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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 1 über die Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung vom 14.01.2026
- 2.Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen – Sekundarstufe I – zum Schuljahr 2026/2027Zur Vorlage · 0355/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule und Bildung nimmt die Ergebnisse der Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I für das Schuljahr 2026/2027 zur Kenntnis. Bis zum Stichtag am 10. Februar 2026 wurden insgesamt 5.360 Anmeldungen verzeichnet, wovon 633 auf private Ersatzschulen entfallen. Die Zahl der zur Anmeldung anstehenden Schülerinnen und Schüler stieg im Vergleich zum Vorjahr von 5.325 auf etwa 5.595 an.
Die Verteilung der Anmeldungen auf die Schulformen umfasst 46,0 % Gymnasien, 25,0 % Gesamtschulen, 20,8 % Realschulen, 2,8 % Sekundarschulen und 1,2 % Hauptschulen. Trotz Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung, wie der Züchtigkeitserhöhung am Theodor-Heuss-Gymnasium oder der Neugründung einer Gesamtschule in Altenessen-Süd, ist an einzelnen Standorten eine hohe Auslastung festzustellen. Infolgedessen werden Anträge auf die Genehmigung von Mehrklassen bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt. Ein Teil der Anmeldungen erfolgte zudem entgegen der Übergangsempfehlung der Grundschulen; so meldeten sich 188 Schüler trotz einer Realschulempfehlung an den Gymnasien an. Ein zweiter Anmeldedurchlauf für Familien ohne Schulplatz ist für Mitte März geplant.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 2.ABenennung der stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertreter des Schulträgers gemäß § 8 Absatz 2 Buchstaben a und b der Hauptsatzung zur Bestellung einer Schulleiterin bzw. eines Schulleiters gemäß § 61 Absatz 1 und 2 SchulgesetzZur Vorlage · 0512/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule und Bildung befasst sich mit der Benennung der stimmberechtigten Vertreter für die Personalkommissionen zur Auswahl von Schulleiterinnen und Schulleitern. Grundlage hierfür sind die Bestimmungen des Schulgesetzes sowie der Hauptsatzung der Stadt Essen.
Gemäß § 61 des Schulgesetzes steht dem Schulträger das Recht zu, bei der Bestellung von Schulleitungen innerhalb einer Frist von acht Wochen einen begründeten Vorschlag gegenüber der oberen Schulaufsicht einzureichen. Zur Wahrnehmung dieser Rechte müssen je nach Schulform unterschiedliche Personalkommissionen gebildet werden. Bei Schulen mit bezirklicher Bedeutung, darunter bestimmte Grund-, Haupt- und Förderschulen, setzt sich die Kommission aus Vertretern des Schulausschusses, der jeweiligen Bezirksvertretung sowie des Fachbereichs Schule zusammen. Für alle anderen Schulformen, wie etwa Gymnasien, Realschulen oder Berufskollegs, besteht die Kommission aus zwei Vertretern des Schulausschusses und einem Vertreter des Fachbereichs Schule.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule und Bildung die stimmberechtigten Mitglieder innerhalb dieser Personalkommissionen bestimmt, wobei die Einsetzung gemäß den Vorschlägen der Fraktionen des Ausschusses erfolgen soll. Gleichzeitig wird die Reihenfolge der Vertretung im Falle einer Verhinderung festgelegt. Die Vorlage wurde von Beigeordnetem Al Ghusain vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen (ISEP) hier: Abschlussbericht - Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt EssenZur Vorlage · 0511/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0511/2025/6 zum Abschlussbericht der Integrierten Sportentwicklungsplanung (ISEP) für die Stadt Essen legt die Ergebnisse eines Planungsprozesses dar, der die Analyse der Sportsituation, die Bewertung von Handlungsfeldern, die Festlegung von Maßnahmen sowie die Optimierung von Strukturen umfasst. Als zentrales Leitziel wurde „Sportstadt Essen für ALLE Menschen“ definiert. Die Planung konzentriert sich auf vier Handlungsfelder: sozialräumliche Unterschiede, Bewegungsräume, Schulsport sowie die Optimierung der Arbeit der Sport- und Bäderbetriebe. Ein Bestandteil der Planung war zudem die Entscheidung des Rates der Stadt Essen für die Variante 1 der Modellplanung für die Schillerwiese.
Der Bericht wurde in einem Beratungszyklus zwischen Juni 2025 und März 2026 in verschiedenen Gremien, darunter die Bezirksvertretungen I bis IX, diverse Ausschüsse sowie der Integrationsrat, der Seniorenrat und der Inklusionsbeirat, behandelt. Es wird vorgeschlagen, dass der Rat der Stadt Essen den Bericht zur Kenntnis nimmt und die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe beauftragt, die enthaltenen Empfehlungen zu prüfen und Maßnahmen zu konkretisieren. Zudem soll die Betriebsleitung regelmäßig über den Umsetzungsstand informieren und fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppen unter ihrer Federführung einrichten. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz stuft die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv ein.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.03.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.09.2025 · Seniorenrat (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Anmerkungen
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.08.2025 · Inklusionsbeirat (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — eingebracht
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — eingebracht
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — beraten und Beschluss in die 37. Sitzung geschoben.
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — eingebracht
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.TOP:Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen (ISEP) hier: Abschlussbericht - Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt EssenZur Vorlage · 0197/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Integrierten Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen (ISEP) eingebracht. Der Antrag bezieht sich auf den Abschlussbericht der genannten Planung.
Mit dem Antrag wird die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe ersucht, die Empfehlungen sowie Maßnahmenvorschläge aus dem Abschlussbericht zu prüfen und aufzubereiten. Voraussetzung für diese Prüfung ist eine Priorisierung bzw. Auswahl der Maßnahmen durch Beschlüsse der zuständigen Ausschüsse. Der Antrag präzisiert zudem, dass eine Umsetzung der Inhalte nicht automatisch erfolgt. Eine Realisierung der Maßnahmen bedarf einer gesonderten politischen Beratung sowie einer entsprechenden Beschlussfassung in den jeweils zuständigen Fachausschüssen und im Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 04.03.2026 · Seniorenrat (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Quartalsweise Berichterstattung zu den laufenden Schulbaumaßnahmen für das 4. Quartal 2025Zur Vorlage · 1941/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ausschüsse für Schule und Bildung sowie für Stadtentwicklung, -planung und Bauen erhalten einen Sachstandsbericht zur Umsetzung der Schulentwicklungsplanung (SEP) und zu weiteren Schulbaumaßnahmen für das vierte Quartal 2025. Die Berichterstattung basiert auf Beschlüssen des Rates der Stadt Essen, über den Fortschritt des Schulbauprogrammes regelmäßig zu informieren.
Die vorliegende Information, die den Stand vom 1. November 2025 widerspiegelt, nutzt Steckbriefe, welche vierteljährlich aktualisiert werden. Um den Informationsfluss zu erweitern, umfasst die Berichterstattung künftig neben den Maßnahmen der Immobilien Management Essen GmbH (IME) auch laufende Schulbaumaßnahmen, die durch die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GV E) bearbeitet werden. Zusätzlich wird eine tabellarische Auflistung aller laufenden Maßnahmen der SEP I und II mit Priorität 1 bereitgestellt. Ziel dieser erweiterten Berichterstattung ist es, den Ausschüssen einen transparenten Überblick über den aktuellen Stand der baulichen Maßnahmen im Bereich der Schulentwicklung zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Errichtung eines Interimsgebäudes für die Alfred-Krupp-SchuleZur Vorlage · 0026/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn eines Interimsgebäudes für die Alfred-Krupp-Schule beschließen. Das Projekt umfasst die Errichtung einer Containeranlage mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 1,4 Millionen Euro. Die Umsetzung des Vorhabens soll durch die Immobilien Management Essen GmbH (IME) erfolgen.
Ursprünglich war ein Interimsbau auf dem Gelände der Schule geplant, um den Platzbedarf infolge der Rückkehr zum G9-System und der Erhöhung der Schulzüge zu decken. Da jedoch ein Mischwasserkanal im ursprünglichen Baufeld eine Überbauung verhindert, wurde ein Ersatzstandort in der Kerckhoffstraße identifiziert. Das Grundstück wird derzeit als öffentliche Grünfläche genutzt. Bei der Errichtung des Interimsgebäudes sollen bestehende Wege, Parkplätze sowie der Baumbestand weitgehend erhalten bleiben. Nach Abschluss des Erweiterungsneubaus ist die Wiederherstellung der ursprünglichen Grünfläche vorgesehen.
Aufgrund von Arbeiten an der Kanalerneuerung durch die Stadtwerke Essen AG wird eine Standzeit der Containeranlage von mindestens drei Jahren erwartet. Da die Nutzung über den Zeitraum von zwei Jahren hinausgehen kann, ist die Ausführung in einer technisch hochwertigen „Energy-Variante“ mit Wärmepumpentechnik erforderlich, um den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes zu entsprechen. Die Verwaltung empfiehlt den Kauf der Anlage gegenüber einer Mietlösung, da dies Vorteile bei der Kostenstruktur und der späteren Wiederverwendbarkeit bietet. Die Finanzierung erfolgt durch eine Mittelumschichtung innerhalb des Schulbau-Haushalts.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Kostenanpassung bei der Bestandssanierung der Geschwister-Scholl-RealschuleZur Vorlage · 0006/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Bestandssanierung der Geschwister-Scholl-Realschule in Essen wird eine Kostenanpassung beantragt. Die Gesamtkosten des Bauvorhabens sollen sich von bisher 8.732.000 Euro brutto um 1.500.000 Euro brutto auf insgesamt 10.23ermillionen Euro brutto erhöhen.
Die Grundlage für diese Anpassung sind Planungsänderungen im Bauabschnitt 4, die aus veränderten Anforderungen der Schule resultieren. So ist beispielsweise die Einrichtung eines Werkraums anstelle eines Computerraums sowie eines Biologieraums statt eines Chemieraums vorgesehen. Zudem wird das Lehrerzimmer vergrößert und ein zusätzlicher Putzmittelraum im Verwaltungsbereich ergänzt.
Neben diesen Anpassungen werden unvorhersehbare bauliche Gegebenheiten im Bestand, Preissteigerungen bei den ausführenden Unternehmen sowie erhöhte zeitabhängige Kosten durch die Bauzeitverlängerung als Gründe für die Kostensteigerung angeführt. Die Maßnahme wird in fünf Bauabschnitten umgesetzt, wobei die ersten drei bereits weitgehend abgeschlossen sind oder kurz vor der Übergabe stehen. Der Rückbau des Bauteils D und die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme sind für Ende 2027 geplant.
Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt aus städtischen Haushaltsmitteln, da das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ bereits abgeschlossen ist. Hierfür sollen im Jahr 2026 Mittel durch Umschichtungen aus dem Neubauprogramm Schulerweiterung bereitgestellt und für das Jahr 2027 weitere Mittel beantragt werden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2026 zum Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“Zur Vorlage · 0174/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0174/2026/OB befasst sich mit der Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2026 auf Grundlage des Konzepts „Zusammenleben in Vielfalt“. Aufgrund der Haushaltsbewirtschaftung wird das Finanzvolumen für 2026 voraussichtlich auf 4.638.800 Euro sinken, verglichen mit 5.391.000 Euro im Jahr 2025. Der vorläufige Abschluss für das Jahr 2025 beläuft sich auf rund 4,73 Millionen Euro.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit soll den vorläufigen Jahresabschluss 2025 sowie die Übersicht der Maßnahmen des bezirklichen Integrationsbudgets 2025 zur Kenntnis nehmen. Zudem wird die weitere Umsetzung der Handlungsansätze sowie die Bereitstellung bezirklicher Verfügungsmittel beschlossen. Für das Jahr 2026 werden 37 Einzelmaßnahmen vorgeschlagen, wobei 19 Maßnahmen aus dem Vorjahr nicht fortgeführt werden. Die Budgetplanung umfasst laufende Maßnahmen im Umfang von 1.085.619,51 Euro sowie 144.390,34 Euro für die bezirkliche Integrationsarbeit. Aufgrund der Budgetkürzungen sind keine neuen oder unterjährigen Maßnahmen vorgesehen.
Für die Beantragung unterjähriger Maßnahmen im Jahr 2026 wird die Frist zum 31. März ausgesetzt, während der Stichtag für ganzjährige Maßnahmen am 31. August 2027 bestehen bleibt. Verwendungsnachweise und Sachberichte sind bis zum 31. März des Folgejahres einzureichen. Die Anträge müssen digital bei der zuständigen E-Mail-Adresse eingehen. Die Abwicklung der dezentralen Mittel erfolgt durch den Fachbereich 51. Unterjährige Anträge im zentralen Budget sind auf 5.000 Euro begrenzt.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung)
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (4. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (4. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.03.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Vorstellung Integreat-AppZur Vorlage · 0254/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Essen hat am 23. Januar 2026 die „Integreat-App“ veröffentlicht. Die Anwendung richtet sich an Menschen mit Flucht- oder Einwanderungsgeschichte sowie an Beratungsfachkräfte. In 17 Sprachen bietet die App Informationen zu verschiedenen Themen, darunter Unterstützungsangebote in Essen, die Anmeldung in Kitas und Schulen, Hinweise zu Ausbildungsplätzen sowie zur Anerkennung ausländischer Zeugnisse. Zudem können über die App integrationsbezogene Veranstaltungen stadtweit beworben werden. Die Anwendung ist kostenlos und kann auch ohne Internetverbindung genutzt werden.
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Kommunales Integrationsmanagement (KIM), wobei die Kosten durch Landesfinanzierung abgedeckt werden. Essen gehört zu den 140 Kommunen bundesweit, die dieses Projekt realisieren. Die Inhalte wurden von einem Projektteam aus dem Kommunalen Integrationszentrum, dem Gesundheits- und Jugendamt sowie dem Fachbereich Schule erarbeitet. Die künftige Pflege und Aktualisierung der App wird durch die KIM-Koordination übernommen.
Die Einführung wurde durch Maßnahmen wie eine Pressekonferenz, Plakat- und Flyerverteilungen sowie Social-Media-Kampagnen begleitet. Eine Feedbackfunktion ermöglicht den Nutzern die direkte Rückmeldung an das Projektteam. Die entsprechenden Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schule und Bildung, werden im Rahmen ihrer Sitzungen über die Bereitstellung der App in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Kinderschutz in EssenZur Vorlage · 1898/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zur Entwicklung der Kinderschutzpraxis in Essen dient der Kenntnisnahme durch verschiedene Ausschüsse und Gremien im Zeitraum zwischen Februar und März 2026. Der Bericht dokumentiert die Gefährdungsmeldungen des Allgemeinen Sozialdienstes, die im Jahr 2024 auf 2797 Fälle anstiegen. Davon wurden in 1469 Fällen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Während die Meldungen durch Schulen, Kitas und Kindertagespflegepersonen sowie durch Verwandte zunahmen, sank die Zahl der Meldungen durch Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft. Als Hauptformen der Gefährdung wurden psychische Misshandlung, Vernachlässigung und körperliche Misshandlung ausgewiesen.
Bei den Inobhutnahmen nach dem SGB VIII ist für das Jahr 2024 ein Rückgang zu verzeichnen, wobei die Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen mit knapp 69 % den größten Anteil ausmachte. Als Hauptgründe für Inobhutnahmen wurden Überforderung, Vernachlässigung und körperliche Misshandlung angeführt. Der Kinder- und Jugendnotruf verzeichnete im Jahr 2024 insgesamt 1578 Anrufe sowie 167 Inobhutnahmen.
Die Fachgruppe „Qualität im Kinderschutz“ plant für 2025 die Auswertung von 70 anonymisierten Fällen sowie die Weiterentwicklung des inklusiven Kinderschutzes durch verstärkte Vernetzung. Für 2026 sind Schwerpunkte in der Digitalisierung sowie die Fortführung der Zusammenarbeit mit Beratungsstellen bei sexualisierter Gewalt vorgesehen. Zudem soll die Berichterstattung künftig in der September-Sitzung des Jugendhilfeausschusses erfolgen, um eine zeitnahe Bewertung der Vorjahreszahlen zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Sachstand Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge in EssenZur Vorlage · 0135/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss sowie die Ausschüsse für Schule und Bildung, Sozielle, Arbeit und Gesundheit sowie Chancengerechtigkeit und Integration nehmen den jährlichen Sachbericht zum Stand der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) in Essen zur Kenntnis.
Im Jahr 2025 ist ein Rückgang der Zahlen auf Bundes-, Landes- und Stadtebene zu verzeichnen. In Essen sank die Zahl der zu versorgenden Jugendlichen von 395 zu Beginn des Jahres auf 353 am Jahresende. Auch die vorläufigen Inobhutnahmen gingen in Essen von 143 im Jahr 2024 auf 50 im Jahr 2025 zurück. Die Stadt fungierte dabei überwiegend als abgebendes Jugendamt, da ein Teil der Jugendlichen im Rahmen von Umverteilungsverfahren in andere Kommunen weiterverteilt wurde.
Der Bestand umfasst vorrangig Jugendliche aus Syrien und Afghanistan, gefolgt von Guinea und der Ukraine. Bei den Inobhutnahmen im Jahr 2025 stellten Jugendliche aus der Ukraine mit 26 Prozent die größte Gruppe dar. Die Versorgung erfolgt durch Verwandtenpflege, stationäre Angebote sowie ambulante Hilfen für junge Volljährige. Im Zuge einer strategischen Anpassung wurden die Brückenplatzkapazitäten von 92 auf 34 reduziert. Zur Unterstützung der Jugendlichen, die teilweise über geringe Schulbildung oder psychische Einschränkungen verfügen, wurden neue Förderinstrumente wie das „Sprachcafé“ und das „Produktionsjahr“ implementiert. Für das Jahr 2026 wird eine Fortsetzung der niedrigen Zugangsdynamik erwartet.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Sachbericht 2024 des spezialisierten Beratungsangebotes gegen sexualisierte GewaltZur Vorlage · 1977/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachbericht 2024 der spezialisierten Beratung gegen sexualisierte Gewalt dokumentiert einen Anstieg der Fallzahlen seit dem Jahr 2021. Während im Jahr 2021 noch 23 Beratungen stattfanden, wurden im Jahr 2024 insgesamt 198 Beratungen durchgeführt. Die Beratung betraf Kinder, Jugendliche und Bezugspersonen im Alter zwischen einem und 27 Jahren sowie 116 Fachkräfte. Die Fachstelle wird durch drei Vollzeitkräfte im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund und dem Jugendpsychologischen Institut besetzt.
Aufgrund steigender Bedarfe, insbesondere im Bereich digitaler Gewalt, sowie einer strukturellen Unterfinanzierung und eingefrorener Landesförderung werden zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen sowie eine Anpassung der Förderung an die Kostenentwicklungen gefordert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, der Inklusionsbeirat, der Ausschuss für Schule und Bildung sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit den Sachbericht zur Kenntnis nehmen.
Hinsichtlich der finanziellen Bewertung sind keine spezifischen Beträge für Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten ausgewiesen; es wird lediglich die Notwendigkeit einer Vorlagenvorprüfung aufgeführt. Die Vor-Einschätzung der Klimarelevanz erfolgte auf Stufe 1 und bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Jugendbeteiligung in der Stadt EssenZur Vorlage · 1831/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Jugendbeteiligung in der Stadt Essen sieht eine Weiterentwicklung bestehender Beteiligungsformate vor. Das seit 20 Jahren bestehende Angebot „MITWIRKUNG!“ soll durch ein neues Konzept ergänzt werden, das auf den Erfahrungen des Arbeitskreises Jugend (AKJ) und der Jugendhilfeplanung basiert. Ziel ist es, die Beteiligung junger Menschen an stadtweiten Themen wie Mobilität, Sicherheit oder Sauberkeit sowie an lokalen Sozialräumen zu ermöglichen.
Ein zentrales Element des neuen Konzepts ist die Einrichtung einer Servicestelle in der Essener Innenstadt. Diese wird von öffentlichen und freien Trägern gemeinsam betrieben und dient als Schnittstelle, um Anliegen Jugendlicher an die zuständigen Stellen in den Bezirken und auf zentraler Ebene weiterzuleiten. Zur Unterstützung dezentraler Projekte soll ein Pool aus qualifizierten Begleitpersonen aufgebaut werden. Das Angebot richtet sich primär an junge Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren, die eigene Mikroprojekte planen und umsetzen können.
Als neues zentrales Veranstaltungsformat wird zudem ein stadtweiter Jugendgipfel eingeführt, der bisherige Formate ablöst. Die Umsetzung soll unter Einbeziehung verschiedener Partner wie der Jugendhilfe Essen gGmbH oder des Paritätischen Jugendwerks erfolgen. Die Finanzierung erfolgt durch die Umschichtung bereits vorhandener Mittel für die Partizipation junger Menschen, wodurch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Den zuständigen Ausschüssen und Bezirksvertretungen wird der Bericht zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung)
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (4. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (4. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kita-Jahr 2026/2027Zur Vorlage · 1933/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zur Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kita-Jahr 2026/2027 sieht die Entscheidung des Jugendhilfeausschusses über die Fortführung kommunaler und sonstiger Spielgruppen sowie über den Antrag auf Landeszuschüsse für die Fachberatung von 660 Kindertagespflegepersonen vor. Zudem wird die Verwaltung ermächtigt, geringfügige Änderungen an der Planung vorzunehmen.
Die Daten zur Bevölkerungsentwicklung zeigen für den Zeitraum zwischen dem 30. September 2024 und dem 30. September 2025 einen Rückgang der Kinder unter sechs Jahren um 1.067 Personen. Für das Kita-Jahr 2026/2027 wird ein Rückgang der Betreuungsplätze in der Kindertagespflege um etwa 10 Prozent auf 2.310 Plätze prognostiziert. Im Bereich der KiBiz-geförderten Plätze werden 21.245 Plätze geplant, wobei ein Zuwachs bei den U3- und Ü3-Plätzen erwartet wird. Die Zahl der Kindertagespflegepersonen sank zum Stichtag 30. September 2025 von 784 auf 679 Personen.
Neben der Kindertagespflege umfasst die Planung kompensatorische Angebote, darunter 202 Plätze in 18 Sprachbildungsgruppen sowie die Fortführung des Projekts „SchuBiE“ an zwei Grundschulen. Die Gesamtkosten für Betriebskostenzuschüsse belaufen sich für das Kita-Jahr 2026/2027 auf 234 Millionen Euro, finanziert durch Landeszuschüsse und Elternbeiträge. Kommunale Zuschüsse in Höhe von 1,2 Millionen Euro sind für verschiedene Spielgruppen und Projekte vorgesehen. Die Jugendhilfeplanung strebt eine Profilschärfung der Kindertagespflege sowie die Prüfung eines Lotsendienstes zur Vermittlung von Betreuungsplätzen an.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung)
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 18.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.1Korrekturen zur Vorlage 1933/2025/4 Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kita-Jahr 2026/2027Zur Vorlage · 1933/2025/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss berät über Korrekturen zur Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kita-Jahr 2026/2027. Die vorliegende Ergänzung zur Vorlage 1933/2025/4 betrifft die Belegungszahlen der Einrichtungen in der Girardetstraße 21 sowie auf der Kapitelwiese 31.
Für die Kindertageseinrichtung in der Girardetstraße 21 ist ein Umzug an die Sylviastraße 6 vorgesehen, da das Gebäude der „Villa Rü“ umfassend saniert wird. Im Zuge dieses dauerhaften Umzugs wurde zwischen der Jugendhilfeplanung und dem Träger eine Änderung der Gruppenform sowie eine Anpassung der Gruppenzahl von bisher einer auf zukünftig eineinhalb Gruppen vereinbart. Die korrigierten Planungsdaten sehen für diesen Standort nun sechs Kinder unter drei Jahren und 24 Kinder über drei Jahren vor.
Hinsichtlich der Einrichtung auf der Kapitelwiese 31 wurde ebenfalls eine Änderung der Gruppenform zwischen der Jugendhilfeplanung und dem Träger abgestimmt. Im Vergleich zur ursprünglichen Planung, die 20 Kinder unter drei Jahren und 76 Kinder über drei Jahren vorsah, umfasst die korrigierte Planung nun zehn Kinder unter drei Jahren sowie 96 Kinder über drei Jahren. Die entsprechenden Ausschüsse sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX sollen diese Korrekturen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung)
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Bericht der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII - Berichtszeitraum 01. Januar 2024 bis 31. Oktober 2025Zur Vorlage · 2022/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes dokumentiert die Tätigkeit der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Oktober 2025. In diesem Zeitraum wurden 308 Beratungsanfragen bearbeitet, wobei die Zeitspanne zwischen Erstkontakt und Beratungstermin maximal 14 Tage betrug. Von den Anfragen konnten 161 abgeschlossen werden, bei einer durchschnittlichen Falllaufzeit von 133,2 Tagen. Die Zielgruppe umfasst junge Menschen mit Behinderungen bis zum 27. Lebensjahr sowie deren Sorge- und Erziehungsberechtigte. Die personelle Ausstattung des Teams umfasst drei Vollzeitäquivalente, wobei die vollständige Besetzung im vierten Quartal 2024 erreicht wurde.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Beratungen liegen bei seelischen Beeinträchtigungen sowie körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen. Als Herausforderungen werden Engpässe bei der Diagnostik, Wartezeiten bei der Leistungsbewilligung durch den LVR sowie Versorgungslücken beim Übergang von der Kita zur Schule identifiziert. Zudem werden ein Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten und tagesstrukturierenden Angeboten sowie komplexe Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Institutionen wie dem Jugendamt, dem LVR und dem Amt für Soziales und Wohnen angeführt.
Zur Verbesserung der Situation werden eine inklusiv ausgerichtete Jugendhilfeplanung, die Einbindung der Verfahrenslotsen in Planungsprozesse sowie die Fortführung interdisziplinärer Clearingrunden empfohlen. Für die Umsetzung werden digitale Infrastrukturen und ein einheitliches Eingangsmanagement als erforderlich erachtet. Im Jahr 2026 wird die Projektgruppe Inklusion konstituiert. Die nächste halbjährliche Berichterstattung ist für September 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.04.2026 · Inklusionsbeirat (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — verwiesen in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Verlängerung der Anerkennung des Vereins „Be Strong For Kids e. V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) um zwei JahreZur Vorlage · 0296/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss berät über die Verlängerung der Anerkennung des Vereins „Be Strong For Kids e. V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII um zwei Jahre. Der Antrag auf Verlängerung wurde im Dezember 2025 gestellt, nachdem die bisherige Anerkennung im März 20
Der Verein ist im Ruhrgebiet tätig und bietet wöchentlich rund 81 Kurse aus den Bereichen Sport, Bewegung und Kreativität an. Das Angebot richtet sich an erkrankte, sozial benachteiligte sowie beeinträchtigte Kinder und Jugendliche und erreicht regelmäßig über 680 Teilnehmende. Zu den Kursen zählen unter anderem Schwimmkurse, therapeutisches Reiten und Yoga. Ein Schwerpunkt liegt auf integrativen Projekten, wie etwa Judokursen für ukrainische und deutsche Kinder. Über das Projekt „BSFK Goes School“ sind zudem 13 Schulen in die Vereinsarbeit eingebunden, wodurch wöchentlich mehr als 170 Kinder erreicht werden.
Die Finanzierung der Angebote erfolgt durch Fördermittel, Spenden, Mitgliedsbeiträge sowie projektbezogene Kooperationen. Der Verein arbeitet mit verschiedenen Partnern aus der Jugendhilfe, Kliniken und Schulen zusammen. Zudem verfügt der Träger über ein Schutzkonzept zur Prävention, das Schulungen und Verhaltensregeln umfasst. Nach Prüfung durch das Jugendamt erfüllt der Verein die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe in Essen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Schulen des gemeinsamen Lernens: zieldifferente Beschulung an drei Gymnasien zum Schuljahr 2026/2027Zur Vorlage · 0417/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule und Bildung in Essen soll beschließen, dass ab dem Schuljahr 202erm/2027 drei Gymnasien als Orte des gemeinsamen Lernens im Sinne einer zieldifferenten Beschulung fungieren. Konkret sind das Leibniz-Gymnasium, das Gymnasium Essen-Nord-Ost sowie das Gymnasium Borbeck betroffen. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen des § 20 Abs. 5 SchulG NRW gemeinsam mit anderen Kindern zu unterrichten.
Hintergrund der Vorlage ist ein hoher Bedarf an Schulplätzen beim Übergang von der Grundschule in die weiterführende Sekundarstufe I. Für das kommende Schuljahr 2026/2027 haben insgesamt 188 Kinder einen Platz im zieldifferenten Lernen angefragt, was die Kapazitäten der bisherigen Schulen übersteigt. Um den Bedarf von etwa 26 neuen Plätzen in Jahrgangsstufe 5 zu decken und gleichzeitig die Anzahl der Schüler mit Förderbedarf pro Zug auf maximal drei Personen zu begrenzen, sollen diese drei Gymnasien in das Angebot aufgenommen werden. Die Auswahl der Standorte erfolgt unter dem Aspekt der wohnortnahen Beschulung sowie einer Bündelung von Ressourcen und sonderpädagogischer Expertise. Das Vorhaben wird von der oberen Schulaufsicht unterstützt.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 18.Schulorganisatorische Maßnahme: Zügigkeitserhöhung der Fachklasse des dualen Systems im Ausbildungsberuf "Gleisbauer*innen" am Berufskolleg Ost zum Schuljahr 2026/ 2027Zur Vorlage · 0167/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule und Bildung berät über eine schulorganisatorische Maßnahme am Berufskolleg Ost, die eine Erhöhung der Zügigkeit für bestimmte Fachklassen vorsieht. Gemäß dem Beschlussvorschlag von Beigeordnetem Al Ghusain soll die Anzahl der Unterrichtszüge für die Ausbildungsberufe Gleisbauer sowie Tiefbaufacharbeiter mit dem Schwerpunkt Gleisbauarbeiten zum 1. August 2026 von bisher drei auf vier Züge angehoben werden.
Die Maßnahme stützt sich auf § 81 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW. Hintergrund der geplanten Änderung ist die Entwicklung der Ausbildungszahlen, die in den vergangenen Jahren gestiegen sind. Da bereits in der Vergangenheit mehrfach zusätzliche Klassen gebildet werden mussten, um den Bedarf an Schulplätzen zu decken, soll die Erhöhung auf vier Züge nun dauerhaft erfolgen. Ziel ist es, die Beschulung am Standort Essen sowie die Ausbildungskapazitäten für die beteiligten Partner des dualen Systems sicherzustellen.
Nach Angaben der Schule sind die personellen, räumlichen und sachlichen Voraussetzungen für die Durchführung der erweiterten Unterrichtsorganisation ausreichend vorhanden. Die Stadt Essen stellt hierfür die notwendigen Schulanlagen, Gebäude und Lehrmittel bereit.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Zügigkeitserhöhung an der Realschule im Bezirk Zollverein zum Schuljahr 2026/2027Zur Vorlage · 0144/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
An der Realschule im Bezirk Zollverein soll zum Schuljahr 2026/2027 die Zügigigkeit von zwei auf drei Züge erhöht werden. Ein entsprechender Beschlussvorschlag sieht vor, dass diese Änderung zum 1. August 2026 in Kraft tritt. Eine bereits im Jahr 2020 getroffene Entscheidung zur Erhöhung konnte zuvor aufgrund fehlender Fachräume und der Ablehnung durch die Bezirksregierung Düsseldorf nicht umgesetzt werden.
Durch einen am Schulstandort entstehenden Erweiterungsbau, der unter anderem einen Mehrzweckraum sowie vier Fachräume umfasst, wird nun der notwendige Raumbedarf gedeckt. Damit werden die Vorgaben der zuständigen Schulaufsicht erfüllt. Die Maßnahme ist auf anhaltend hohe Anmeldezahlen zurückzuführen. Prognosen für die kommenden Jahre zeigen einen steigenden Trend bei den Schülerzahlen, wobei bis zum Schuljahr 2030/2031 eine Gesamtzahl von etwa 522 Schülerinnen und Schülern erwartet wird.
Die Erweiterung der Realschule im Bezirk Zollverein hat keine Auswirkungen auf die Kapazitäten benachbarter Schulen in anderen Stadtbezirken. Für den Schulbetrieb ergibt sich ein geringer zusätzlicher Personalbedarf im Schulsekretariat. Die Kosten für die Ausstattung der neuen Räume sind im Budget des Fachbereichs Schule berücksichtigt, während die Personalkosten in die künftige Haushaltsplanung aufgenommen werden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 20.Schulorganisatorische Maßnahme: Zügigkeitserhöhung der Fachklasse des dualen Systems im Ausbildungsberuf "medizinische*r Fachangestellte*r" am Robert-Schmidt-Berufskolleg zum Schuljahr 2026/ 2027Zur Vorlage · 0217/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule und Bildung wird über eine schulorganisatorische Maßnahme am Robert-Schmidt-Berufskolleg entscheiden, die eine Erhöhung der Zügigkeit im Ausbildungsberuf der medizinischen Fachangestellten und medizinischen Fachangestellten vorsieht. Laut dem Beschlussvorschlag von Beigeordnetem Al Ghusain soll die Anzahl der Fachklassen des dualen Systems zum 1. August 2026 von sechs auf sieben Züge erhöht werden.
Die Vorlage begründet diesen Schritt mit einer zunehmenden Anzahl an Ausbildungsverhältnissen im Gesundheitswesen und dem Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen, um die Ausbildung in Arztpraxen und Kliniken, wie etwa dem Uniklinikum Essen, zu gewährleisten. Die Erweiterung soll zudem die pädagogische Betreuung unterstützen, indem sie es der Schule ermöglicht, auf eine heterogene Schülerschaft einzugehen und die Klassengrößen nicht an der oberen Grenze zu halten.
Die räumlichen und personellen Kapazitäten am Robert-Schmidt-Berufskolleg sind laut Angaben der Schule für den siebten Zug ausreichend vorhanden, wobei keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die beteiligten Institutionen, darunter die Industrie- und Handelskammer sowie die Agentur für Arbeit, wurden über das Vorhaben informiert und haben keine Bedenken gegen die Erhöhung der Zügigkeit angemeldet.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Beschlusskontrolle
- 22.Anträge
- 22.1Kulturpass an Essener Schulen (DS 0414/2010/5) Hier: Optionen zur Fortführung der kostenlosen Fahrten mit der RuhrbahnZur Vorlage · 0173/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur Fortführung der kostenlosen Fahrten mit der Ruhrbahn im Rahmen des Kulturpasses an Essener Schulen eingebracht. Mit der Vorlage 0173/2026/CDU/SPD wird die Stadtverwaltung aufgefordert, zeitnah verschiedene Optionen für eine Weiterführung des Angebots zu präsentieren.
Im Fokus der Untersuchung sollen verlässliche Finanzierungsalternativen stehen. Hierbei werden unter anderem das Startchancen-Programm, das Bildungs- und Teilhabepaket sowie private Patenschaften oder Partnerschaften als mögliche Quellen angeführt. Zudem soll die Stadtverwaltung Möglichkeiten für unbürokratische Beantragungs- und Bewilligungsverfahren prüfen, wobei eine perspektivische digitale Umsetzung berücksichtigt werden soll.
Um eine reibungslose Fortführung sicherzustellen, können die vorgeschlagenen Optionen bei Bedarf schrittweise zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Der parlamentarische Prozess sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss die Vorlage berät und eine Empfehlung ausspricht, bevor der Rat der Stadt Essen über den Antrag entscheidet. Die Ausschüsse für Kultur sowie für Schule und Bildung sollen im Anschluss Kenntnis von den Ergebnissen erhalten.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.03.2026 · Kulturausschuss (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · Kulturausschuss (2. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.2Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in der Stadt Essen Hier: Ganzheitliche, digitale und sozial gerechte Weiterentwicklung der Antrags-, Bewilligungs- und TeilhabeverfahrenZur Vorlage · 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und EBB/FDP haben einen Antrag zur Weiterentwicklung der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in Essen eingebracht. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung die Antrags-, Bewilligungs- und Teilhabeverfahren so gestaltet, dass sie niedrigschwelliger, transparenter und verwaltungsökonomischer werden.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Prüfung digitaler Zugangs- und Abrechnungssysteme. Dies umfasst Konzepte für personalisierte Chipkarten, digitale Gutschein- oder Wallet-Systeme sowie App-basierte Lösungen. Dabei sollen auch die technische Ausstattung von Leistungserbringern wie Schulen, Kitas und Vereinen sowie die datenschutzrechtlichen Anforderungen untersucht werden.
Zudem sieht der Antrag eine verbesserte Information der betroffenen Familien vor. Bei der Erteilung von Leistungsbescheiden, beispielsweise zum Bürgergeld oder Wohngeld, soll eine mehrsprachige und barrierefreie Information über BuT-Leistungen erfolgen. Ergänzend sollen digitale Serviceportale und der BuT-Rechner der Stadt Essen stärker miteinander verknüpft werden.
Darüber hinaus soll geprüft werden, wie BuT-Leistungen stärker mit bestehenden Angeboten im Sozialraum, etwa in den Bereichen Sport, Musik oder Kultur, verknüpft werden können. Ziel des Antrags ist es, durch die Reduzierung von Zugangshürden die Inanspruchnahme der Leistungen für Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen Familien zu fördern und gleichzeitig die Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.3TOP: Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in der Stadt Essen Hier: Bündelung in einer „Youcard“-LösungZur Vorlage · 0305/2026/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0305/2026/LINKE einen Antrag gestellt, der eine Bündelung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in einer sogenannten „Youcard“-Lösung vorsieht. Das Modell soll sich an der Umsetzung in der Stadt Hamm orientieren, wobei die Erfahrungen aus Hamm sowie lokale Expertise einbezogen werden sollen.
Bis zur vollständigen Einführung dieser Lösung sieht der Antrag verschiedene Maßnahmen vor, um die Inanspruchnahme der Leistungen zu fördern. Dazu gehört eine verstärkte und zielgruppenorientierte Information über das BuT-Angebot. Zudem wird eine schnellere Bearbeitung der Anträge sowie die Einhaltung von Bearbeitungsfristen angestrebt. Ein Bestandteil des Antrags ist zudem die direkte Abrechnung zwischen den Leistungsträgern und den Anbietern, wie beispielsweise Vereinen, Musikschulen oder Nachhilfeinstituten. Ziel dieser Maßnahme ist es, die finanzielle Vorleistung der Eltern zu vermeiden.
Der Antrag wurde zur Beratung an den Jugendhilfeausschuss sowie an weitere zuständige Ausschüsse des Rates, darunter den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, den Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung, den Ausschuss für Schule und Bildung sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, gerichtet. Auch der Rat der Stadt Essen soll über die Vorlagentext entscheiden.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 24.Vorstellung des Schulleiters der Erich Kästner-Gesamtschule Essen
- 25.Mitteilungen
- 26.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil