Benennungen für den Seniorenrat
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Benennung neuer Mitglieder für den Seniorenrat. Auf Grundlage einer Wahl durch den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration vom 18. März 2026 wird vorgeschlagen, ein stimmberechtigtes Mitglied sowie eine stellvertretende Vertreterin für das Gremium zu bestellen.
Die Satzung des Seniorenrates schreibt vor, dass Mitglieder zum Zeitpunkt der Bestellung mindestens 60 Jahre alt sein müssen oder sich in besonderer Weise mit der Seniorenarbeit befassen. Für die vorgeschlagene Stellvertreterin wird eine Ausnahme beantragt, da sie die Altersgrenze noch nicht erreicht hat. Die Benennung wird damit begründet, dass sie sich durch ihr politisches und ehrenamtliches Engagement in der Bezirksvertretung sowie in gemeinnützigen Vereinen bereits intensiv mit den Belangen älterer Menschen befasst hat.
Der Seniorenrat wird im Rahmen seiner Sitzung am 3. Juni 2026 über diese Benennungen in Kenntnis gesetzt. Die Vorlage wurde vom Amt für Soziales und Wohnen erstellt.
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Beratungsfolge
- 03.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 27.05.2026kein Ergebnis hinterlegt