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Prüfung und Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) auf der Oberhauser Straße

1179/2026/6 · Vorlage · 14.07.2026 · Amt für Straßen und Verkehr

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KI-Zusammenfassung

Ein Bürger hat in einer Eingabe die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Oberhauser Straße beantragt. Die gewünschte Stelle befindet sich an der Einmündung zur Bedingrader Straße, nahe einem Spielplatz. Der Antragsteller führt an, dass die aktuelle Verkehrssituation für Kinder auf dem Schulweg sowie für die Nutzung des angrenzenden Spielplatzes als unsicher empfunden wird.

Die Prüfung durch das Amt für Straßen und Verkehr zeigt, dass die Oberhauser Straße eine Hauptverkehrsstraße mit einem täglichen Verkehrsaufkommen von etwa 5.900 Fahrzeugen ist. Im betroffenen Bereich existiert bereits eine bauliche Mittelinsel, die als Querungshilfe dient. Nach den maßgeblichen fachlichen Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen ist ein zusätzlicher Zebrastreifen nicht erforderlich. Zwar befinden sich Schulen und Kindertagesstätten in der näheren Umgebung, diese liegen jedoch außerhalb des als maßgeblich geltenden Radius von 200 Metern für einen direkten Schulweg. Die vorhandene Mittelinsel wird als ausreichend und als geeignete Querungshilfe bewertet, da sie ein abschnittsweises Überqueren der Fahrbahn ermöglicht.

Zur Erhöhung der Sichtbarkeit der bestehenden Anlage schlägt die Verwaltung vor, die Verkehrszeichenmasten auf der Insel mit einer reflektierenden rot-weißen Ummantelung zu versehen und die Insel mit einer weißen Markierung zu umranden. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 197 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (4. Sitzung)
14.07.2026
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