Familienzentren in Essen: Veränderungen von Standorten ab dem Kita-Jahr 2026/2027
✦ KI-Zusammenfassung
Ab dem Kita-Jahr 2026/2027 ergeben sich Änderungen bei der Verteilung der Familienzentren in Essen. Der Jugendhilfeausschuss hat beschlossen, die anstehenden Veränderungen dem Land Nordrhein-Westfalen zu melden. Im Ostviertel wird die Kita Gustav-Hicking-Straße 27a nach der Schließung der Kita Klosterstraße 54 als Einzelfamilienzentrum neu zertifiziert. In Holsterhausen erfolgt eine ähnliche Neuzertifizierung für die Kita Windmühlenstraße 14, da der bisherige Verbundpartner, die Großtagespflegestelle Rüscherie 2, Ende 2025 geschlossen wurde.
In Altenessen-Süd wird die Kita Hundebrinkstraße 35 aufgrund eines Trägerwechsels kein Familienzentrum mehr führen. Das dadurch frei werdende Förderpaket wird in einer Projektgruppe unter Berücksichtigung sozialräumlicher Kriterien neu verteilt. Die Ergebnisse dieser Abstimmung werden dem Jugendhilfeausschuss im September 2026 vorgelegt.
Ein quantitativer Ausbau der Familienzentren erfolgt ab dem Kita-Jahr 2026/2027 nur noch über nicht genutzte Bestandskontingente. Das zuständige Ministerium weist darauf hin, dass die Neugründung von Familienzentren durch übertragbare Förderpakete in diesem Zeitraum letztmalig möglich ist. Aktuell sind 113 der insgesamt 114 verfügbaren Förderpakete auf 140 Kitas sowie ein Bürgerhaus und ein Jugendhaus verteilt. Im Zuge einer bevorstehenden Reform des Kinderbildungsgesetzes sollen ab dem Kita-Jahr 2027/2028 Mittel für die qualitative Weiterentwicklung bereitgestellt werden, wobei Familienzentren in besonders belasteten Sozialräumen zu sogenannten Chancen-Kitas weiterentwickelt werden können.
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