Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 7 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 02.06.2026
- 2.Niederschrift Nr. 6 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 28.04.2026
- 2.a) 1Bestellung der stellvertretenden SchriftführungZur Vorlage · 1177/2026/BV I · Bezirksvertretung I
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I befasst sich in ihrer Sitzung am 7. Juli 2026 mit der Bestellung einer stellvertretenden Schriftführung. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, für den Vertretungsfall Herrn Rafael de la Fuente Villar zu ernennen. Herr de la Fuente Villar ist als Verwaltungsbeauftragter der Bezirksvertretung V tätig und soll die Funktion des stellvertretenden Schriftführers in der Bezirksvertretung I übernehmen.
Die rechtliche Grundlage für diese Bestellung ergibt sich aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Nach § 52 in Verbindung mit § 36 Absatz 5 der Gemeindeordnung ist über die Beschlüsse der Bezirksvertretung eine Niederschrift zu fertigen, die vom Bezirksbürgermeister und einem von der Bezirksvertretung bestellten Schriftführer unterzeichnet werden muss. Die Einzelheiten zur Erstellung dieser Niederschriften sind in der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen geregelt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Sitzungen zum Zwecke der Niederschriftenerstellung mittels Tonaufzeichnung aufgezeichnet werden können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 3.Aktuelle Bürgersprechstunde / Einwohnerfragestunde
- 4.Bürgereingabe: Öffentliche Grünanlagen SchnutenhausstraßeZur Vorlage · 1101/2026/BV I · Bezirksvertretung I
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk 1 wird über eine Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW beraten. Der Gegenstand der Vorlage betrifft die öffentliche Grünanlage in der Schnutenhausstraße. Ein Bürger hat im Rahmen dieser Eingabe um Auskunft darüber gebeten, wie die Pflege der betreffenden Grünflächen geregelt ist.
Zur Vorlage gehört neben der ursprünglichen Anfrage auch eine Stellungnahme des Amtes für Straße und Verkehr, welche die Informationen von Grün und Gruga Essen beinhaltet. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung I sowohl die Bürgereingabe als auch die Stellungnahme des zuständigen Amtes zur Kenntnis nimmt. Die entsprechende Behandlung der Vorlage ist für die Sitzung am 7. Juli 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 5.Bürgereingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Verkehrsgefährdung durch ruhenden Verkehr Auf'm Böntchen (Regenbogenschule/Kita)Zur Vorlage · 1115/2026/BV I · Bezirksvertretung I
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung I wurde eine Bürgereingabe zur Verkehrssituation auf der Straße „Auf'm Böntchen“ vorgelegt. Der Antrag eines Bürgers thematisiert die Gefährdung durch ruhenden Verkehr in diesem Bereich, wobei insbesondere das Umfeld der Regenbogenschule sowie einer angrenzenden Kindertagesstätte im Fokus steht.
Die Eingabe regt an, zwei Straßenabschnitte mit der Beschilderung „nur für Pkw“ zu kennzeichnen. Durch diese Maßnahme soll die Sicherheit beim Überqueren der Straße für die Kinder der dortigen Einrichtungen verbessert werden, um Gefahren durch parkende Fahrzeuge zu vermeiden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung I sowohl die Bürgereingabe als auch die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr zur Kenntnis nimmt. Die entsprechenden Unterlagen liegen der Vorlage bei.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 6.Bürgereingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Parken Camillo-Sitte-PlatzZur Vorlage · 1116/2026/BV I · Bezirksvertretung I
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung I am 7. Juli 2026 wird eine Bürgereingabe zum Thema Parken am Camillo-Sitte-Platz behandelt. Der Inhalt der Eingabe regt die Einführung eines Parkverbots im Bereich des Camillo-Sitte-Platzes an, welches durch entsprechende Beschilderung umgesetzt werden soll.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung I sowohl die Bürgereingabe als auch die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die behördliche Stellungnahme umfasst dabei die Ausführungen des Amtes für Straßen und Verkehr sowie weiterer zuständiger Dienststellen. Mit dieser Vorlage wird das Gremium über den Vorschlag eines Bürgers und die entsprechende fachliche Einschätzung der zuständigen Behörden informiert. Damit dient die Vorlage der formellen Information über die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verkehrsregelung im genannten Bereich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 6.a)Bürgereingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Moltkeplatz - Tennis, Grünflächen und SportplatzZur Vorlage · 1160/2026/BV I · Bezirksvertretung I
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung I am 7. Juli 2026 wird über eine Bürgereingabe zum Moltkeplatz beraten. Die Eingabe thematisiert den Zustand der Grünflächen im Park sowie einer Sportfläche und weist auf Ruhestörungen im Bereich des Platzes hin.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksverantwortung I sowohl die Bürgereingabe als auch die Stellungnahmen der zuständigen Fachverwaltung zur Kenntnis nimmt. Die Unterlagen enthalten dazu Stellungnahmen von Grün und Gruga sowie des Ordnungsamtes. Damit wird der Bezirksvertretung die Information über die in der Eingabe angeführten Punkte und die entsprechenden administrativen Rückmeldungen vorgelegt, um den Sachstand zum Moltkeplatz darzustellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 7.Berichte und Anliegen der Beauftragten
- 8.Mängelmelder - Vorstellung und Dialog
- 9.Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e.V. - Vorstellung und Dialog
- 10.Tempo 30 nachts auf der Richard-Wagner-StraßeZur Vorlage · 1114/2026/GRÜNE/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und B90/DIE GRÜNEN haben einen Antrag an die Bezirksvertretung I gestellt, für die Richard-Wagner-Straße in Essen eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h während der Nachtstunden anzuordnen. Mit dem Antrag 1114/2026/GRÜNE/SPD wird der Bezirksbürgermeister Christian Moschyk aufgefordert, die Stadtverwaltung zu einer kurzfristigen Umsetzung dieser Maßnahme zu bewegen.
Grundlage für das Ersuchen ist der neue Lärmaktionsplan, der im Rahmen der Mai-Sitzung der Bezirksvertretung vorgestellt wurde. In diesem Plan wird die Richard-Wagner-Straße als ein wesentlicher Punkt der Lärmbelastung ausgewiesen, was laut Begründung eine Gesundheitsgefahr für die dort lebende Bevölkerung darstellt. Der Antrag bezieht sich zudem auf eine bereits bestehende Auseinandersetzung mit der nächtlichen Lärmsituation in diesem Bereich aus einer vorangegangenen Vorlage.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 11.Videoüberwachung an ContainerstandortenZur Vorlage · 1113/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung I hat einen Antrag gestellt, die Anschaffung einer mobilen Videoüberwachungsstation für den Einsatz an bestimmten Depotcontainerstandorten zu prüfen. Der von Fraktionssprecher Burkhard Dedy eingereichte Antrag richtet sich an den Bezirksbürgermeister Christian Moschyk. Konkret werden Standorte in der Kleinen Steubenstraße/Auf der Donau, an der Kreuzung Burggrafenstraße/Franziskanerstraße sowie die Kurfürstenstraße gegenüber dem Versorgungsamt genannt.
Hintergrund des Antrags sind wiederkehrende illegale Müllablagerungen an diesen Orten, die den Entsorgungsbetrieben Essen (EBE) bereits bekannt sind. Laut Dokument führen die Ablagerungen zu Beeinträchtigungen des Stadtbildes und bergen hygienische Risiken durch das Anlocken von Schadnagern. Zudem wird auf Hinweise von Anwohnern verwiesen, die eine Minderung der Lebensqualität beklagen.
Die Fraktion schlägt vor, eine mobile Überwachungseinheit einzusetzen, wie dies bereits in Gelsenkirchen praktiziert wird. Die Auswertung der Bilddaten soll dabei rechtlich zulässig und auf die unmittelbaren Ablageflächen begrenzt sein. Ziel der Maßnahme ist es, durch die sichtbare Präsenz der Technik eine abschreckende Wirkung zu erzielen und illegale Müllablagerungen zu reduzieren. Zur Veranschaulichung der Situation wird im Antrag ein Ortstermin vorgeschlagen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 12.Igelhabitate auf dem ParkfriedhofZur Vorlage · 1112/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung I hat einen Antrag gestellt, die Einrichtung von Igelhabitaten in den Randbereichen des Parkfriedhofs zu prüfen. Der von Fraktionssprecher Burkhard Dedy an Bezirksbürgermeister Christian Moschyk gerichtete Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung Essen bis November 2026 die Umsetzung mehrerer Habitate untersucht.
Hintergrund der Anfrage ist der Rückgang der Bestände des Braunbrustigels, der aufgrund von Lebensraumverlusten und einem sinkenden Nahrungsangebot auf der Vorwarnliste der Roten Liste geführt wird. Die Fraktion weist darauf hin, dass öffentliche Grünflächen wie Parks und Friedhöfe wichtige Ersatzlebensräume darstellen. Als Referenz für eine mögliche Umsetzung wird die Stadt Baesweiler angeführt.
Die geplanten Habitate sollen durch naturnahe Strukturen wie Laub- und Reisighaufen sowie dichte Vegetation bestehen und durch Wasserstellen sowie Hinweisschilder ergänzt werden. Die Instandhaltung der Flächen könnte laut Antrag in die bestehende Grünflächenpflege des Parkfriedhofs integriert werden. Das Vorhaben steht im Kontext landesweiter Bestrebungen zum Schutz der Artenvielfalt in Nordrhein-Westfalen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 13.Öffentlich zugängliche E-Ladeinfrastruktur im Bezirk IZur Vorlage · 1099/2026/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung I hat einen Antrag gestellt, um detaillierte Informationen zum Ausbau der öffentlich zugänglichen E-Ladeinfrastruktur im Stadtbezirk zu erhalten. Der von Dr. Ch. Urs Wohlthat eingereichte Antrag richtet sich an den Bezirksbürgermeister Christian Moschyk und fordert die Verwaltung auf, das Ausbaukonzept für den öffentlichen Raum in Essen sowie die Strategie zur Umsetzung der Landesziele darzulegen. Hintergrund ist das Vorhaben der Landesregierung NRW, die Anzahl der öffentlich zugänglichen Ladesäulen bis zum Jahr 2030 von etwa 18.500 auf rund 92.000 zu verfünffachen.
In dem Antrag wird darauf hingewiesen, dass die Dichte an Ladestationen in Teilen des Bezirks I – insbesondere außerhalb des Südviertels und der Altstadt – aktuell gering ist. In Gebieten wie dem Ostviertel, dem Nordviertel, dem Südostviertel sowie in Frillendorf und Huttrop seien derzeit weniger als zehn Ladesäulen installiert. Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Darlegung der Strategie unter Berücksichtigung relevanter Kennzahlen wie Bedarf und Auslastung. Zudem soll aufgezeigt werden, wie die notwendige jährliche Steigerungsrate erreicht werden kann, um das Ziel der Verfünffachung bis 2030 zu realisieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 14.Grillzone im NordparkZur Vorlage · 1100/2026/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung I hat einen Antrag gestellt, die Verwaltung um die Präsentation von Handlungsmöglichkeiten zur Reduzierung von Rauchbelästigungen im Nordpark zu bitten. Mit der Vorlage 1100/2026/SPD verfolgt die Fraktion das Ziel, die Auswirkungen der Grillzone am Nordpark auf die angrenzende Anwohnerschaft zu minimieren.
Hintergrund des Antrags sind Beschwerden von Bewohnern der Seniorenwohnheime an der Overbergstraße und Gneisenaustraße, darunter das August-Schmidt-Haus und das Anneliese-Brost-Zentrum. Seit der Einrichtung der Grillzone im Nordpark wird eine Zunahme der Rauchentwicklung berichtet. Da die betroffene Anwohnerschaft Personen mit Atemwegseinschränkungen umfasst, sollen Maßnahmen gefunden werden, um die Rauchbelastung auf ein für ältere und kranke Menschen vertretbares Maß zu senken.
Die Fraktion strebt nach Lösungen, die einen einvernehmlichen Ausgleich zwischen den Anwohnern und den Nutzern der Grillzone ermöglichen, wobei beide Gruppen teilweise im selben Stadtbezirk ansässig sind. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen sollte laut Antrag unkompliziert gestaltet sein, um eine Realisierung noch innerhalb der laufenden Grillsaison zu ermöglichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 15.Berichterstattung SchulwegsicherungZur Vorlage · 0111/2026/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungsamt hat einen Bericht zur Verkehrsüberwachung im Rahmen der Schulwegsicherung für das Jahr 2025 vorgelegt. Die Vorlage, die von Beigeordnetem Kromberg unterzeichnet wurde, dokumentiert die Ergebnisse der Kontrollen des fließenden und ruhenden Verkehrs im Umfeld von Schulen in Essen. Ziel der Maßnahmen ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit für Schülerinnen und Schüler durch die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen und Parkvorschriften.
Nach Angaben der Behörde wurden sämtliche Zielvorgaben des Maßnahmenplans „Essen, Großstadt für Kinder“ erreicht. Bei der Überwachung des fließenden Verkehrs fanden 3.595 Kontrollen statt, wovon 37,68 % im Bereich von Schulen durchgeführt wurden. Damit wurde die Vorgabe von mindestens 20 % überschritten. Die Geschwindigkeitsübertretungsquote lag bei diesen Einsätzen mit 2,76 % unter dem festgelegten Grenzwert von 10 %.
Im Bereich des ruhenden Verkehrs erfolgten 1.267 Kontrollen im Umfeld von Schulen, was einem Anteil von 16,17 % an den Gesamteinsätzen entspricht und somit die Zielvorgabe von mindestens 15 % erfüllt. Die Überwachungen umfassten sowohl verkehrserzieherische Gespräche als auch die Ahndung von Verstößen durch Verwarnungen oder Ersatzvornahmen. Flächendeckend lag die durchschnittliche Geschwindigkeitsübertretungsquote im gesamten Stadtgebiet bei etwa 2,77 %.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 17.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.Anträge von Kulturträgern des Stadtbezirkes I auf Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der bezirklichen KulturarbeitZur Vorlage · 0456/2026/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I für den Essener Stadtbezirk I entscheidet in ihrer Sitzung am 7. Juli 2026 über die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der bezirklichen Kulturarbeit. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Gesamtförderung in Höhe von 6.000 Euro für verschiedene Kulturträger vor.
Die Verwaltung hat die Förderwürdigkeit der eingereichten Projekte gemäß den Richtlinien für die Förderung der bezirklichen Kulturarbeit in Essen geprüft und empfiehlt die Annahme der Zuschüsse entsprechend der Empfehlung der Programmkonferenz. Zu den mit Mitteln geförderten Projekten gehören unter anderem das Projekt ZKE mit 1.805 Euro, der Deutsch-Tunesische Verein für Familien und Kultur e.V. mit 1.000 Euro sowie die polychrom atelier + galerie mit 685 Euro. Weitere Förderungen sind für die Darnea Kammerkonzerte, den Verein zur Förderung der Kinder- und Jugendliteratur e.V., Yekmal e.V., das Atelier Susanne Nocke und die Goethe-Gesellschaft Essen e.V. vorgesehen.
Die Vorlage führt zudem weitere Kulturträger auf, für die in diesem Beschluss keine Mittel bereitgestellt werden. Die Verwaltung merkt an, dass bei einigen der aufgeführten Einrichtungen zum Zeitpunkt der Programmkonferenz keine Vertreter anwesend waren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 17.Familienzentren in Essen: Veränderungen von Standorten ab dem Kita-Jahr 2026/2027Zur Vorlage · 0816/2026/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Ab dem Kita-Jahr 2026/2027 ergeben sich Änderungen bei der Verteilung der Familienzentren in Essen. Der Jugendhilfeausschuss hat beschlossen, die anstehenden Veränderungen dem Land Nordrhein-Westfalen zu melden. Im Ostviertel wird die Kita Gustav-Hicking-Straße 27a nach der Schließung der Kita Klosterstraße 54 als Einzelfamilienzentrum neu zertifiziert. In Holsterhausen erfolgt eine ähnliche Neuzertifizierung für die Kita Windmühlenstraße 14, da der bisherige Verbundpartner, die Großtagespflegestelle Rüscherie 2, Ende 2025 geschlossen wurde.
In Altenessen-Süd wird die Kita Hundebrinkstraße 35 aufgrund eines Trägerwechsels kein Familienzentrum mehr führen. Das dadurch frei werdende Förderpaket wird in einer Projektgruppe unter Berücksichtigung sozialräumlicher Kriterien neu verteilt. Die Ergebnisse dieser Abstimmung werden dem Jugendhilfeausschuss im September 2026 vorgelegt.
Ein quantitativer Ausbau der Familienzentren erfolgt ab dem Kita-Jahr 2026/2027 nur noch über nicht genutzte Bestandskontingente. Das zuständige Ministerium weist darauf hin, dass die Neugründung von Familienzentren durch übertragbare Förderpakete in diesem Zeitraum letztmalig möglich ist. Aktuell sind 113 der insgesamt 114 verfügbaren Förderpakete auf 140 Kitas sowie ein Bürgerhaus und ein Jugendhaus verteilt. Im Zuge einer bevorstehenden Reform des Kinderbildungsgesetzes sollen ab dem Kita-Jahr 2027/2028 Mittel für die qualitative Weiterentwicklung bereitgestellt werden, wobei Familienzentren in besonders belasteten Sozialräumen zu sogenannten Chancen-Kitas weiterentwickelt werden können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 18.Anwendung des § 55 Absatz 2 des Kinderbildungsgesetzes zur Befreiung von der Zweckbindung im Kita-Jahr 2026/2027Zur Vorlage · 0835/2026/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss berät über die Anwendung von § 55 Absatz 2 des Kinderbildungsgesetzes für das Kita-Jahr 2026/20lag. Die Vorlage sieht vor, die Belegung von Betreuungsplätzen flexibler zu gestalten, die seit 2008 im Rahmen von Investitionsprogrammen geschaffen wurden. Diese Plätze sind ursprünglich für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren vorgesehen. Durch die Anwendung der Regelung können diese Kapazitäten in begründeten Einzelfällen auch mit Kindern über drei Jahren genutzt werden.
Die Entscheidung über eine solche Abweichung erfolgt im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung unter Berücksichtigung demografischer, pädagogischer und planerischer Aspekte. Voraussetzung ist, dass die Belegung vorrangig weiterhin der ursprünglichen Zweckbindung entspricht und das Jugendamt die entsprechenden Gründe dokumentiert. Um eine Befreiung von der Zweckbindung zu erwirken, müssen die Kita-Träger einen Antrag bei den zuständigen Stellen des Jugendamtes einreichen und die Notwendigkeit der Abweichung darlegen. Eine Liste der Einrichtungen, die für das Kita-Jahr 2026/2027 eine temporäre Befreiung beantragt haben, ist Bestandteil der Vorlage.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 17.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 19.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2025Zur Vorlage · 0858/2026/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2025 zur Erziehungsberatung in Essen liegt den zuständigen Gremien zur Kenntnisnahme vor. Der Bericht dokumentiert die Arbeit von sieben Beratungsstellen, die Kinder, Jugendliche und Familien in schwierigen Lebenslagen unterstützen. Diese Stellen agieren in ihren jeweiligen Sozialräumen und bieten kostenfreie sowie multiprofessionelle Hilfen an.
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 3.826 Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte durch diese Angebote beraten und begleitet. Der gemeinsame Jahresbericht der städtischen und freien Beratungsstellen informiert über zentrale Kennzahlen, Themen und Entwicklungen des vergangenen Jahres. Dabei thematisiert der Bericht die Bedeutung der Erreichbarkeit und Bekanntheit der Beratungsstellen sowie zukünftige Herausforderungen für die Jugendhilfe in Essen.
Die Vorlage unter der Federführung des Jugendamtes wurde von Beigeordnetem Al Ghusain unterzeichnet. Die zur Kenntnisnahme vorgesehene Information betrifft neben dem Jugendhilfeausschuss auch weitere Ausschüsse für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Schule und Bildung sowie Chancengerechtigkeit und Integration. Zudem ist die Vorlage für die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 25.06.2026 · Inklusionsbeirat (5. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 17.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 20.Kommunale Pflegeplanung Stadt Essen 2026Zur Vorlage · 0257/2026/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat die Kommunale Pflegeplanung 2026 vorgelegt, um den gesetzlichen Anforderungen des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen zu entsprechen. Der Bericht, der vom Amt für Soziales und Wohnen unter Federführung erarbeitet wurde, dient der unverbindlichen Bedarfsplanung und soll verschiedenen Gremien, darunter dem Rat der Stadt Essen sowie den Bezirksvertretungen, zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.
Der Plan beschreibt den aktuellen Stand der Pflegelandschaft in Essen sowie die Entwicklungen seit dem Jahr 2021. Er umfasst Bewertungen der Versorgungssysteme, Sonderberichte zu Themen wie Demenz und nicht altersbedingter Behinderung sowie Prognosen zur Prävention in ambulanten Strukturen. Zu den im Bericht enthaltenen Handlungsempfehlungen zählen unter anderem der Ausbau von Plätzen für die Kurzzeitpflege sowie eine Erweiterung der Pflegewohngruppen im Süden der Stadt. Zudem wird die Notwendigkeit einer Beobachtung der Palliativversorgung und der Kapazitäten der ambulanten Pflegedienste angeführt.
Die Pflegeplanung soll künftig in einem dreijährigen Rhythmus aktualisiert werden, sodass die nächste Berichtsvorlage für das Jahr 2029 vorgesehen ist. In diesem Rahmen sollen spezifische Schwerpunktthemen wie die psychische Gesundheit von Senioren sowie die Situation von Menschen mit Suchterkrankungen verstärkt behandelt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 01.07.2026 · Seniorenrat (4. Sitzung)
- 25.06.2026 · Inklusionsbeirat (5. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 21.Einrichtung einer Hol- und Bringzone (Elternhaltestelle) an der Grundschule an der HeinickestraßeZur Vorlage · 0973/2026/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I wird über die Einrichtung einer Hol- und Bringzone an der Grundschule an der Heinickestraße entscheiden. Hintergrund des Antrags sind Anliegen der Schulpflegschaft, welche eine Verbesserung der Verkehrssituation vor den Schuleingängen in der Wiesen- und der Heinickestraße fordert.
Der Bericht beschreibt Situationen bei Schulbeginn zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr. In der Wiesenstraße behindern am Straßenrand parkende Fahrzeuge die Sichtverhältnisse beim Überqueren der Straße für Schulkinder. Auf der Heinickestraße führen Halte- und Parkvorgänge, unter anderem vor dem Schulmedienzentrum oder auf Gehwegen, zu Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs sowie der Fußgänger.
Zur Erhöhung der Sicherheit soll auf der Heinickestraße gegenüber der Hausnummer 31 eine Elternhaltestelle eingerichtet werden. Diese Zone wäre im Zeitraum von 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr vorgesehen. Die Planung sieht vor, die bestehenden Schrägparkplätze so anzupassen, dass zwei Längsstellplätze entstehen. In der Folge würden insgesamt etwa zwei Stellplätze entfallen. Für die bauliche Anpassung des Parkstreifens könnten zusätzliche Planungs- und Finanzmittel benötigt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 22.Einrichtung der Bushaltestelle „Evonik Tor 3“Zur Vorlage · 0937/2026/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Zum Fahrplanwechsel am 14. Juni 202<0xC2>6 wird die Bushaltestelle „Evonik Tor 3“ neu eingerichtet. Im Zuge einer Anpassung der Linienführung der Buslinien 154 und 155 werden diese künftig über die Gerlingstraße geführt, um den Evonik-Standort direkt zu erschließen. Die Maßnahme ist Bestandteil einer Neuordnung des Essener Busnetzes sowie der Einstellung der Linie E93. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretung I des Stadtbezirks I werden über diese Einrichtung in Kenntnis gesetzt.
Die Umsetzung umfasst bauliche und verkehrsrechtliche Änderungen in der Gerlingstraße und der Straße Eiserne Hand. In Fahrtrichtung Stoppenberg wird der bestehende Haltestellenstandort auf eine Länge von 30 Metern erweitert, wodurch drei Parkplätze entfallen. Für die Fahrtrichtung Innenstadt wird ein neuer Standort neu angelegt, was den Wegfall von fünf weiteren Stellplätzen zur Folge hat. Zudem wird das Halteverbot in der Straße Eiserne Hand vor den Hausnummern 29 und 31 verlängert, um ein sicheres Linksabbiegen der Busse in die Elisenstraße zu ermöglichen. Insgesamt entfallen durch die Maßnahme etwa zehn Parkplätze im unmittelbaren Umfeld.
Die Kosten für die Ausstattung der Haltestelle werden von der Ruhrbahn GmbH getragen, während das Amt für Straßen und Verkehr die Markierungsarbeiten übernimmt. Die Umsetzung soll rechtzeitig vor dem Fahrplanwechsel erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 23.Aufstellung einer Außengastronomie auf der öffentlichen Parkplatzfläche vor dem Gebäude Rüttenscheider Str. 49 in Essen-SüdviertelZur Vorlage · 0961/2026/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird um die Zustimmung zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie in Essen-Südviertel gebeten. Der Inhaber des Restaurants „Pizza Essen“ in der Rüttenscheider Straße 49 beantragt, eine öffentliche Parkplatzfläche vor seinem Lokal zu nutzen. Die geplante Fläche umfasst eine Größe von zwei mal sechs Metern, wodurch ein bewirtschafteter Stellplatz entfällt.
Die Nutzung soll jährlich im Zeitraum vom ersten März bis zum einunddreißigsten Oktober stattfinden. Dabei ist ein Sicherheitsabstand von 30 Zentimetern zum Fahrbahnrand einzuhalten sowie eine massive Absperrung zum Schutz der Gäste vor befahrbaren Flächen vorzunehmen. Von der Aufstellung sind keine Behindertenparkplätze, Ladezonen oder Parkflächen für Elektrofahrzeuge betroffen.
Nach Prüfung durch die Verwaltung erfüllt der Antrag die geltenden Kriterien des Konzepts zur Nutzung von Parkplatzflächen für Außengastronomie hinsichtlich der Öffnungszeiten und Ruhetage. Die Verwaltung sieht daher keine Einwände gegen die Erteilung der Erlaubnis. Für das laufende Jahr ist zunächst eine befristete Genehmigung vorgesehen. Sollten im Nutzungszeitraum keine berechtigten Beschwerden oder Verstöße gegen Auflagen auftreten, ist die Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis ab dem Folgejahr geplant. Die Bezirksvertretung I wird über den Vorgang informiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 24.Aufstellung einer Außengastronomie auf der öffentlichen Parkplatzfläche vor dem Ladenlokal Brigittastraße 2, 45130 Essen auf der Seite der WitteringstraßeZur Vorlage · 1093/2026/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I berät über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie in der Brigittastraße 2. Der Betreiber des dortigen Ladenlokals hat beantragt, Tische und Stühle auf der öffentlichen Parkplatzfläche vor dem Gebäude auf der Seite der Witteringstraße aufzustellen.
Die betroffene Fläche misst etwa 2,50 Meter in der Tiefe und 10 Meter in der Länge, wodurch zwei Stellplätze entfallen würden. Die geplante Nutzung folgt dem Konzept des Essener Stadtrats zur Verwendung von Parkplatzflächen für die Außengastronomie im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Oktober.
Nach Prüfung durch die Verwaltung werden die geltenden Kriterien als erfüllt betrachtet, und es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Errichtung der Außenfläche. Die Sondernutzungserlaubnis soll zunächst für das Jahr 2026 befristet erteilt werden. Dabei sind ein Sicherheitsabstand von 0,30 Metern zum Fahrbahnrand sowie eine massive Absperrung zu den befahrbaren Flächen einzuhalten. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Erlaubnisnehmer. Eine unbefristete Erlaubnis kann auf Antrag beantragt werden, sofern keine Verstöße gegen die Auflagen oder berechtigte Beschwerden bekannt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 25.Aufstellung einer Außengastronomie auf der öffentlichen Parkplatzfläche vor dem Gebäude Rüttenscheider Str. 22 in Essen-SüdviertelZur Vorlage · 0963/2026/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird um die Zustimmung zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie im Essener Stadtteil Südviertel gebeten. Der Inhaber des Restaurants „ÓNL“ in der Rüttenscheider Straße 22 beantragt, eine öffentliche Parkplatzfläche vor seinem Lokal zu nutzen. Die geplante Fläche von 4,00 Metern mal 6,00 Metern würde den Wegfall von zwei Stellplätzen zur Folge haben.
Die Nutzung soll jährlich im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Oktober erfolgen. Zur Einhaltung der Sicherheit ist ein Abstand von 0,30 Metern zum Fahrbahnrand sowie eine massive Absperrung zu den angrenzenden befahrbaren Flächen vorzusehen. Davon unberührt bleiben Behindertenparkplätze, Ladezonen sowie Parkflächen für Elektrofahrzeuge.
Die Verwaltung hat die Voraussetzungen geprüft und stellt fest, dass die Kriterien zur Nutzung von Parkplatzflächen für Außengastronomie, insbesondere hinsichtlich der Öffnungszeiten und Ruhetage, erfüllt sind. Es bestehen daher keine Bedenken gegen die Erteilung der Erlaubnis. Für das laufende Jahr ist zunächst eine befristete Genehmigung vorgesehen. Sofern im Nutzungszeitraum keine berechtigten Beschwerden oder Auflagenverstöße auftreten, soll ab dem nächsten Jahr eine unbefristete Erlaubnis erteilt werden. Die Bezirksvertretung I wird über den Sachverhalt informiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 25.a)Aufgabe der Grillzone im NordparkZur Vorlage · 1079/2026/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I soll über die Aufhebung der Grillzone im Nordpark entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Fläche vollständig aufzugeben und den Rückbau einzuleiten. Damit würde das Areal wieder als reguläre öffentliche Grünfläche geführt, in der das Grillen untersagt ist, der Verzehr von Lebensmitteln jedoch weiterhin gestattet bleibt.
Hintergrund der Vorlage sind Beschwerden von Anwohnern, insbesondere im Bereich der benachbarten AWO-Seniorenwohnanlage Anneliese-Brost-Zentrum. Zwar wurde die Fläche bereits im Jahr 2025 verkleinert, um die Nutzung zu begrenzen, eine Reduzierung der Nutzungsfrequenz konnte laut aktueller Evaluierung jedoch nicht festgestellt werden. Die Grillzone im Nordpark war ursprünglich als Teil eines Pilotprojekts für „geordnetes Grillen“ ausgewiesen und im Jahr 2023 dauerhaft verstetigt worden.
Die Überwachung der Grillzonen erfolgt durch den Kommunalen Ordnungsdienst sowie die RGE Servicegesellschaft Essen mbH, um Verstöße gegen die Abfallbeseitigungspflicht, Lärmbelästigungen oder Brandgefahren zu unterbinden. Mit der Aufhebung der Zone im Nordpark bleibt im Stadtbezirk I lediglich die Grillzone im Stadtgarten als ausgewiesene Fläche bestehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 25 b)Aufstellung eines Straßencafés auf Parkflächen vor dem Gebäude Witteringstraße 77Zur Vorlage · 1097/2026/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betreiber eines Ladenlokals in der Witteringstraße 77 hat die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung eines Straßencafés beantragt. Die geplante Außengastronomie soll auf öffentlichen Parkflächen vor dem Gebäude errichtet werden. Dabei wird eine Fläche von etwa 16,15 Quadratmetern in Anspruch genommen, wodurch zwei Stellplätze entfallen würden.
Die Nutzung der Parkplatzflächen ist gemäß einem Beschluss des Essener Stadtrats vom März 2023 für den Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Oktober vorgesehen. Bei der Umsetzung müssen Sicherheitsvorgaben eingehalten werden, darunter ein Abstand von 0,30 Metern zum Fahrbahnrand sowie eine massive Absperrung zum Schutz der Gäste gegenüber befahrbaren Flächen. Die Verkehrssicherungspflicht liegt dabei beim Erlaubnisnehmer. Von der Aufstellung sind keine Behindertenparkplätze, Ladezonen oder Parkräume für Elektrofahrzeuge betroffen.
Die Verwaltung hat den Antrag geprüft und festgestellt, dass die geltenden Kriterien für die Nutzung von Parkplatzflächen erfüllt sind. Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Errichtung der Außengastronomie. Der Bezirksvertretung I wird vorgeschlagen, die Sondernutzungserlaubnis zunächst befristet für das Jahr 2026 zu erteilen. Eine unbefristete Erlaubnis kann bei Abwesenheit von Verstößen gegen die Auflagen oder berechtigten Beschwerden auf Antrag beantragt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 26.Ausbau des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes hier: Umsetzungsstand zur V. Staffel des Kita-AusbauprogrammsZur Vorlage · 0181/2026/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Weiterführung der fünften Staffel des Kita-Ausbauprogramms entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, das Projekt an der Helen-Keller-Straße 10 in das Programm aufzunehmen und die Kostenanpassungen bei einzelnen Projekten zu bestätigen. Durch diese Änderungen erhöht sich das gesamte Investitionsvolumen des Ausbauprogramms von bisher 58,53 Millionen Euro brutto auf 62,04 Millionen Euro brutto.
Die aktuelle Bedarfsplanung zeigt für den Ü3-Bereich einen Fehlbedarf von 672 Betreuungsplätzen, während im U3-Bereich ein Überhang von 248 Plätzen besteht. Zur Deckung des Bedarfs sind in den Jahren 2026 und 2027 jeweils zwei neue Kitas geplant. Während einige Standorte wie die Hubertstraße 25 bereits in Betrieb sind, verzögert sich die Fertigstellung der Kita Kellinghausstraße 24 aufgrund von Planungsänderungen und einer Insolvenz eines Bauunternehmens voraussichtlich bis zum zweiten Quartal 2028.
Aufgrund des Mangels an geeigneten neuen Baustandorten in den Stadtgebieten wird die Verwaltung keine sechste Staffel des Ausbauprogramms einleiten. Der Fokus soll sich künftig auf die Sanierung und den Ersatz von Bestandsgebäuden konzentrieren, unter anderem an der Hülsmannstraße, der Helen-Keller-Straße und der Mölleneystraße.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 09.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 27.Integriertes Entwicklungskonzept „Zukunft.Essen.Innenstadt“ – Realisierung des Leitprojektes „Eigentümerforum“Zur Vorlage · 0960/2026/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Durchführung des Leitprojektes „Eigentümerforum“ beschließen. Das Vorhaben ist Bestandteil des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“, welches im Juli 2025 verabschiedet wurde. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat die Umsetzung des Projektes bereits empfohlen.
Das Forum ist als zentrale Austauschplattform zwischen Immobilieneigentümern der Innenstadt und der Stadtverwaltung konzipiert. Ziel ist es, gemeinsame Entwicklungsperspektiven für das Stadtzentrum zu diskutieren, Handlungsbedarfe zu identifizieren und ein Netzwerk zwischen Eigentümern, potenziellen Investoren und der Verwaltung aufzubauen. Die Veranstaltungen sollen ab dem vierten Quartal 2026 jährlich stattfinden. Als Veranstaltungsorte sind wechselnde Immobilien in der Innenstadt vorgesehen, die als Beispiele für urbane Transformation dienen können. Das Programm soll Fachvorträge, interaktive Arbeitsphasen sowie Führungen umfassen.
Die Durchführung obliegt der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) gemeinsam mit der Essen Marketing GmbH (EMG), dem Allbau, dem Amt für Stadtplanung und -entwicklung sowie der Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Kosten für den Zeitraum von 2026 bis 2032 belaufen sich auf voraussichtlich 36.000 Euro und sind in der Maßnahme „Innenstadtbüro und Quartiersmanagement“ enthalten, wobei der voraussichtliche Eigenanteil der Stadt bei 10.800 Euro liegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 28.Integriertes Entwicklungskonzept „Zukunft.Essen.Innenstadt“ – Durchführung von Kommunikations- und BeteiligungsprojektenZur Vorlage · 0962/2026/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Durchführung von drei Leitprojekten im Rahmen des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ entscheiden. Diese Projekte dienen der Umsetzung von Kommunikations- und Beteiligungsmaßnahmen zur Stadtentwicklung.
Das erste Projekt umfasst die Etablierung einer Kommunikationsstrategie sowie einer digitalen Plattform. Ziel ist eine transparente Information über laufende Maßnahmen durch die Entwicklung einer Internetseite, die als digitales Innenstadtbüro fungieren soll. Hierfür ist ein Budget für professionelle Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen, wobei die Gesamtkosten auf 200.000 Euro geschätzt werden, wovon ein Eigenanteil der Stadt von 60.000 Euro erwartet wird.
Ein zweites Vorhaben ist die jährliche Innenstadtkonferenz, die ab Anfang 2027 durch die Essen Marketing GmbH in Kooperation mit dem Amt für Stadtplanung und -entwicklung durchgeführt werden soll. Das Format richtet sich an rund 200 Akteure aus Handel, Gastronomie, Politik und Verwaltung, um den Austausch über aktuelle Herausforderungen und Best-Practice-Beispiele zu fördern.
Zudem wird die Einrichtung eines Innenstadtbeirats vorgeschlagen. Dieses Gremium soll zweimal jährlich im informellen Rahmen zusammenkommen, um als beratendes Organ zwischen der Stadtverwaltung und verschiedenen Interessengruppen aus Wirtschaft, Kultur und Zivilgesellschaft zu fungieren. Der Beirat soll Empfehlungen für die Umsetzung der IEK-Maßnahmen erarbeiten und den laufenden Prozess begleiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 29.Integriertes Entwicklungskonzept „Zukunft.Essen.Innenstadt“ – Aufnahme des Leitprojekts „Betreute Aufenthaltsfläche Hoffnungstraße“Zur Vorlage · 1001/2026/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Leitprojekt „Betreute Aufenthaltsfläche Hoffnungstraße“ in das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ aufnehmen. Damit wird die Erweiterung der Arbeit mit Drogenabhängigen im Rahmen des Stadtumbaugebiets formalisiert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, beim zuständigen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Fördermittel für eine Kofinanzierung zu beantragen und die erforderlichen Eigenmittel in die Haushaltsplanberatungen ab dem Jahr 2027 aufzunehmen.
Das Projekt sieht vor, die bestehende Außenfläche des Suchthilfezentrums an der Hoffnungstraße durch die Einbeziehung angrenzender Parkplatzflächen zu vergrößern. Ziel ist es, eine regulierte Aufenthaltsmöglichkeit für Klienten der Suchthilfe zu schaffen, um Nutzungskonflikte in öffentlichen Räumen wie Parkhäusern zu reduzieren und das Sicherheits- sowie Sauberkeitsempfinden in der Innenstadt zu beeinflussen. Geplante Maßnahmen umfassen die Installation von vandalismussicheren Sitzgelegenheiten, Sonnensegeln und Abfallbehältern sowie den Ausbau der Beleuchtung und der Reinigungsleistungen. Während der Öffnungszeiten soll zudem ein Sicherheitsdienst für geordnete Abläufe eingesetzt werden.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 80.000 Euro. Davon sollen 56.000 Euro über Städtebauförderung finanziert und 24.000 Euro als Eigenanteil der Stadt aufgebracht werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 30.Ortstermine
- 31.Mitteilungen der Verwaltung
- 32.Sonstige Mitteilungen
- 32a.)SWE- Maßnahme Steeler Straße 272-300Zur Vorlage · 1161/2026/BV I · Bezirksvertretung I
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I des Stadtbezirks 1 wurde über ein Bauvorhaben der Stadtwerke Essen AG im Bereich der Steeler Straße informiert. Im Rahmen des Projekts „Erneuerung Steeler Straße“ ist die Erneuerung von Abwasserkanälen am Standort Steeler Straße 300 geplant. Der Beginn der Maßnahmen ist für März 2027 vorgesehen, wobei eine voraussichtliche Bauzeit von etwa drei Monaten veranschlagt wird.
Mit den Arbeiten an der Kanalisation geht eine geänderte Verkehrsführung einher. Die Bezirksvertretung I nimmt die Information über diese Verkehrsänderungen zur Kenntnis. In diesem Zusammenhang wurde beantragt, die Baustelle erst dann einzurichten, wenn sowohl das erforderliche Material als auch das Personal vorhanden sind. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bauarbeiten zeitnah beginnen und ohne Unterbrechungen durchgeführt werden können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 33.Verkehrliche Problempunkte
- 34.Aktion "Hässliche Ecken"
- 35.Anfragen und Mitteilungen von Bezirksvertretungsmitgliedern
- 36.Liste der offenen Aufträge
- 37.Veranstaltungen in der Innenstadt
- 38.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 39.Grundstücksangelegenheiten
- 40.Mitteilungen der Verwaltung
- 41.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil