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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Bestellung der Schriftführung für den JugendhilfeausschussZur Vorlage · 0020/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Essen soll über die Bestellung zusätzlicher Schriftführerinnen entscheiden. Laut der Vorlage 0020/2026/4 werden Sandra Böckers und Nicole Everding für diese Funktion vorgeschlagen. Ziel der Maßnahme ist es, eine verlässliche Vertretung bei der Erstellung der Niederschriften zu gewährleisten.
Die rechtliche Grundlage für die Bestellung bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen und seine Ausschüsse. Bereits in der Sitzung vom 9. Dezember 2025 wurde Yvonne Leyk-Hettchen zur Schriftführerin bestellt. Die zusätzliche Benennung soll sicherstellen, dass die Protokollführung auch im Vertretungsfall gewährleistet bleibt.
Des Weiteren wird die Fortführung der Nutzung von Tonaufnahmen zur Erstellung der Niederschriften befürwortet. Gemäß der geltenden Geschäftsordnung sind solche Aufnahmen zum Zweck der Protokollierung zulässig. Die Aufzeichnungen werden gelöscht, sobald sie für die Erstellung der Niederschriften nicht mehr benötigt werden.
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Beratungsfolge
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.Verlagerung der Organisationseinheit Weststadthalle vom Fachbereich 51 -Jugendamt- zum Fachbereich 41 –Kulturamt- als vielfältiger Kultur- und Veranstaltungsort ab 01.01.2026Zur Vorlage · 0071/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ab dem 1. Januar 2026 wird die Organisationseinheit Weststadthalle vom Fachbereich 51 (Jugendamt) in den Fachbereich 41 (Kulturamt) verlagert. Die Weststadthalle wird seit 2011 unter der Verantwortung des Jugendamtes als Zentrum für Kinder-, Jugend- und Schulkultur betrieben. Mit der organisatorischen Neuausrichtung soll die Einrichtung künftig verstärkt als vielschichtiger Kultur- und Veranstaltungsort fungieren.
Die Neukonzeption sieht vor, das Programm über bestehende Formate hinaus zu erweitern und neue Zielgruppen anzusprechen. Neben der Beibehaltung des Fokus auf die Altersgruppe der 16- bis 27-Jährigen sollen Angebote aus den Bereichen Jazz, Theater, Tanz und internationale Musik integriert werden. Durch die Überführung in das Kulturamt soll die Nutzung von Ressourcen im Veranstaltungsmanagement optimiert und die kulturelle Entwicklung durch die Einbindung in das städtische Gesamtkonzept gestärkt werden. Die Weststadthalle wird dabei als Sachgebiet in die Abteilung für Kulturzentren eingegliedert, die bereits das Schloss Borbeck umfasst.
Die Verlagerung erfolgt laut der Vorlage kostenneutral. Die Beteiligten sowie der Personalrat haben der Umstrukturierung am 18. November 2025 zugestimmt. Der Kulturausschuss sowie der Jugendhilfeausschuss werden im Rahmen ihrer Sitzungen über die Verlagerung in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.01.2026 · Kulturausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 3.Jahresbericht Ferienspatz 2025Zur Vorlage · 2023/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2025 der Aktion Ferienspatz befasst sich mit dem Angebot für Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren sowie deren Familien. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 607 Angebote mit 1.255 Terminen durch 255 Veranstalter durchgeführt. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgte durch Haushaltsmittel in Höhe von 143.000,00 Euro. Hinzu kamen Spenden der Heinz-Horst-Deichmann-Stiftung sowie Einnahmen aus Teilnehmerkarten in Höhe von 12.467,50 Euro und aus Ferienpässen in Höhe von 11.391,00 Euro. Für die Zuwendungen an Kooperationspartner gingen Anträge über 172.161,26 Euro ein, wovon 62.636,77 Euro bewilligt wurden. Im Sommer 2025 wurden 7.404 Ferienpässe verkauft, wobei die Nutzergruppe aus 3.987 Erwachsenen und 3.417 Kindern bestand. Die Veröffentlichung des Osterprogramms für das Jahr 2026 ist für Mitte Februar 2026 vorgesehen. Der Jugendhilfeausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Die Vorlage enthält zudem eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz auf Stufe 1, welche eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz ausweist. Strukturelle Prüfpunkte zu Personalkosten, Sachkosten sowie zur Notwendigkeit einer Vorlagenvorprüfung wurden in der vorliegenden Fassung nicht mit konkreten Angaben gefüllt.
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Beratungsfolge
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Bericht der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII - Berichtszeitraum 01. Januar 2024 bis 31. Oktober 2025Zur Vorlage · 2022/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes dokumentiert die Tätigkeit der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Oktober 2025. In diesem Zeitraum wurden 308 Beratungsanfragen bearbeitet, wobei die Zeitspanne zwischen Erstkontakt und Beratungstermin maximal 14 Tage betrug. Von den Anfragen konnten 161 abgeschlossen werden, bei einer durchschnittlichen Falllaufzeit von 133,2 Tagen. Die Zielgruppe umfasst junge Menschen mit Behinderungen bis zum 27. Lebensjahr sowie deren Sorge- und Erziehungsberechtigte. Die personelle Ausstattung des Teams umfasst drei Vollzeitäquivalente, wobei die vollständige Besetzung im vierten Quartal 2024 erreicht wurde.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Beratungen liegen bei seelischen Beeinträchtigungen sowie körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen. Als Herausforderungen werden Engpässe bei der Diagnostik, Wartezeiten bei der Leistungsbewilligung durch den LVR sowie Versorgungslücken beim Übergang von der Kita zur Schule identifiziert. Zudem werden ein Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten und tagesstrukturierenden Angeboten sowie komplexe Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Institutionen wie dem Jugendamt, dem LVR und dem Amt für Soziales und Wohnen angeführt.
Zur Verbesserung der Situation werden eine inklusiv ausgerichtete Jugendhilfeplanung, die Einbindung der Verfahrenslotsen in Planungsprozesse sowie die Fortführung interdisziplinärer Clearingrunden empfohlen. Für die Umsetzung werden digitale Infrastrukturen und ein einheitliches Eingangsmanagement als erforderlich erachtet. Im Jahr 2026 wird die Projektgruppe Inklusion konstituiert. Die nächste halbjährliche Berichterstattung ist für September 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.04.2026 · Inklusionsbeirat (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — verwiesen in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2025Zur Vorlage · 1989/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2025 liegt vor. Die Kooperation zwischen der Stadt Essen und dem Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V., die seit 32 Jahren besteht, umfasst zum Stichtag 30. September 2025 insgesamt 259 Patenschaften mit 396 beteiligten Personen. Davon entfallen 233 Patenschaften auf öffentliche Spielplätze ohne Schulhöfe und 26 auf Spielplätze auf Schulhöfen.
Im Berichtszeitraum wurden durch das Spielmobil des Kinderschutzbundes insgesamt 210 Einsätze durchgeführt, darunter Veranstaltungen auf bepateten Spielplätzen sowie Angebote in Schulen. Die finanzielle Unterstützung der Patenschaften durch die Bezirksvertretungen belief sich im Jahr 2025 auf eine Gesamtsumme von 19.817,50 Euro. Über den Fördertopf „Besser spielen“ wurden zudem 14 Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von rund 40.753 Euro gefördert.
Der Bericht dokumentiert zudem die Bearbeitung von Bürgeranfragen zu Themen wie Spielplatzpflege und Reparaturen sowie die Durchführung von Beteiligungsverfahren bei der Gestaltung von Spielplätzen. Die Vorlage sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, die Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration sowie für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie die Bezirksvertretungen I bis IX den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (4. Sitzung)
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 18.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Sachbericht 2024 des spezialisierten Beratungsangebotes gegen sexualisierte GewaltZur Vorlage · 1977/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachbericht 2024 der spezialisierten Beratung gegen sexualisierte Gewalt dokumentiert einen Anstieg der Fallzahlen seit dem Jahr 2021. Während im Jahr 2021 noch 23 Beratungen stattfanden, wurden im Jahr 2024 insgesamt 198 Beratungen durchgeführt. Die Beratung betraf Kinder, Jugendliche und Bezugspersonen im Alter zwischen einem und 27 Jahren sowie 116 Fachkräfte. Die Fachstelle wird durch drei Vollzeitkräfte im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund und dem Jugendpsychologischen Institut besetzt.
Aufgrund steigender Bedarfe, insbesondere im Bereich digitaler Gewalt, sowie einer strukturellen Unterfinanzierung und eingefrorener Landesförderung werden zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen sowie eine Anpassung der Förderung an die Kostenentwicklungen gefordert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, der Inklusionsbeirat, der Ausschuss für Schule und Bildung sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit den Sachbericht zur Kenntnis nehmen.
Hinsichtlich der finanziellen Bewertung sind keine spezifischen Beträge für Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten ausgewiesen; es wird lediglich die Notwendigkeit einer Vorlagenvorprüfung aufgeführt. Die Vor-Einschätzung der Klimarelevanz erfolgte auf Stufe 1 und bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Kinderschutz in EssenZur Vorlage · 1898/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zur Entwicklung der Kinderschutzpraxis in Essen dient der Kenntnisnahme durch verschiedene Ausschüsse und Gremien im Zeitraum zwischen Februar und März 2026. Der Bericht dokumentiert die Gefährdungsmeldungen des Allgemeinen Sozialdienstes, die im Jahr 2024 auf 2797 Fälle anstiegen. Davon wurden in 1469 Fällen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Während die Meldungen durch Schulen, Kitas und Kindertagespflegepersonen sowie durch Verwandte zunahmen, sank die Zahl der Meldungen durch Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft. Als Hauptformen der Gefährdung wurden psychische Misshandlung, Vernachlässigung und körperliche Misshandlung ausgewiesen.
Bei den Inobhutnahmen nach dem SGB VIII ist für das Jahr 2024 ein Rückgang zu verzeichnen, wobei die Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen mit knapp 69 % den größten Anteil ausmachte. Als Hauptgründe für Inobhutnahmen wurden Überforderung, Vernachlässigung und körperliche Misshandlung angeführt. Der Kinder- und Jugendnotruf verzeichnete im Jahr 2024 insgesamt 1578 Anrufe sowie 167 Inobhutnahmen.
Die Fachgruppe „Qualität im Kinderschutz“ plant für 2025 die Auswertung von 70 anonymisierten Fällen sowie die Weiterentwicklung des inklusiven Kinderschutzes durch verstärkte Vernetzung. Für 2026 sind Schwerpunkte in der Digitalisierung sowie die Fortführung der Zusammenarbeit mit Beratungsstellen bei sexualisierter Gewalt vorgesehen. Zudem soll die Berichterstattung künftig in der September-Sitzung des Jugendhilfeausschusses erfolgen, um eine zeitnahe Bewertung der Vorjahreszahlen zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.APlanung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kita-Jahr 2026/2027Zur Vorlage · 1933/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zur Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kita-Jahr 2026/2027 sieht die Entscheidung des Jugendhilfeausschusses über die Fortführung kommunaler und sonstiger Spielgruppen sowie über den Antrag auf Landeszuschüsse für die Fachberatung von 660 Kindertagespflegepersonen vor. Zudem wird die Verwaltung ermächtigt, geringfügige Änderungen an der Planung vorzunehmen.
Die Daten zur Bevölkerungsentwicklung zeigen für den Zeitraum zwischen dem 30. September 2024 und dem 30. September 2025 einen Rückgang der Kinder unter sechs Jahren um 1.067 Personen. Für das Kita-Jahr 2026/2027 wird ein Rückgang der Betreuungsplätze in der Kindertagespflege um etwa 10 Prozent auf 2.310 Plätze prognostiziert. Im Bereich der KiBiz-geförderten Plätze werden 21.245 Plätze geplant, wobei ein Zuwachs bei den U3- und Ü3-Plätzen erwartet wird. Die Zahl der Kindertagespflegepersonen sank zum Stichtag 30. September 2025 von 784 auf 679 Personen.
Neben der Kindertagespflege umfasst die Planung kompensatorische Angebote, darunter 202 Plätze in 18 Sprachbildungsgruppen sowie die Fortführung des Projekts „SchuBiE“ an zwei Grundschulen. Die Gesamtkosten für Betriebskostenzuschüsse belaufen sich für das Kita-Jahr 2026/2027 auf 234 Millionen Euro, finanziert durch Landeszuschüsse und Elternbeiträge. Kommunale Zuschüsse in Höhe von 1,2 Millionen Euro sind für verschiedene Spielgruppen und Projekte vorgesehen. Die Jugendhilfeplanung strebt eine Profilschärfung der Kindertagespflege sowie die Prüfung eines Lotsendienstes zur Vermittlung von Betreuungsplätzen an.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung)
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 18.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Verweisung an die JHA-Unterausschüsse
- 8.ABenennung der Mitglieder für die Unterausschüsse Kinder und Jugend des JugendhilfeausschussesZur Vorlage · 0021/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss setzt sich mit der Besetzung seiner Unterausschüsse für die Bereiche Kinder und Jugend auseinander. Nachdem der Ausschuss in seiner Sitzung im Dezember 2025 die beiden Unterausschüsse gebildet hat, liegen nun die entsprechenden Meldungen zur personellen Zusammensetzung vor.
Die Vorschläge für den Unterausschuss Kinder umfassen Mitglieder und stellvertretende Mitglieder, die von verschiedenen politischen Fraktionen wie der CDU, der SPD, der GRÜNEN, der AfD, der LINKE sowie der EBB/FDP vorgeschlagen wurden. Ergänzt werden diese Besetzungslisten durch Nominierungen aus den Jugendverbänden und den Wohlfahrtsverbänden.
Für den Unterausschuss Jugend liegen ebenfalls Vorschläge der politischen Fraktionen sowie der Jugend- und Wohlfahrtsverbände vor. Die Benennungen beinhalten sowohl Ratsmitglieder als auch Vertreter der genannten Verbände. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss die eingereichten Benennungen für beide Unterausschüsse zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Beschlusskontrolle
- 10.Anträge
- 10.1Bezahlkarte für FlüchtlingeZur Vorlage · 1342/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat einen Antrag mit der Nummer 1342/2025/EBB an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie an den Rat der Stadt Essen gestellt. Der Antrag fordert, von der Opt-Out-Regelung des § 4 der Bezahlkartenverordnung NRW keinen Gebrauch zu machen, sodass Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Regelfall über eine Bezahlkarte erbracht werden sollen. Parallel dazu soll die Verwaltung aktiv nach Missbrauch suchen, missbräuchlich weitergeleitete Geldmittel zurückfordern und Möglichkeiten zur Kürzung von Zuweisungen prüfen.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass sich Bezahlkarten in bestehende digitale Infrastrukturen integrieren lassen und dadurch die Verwaltung entlastet werden könne. Die Nutzung von Karten verringere zudem das Risiko von Verlust oder Diebstahl im Vergleich zu Bargeld und ermögliche eine bessere Nachvollziehbarkeit der Ausgaben durch die Behörden. Es wird angeführt, dass Mittel so gezielt für Zwecke wie Lebensmittel oder medizinische Versorgung bereitgestellt werden könnten. Des Weiteren sieht die Fraktion in der Bezahlkarte ein Instrument, um die Sichtbarkeit von Sozialleistungen zu steuern und potenzielle Anreizstrukturen zu beeinflussen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — hat sich erledigt durch Antrag 1126/2025/GRÜNE und Antrag 0178/2026/AFD
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
Ergebnis: einstimmig nicht empfohlen - 10.2Bezahlkarte für FlüchtlingeZur Vorlage · 1126/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1126/2025/GRÜNE einen Antrag gestellt, die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete zu unterlassen. Der Antrag sieht vor, dass der Rat von der Opt-Out-Regelung des § 4 der Bezahlkartenverordnung NRW Gebrauch macht. Damit sollen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Regelfall weiterhin nicht über eine Bezahlkarte erbracht werden, entsprechend einer Empfehlung des Integrationsrates der Stadt Essen.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass die Umstellung auf eine Bezahlkarte keinen Vorteil gegenüber der bisherigen Praxis darstelle, aber einen finanziellen sowie personellen Mehraufwand für die Verwaltung verursachen würde. Zudem wird argumentiert, dass die Bezahlkarte die finanzielle Selbstbestimmung und die gesellschaftliche Teilhabe von Geflüchteten einschränke und somit die Integration erschwere. Die Fraktion bezieht sich zudem auf Studien, um Argumente bezüglich der Überweisung von Geldern ins Ausland zu entkräften.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 10.3Ausweitung des Open Sunday-ProjektesZur Vorlage · 1300/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Ausweitung des Projektes „Open Sunday“ eingebracht. Mit der Vorlage 1300/2025 wird die Stadtverwaltung beauftragt, eine Erweiterung des Programms auf weitere Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf zu prüfen. Dabei sollen mindestens vier zusätzliche Standorte identifiziert werden.
Der Antrag umfasst zudem die Entwicklung eines Konzepts zur Anwerbung und Qualifizierung von zusätzlichen sportpädagogischen Coaches. Hierbei sollen Kooperationen mit lokalen Sportvereinen, der Universität Duisburg-Essen sowie Berufskollegen mit sportpädagogischen Ausbildungsgängen angestrebt werden. Des Weiteren sollen die Öffnungszeiten des Angebots bedarfsgerecht erweitert werden, um eine Teilnahme von mehr Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen.
Der Entscheidungsprozess sieht Beratungen in den Ausschüssen für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, Jugendhilfe sowie Schule, Bildung und Wissenschaft und Sport- und Bäderbetriebe vor. Der Integrationsrat und der Inklusionsbeirat sollen das Vorhaben zur Kenntnis nehmen, bevor der Rat der Stadt Essen über den Antrag entscheidet.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Keine Abstimmung vorgenommen, da Ergebnis aus dem Rat bereits vorliegt.
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 09.12.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — verwiesen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 10.4Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in der Stadt Essen Hier: Verfahrensoptimierungen beim Antrags- und Bewilligungsverfahren und in der inhaltlich-fachlichen VerknüpfungZur Vorlage · 1410/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1410/2025/GRÜNE einen Antrag zur Weiterentwicklung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) eingereicht. Die Verwaltung wird beauftragt, Verfahrensoptimierungen zu prüfen, um die Inanspruchnahme von Leistungen für Kinder und Jugendliche sozial gerechter, digitaler und inklusiver zu gestalten.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Prüfung eines digitalen Teilhabegutschein-Systems für soziale und kulturelle Angebote, das sich an Best-Practice-Modellen orientiert. Zudem sollen Informationen zu BuT-Leistungen barrierefrei und mehrsprachig direkt mit dem Versand von Leistungsbescheiden, wie etwa zum Wohngeld oder Bürgergeld, erfolgen. Die Verknüpfung der Informationen mit der Arbeit der Schulsozialarbeit sowie von Familienzentren soll die aktive Ansprache der Familien unterstützen.
Der Antrag umfasst zudem die Einrichtung eines Erinnerungsservice für die Einreichung von Schulbescheinigungen bei Jugendlichen ab 14 Jahren und die Integration eines BuT-Rechners auf den Internetseiten der Stadt Essen. Zur statistischen Erfassung soll die jährliche Berichterstattung um die Anzahl der Leistungsempfänger bis zum Alter von 25 Jahren in verschiedenen Rechtskreisen ergänzt werden, um eine Vergleichbarkeit der Teilhabequoten zu ermöglichen. Die Stadtverwaltung soll die entsprechenden Vorschläge inklusive Angaben zur Finanzierung bis zum ersten Quartal 2026 zur Entscheidung vorlegen.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Zurückgezogen zugunsten von Antrag 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen zugunsten des Antrags 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen zugunsten des Antrags 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 10.5Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in der Stadt Essen Hier: Verfahrensoptimierungen beim Antrags- und Bewilligungsverfahren und in der inhaltlich-fachlichen VerknüpfungZur Vorlage · 1222/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 1222/2025/CDU einen Antrag gestellt, die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in Essen organisatorisch und inhaltlich weiterzuentwickeln. Die Stadtverwaltung wird gebeten, Empfehlungen für eine Verfahrensoptimierung auszuarbeiten, die insbesondere schnellere und einfachere Antrags- und Bewilligungsprozesse vorsieht.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Verbesserung der fachlichen Verknüpfung zwischen den BuT-Leistungen und außerschulischen Fördermöglichkeiten sowie Bildungspartnern. Zudem sollen verbindliche und fortlaufende Prüfungen zur weiteren Optimierung des Verfahrens etabliert werden. In die Erarbeitung dieser Empfehlungen sollen neben der internen Expertise auch aktuelle praktische und wissenschaftliche Erkenntnisse einfließen. Die Verwaltung soll die Umsetzungsempfehlungen spätestens bis zum kommenden Frühjahr vorlegen.
Laut Begründung der Fraktion sollen die Verfahren stärker auf die Alltagsprobleme der anspruchsberechtigten Eltern sowie auf die Lebensrealität der Familien ausgerichtet werden. Ziel ist es, durch den Ausbau von Kooperationen – etwa mit der Schulsozialarbeit oder der kulturellen Bildung – die Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten zu stärken.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 28.08.2025 · Inklusionsbeirat (18. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.6Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in der Stadt Essen Hier: Verfahrensoptimierungen beim Antrags- und Bewilligungsverfahren und in der inhaltlich-fachlichen VerknüpfungZur Vorlage · 0086/2026/EBB/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB/FDP-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 0086/2026/EBB/FDP zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, die bestehenden Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren in Essen durch Digitalisierung zu optimieren. Ein zentraler Bestandteil der Anfrage ist die Prüfung einer digitalen Chipkartenlösung für Leistungen des BuT.
Im Rahmen dieser Lösung sollen berechtigte Kinder und Jugendliche eine personalisierte Chipkarte erhalten. Damit einhergehend soll die Ausstattung relevanter Leistungserbringer, wie etwa Schulen, Kindertagesstätten und Vereine, mit geeigneten Lesegeräten geprüft werden. Als Referenzmodelle werden dabei die MyCardOberhausen sowie die UpdateCard im Kreis Unna angeführt.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zum Ende des ersten Quartals 2026 eine Beschlussvorlage vorzulegen. Diese soll eine fachliche Bewertung der Umsetzbarkeit, die technischen und organisatorischen Anforderungen sowie eine Übersicht über Kosten und Finanzierung enthalten. Zudem ist ein Zeitplan für die Umsetzung vorzusehen. Auf Basis dieser Vorlage sollen bis zum Frühjahr 2026 konkrete Umsetzungsempfehlungen erarbeitet werden.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Zurückgezogen zugunsten von Antrag 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen zugunsten des Antrags 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen zugunsten des Antrags 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 10.7Kulturpass an Essener Schulen (DS 0414/2010/5) Hier: Optionen zur Fortführung der kostenlosen Fahrten mit der RuhrbahnZur Vorlage · 0173/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur Fortführung der kostenlosen Fahrten mit der Ruhrbahn im Rahmen des Kulturpasses an Essener Schulen eingebracht. Mit der Vorlage 0173/2026/CDU/SPD wird die Stadtverwaltung aufgefordert, zeitnah verschiedene Optionen für eine Weiterführung des Angebots zu präsentieren.
Im Fokus der Untersuchung sollen verlässliche Finanzierungsalternativen stehen. Hierbei werden unter anderem das Startchancen-Programm, das Bildungs- und Teilhabepaket sowie private Patenschaften oder Partnerschaften als mögliche Quellen angeführt. Zudem soll die Stadtverwaltung Möglichkeiten für unbürokratische Beantragungs- und Bewilligungsverfahren prüfen, wobei eine perspektivische digitale Umsetzung berücksichtigt werden soll.
Um eine reibungslose Fortführung sicherzustellen, können die vorgeschlagenen Optionen bei Bedarf schrittweise zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Der parlamentarische Prozess sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss die Vorlage berät und eine Empfehlung ausspricht, bevor der Rat der Stadt Essen über den Antrag entscheidet. Die Ausschüsse für Kultur sowie für Schule und Bildung sollen im Anschluss Kenntnis von den Ergebnissen erhalten.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.03.2026 · Kulturausschuss (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · Kulturausschuss (2. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.7.1Dauerhafte Finanzierung des KulturpassesZur Vorlage · 0304/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, um die dauerhafte Finanzierung der kostenlosen Fahrten mit der Ruhrbahn im Rahmen des Kulturpasses ab dem Jahr 2027 zu sichern. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, hierzu ein Konzept vorzulegen, das verschiedene Aspekte der langfristigen Umsetzung berücksichtigt.
Das beantragte Konzept soll eine Bedarfsermittlung beinhalten, die gemeinsam mit Schulen, Jugendverbänden und Trägern außerschulischer Bildung durchgeführt werden soll. Zur Sicherung der Finanzierung sieht die Vorlage die Prüfung unterschiedlicher Modelle vor. Dazu zählen die Integration in das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), Kooperationen mit privaten Partnern oder Unternehmen durch Sponsoring sowie eine Deckung aus dem Haushalt der Stadt Essen.
Zudem fordert die Fraktion die Entwicklung vereinfachter, unbürokratischer Antragsverfahren, die perspektivisch digitalisiert werden können, etwa über ein Online-Portal oder eine App. Um den Fortbestand des Angebots ab 2027 zu gewährleisten, soll das Konzept in Teilschritten zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden können. Die Entscheidung über den Antrag ist für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10. Februar 2026 sowie für den Rat der Stadt Essen am 11. Februar 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 10.8Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in der Stadt Essen Hier: Ganzheitliche, digitale und sozial gerechte Weiterentwicklung der Antrags-, Bewilligungs- und TeilhabeverfahrenZur Vorlage · 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und EBB/FDP haben einen Antrag zur Weiterentwicklung der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in Essen eingebracht. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung die Antrags-, Bewilligungs- und Teilhabeverfahren so gestaltet, dass sie niedrigschwelliger, transparenter und verwaltungsökonomischer werden.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Prüfung digitaler Zugangs- und Abrechnungssysteme. Dies umfasst Konzepte für personalisierte Chipkarten, digitale Gutschein- oder Wallet-Systeme sowie App-basierte Lösungen. Dabei sollen auch die technische Ausstattung von Leistungserbringern wie Schulen, Kitas und Vereinen sowie die datenschutzrechtlichen Anforderungen untersucht werden.
Zudem sieht der Antrag eine verbesserte Information der betroffenen Familien vor. Bei der Erteilung von Leistungsbescheiden, beispielsweise zum Bürgergeld oder Wohngeld, soll eine mehrsprachige und barrierefreie Information über BuT-Leistungen erfolgen. Ergänzend sollen digitale Serviceportale und der BuT-Rechner der Stadt Essen stärker miteinander verknüpft werden.
Darüber hinaus soll geprüft werden, wie BuT-Leistungen stärker mit bestehenden Angeboten im Sozialraum, etwa in den Bereichen Sport, Musik oder Kultur, verknüpft werden können. Ziel des Antrags ist es, durch die Reduzierung von Zugangshürden die Inanspruchnahme der Leistungen für Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen Familien zu fördern und gleichzeitig die Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 10.8.1TOP: Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in der Stadt Essen Hier: Bündelung in einer „Youcard“-LösungZur Vorlage · 0305/2026/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0305/2026/LINKE einen Antrag gestellt, der eine Bündelung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in einer sogenannten „Youcard“-Lösung vorsieht. Das Modell soll sich an der Umsetzung in der Stadt Hamm orientieren, wobei die Erfahrungen aus Hamm sowie lokale Expertise einbezogen werden sollen.
Bis zur vollständigen Einführung dieser Lösung sieht der Antrag verschiedene Maßnahmen vor, um die Inanspruchnahme der Leistungen zu fördern. Dazu gehört eine verstärkte und zielgruppenorientierte Information über das BuT-Angebot. Zudem wird eine schnellere Bearbeitung der Anträge sowie die Einhaltung von Bearbeitungsfristen angestrebt. Ein Bestandteil des Antrags ist zudem die direkte Abrechnung zwischen den Leistungsträgern und den Anbietern, wie beispielsweise Vereinen, Musikschulen oder Nachhilfeinstituten. Ziel dieser Maßnahme ist es, die finanzielle Vorleistung der Eltern zu vermeiden.
Der Antrag wurde zur Beratung an den Jugendhilfeausschuss sowie an weitere zuständige Ausschüsse des Rates, darunter den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, den Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung, den Ausschuss für Schule und Bildung sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, gerichtet. Auch der Rat der Stadt Essen soll über die Vorlagentext entscheiden.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 11.Mitteilungen und Anfragen
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- 12.V. Staffel Kita-Ausbau-Programm hier: Vertragsangelegenheiten zum Kita-Neubau Loskamp 14Ergebnis: Kenntnis genommen