Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Krähenbusch von Ottostraße bis Krähenbusch
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät am 30. April 2026 über die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme 25KAG144 in der Straße Krähenbusch im Abschnitt von der Ottostraße bis zum Ende des Krähenbusches. Das Vorhaben umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik, um die Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 zu erfüllen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Die vorläufigen Kosten für die Maßnahme werden mit 27.000 Euro veranschlagt. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund der Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot, wobei die entgangenen Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Mit der Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die Verpflichtung zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
Hinsichtlich der Klimabilanz wird die Maßnahme als positiv bewertet. Da für die Straßenbeleuchtung Ökostrom bezogen wird, entsteht keine unmittelbare Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch führt der durch die Umstellung eingesparte Strom zu einer positiven Auswirkung auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026kein Ergebnis hinterlegt