Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (4. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 3 über die Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 12.05.2026
- 2.Gefährdung durch E-Scooter auf GehwegenZur Vorlage · 1016/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Bürgerin hat im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden die Behandlung der widerrechtlichen Nutzung von E-Scootern auf Gehwegen angerelegt. Unter Verweis auf das geltende Fahrverbot weist sie darauf hin, dass es im Stadtgebiet regelmäßig zu Gefährdungssituationen für Fußgänger kommt. Die Antragstellerin fordert die Einrichtung flächendeckender No-Ride-Zonen mittels Geofencing, um das bestehende Verbot technisch durchzusetzen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Das Ordnungsamt führt im gesamten Stadtgebiet regelmäßig Kontrollen durch und arbeitet bei der Ahndung von Verstössen mit der Polizei zusammen. Eine eigenständige Durchsetzung von Maßnahmen im fließenden Verkehr ist dem Amt jedoch aufgrund der aktuellen Zuständigkeiten der Polizei nur eingeschränkt möglich.
Technische Lösungen wie die Drosselung von E-Scootern oder Fahrverbote in bestimmten Bereichen werden als grundsätzlich geeignet eingestuft. Eine Umsetzung solcher Instrumente ist derzeit jedoch nicht möglich, da das Kraftfahrt-Bundesamt entsprechende technische Steuerungen im Rahmen der Fahrzeugzulassung in Deutschland aktuell nicht zulässt. Die Stadt Essen prüft weiterhin Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und setzt die Bestreifung des öffentlichen Raums, insbesondere in der Innenstadt, fort.
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Beratungsfolge
- 14.07.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (4. Sitzung)
- 3.Parkzeitbeschränkung Ückendorferstraße 63Zur Vorlage · 0760/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Bürger hat im Ausschuss für Anlagen und Beschwerden auf die Parksituation in der Ückendorfer Straße 63 hingewiesen. Er berichtete, dass sich die Parkmöglichkeiten vor dem Geschäft „Tabak Presse Lotto“ durch Dauerparker verschlechtert hätten, was insbesondere ältere Kunden betreffe. Zur Verbesserung der Situation wurde die Anordnung einer Parkzeitbeschränkung, etwa durch eine Parkscheibenregelung, beantragt. Der Inhaber eines benachbarten Zulassungsdienstes befürwortete diesen Antrag ebenfalls.
Das Amt für Straßen und Verkehr teilte mit, dass eine Parkscheibenregelung für einen einzelnen Antragsteller ohne allgemeine Parkraumbewirtschaftung abgelehnt werde. Eine solche Bewirtschaftung sei aktuell nicht geplant. Zudem bestehe die Gefahr, durch eine punktuelle Regelung einen Präzedenzfall zu schaffen, der weitere Forderungen von Einzelhändlern auslösen könnte.
Da eine Verkehrsregelung gemäß § 45 StVO eine verkehrsrechtliche Notwendigkeit voraussetzt und das Gebiet überwiegend Wohnbebauung umfasst, müsse ein Abgleich zwischen den Interessen der Anwohner auf Parkraum und den Interessen einzelner Gewerbetreibender erfolgen. Eine zwingende Notwendigkeit für eine Parkzeitbeschränkung wurde daher nicht festgestellt. Der Ausschuss wird die vorliegenden Ausführungen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 14.07.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (4. Sitzung)
- 4.Fuß- und Radverkehr in Essen-WerdenZur Vorlage · 1144/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden der Stadt Essen wird am 14. Juli 2026 über die Verkehrsbeschilderung für den Fuß- und Radverkehr in Essen-Werden beraten. Hintergrund der Vorlage ist eine wiederholte Anfrage eines Bürgers, der Informationen zur vorhandenen Wegweisung im betreffenden Bereich angefordert hat.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat die Beschilderung auf dem Gehweg der Bredeneyer Straße in Fahrtrichtung Süden einer Prüfung unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass ein Piktogramm mit Richtungspfeil sowie das Verkehrszeichen 239 zur Radwegweisung nach rechts vorhanden und gut sichtbar installiert sind. Ein ergänzendes Piktogramm folgt kurz darauf auf dem Gehweg. Die Überprüfung der entsprechenden Verkehrszeichen im relevanten Bereich ergab zudem, dass diese ordnungsgemäß aufgestellt und in ihrer Wirkung nicht beeinträchtigt sind.
Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass die gesamte Beschilderung den rechtlichen Vorgaben entspricht und keine Mängel vorliegen. Eine Anpassung oder Ergänzung der vorhandenen Zeichen wird daher als nicht erforderlich eingestuft. Die Behörde führt aus, dass eine weitere Beschilderung das regelwidrige Verhalten von Verkehrsteilnehmern nicht verhindern könne. Der Ausschuss soll die Ausführungen zur Kenntnis nehmen; der Bürger ist über das Ergebnis zu informieren.
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Beratungsfolge
- 14.07.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (4. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 5.Prüfung und Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) auf der Oberhauser StraßeZur Vorlage · 1179/2026/6 · Vorlage
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Ein Bürger hat in einer Eingabe die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Oberhauser Straße beantragt. Die gewünschte Stelle befindet sich an der Einmündung zur Bedingrader Straße, nahe einem Spielplatz. Der Antragsteller führt an, dass die aktuelle Verkehrssituation für Kinder auf dem Schulweg sowie für die Nutzung des angrenzenden Spielplatzes als unsicher empfunden wird.
Die Prüfung durch das Amt für Straßen und Verkehr zeigt, dass die Oberhauser Straße eine Hauptverkehrsstraße mit einem täglichen Verkehrsaufkommen von etwa 5.900 Fahrzeugen ist. Im betroffenen Bereich existiert bereits eine bauliche Mittelinsel, die als Querungshilfe dient. Nach den maßgeblichen fachlichen Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen ist ein zusätzlicher Zebrastreifen nicht erforderlich. Zwar befinden sich Schulen und Kindertagesstätten in der näheren Umgebung, diese liegen jedoch außerhalb des als maßgeblich geltenden Radius von 200 Metern für einen direkten Schulweg. Die vorhandene Mittelinsel wird als ausreichend und als geeignete Querungshilfe bewertet, da sie ein abschnittsweises Überqueren der Fahrbahn ermöglicht.
Zur Erhöhung der Sichtbarkeit der bestehenden Anlage schlägt die Verwaltung vor, die Verkehrszeichenmasten auf der Insel mit einer reflektierenden rot-weißen Ummantelung zu versehen und die Insel mit einer weißen Markierung zu umranden. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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- 14.07.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (4. Sitzung)
- 6.Verschiedenes