatzesZur Vorlage · 1017/2026/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer geplanten Baumaßnahme am Karnaper Marktplatz soll die Verkehrsführung vorübergehend geändert werden. Ein Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung V sieht hierfür die temporäre Entfernung der Absperrpfosten im Bereich des Marktes vor.
Mit der Vorlage 1017/2026/BV V wird die Zustimmung zu den verkehrslenkenden Maßnahmen sowie zur vorübergehenden Änderung des Verkehrsflusses beantragt. Ziel ist es, die notwendigen Anpassungen während der Bauphase umzusetzen. Eine erste Einschätzung der Klimarelevanz für dieses Vorhaben wurde in der Vorlage als positiv bewertet. Die Entscheidung über den Vorschlag ist für die Sitzung der Bezirksvertretung am 23. Juni 2026 vorgesehen. Der Beschluss umfasst sowohl die verkehrslenkenden Maßnahmen als auch die Aufhebung der Sperrpfosten im Rahmen des Bauprojekts.
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- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 15.Einrichtung eines Straßencafés auf der öffentlichen Gehwegfläche vor dem Restaurant in der Gladbecker Str.287/ Ecke Nobermanns Hude in Essen-Altenessen-SüdZur Vorlage · 0938/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V wird im Rahmen einer Anhörung über die Erteilung einer unbefristeten Sondernutzungserlaubnis für ein Straßencafé in Essen-Altenessen-Süd informiert. Der Antragsteller beabsichtigt, die öffentliche Gehwegfläche vor dem Restaurant an der Gladbecker Straße 287 bzw. an der Ecke zur Nobermanns Hude zu nutzen. Die geplante Aufstellung umfasst vier Teilflächen unterschiedlicher Größe und soll jährlich im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. Oktober erfolgen.
Für die Jahre 2022 bis 2025 wurden bereits jeweils befristete Sondernutzungserlaubnisse erteilt. Dies geschah unter anderem aufgrund der wirtschaftlichen Situation während der Pandemie sowie im Hinblick auf eine angekündigte Umfirmierung des Gastronomiebetriebs. Da die Umfirmierung inzwischen vollzogen ist, liegt nun ein Antrag auf eine unbefristete Erlaubnis unter der neuen Firmenbezeichnung vor. Seitens der beteiligten Fachbereiche bestehen keine Bedenken gegen die beantragte Aufstellung. Die Bezirksvertretung V wird zudem gebeten, die bereits erteilten befristeten Genehmigungen für den Zeitraum von 2022 bis 2025 zur Kenntnis zu nehmen.
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- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 16.Bebauungsplan Nr. 3/25 "Hafenstraße Süd/Umwelttrasse" Stadtbezirk: IV/V, Stadtteil: Bergeborbeck/Vogelheim Information über das bisherige Verfahren sowie Aufstellungs- und VeröffentlichungsbeschlussZur Vorlage · 0789/2026/7 · Vorlage
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll über die Veröffentlichung des Bebauungsplans Nummer 3/25 „Hafenstraße Süd/Umwelttrasse“ entscheiden. Die Vorlage sieht vor, den Plan einschließlich der Begründung, des Umweltberichts sowie der wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Die Bezirksvertretungen IV und V haben zu diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
Das etwa 2,9 Hektar große Plangebiet liegt in den Stadtteilen Bergeborbeck und Vogelheim. Es ist Teil eines großflächigen Stadtentwicklungsprojekts der Städte Essen und Bottrop sowie der RAG Montan Immobilien GmbH auf einer Gesamtfläche von 1.700 Hektar. Die „Umwelttrasse“ soll als Modellprojekt zur Mobilitätswende fungieren, indem sie den Schwerlast- und Lkw-Verkehr weitgehend vermeidet und die Nutzung von innovativem Personennahverkehr, Rad- und Fußverkehr fördert. Zudem sollen alternative Antriebsformen sowie autonome Fahrzeuge in die Entwicklung einbezogen werden.
Nach einer bereits durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2025 folgt nun das Verfahren zur förmlichen Auslegung gemäß Baugesetzbuch. Eine bestehende Veränderungssperre für das Gebiet ist bis zum 3. Oktober 2026 wirksam. Die Planung sieht vor, die Hafenstraße im Rahmen der Trassenentwicklung umzubauen, um eine interkommunale Verbindung zwischen Essen und Bottrop zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 17.Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Altenessener Straße / Wilhelm-Nieswandt-Allee" Stadtbezirk: V, Stadtteil: Altenessen-Nord Einleitungsbeschluss und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0850/2026/7 · Vorlage
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll über die Einleitung eines Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Altenessener Straße / Wilhelm-Nieswandt-Allee“ im Essener Stadtteil Altenessen-Nord entscheiden. Auf Antrag der Immobilienkontor Ruhr GmbH ist die Aufstellung eines Bebauungsplans auf Grundlage eines Vorhaben- und Erschließungsplans vorgesehen. Gleichzeitig wird die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt.
Das etwa 0,5 Hektar große Plangebiet umfasst Flächen in der Nähe der Kreuzung Altenessener Straße und Wilhelm-Nieswandt-Allee, auf denen sich ehemalige Wohnbebauung sowie Grünflächen befinden. Die Planung sieht die Errichtung eines bis zu viergeschossigen Gebäudekomplexes mit einer Mischung aus Wohn- und Gewerbenutzung vor. Im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss sollen ein großflächiger Lebensmittelmarkt mit Bäckerei sowie Flächen für Dienstleistungen oder Büronutzungen entstehen.
Für die oberen Geschosse sind rund 50 Wohneinheiten vorgesehen, wobei die Vorhabenträgerin beabsichtigt, etwa 80 Prozent der Wohnfläche als öffentlich geförderten Wohnraum umzusetzen. Die bauliche Gestaltung umfasst zudem einen begrünten Innenhof auf dem Dach des Lebensmittelmarktes sowie eine etwa 800 Quadratmeter große gemeinschaftliche Grünfläche mit einem Spielplatz. Zur Parkplatzversorgung sind rund 90 Stellplätze für den Einzelhandel sowie eine Tiefgarage für die Bewohner und weitere Nutzungen geplant.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 18.Berichterstattung SchulwegsicherungZur Vorlage · 0111/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungsamt hat einen Bericht zur Verkehrsüberwachung im Rahmen der Schulwegsicherung für das Jahr 2025 vorgelegt. Die Vorlage, die von Beigeordnetem Kromberg unterzeichnet wurde, dokumentiert die Ergebnisse der Kontrollen des fließenden und ruhenden Verkehrs im Umfeld von Schulen in Essen. Ziel der Maßnahmen ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit für Schülerinnen und Schüler durch die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen und Parkvorschriften.
Nach Angaben der Behörde wurden sämtliche Zielvorgaben des Maßnahmenplans „Essen, Großstadt für Kinder“ erreicht. Bei der Überwachung des fließenden Verkehrs fanden 3.595 Kontrollen statt, wovon 37,68 % im Bereich von Schulen durchgeführt wurden. Damit wurde die Vorgabe von mindestens 20 % überschritten. Die Geschwindigkeitsübertretungsquote lag bei diesen Einsätzen mit 2,76 % unter dem festgelegten Grenzwert von 10 %.
Im Bereich des ruhenden Verkehrs erfolgten 1.267 Kontrollen im Umfeld von Schulen, was einem Anteil von 16,17 % an den Gesamteinsätzen entspricht und somit die Zielvorgabe von mindestens 15 % erfüllt. Die Überwachungen umfassten sowohl verkehrserzieherische Gespräche als auch die Ahndung von Verstößen durch Verwarnungen oder Ersatzvornahmen. Flächendeckend lag die durchschnittliche Geschwindigkeitsübertretungsquote im gesamten Stadtgebiet bei etwa 2,77 %.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 17.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.Offene Ganztagsschule hier: Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2026/2027Zur Vorlage · 0547/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Fortführung und Erweiterung der Offenen Ganztagsschulen (OGS) für das Schuljahr 2026/2027 entscheiden. Unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf sieht der Beschlussvorschlag vor, die bestehenden 572 OGS-Gruppen fortzuführen und um 77,5 Gruppen an 84 Grundschulen sowie fünf Förderschulen im Primarbereich zu ergänzen. Damit würde sich die Gesamtzahl der Gruppen auf 649,5 erhöhen.
Mit dieser Maßnahme ist eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils zur Finanzierung der Angebote von rund 16,16 Millionen Euro auf etwa 20,32 Millionen Euro verbunden. Ein Teil dieser Mittel dient der Anschaffung und Erneuerung von multifunktionalem Mobiliar für die Gruppen; hierfür sind im Haushalt 2026 rund 3,77 Millionen Euro vorgesehen. Zudem ist eine Anpassung der Zuschüsse an die Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) geplant, um den Personalbedarf durch die neuen Gruppen zu decken.
Hintergrund der Erweiterung ist ein nach gemeldetem Bedarf der Schulleitungen steigender Bedarf an Betreuungsplätzen sowie der ab dem Schuljahr 2026/2027 geltende Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Erstklässler. Parallel dazu soll die Anzahl der OGS-Ferienstandorte von 30 auf insgesamt 33 Standorte erhöht werden.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 17.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.Umsetzung der Präventionsoffensive für die Zielgruppe der jungen Jugendlichen bis zum Übergang von der Schule in den Beruf im Jahr 2026Zur Vorlage · 0552/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen setzt im Jahr 2026 die Präventionsoffensive für junge Jugendliche um, die sich im Übergang von der Schule in den Beruf befinden. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage beläuft sich das Fördervolumen auf 477.700 Euro. Zuvor standen seit dem Jahr 2019 jährlich Mittel in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung.
Die Verwaltung hat für die Umsetzung der Offensive eine Modifizierung der Mittelbereitstellung erarbeitet, die drei Schwerpunkte umfasst. Ein Fokus liegt auf der Sicherung von Angeboten zur beruflichen Orientierung und zum Übergang von der Schule in den Beruf. Dabei bleiben Projekte wie das Projektbüro „Get contact“ der Jugendberufsagentur sowie die Jugendfarm durch alternative Förderpositionen im Haushalt bestehen. Das Projekt „NeZa“ wird weiterhin über kommunale Eigenanteile aus Landesmitteln finanziert. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vermittlung von Medienkompetenzen, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit sozialen Medien sowie der Sucht- und Gewaltprävention. Zudem erfolgt eine anteilige Finanzierung des Programms „Jugendbeteiligung in Essen“.
Die Verteilung der Mittel umfasst zudem einen Anteil von 250.000 Euro, der nach einem festgelegten Quotierungsschlüssel vergeben wurde. Die weitere Entwicklung der Förderschwerpunkte wird in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus der Verwaltung und Vertretern der Jugendhilfe-Arbeitsgemeinschaften erfolgen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 10.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · Jugendhilfeausschuss (4. Sitzung)
- 21.Familienzentren in Essen: Veränderungen von Standorten ab dem Kita-Jahr 2026/2027Zur Vorlage · 0816/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ab dem Kita-Jahr 2026/2027 ergeben sich Änderungen bei der Verteilung der Familienzentren in Essen. Der Jugendhilfeausschuss hat beschlossen, die anstehenden Veränderungen dem Land Nordrhein-Westfalen zu melden. Im Ostviertel wird die Kita Gustav-Hicking-Straße 27a nach der Schließung der Kita Klosterstraße 54 als Einzelfamilienzentrum neu zertifiziert. In Holsterhausen erfolgt eine ähnliche Neuzertifizierung für die Kita Windmühlenstraße 14, da der bisherige Verbundpartner, die Großtagespflegestelle Rüscherie 2, Ende 2025 geschlossen wurde.
In Altenessen-Süd wird die Kita Hundebrinkstraße 35 aufgrund eines Trägerwechsels kein Familienzentrum mehr führen. Das dadurch frei werdende Förderpaket wird in einer Projektgruppe unter Berücksichtigung sozialräumlicher Kriterien neu verteilt. Die Ergebnisse dieser Abstimmung werden dem Jugendhilfeausschuss im September 2026 vorgelegt.
Ein quantitativer Ausbau der Familienzentren erfolgt ab dem Kita-Jahr 2026/2027 nur noch über nicht genutzte Bestandskontingente. Das zuständige Ministerium weist darauf hin, dass die Neugründung von Familienzentren durch übertragbare Förderpakete in diesem Zeitraum letztmalig möglich ist. Aktuell sind 113 der insgesamt 114 verfügbaren Förderpakete auf 140 Kitas sowie ein Bürgerhaus und ein Jugendhaus verteilt. Im Zuge einer bevorstehenden Reform des Kinderbildungsgesetzes sollen ab dem Kita-Jahr 2027/2028 Mittel für die qualitative Weiterentwicklung bereitgestellt werden, wobei Familienzentren in besonders belasteten Sozialräumen zu sogenannten Chancen-Kitas weiterentwickelt werden können.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 22.Anwendung des § 55 Absatz 2 des Kinderbildungsgesetzes zur Befreiung von der Zweckbindung im Kita-Jahr 2026/2027Zur Vorlage · 0835/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss berät über die Anwendung von § 55 Absatz 2 des Kinderbildungsgesetzes für das Kita-Jahr 2026/20lag. Die Vorlage sieht vor, die Belegung von Betreuungsplätzen flexibler zu gestalten, die seit 2008 im Rahmen von Investitionsprogrammen geschaffen wurden. Diese Plätze sind ursprünglich für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren vorgesehen. Durch die Anwendung der Regelung können diese Kapazitäten in begründeten Einzelfällen auch mit Kindern über drei Jahren genutzt werden.
Die Entscheidung über eine solche Abweichung erfolgt im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung unter Berücksichtigung demografischer, pädagogischer und planerischer Aspekte. Voraussetzung ist, dass die Belegung vorrangig weiterhin der ursprünglichen Zweckbindung entspricht und das Jugendamt die entsprechenden Gründe dokumentiert. Um eine Befreiung von der Zweckbindung zu erwirken, müssen die Kita-Träger einen Antrag bei den zuständigen Stellen des Jugendamtes einreichen und die Notwendigkeit der Abweichung darlegen. Eine Liste der Einrichtungen, die für das Kita-Jahr 2026/2027 eine temporäre Befreiung beantragt haben, ist Bestandteil der Vorlage.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 17.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 23.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2025Zur Vorlage · 0858/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2025 zur Erziehungsberatung in Essen liegt den zuständigen Gremien zur Kenntnisnahme vor. Der Bericht dokumentiert die Arbeit von sieben Beratungsstellen, die Kinder, Jugendliche und Familien in schwierigen Lebenslagen unterstützen. Diese Stellen agieren in ihren jeweiligen Sozialräumen und bieten kostenfreie sowie multiprofessionelle Hilfen an.
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 3.826 Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte durch diese Angebote beraten und begleitet. Der gemeinsame Jahresbericht der städtischen und freien Beratungsstellen informiert über zentrale Kennzahlen, Themen und Entwicklungen des vergangenen Jahres. Dabei thematisiert der Bericht die Bedeutung der Erreichbarkeit und Bekanntheit der Beratungsstellen sowie zukünftige Herausforderungen für die Jugendhilfe in Essen.
Die Vorlage unter der Federführung des Jugendamtes wurde von Beigeordnetem Al Ghusain unterzeichnet. Die zur Kenntnisnahme vorgesehene Information betrifft neben dem Jugendhilfeausschuss auch weitere Ausschüsse für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Schule und Bildung sowie Chancengerechtigkeit und Integration. Zudem ist die Vorlage für die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 25.06.2026 · Inklusionsbeirat (5. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 17.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 24.Beauftragung von Planungsleistungen für die Maßnahme "FÜ Wilhelm-Nieswandt-Allee"Zur Vorlage · 0575/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Beauftragung von Planungsleistungen sowie Vorarbeitskosten für die Maßnahme „FÜ Wilhelm-Nieswandt-Allee“ beschließen. Das Budget beläuft sich auf insgesamt 650.000 Euro. Bei dem Bauwerk in Altenessen handelt es sich um eine ehemalige Eisenbahnbrücke, die 1990 zu einer Geh- und Radwegüberführung umgebaut wurde. Aufgrund baulicher Mängel an der Stahlkonstruktion, die im Jahr 2023 bei einer Hauptprüfung festgestellt wurden, ist das Bauwerk aus Gründen der Verkehrssicherheit gesperrt. Um eine Gefährdung durch herabfallende Teile zu verhindern, wurde die Holzkonstruktion bereits zurückgebaut, um eine Schadensanalyse des Stahlfachwerks zu ermöglichen.
Das Amt für Straßen und Verkehr plant eine Generalsanierung. Ziel ist die Erneuerung der Verkehrsfläche sowie die Behebung von Schäden an der Stahlkonstruktion inklusive eines neuen Korrosionsschutzes. Die Planung soll in mehreren Stufen erfolgen: Zunächst steht eine detaillierte Bauwerksdiagnostik zur Erfassung der Schäden an, gefolgt von der Entwicklung von Instandsetzungskonzepten und der Erarbeitung der ausschreibungsreifen Objektplanung.
Die Kosten für die Planungsleistungen werden auf 550.000 Euro geschätzt, wobei der Mittelabfluss auf die Haushaltsjahre 2026 und 2027 entfällt. Für das Jahr 2026 ist eine außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln sowie eine Verpflichtungsermächtigung vorgesehen, die durch Umwidmungen aus anderen Projekten, wie etwa der Alfredstraße, gedeckt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 25.Verkehrsanlagenplanung innere Erschließung Emil Emscher, Bauabschnitt E4Zur Vorlage · 1002/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Planung der inneren Erschließung des Bauabschnitts E4 im Gebiet Emil Emscher liegt zur Entscheidung vor. Im Rahmen des interkommunalen Projekts „Freiheit Emscher“ beabsichtigt die Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH, das Areal als Gewerbefläche zu erschließen. Die Verkehrsplanung für diesen Abschnitt sieht vor, dass die Bezirksvertretung V die Planung beschließt und die Verwaltung beauftragt, die Maßnahme gemeinsam mit der Entwicklungsgesellschaft zur Baureife zu bringen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt die Planung zur Kenntnis.
Die geplanten inneren Erschließungsstraßen sollen eine Querschnittsbreite von 16,50 Metern aufweisen. Diese umfasst eine Fahrbahn von 6,50 Metern sowie beidseitig angelegte Gehwege und Grünstreifen mit einer Breite von jeweils 2,50 Metern. Die Grünstreifen werden mit Bäumen bepflanzt und enthalten unter anderem 20 Parkplätze für Pkw, wovon sechs mit Lademöglichkeiten ausgestattet sein sollen. Zudem sind Abstellanlagen für bis zu 82 Fahrräder, vier Lastenräder sowie E-Scooter-Stellplätze vorgesehen. Die Errichtung der Verkehrsanlagen ist für den Zeitraum zwischen 2026 und 2028 geplant. Da die Anbindung an das übergeordnete Straßennetz erst durch spätere Bauabschnitte erfolgt, wird vorerst eine temporäre Baustraße errichtet. Die Kosten für die erstmalige Herstellung der Anlagen werden von der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH getragen, sodass für das Amt für Straßen und Verkehr keine Kosten entstehen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 26.Freiheit Emscher - Jahresstatusbericht 2025Zur Vorlage · 0903/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresstatusbericht 2025 zum interkommunalen Stadtentwicklungsprojekt „Freiheit Emscher“ wurde zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Vorhaben, das die Städte Essen und Bottrop sowie die RAG Montan Immobilien GmbH umfasst, sieht die Transformation von rund 1.700 Hektar ehemaligen Bergbauflächen in einen Wirtschafts- und Lebensstandort vor. Im Fokus stehen dabei die nachhaltige Gewerbeentwicklung sowie die Aufwertung der Infrastruktur und Freiraumqualitäten auf Flächen wie „Emil Emscher“ in Essen oder „Welheimer Mark“ in Bottrop. Die operative Umsetzung wird durch die 2023 gegründete Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH (FEEG) gesteuert, welche Aufgaben in der Flächenentwicklung, Erschließung und Vermarktung übernimmt.
Im Berichtszeitraum erlangte der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet „Emil Emscher“ am 24. April 2026 Rechtskraft, wodurch die konkrete Entwicklung und die Vermarktung erster Grundstücke ermöglicht wurden. Parallel dazu wird in Bottrop der Vorentwurf für das Gewerbegebiet „Welheimer Mark“ erarbeitet, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dessen Erschließung zu schaffen. Ein zentraler Bestandteil der Projektfinanzierung ist der europäische Just Transition Fund (JTF), der mit insgesamt 77 Millionen Euro Maßnahmen zur Revitalisierung und Erschließung von Brachflächen unterstützt. Die entsprechenden Zuwendungsbescheide wurden am 7. Januar 2026 durch den Staatssekretär Paul Höller vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nordrhein-Westfalen überreicht.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 27.Risikobaumfällung Sommer 2026Zur Vorlage · 0473/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V wurde über die notwendige Entnahme bestimmter Bäume im Sommer 2026 informiert. Diese Fällungen erfolgen zusätzlich zur regulären Fällungsperiode im Winter. Die Maßnahme basiert auf langfristigen Kontrollen, bei denen Schäden wie Faulstellen, Morschungen oder Folgen vergangener Trockenperioden dokumentiert wurden. Da die Standsicherheit der betroffenen Bäume gegenüber zu erwartenden Windlasten nicht mehr gewährleistet werden kann, besteht ein Risiko für Personen und Eigentum.
Die Entscheidung über die einzelnen Fällungen erfolgte durch zwei unabhängige Kontrollen durch FLL-zertifizierte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure oder durch sachverständige Beurteilungen nach aktuellem wissenschaftlichem und technischem Standard. Hinsichtlich der Nachpflanzung empfiehlt das Amt für Grün und Gruga, die gefällten solitären Risikobäume nach Möglichkeit an derselben Stelle zu ersetzen. Die Zuständigkeit für die Neupflanzungen liegt bei den entsprechenden Abteilungen des Bauherrenamtes FB 67, unter anderem für Grünanlagen, Spielplätze, Friedhöfe sowie Straßenbäume.
Aufgrund klimatischer Veränderungen und neuer Schaderreger wird mit einer Zunahme akuter Fällungen im Laufe des Jahres gerechnet. Über solche Fälle werden die Bezirksvertretungen einzeln in Kenntnis gesetzt. Für den Winterzeitraum 2026/2027 soll nach der Sommerpause eine separate Vorlage erstellt werden.
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Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 28.Fortschreibung des Basis-Lärmaktionsplans (4. Runde) im EntwurfZur Vorlage · 0589/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf zur Fortschreibung des Basis-Lärmaktionsplans der Stadt Essen in der vierten Runde liegt zur Kenntnisnahme vor. Auf Grundlage neuer, kommunaler Daten ermöglicht die aktuelle Umgebungslärmkartierung eine präzisierte Darstellung der Lärmsituation durch Straßenverkehr, Schienenverkehr sowie Industrie- und Gewerbelärm. Dabei wird die europaweit einheitliche Berechnungsmethode CNOSSOS-EU angewendet.
Durch die Neuberechnung wurden Schwerpunkte identifiziert und ruhige Gebiete zum Schutz vor künftiger Lärmzunahme festgelegt. Im Gegensatz zu früheren Planungen werden keine festen Auslösewerte mehr angewandt, sondern eine Priorisierung der Bereiche mit hohem Lärmpegel vorgenommen. Die Analyse zeigt, dass ein Teil der Bevölkerung Lärmquellen aus dem Straßenverkehr ausgesetzt ist, insbesondere entlang der A 40 sowie auf Hauptverkehrsachsen. Für den Straßenverkehr wurden 13 Abschnitte mit höchster Priorität und 29 Abschnitte mit hoher Priorität ermittelt.
Der Entwurf umfasst verschiedene Maßnahmen zur Lärmminderung. Dazu gehören die Sanierung von Straßen mit lärmoptimierten Oberflächen, die Förderung des Umweltverbundes sowie technische Vorkehrungen durch die Ruhrbahn. Zudem werden der Erhalt von Schallschutzbauwerken an Autobahnen und Bundesfernbahnen sowie zeitliche Beschränkungen im Flugverkehr aufgeführt. Eine Arbeitsgruppe prüft zudem die Wirksamkeit von Geschwindigkeitsreduzierungen als potenzielle Maßnahme. Die Vorlage wird in den zuständigen Ausschüssen und Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (5. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 28.04.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.Ausbau des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes hier: Umsetzungsstand zur V. Staffel des Kita-AusbauprogrammsZur Vorlage · 0181/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Weiterführung der fünften Staffel des Kita-Ausbauprogramms entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, das Projekt an der Helen-Keller-Straße 10 in das Programm aufzunehmen und die Kostenanpassungen bei einzelnen Projekten zu bestätigen. Durch diese Änderungen erhöht sich das gesamte Investitionsvolumen des Ausbauprogramms von bisher 58,53 Millionen Euro brutto auf 62,04 Millionen Euro brutto.
Die aktuelle Bedarfsplanung zeigt für den Ü3-Bereich einen Fehlbedarf von 672 Betreuungsplätzen, während im U3-Bereich ein Überhang von 248 Plätzen besteht. Zur Deckung des Bedarfs sind in den Jahren 2026 und 2027 jeweils zwei neue Kitas geplant. Während einige Standorte wie die Hubertstraße 25 bereits in Betrieb sind, verzögert sich die Fertigstellung der Kita Kellinghausstraße 24 aufgrund von Planungsänderungen und einer Insolvenz eines Bauunternehmens voraussichtlich bis zum zweiten Quartal 2028.
Aufgrund des Mangels an geeigneten neuen Baustandorten in den Stadtgebieten wird die Verwaltung keine sechste Staffel des Ausbauprogramms einleiten. Der Fokus soll sich künftig auf die Sanierung und den Ersatz von Bestandsgebäuden konzentrieren, unter anderem an der Hülsmannstraße, der Helen-Keller-Straße und der Mölleneystraße.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 09.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 30.Mitteilungen der Verwaltung
- 30.1Verbreiterung eines Teils des Gehweges der Dinastraße in Essen-KarnapZur Vorlage · 0987/2026/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 hat die Information über eine geplante bauliche Veränderung in der Dinastraße im Essener Stadtteil Karnap zur Kenntnis genommen. Gegenstand der Vorlage ist die Verbreiterung eines Teils des dortigen Gehweges.
Grundlage für diese Maßnahme war ein Hinweis aus einer Sitzung der Bezirksvertretung vom 26. August 2025, in der auf die Situation in der Dinastraße aufmerksam gemacht wurde. Da der Gehweg zum damaligen Zeitpunkt nicht baulich von der Fahrbahn getrennt war, nutzten Fußgänger die Straße, was eine Gefährdung darstellte. In der Folge wurde die Verwaltung um weitere Veranlassung gebeten.
Das Amt für Straßen und Verkehr teilte in einem Schreiben vom 27. Mai 2026 mit, dass die Verbreiterung eines Teils des Gehweges in der Dinastraße für das dritte oder vierte Quartal des Jahres 2026 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 30.2Überquerungshilfe PalmbuschwegZur Vorlage · 0989/2026/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 geht es um die barrierefreie Gestaltung einer Überquerungshilfe am Palmbuschweg. Nachdem die Bezirksvertretung bereits in ihrer Sitzung vom 27. Januar 2026 einstimmig die Verwaltung gebeten hatte, die bestehende Überquerungshilfe abzusenken und so barrierearm wie möglich zu gestalten, liegt nun eine Rückmeldung des Amtes für Straßen und Verkehr vor.
Das Amt für Straßen und Verkehr teilte in einem Schreiben vom 26. Mai mit, dass beabsichtigt wird, die vorhandene Überquerungshilfe im Bereich der Kita Vogelnest barrierefrei auszubauen. Die Umsetzung dieses Vorhabens ist für das dritte Quartal des Jahres 2026 geplant. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V diese Information in ihrer Sitzung am 23. Juni 2026 zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 30.3Verkehrssituation im Bereich Loskamp / SchürenfeldZur Vorlage · 0990/2026/BV V · Bezirksvertretung V
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 wird die Verkehrssituation im Bereich Loskamp / Schürenfeld behandelt. Hintergrund der Thematik ist die durch das Unternehmen VIVAWEST errichtete Wohnbebauung mit 60 neuen Wohneinheiten und die damit verbundene Veränderung der Parkplatzsituation.
Nach einem Beschluss in der Sitzung vom 26. August 2025 fand am 2. Dezember 2025 ein Ortstermin statt. An diesem Termin nahmen Mitglieder der Bezirksvertretung V, Vertreter der Verwaltung sowie Vertreter der Wohnungsbaugesellschaft und Anwohner teil.
Im Anschluss an diesen Termin wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Parkraumbewirtschaftung für die Siedlung zu erstellen. Dabei sollen verschiedene Möglichkeiten zur Entlastung der Anwohnerschaft geprüft werden, unter anderem die Untersuchung einer möglichen Einbahnstraßenregelung. Die vorliegende Vorlage dient der Kenntnisnahme der Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Vorgang.
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Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 30.aKreuzung Arenbergstraße/Karnaper StraßeZur Vorlage · 1076/2026/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 wurde die Unfalllage an der Kreuzung Arenbergstraße/Karnaper Straße thematisiert. Hintergrund ist ein Hinweis aus der Bürgerschaft auf eine Häufung von Unfällen an diesem Knotenpunkt, woraufhin die Verwaltung um eine statistische Überprüfung gebeten wurde.
Nach Auskunft des Fachbereichs 66-5 (Amt für Straßen und Verkehr – Unfallkommission) wurden im Zeitraum von 2024 bis 2026 acht Unfälle an der als UHS 220 geführten Kreuzung verzeichnet. Bei allen Vorfällen handelte es sich um Konflikte zwischen Kraftfahrzeugen und dem Fuß- sowie Radverkehr. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Abbiegebewegung von der Lohwiese in die Karnaper Straße, bei der Kollisionen mit querendem Verkehr auftreten.
Als bereits erfolgte Maßnahme wurden am 3. Juni 2025 die Fahrbahnmarkierungen im Bereich des Knotens erneuert. Im Rahmen einer aktuellen Überprüfung durch die Unfallkommission wird nun die Beleuchtungssituation geprüft und gegebenenfalls optimiert, da sich vier der acht Unfälle bei Dunkelheit ereignet haben. Zudem ist ein Umbau des Steuergerätes der Lichtsignalanlage vorgesehen, wobei die Unfalllage in die Planungen einfließen soll. Die Bezirksvertretung V nahm die Informationen zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 31.Sonstige Mitteilungen
- 32.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 33.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 34.Grundstücksangelegenheiten
- 34.aGrundstücksangelegenheiten
- 35.Mitteilungen der Verwaltung
- 35.1Abgemeldete Fahrzeuge im Bereich Altenessener Straße 259
- 36.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 37.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil