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Verzicht auf Strafverfolgung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein

0411/2026/GRÜNE 17.03.2026 Geschäftsbereich 3

🟢 Beschlossen 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) · Der Antrag aus TOP 23.3.1 (DS 0507/2026/GRÜNE) ersetzt den Antrag aus TOP 23.3

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion der Grünen im Essener Rat hat mit der Vorlage 0411/2026/GRÜNE einen Antrag gestellt, wonach die Stadt Essen in den Gremien der Ruhrbahn GmbH und der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) eine Änderung der Praxis bei der Beförderungserschleichung bewirken soll. Die Vertretung der Stadt in diesen Gesellschaften sowie die Mitglieder der entsprechenden Aufsichtsräte sollen angewiesen werden, dass die Ruhrbahn GmbH ab sofort keine Strafanzeigen oder Strafanträge nach § 265a StGB mehr stellt, wenn im Essener Tarifgebiet ohne gültigen Fahrschein gefahren wird. Die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts bleibt von dieser Regelung unberührt.

Zusätzlich fordert der Antrag, dass die Verwaltung aktuelle Daten zu den Strafanträgen wegen Beförderungserschleichung aus den vergangenen Jahren darstellt. Die Antragsteller begründen das Vorhaben damit, dass die strafrechtliche Verfolgung insbesondere für sozial benachteiligte Personengruppen zu Ersatzfreiheitsstrafen führen kann. Als Beispiel für eine bereits praktizierte Vorgehensweise werden Städte wie Düsseldorf oder Köln angeführt. Der Antrag betont zudem, dass durch den Verzicht auf Strafanzeigen keine wirtschaftlichen Einbußen für die Verkehrsunternehmen entstehen, da zivilrechtliche Ansprüche weiterhin bestehen bleiben.

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