Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Schlettweg von Lehmanns Brink bis Bruktererhang
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme im Schlettweg, die den Bereich von Lehmanns Brink bis Bruktererhang umfasst. Das Vorhaben sieht den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik vor. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 199.000 Euro.
Die Maßnahme ist technisch notwendig, da die bestehende Beleuchtungsanlage nicht den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht. Da die bisher verwendeten Leuchtmittel in der EU nicht mehr hergestellt oder importiert werden dürfen, müssen die alten Lampen ersetzt werden. Zudem sind die Masten nicht mehr standsicher und die Kabel entsprechen nicht mehr den Anforderungen an die Betriebssicherheit. Die Anpassung an aktuelle Normen dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Finanziell ist das Bauvorhaben nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des KAG zum 1. Januar 2024 werden die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit dieser Neuregelung entfallen zudem die Pflicht zur Durchführung einer Anliegerversammlung sowie die verbindliche Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden. In Bezug auf den Klimaschutz wird die Maßnahme aufgrund des geringeren Stromverbrauchs als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026kein Ergebnis hinterlegt