Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gemäß § 48 Kinderbildungsgesetz im Kita-Jahr 2026/2027
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit der Umsetzung der Flexibilisierung von Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege für das Kita-Jahr 2026/2027. Auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes plant die Stadt Essen, für diesen Zeitraum insgesamt 2.573.095 Euro zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag setzt sich aus Landesmitteln in Höhe von rund 2,06 Millionen Euro und einem kommunalen Eigenanteil von etwa 514.619 Euro zusammen.
Das bestehende Fördersystem, das unter anderem Sockelbeträge sowie Zuschüsse für zusätzliche Öffnungszeiten über 47 Stunden pro Woche oder eine geringe Anzahl an Schließtagen vorsieht, wird unverändert fortgeführt. Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl der geförderten Einrichtungen um drei auf insgesamt 127 Kitas an. Davon planen 126 Einrichtungen erweiterte Öffnungszeiten. Für die städtischen Träger sind Zuschüsse in Höhe von rund 486.826 Euro vorgesehen, mit denen zusätzliche Personalstunden im Umfang von etwa acht Vollzeitäquivalenten finanziert werden sollen.
Die Förderung umfasst verschiedene Kriterien wie Randzeitenbetreuung, Angebote an Wochenenden oder Feiertagen sowie die Reduzierung von Schließtagen. Während die Mittel für Kindertageseinrichtungen auf Basis der Bedarfsmeldungen der Träger verteilt werden, ist die Inanspruchnahme flexibler Angebote in der Kindertagespflege bislang gering.
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