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Aufstellung eines Straßencafés auf Parkflächen vor dem Gebäude Witteringstraße 77

1097/2026/6 · Vorlage · 07.07.2026 · Amt für Straßen und Verkehr

🟡 In Beratung Nächste Station: 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
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KI-Zusammenfassung

Der Betreiber eines Ladenlokals in der Witteringstraße 77 hat die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung eines Straßencafés beantragt. Die geplante Außengastronomie soll auf öffentlichen Parkflächen vor dem Gebäude errichtet werden. Dabei wird eine Fläche von etwa 16,15 Quadratmetern in Anspruch genommen, wodurch zwei Stellplätze entfallen würden.

Die Nutzung der Parkplatzflächen ist gemäß einem Beschluss des Essener Stadtrats vom März 2023 für den Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Oktober vorgesehen. Bei der Umsetzung müssen Sicherheitsvorgaben eingehalten werden, darunter ein Abstand von 0,30 Metern zum Fahrbahnrand sowie eine massive Absperrung zum Schutz der Gäste gegenüber befahrbaren Flächen. Die Verkehrssicherungspflicht liegt dabei beim Erlaubnisnehmer. Von der Aufstellung sind keine Behindertenparkplätze, Ladezonen oder Parkräume für Elektrofahrzeuge betroffen.

Die Verwaltung hat den Antrag geprüft und festgestellt, dass die geltenden Kriterien für die Nutzung von Parkplatzflächen erfüllt sind. Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Errichtung der Außengastronomie. Der Bezirksvertretung I wird vorgeschlagen, die Sondernutzungserlaubnis zunächst befristet für das Jahr 2026 zu erteilen. Eine unbefristete Erlaubnis kann bei Abwesenheit von Verstößen gegen die Auflagen oder berechtigten Beschwerden auf Antrag beantragt werden.

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Beratungen

Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
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