Essen Transparent

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Vorlage

Aufstellung einer Außengastronomie auf der öffentlichen Parkplatzfläche vor dem Ladenlokal Brigittastraße 2, 45130 Essen auf der Seite der Witteringstraße

1093/2026/6 07.07.2026 Amt für Straßen und Verkehr

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung I berät über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie in der Brigittastraße 2. Der Betreiber des dortigen Ladenlokals hat beantragt, Tische und Stühle auf der öffentlichen Parkplatzfläche vor dem Gebäude auf der Seite der Witteringstraße aufzustellen.

Die betroffene Fläche misst etwa 2,50 Meter in der Tiefe und 10 Meter in der Länge, wodurch zwei Stellplätze entfallen würden. Die geplante Nutzung folgt dem Konzept des Essener Stadtrats zur Verwendung von Parkplatzflächen für die Außengastronomie im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Oktober.

Nach Prüfung durch die Verwaltung werden die geltenden Kriterien als erfüllt betrachtet, und es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Errichtung der Außenfläche. Die Sondernutzungserlaubnis soll zunächst für das Jahr 2026 befristet erteilt werden. Dabei sind ein Sicherheitsabstand von 0,30 Metern zum Fahrbahnrand sowie eine massive Absperrung zu den befahrbaren Flächen einzuhalten. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Erlaubnisnehmer. Eine unbefristete Erlaubnis kann auf Antrag beantragt werden, sofern keine Verstöße gegen die Auflagen oder berechtigte Beschwerden bekannt werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 161 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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