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Antrag Rat / Ausschüsse / BVen

Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer für das Jahr 2026 (Hebesatzsatzung) hier: Steuererhöhungsfreie Hebesätze

0955/2026/AFD 27.05.2026 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die AfD-Fraktion hat im Essener Rat einen Antrag zur Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B für das Haushaltsjahr 2026 vorgelegt. Mit dem Antrag Nr. 0955/2026/AFD wird eine Neufestsetzung der Steuersätze beantragt, die von den Entwürfen der Stadtverwaltung abweicht.

Der Antrag sieht vor, den Hebesatz für die Grundsteuer A, welche die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft umfasst, auf 390 Prozent festzusetzen. Für die Grundsteuer B1, die bebauten Grundstücke im Ertragswertverfahren betrifft, sowie für die Grundsteuer B2, die unbebaute Grundstücke und Grundstücke im Sachwertverfahren einschließt, werden Hebesätze von jeweils 839 Prozent gefordert.

In der Begründung führt die Fraktion an, dass die von der Verwaltung vorgeschlagenen Sätze das Ziel der Aufkommensneutralität nicht erfüllen würden und zu Mehreinnahmen führen könnten. Die beantragten Werte orientieren sich laut dem Antrag an den durch das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlichten aufkommensneutralen Hebesätzen. Ziel sei es, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer nach dem neuen Recht dem vorherigen Aufkommen nach altem Recht entspricht.

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