Schulen des gemeinsamen Lernens: zieldifferente Beschulung an drei Gymnasien zum Schuljahr 2026/2027
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule und Bildung in Essen soll beschließen, dass ab dem Schuljahr 202erm/2027 drei Gymnasien als Orte des gemeinsamen Lernens im Sinne einer zieldifferenten Beschulung fungieren. Konkret sind das Leibniz-Gymnasium, das Gymnasium Essen-Nord-Ost sowie das Gymnasium Borbeck betroffen. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen des § 20 Abs. 5 SchulG NRW gemeinsam mit anderen Kindern zu unterrichten.
Hintergrund der Vorlage ist ein hoher Bedarf an Schulplätzen beim Übergang von der Grundschule in die weiterführende Sekundarstufe I. Für das kommende Schuljahr 2026/2027 haben insgesamt 188 Kinder einen Platz im zieldifferenten Lernen angefragt, was die Kapazitäten der bisherigen Schulen übersteigt. Um den Bedarf von etwa 26 neuen Plätzen in Jahrgangsstufe 5 zu decken und gleichzeitig die Anzahl der Schüler mit Förderbedarf pro Zug auf maximal drei Personen zu begrenzen, sollen diese drei Gymnasien in das Angebot aufgenommen werden. Die Auswahl der Standorte erfolgt unter dem Aspekt der wohnortnahen Beschulung sowie einer Bündelung von Ressourcen und sonderpädagogischer Expertise. Das Vorhaben wird von der oberen Schulaufsicht unterstützt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 172 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 11.03.2026mehrheitlich beschlossen