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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 1 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 05.12.2025
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.1Prüfergebnisse einer Aufgabe der Straßenbahnschleife Bredeney zugunsten einer StumpfendstelleZur Vorlage · 0937/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat beschlossen, auf die Beauftragung einer gutachterlichen Untersuchung zur möglichen Umgestaltung der Straßenbahnschleife Bredeney zu verzichten. Gegenstand der Prüfung war, ob ein Verzicht auf die Wendeschleife zugunsten einer Stumpfendstelle ohne Einbußen in der Qualität des Straßenbahnverkehrs möglich wäre.
Nach Ausführungen der Verwaltung ermöglicht die aktuelle Schleife den 5-Minuten-Takt der Linien 107 und 108 sowie notwendige Pausenzeiten zum Verspätungsabbau. Eine technische Umsetzung als Stumpfendstelle würde eine mindestens dreigleisige Anlage mit einem gesonderten Aufstellbereich erfordern, was eine größere Breite und mehr Weichen als im Bestand zur Folge hätte. Zudem bietet die bestehende Schleife die Möglichkeit, defekte Fahrzeuge abzustellen, da auf der Südstrecke keine alternative Abstellmöglichkeit für Schadzüge vorhanden ist. Die Nutzung der Schleife ermöglicht zudem getrennte Ein- und Ausstiegsbereiche sowie einen schnelleren Rückfahrtbeginn ohne Führerstandswechsel.
Die Kosten für ein entsprechendes Gutachten wurden auf etwa 35.000 Euro geschätzt, wobei eine Deckung durch den aktuellen Haushalt derzeit nicht möglich ist. Da sich abzeichne, dass die Wendeschleife nicht gleichwertig ersetzt werden kann, empfiehlt die Verwaltung, von der Beauftragung abzusehen. Weitere Untersuchungen sollen im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans erfolgen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 2.2Verkehrs- und Mobilitätsentwicklungskonzept Essener Norden - Stand der vorbereitenden ArbeitenZur Vorlage · 0398/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung bereitet ein Verkehrs- und Mobilitätsentwicklungskonzept für den Norden Essens vor, welches die Bereiche Vogelheim, Bergeborbeck und Altenessen umfasst. Das Vorhaben integriert verschiedene Projekte, darunter die Planungen im Stadtentwicklungsgebiet Freiheit Emscher, Maßnahmen zur Verkehrsentlastung in Vogelheim, den Radschnellweg 7 sowie die Weiterentwicklung der Citybahn nach Norden. Ziel ist es, diese Einzelprojekte gebündelt zu bewerten, Synergien zu identifizieren und Entwicklungsszenarien abzustimmen, um die Mobilitätsentwicklung im Essener Norden gezielt zu steuern.
Erkenntnisse aus einem parallel laufenden Mobilitätskonzept der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft, das mit Unterstützung der Städte Essen und Bottrop erstellt wird, sollen in das Konzept einfließen. Das Leistungsverzeichnis für die Arbeiten wurde bereits abgestimmt. In einem politischen Workshop sollen verschiedene Entwicklungsszenarien diskutiert werden, um einen Entwicklungspfad festzulegen. Auf dieser Grundlage werden anschließend konkrete Maßnahmen für eine zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur und -organisation ausgearbeitet.
Derzeit wird das Verkehrsmodell der Stadt Essen aktualisiert. Für die Einleitung des Vergabeprozesses müssen die finanziellen Mittel im Haushalt gesichert werden. Die Bearbeitungsdauer wird nach der Vergabe auf etwa 15 Monate geschätzt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die vorliegende Information zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 3.Brückensanierung Ruhrtalbrücke A52
- 4.Connected Mobility Essen (COMO) Digitalisiertes Verkehrsmanagement für Essens Straßen
- 5.Weiterentwicklung der verkehrspolitischen Leitlinien der Stadt Essen - nach dem Grundsatz „Schnell wirksam. Sicherheitsorientiert. Wirtschaftlich.“Zur Vorlage · 0404/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Weiterentwicklung der verkehrspolitischen Leitlinien vorgelegt. Der Entwurf orientiert sich an den Grundsätzen einer schnellen, sicherheitsorientierten und wirtschaftlichen Umsetzung unter Berücksichtigung der personellen und finanziellen Kapazitäten der Stadt.
Im Zentrum der vorgeschlagenen Leitlinien steht die Priorisierung von Modernisierung, Erhalt und dem Lückenschluss bestehender Wegeverbindungen gegenüber neuen Bauprojekten. Die Sicherung der Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes für Wirtschaft, Handwerk und Einsatzkräfte sowie die Vermeidung von Kapazitätsverlusten auf Hauptverkehrsachsen werden als Ziele genannt. Für den Radverkehr sollen pragmatische Lösungen und die Sanierung vorhandener Wege im Vordergrund stehen, wobei die Einrichtung neuer Fahrradstraßen an Bedingungen geknüpft ist, die den Durchgangsverkehr nicht erheblich beeinträchtigen. Auch die Sicherheit von Schulwegen soll durch gezielte Maßnahmen gestärkt werden.
Der öffentliche Personennahverkehr soll durch punktuelle Beschleunigung und barrierefreie Umbaumaßnahmen gestärkt werden, wobei für Randzeiten auch On-Demand-Systeme geprüft werden sollen. Zudem sieht der Antrag den Einsatz digitaler Verkehrssteuerung zur Reduzierung von Staus und Emissionen vor. Die Schaffung von Parkflächen soll auf Basis nachgewiesener Bedarfe erfolgen. Abschließend wird die Verwaltung gebeten, ein Verkehrskonzept für den Essener Norden auf Grundlage einer laufenden Machbarkeitsstudie voranzutreiben.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 5.1TOP 5: Ergänzungsantrag zur Weiterentwicklung der verkehrspolitischen Leitlinien der Stadt Essen (…) -hier: Priorisierung aller baulichen Maßnahmen bezüglich Fahrradstraße und RadwegenZur Vorlage · 0523/2026/VOLT-PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Volt & Die PARTEI hat einen Ergänzungsantrag zur Weiterentwicklung der verkehrspolitischen Leitlinien der Stadt Essen vorgelegt. Der Antrag fordert, dass die Verwaltung bauliche Maßnahmen für Fahrradstraßen und Radwege, welche die Umsetzung des Verbindungsrings sowie die Vorrangachsen der Phase 1 unterstützen, dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität priorisiert zur Beschlussfassung vorlegt. Dies soll geschehen, bevor neue verkehrspolitische Leitlinien final beschlossen werden. Die Vorlage ergänzt damit ein bereits bestehendes Vorhaben der Fraktionen CDU und SPD.
Ziel der Ratsgruppe ist die Schaffung eines durchgängigen Netzes aus sicheren und direkten Vorrangrouten, um den Anteil des Radverkehrs am Modal Split zu erhöhen. Als Begründung führt der Antrag Ergebnisse der Haushaltsbefragung zum Verkehrs- und Mobilitätsverhalten 2024/25 an, wonach der Radverkehr in Essen eine Durchschnittsnote von 3,1 erreichte und damit unter dem Niveau vergleichbarer Metropolen liegt. Der Antrag sieht Verbesserungen bei Radabstellanlagen sowie der Sicherheit an Kreuzungen vor. Zudem soll durch ein attraktives Radnetz die Entlastung des Autoverkehrs unterstützt und E-Scooter-Fahrende von den Fußwegen auf die Radwege geleitet werden.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 5.1.1TOP 5: Ergänzungsantrag zur Weiterentwicklung der verkehrspolitischen Leitlinien der Stadt Essen (…) -hier: Priorisierung aller baulichen Maßnahmen bezüglich Fahrradstraße und RadwegenZur Vorlage · 0545/2026/VOLT-PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Volt & Die PARTEI hat im Ausschuss für Verkehr und Mobilität einen Ergänzungsantrag zur Weiterentwicklung der verkehrspolitischen Leitlinien der Stadt Essen eingebracht. Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, bauliche Maßnahmen für Fahrradstraßen und Radwege, die den Verbindungsring sowie die Vorrangachsen der Phase 1 unterstützen, prioritär zur Beschlussfassung vorzulegen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit einem bereits eingereichten Antrag der CDU und SPD.
Der Antrag sieht vor, dass solche baulichen Maßnahmen nur dann von Hauptverkehrsadern entkoppelt werden sollen, wenn dies zu kleineren Umwegen führt und die direkte Verkehrsführung weiterhin gewährleistet bleibt. Des Weiteren soll die Verwaltung prüfen lassen, inwieweit die Verwendung auffälliger Farbtöne bei Radwegen zur Erhöhung der Sicherheit beitragen kann.
Ziel der Initiative ist die Etablierung eines durchgängigen Netzes an sicheren und direkten Vorrangrouten, um den Anteil des Radverkehrs am Modal Split in Essen zu steigern. Als Begründung führt die Ratsgruppe Ergebnisse einer Haushaltsbefragung zum Verkehrsverhalten an, nach denen der Radverkehr in Essen eine Durchschnittsnote von 3,1 erhalten hat und damit unter dem Niveau vergleichbarer Metropolen liegt.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 5.2TOP 5: „Weiterentwicklung der verkehrspolitischen Leitlinien der Stadt Essen – nach dem Grundsatz ‚Schnell wirksam. Sicherheitsorientiert. Wirtschaftlich". Hier: ErgänzungsantragZur Vorlage · 0530/2026/EBB-FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB/FDP-Fraktion hat einen Ergänzungsantrag zur Weiterentwicklung der verkehrspolitischen Leitlinien der Stadt Essen vorgelegt. Der Antrag sieht vor, den bestehenden Beschlussvorschlag der Fraktionen CDU und SPD um spezifische Prüfkriterien für die künftige Verkehrsplanung zu erweitern.
Die vorgeschlagenen Leitlinien legen fest, dass die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes sowie die Erreichbarkeit der Innenstadt und Hauptverkehrsachsen dauerhaft gesichert werden sollen. Maßnahmen, die zu strukturellen Kapazitätsverlusten führen, wie etwa Fahrstreifenreduzierungen oder bauliche Einengungen, sollen vermieden werden. Im Bereich des Radverkehrs sollen vorrangig Nebenstraßen und bestehende Wege genutzt werden; neue Radfahrstreifen auf Hauptverkehrsstraßen seien nur in begründeten Ausnahmefällen unter Einhaltung der Sicherheit und ohne erhebliche Kapazitätsverluste umzusetzen. Zudem fordert der Antrag, Mobilität durch Angebote wie einen leistungsfähigen ÖPNV oder Park-and-Ride-Angebote zu fördern, statt den motorisierten Verkehr durch Kapazitätsabbau oder Parkraumverknappung zu verdrängen. Auch die wirtschaftliche Effizienz von Maßnahmen sowie eine verbesserte digitale Koordination von Baustellen unter Einbeziehung der Stadtgesellschaften werden als Kriterien angeführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb von zwölf Wochen einen Monitor zur Verkehrsleistung und Erreichbarkeit vorzulegen, der unter anderem Reisezeiten, Stauereignisse und die Pünktlichkeit des ÖPNV umfasst. Für relevante Verkehrsprojekte sollen künftig standardisierte Leistungsfähigkeitsprüfungen durchgeführt und den politischen Gremien vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 5.3Weiterentwicklung der verkehrspolitischen Leitlinien der Stadt Essen hier: Sofortiger Ausstieg aus dem Radentscheid und Abkehr vom Modal SplitZur Vorlage · 0543/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit der Vorlagennummer 0543/2026/AFD eingebracht, der den sofortigen Ausstieg aus dem Radentscheid sowie die Abkehr vom Modal Split vorsieht. Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität eine entsprechende Empfehlung ausspricht und der Rat der Stadt Essen über das Vorhaben entscheidet.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass der Rat der Stadt Essen dem Radentscheid im August 2020 beigetreten ist. Die Fraktion stellt die bisherige Entwicklung des Radverkehrsanteils infrage und gibt an, dass dieser hinter den Erwartungen zurückbleibt. Nach einer Hochrechnung der Fraktion würde das angestrebte Ziel eines 25-prozentigen Anteils am Gesamtverkehr erst im Jahr 2053 erreicht werden. Zudem wird auf eine mögliche Kostensteigerung hingewiesen, die über der ursprünglichen Schätzung von 232,5 Millionen Euro liegen könnte. Die Fraktion fordert daher eine Neuausrichtung der verkehrspolitischen Leitlinien der Stadt Essen und eine Abkehr von den bisherigen Zielsetzungen des Modal Split.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 6.Essener Mobilitätsplan: Abschlussbericht zu den gutachterlichen Empfehlungen zur Aufstellung des MobilitätsplansZur Vorlage · 0759/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Abschlussbericht zu den gutachterlichen Empfehlungen für den Essener Mobilitätsplan vorgelegt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Rat der Stadt Essen sollen die Ergebnisse zur Kenntnis nehmen. Es wird vorgeschlagen, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes zu beauftragen, das die Zielnetzentwürfe und Maßnahmenvorschläge der Gutachter berücksichtigt und den Anforderungen der Europäischen Kommission an Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP) entspricht.
Der Erarbeitungsprozess umfasst 57 Maßnahmensteckbriefe, deren Umsetzungshorizonte von kurzfristigen Projekten bis hin zu langfristigen Vorhaben über das Jahr 2035 hinausreichen. Zu den angestrebten Zielen gehören die Steigerung des Verkehrsanteils des Umweltverbundes auf 75 % sowie die Reduzierung von Lärm- und Luftschadstoffemissionen. Da der bestehende Masterplan aus dem Jahr 2018 die SUMP-Kriterien nur teilweise erfüllt, strebt die Verwaltung eine Anpassung an die europäischen Vorgaben an.
Zusätzlich sind im Rahmen des bestehenden Gutachterauftrags Vertiefungsprojekte vorgesehen, für die keine zusätzlichen Kosten anfallen. Dazu gehören eine Machbarkeitsstudie zum automatisierten Fahren im ÖPNV, mit einem möglichen Pilotprojekt im Bereich Zollverein, sowie Analysen zur Beschleunigung des ÖPNV-Vorrangnetzes in Zusammenarbeit mit der Ruhrbahn. Zudem ist eine vertiefende Betrachtung verkehrsbezogener Maßnahmen für die Essener Innenstadt geplant, um Synergien mit dem Integrierten Entwicklungskonzept zu nutzen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — eingebracht
- 6.1TOP: Essener Mobilitätsplan: Abschlussbericht zu den gutachterlichen Empfehlungen zur Auf-stellung des Mobilitätsplans Hier: Neuausrichtung des Mobilitätsplans auf Grundlage der verkehrspolitischen Leitlinien (DS 0404/2026/CDU/SPD)Zur Vorlage · 0537/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein gemeinsamer Antrag der CDU und SPD im Rat der Stadt Essen sieht eine Neuausrichtung des Essener Mobilitätsplans vor. Die Vorlage mit der Nummer 0537/2026 fordert, dass die Verwaltung einen Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) gemäß der Verordnung (EU) 2024/1679 erarbeitet und den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorlegt.
Als verbindliche Grundlage für diesen Plan sollen die erweiterten verkehrspolitischen Leitlinien dienen. Vorhandene Konzepte und Gutachten sind nur insoweit zu berücksichtigen, als sie mit diesen neuen Leitlinien im Einklang stehen. Bei der Datengrundlage soll die Verwaltung primär auf bereits vorhandene Datenquellen von Bund, Land oder dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zurückgreifen; neue Erhebungen sind auf das gesetzlich erforderliche Maß zu beschränken.
Der Entwurf des SUMP muss zudem eine öffentliche Beteiligung der relevanten Akteure vorsehen, wobei der Entwurf für Stellungnahmen zugänglich gemacht werden soll. Der Fokus des Plans liegt laut Antrag auf der strategischen Bestandsaufnahme und der Koordinierung bestehender Maßnahmen. Der Mobilitätsplan soll keine neuen Zielvorgaben oder Priorisierungen für einzelne Verkehrsträger begründen, die über die vom Rat beschlossenen Leitlinien hinausgehen, und entfaltet keine eigenständige planerische Wirkung gegenüber politischen Beschlüssen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 7.Ergebnisse der Haushaltsbefragung zum Verkehrs- und Mobilitätsverhalten 2024/25Zur Vorlage · 1812/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ergebnisse der Haushaltsbefragung zum Verkehrs- und Mobilitätsverhalten 2024/25 in Essen wurden dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität vorgelegt. Die Erhebung, die durch das Büro „Planersocietät“ durchgeführt wurde, basierte auf einer Zufallsstichprobe von 54.000 postalisch angeschriebenen Personen, wobei sich 8.287 Personen aus 4.089 Haushalten beteiligten. Die Daten dienen als Grundlage für die Verkehrsplanung und Stadtentwicklung sowie zur Wirkungskontrolle von Förderprojekten im Bereich Fuß- und Radverkehr.
Im Vergleich zur Befragung aus dem Jahr 2019 ist der Anteil der im Umweltverbund zurückgelegten Wege von 45 % auf 48 % gestiegen. Während der Anteil des motorisierten Individualverkehrs von 55 % auf 52 % sank, verzeichnete der Radverkehr einen Zuwachs um drei Prozentpunkte und der Fußverkehr um zwei Prozentpunkte. Der Anteil öffentlicher Verkehrsmittel sank hingegen um zwei Prozentpunkte auf 17 %. Rund 77 % der Haushalte besitzen mindestens ein Pkw, während 63 % über mindestens ein Fahrrad verfügen, wobei der Anteil an Elektrofahrrädern bei 32 % liegt.
Die durchschnittliche Wegelänge erhöhte sich von 8,7 km auf 11 km, was zu einer Steigerung der gesamten Verkehrsleistung um etwa 21,4 % führte. Trotz des veränderten Modal Splits macht der Autoverkehr weiterhin 68 % der zurückgelegten Personenkilometer aus. Die subjektive Bewertung des öffentlichen Nahverkehrs lag bei Noten von 3,1 für Bus und Straßenbahn sowie 3,5 für S-Bahn und Zug, was unter dem Wert vergleichbarer Stadtregionen liegt.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 8.Umbau der Heisinger Straße von Elsaßstraße bis PetzelsbergZur Vorlage · 1713/2024/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die Planung für den Umbau der Heisinger Straße im Abschnitt zwischen Elsaßstraße und Petzelsberg in der Variante 3a beschlossen. Die Bezirksvertretung VIII nahm diese Planung zur Kenntnis. Das Konzept sieht einen einseitigen Radweg vor, bei dem Radfahrende in Richtung Elsaßstraße baulich vom motorisierten Verkehr getrennt werden, während sie in Richtung Heisingen Zentrum im Mischverkehr auf der Fahrbahn verbleiben.
Die Variante 3a beinhaltet gegenüber der ursprünglichen Planung wesentliche Änderungen. Am Knotenpunkt Malmedystraße/Scharweg wird ein Kreisverkehr errichtet. Zwischen diesem und dem Kreisverkehr Petzelsberg wird auf einen Radfahrstreifen verzichtet, da die Fahrbahnbreite dort keine Überholmöglichkeiten bietet. Durch diese Anpassung sowie den Verzicht auf einen Grünstreifen können zusätzliche Parkplätze im Seitenraum geschaffen werden, wodurch die prognostizierte Auslastung des Parkraums von 84 % auf 92 % steigt. Zudem wird die Fläche vor den Häusern Heisinger Straße 389 bis 393 angepasst, um Stellplätze zu optimieren.
Ein Vorschlag zur Reduzierung der Geschwindigkeit im Planungsabschnitt auf 30 km/h wurde nicht übernommen, da eine verkehrsbehördliche Anordnung hierfür keine rechtliche Grundlage bietet. Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden auf circa 7 Millionen Euro geschätzt. Der Baubeginn ist für Anfang 2027 vorgesehen, wobei die Bauzeit etwa zwei Jahre betragen wird.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 8.1Umbau der Heisinger Straße von Elsaßstraße bis Petzelsberg - Variante mit einseitigem Radweg Hier: Ergänzende Planung der anschließenden RadverkehrsführungZur Vorlage · 0464/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD im Rat der Stadt Essen haben mit der Vorlage 0464/2026 einen Antrag gestellt, der die ergänzende Planung der Radverkehrsführung im Bereich der Heisinger Straße zum Gegenstand hat. Der Antrag richtet sich an den Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung VIII, Wilhelm Kohlmann, sowie an den Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr und Mobilität, Thorsten Schoch.
Die Fraktionen beantragen, dass die Bezirksvertretung VIII den Inhalt zur Kenntnis nimmt und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität eine Entscheidung trifft. Die Stadtverwaltung wird gebeten, zu prüfen, wie der Abschnitt der Heisinger Straße von der Elsaßstraße über die Buschkampstraße bis zur Uhlenstraße für den Radverkehr sicherer gestaltet werden kann. Hierbei sollen unter anderem die Markierung von Schutzstreifen oder Piktogrammketten sowie ein sicherer und komfortabler Wechsel der Fahrbahnseiten in Richtung Stadtwald an der Einmündung zur Uhlenstraße untersucht werden.
Darüber hinaus soll die Stadtverwaltung eine bauliche Ertüchtigung des Bypasses über die Buschkampstraße prüfen, der als gemeinsamer Geh- und Radweg genutzt wird. In diesem Zuge ist auch zu untersuchen, wie der Bereich des dortigen Kinderspielplatzes für alle Beteiligten sicher gestaltet werden kann.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 9.Bebauungsplan Nummer 01/16 "Freiheit Emscher: Gewerbegebiet Emil Emscher (Gladbecker Straße/ Daniel-Eckhardt-Straße)" Stadtbezirk: V, Stadtteil: Vogelheim Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0062/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll am 25. März 2026 über den Bebauungsplan Nummer 01/16 „Freiheit Emscher: Gewerbegebiet Emil Emscher“ entscheiden. Das Plangebiet umfasst etwa 40,9 Hektar im Essener Stadtteil Vogelheim und basiert auf der ehemaligen Bergbaufläche „Emil Emscher“. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines modernen Gewerbestandes für produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe sowie die Abwehr von Nutzungen wie Einzelhandel oder Vergnügungsstätten.
Das Projekt ist Teil der Initiative „Freiheit Emscher“, einer Zusammenarbeit zwischen den Städten Essen und Bottrop sowie der RAG Montan Immobilien GmbH. Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung informiert über den bisherigen Verlauf des Verfahrens, die Abwägung der Interessen sowie den geplanten Satzungsbeschluss.
Im Rahmen der Planung wurde eine öffentliche Grünfläche als Krötenhabitat ausgewiesen. Dies führt zu geschätzten jährlichen Mehrkosten von 12.000 bis 15.000 Euro für die Pflege durch die Grünflächenverwaltung, welche aus bestehenden Haushaltsmitteln gedeckt werden sollen. Das Verfahren umfasst bereits die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der zuständigen Behörden und Träger öffentlicher Belange. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bebauungsplan einschließlich der vorgenommenen Änderungen als Satzung zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (4. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 10.Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Grün-blaues Innenstadtband / Marktkirchenumfeld"Zur Vorlage · 0102/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ausschüsse für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie für Verkehr und Mobilität sollen die Grundzüge der Aufgabenstellung und Zielsetzungen für den freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb „Grün-blaues Innenstadtband / Marktkirchenumfeld“ festlegen. Damit wird die Grundlage für die weitere Auslobung und Vorbereitung des Verfahrens geschaffen, während die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I über das Vorhaben informiert wird.
Das Projekt ist Teil des Integrierten Entwicklungskonzepts „Zukunft.Essen.Innenstadt“. Ziel ist es, durch einen Gestaltungsentwurf die Aufenthaltsqualität und die Klimaresilienz in der Essener Innenstadt zu steigern. Das geplante „Grün-blaue Innenstadtband“ soll die Kettwiger und Viehofer Straße durch gezielte Grün- und Wasserelemente aufwerten, um den Transitraum in einen Aufenthaltsraum zu verwandeln und Maßnahmen gegen Hitze sowie Starkregen zu integrieren. Parallel dazu soll das Umfeld der Marktkirche, einschließlich Flächen wie dem Flachsmarkt und Kornmarkt, gestalterisch aufgewertet werden, um die Funktion dieses Bereichs als zentralen Punkt zu stärken.
Die Auslobung des Wettbewerbs ist für Mitte März 2026 vorgesehen. Die Planung soll Kriterien wie Biodiversität, Barrierefreiheit, Mikroklimaverbesserung und nachhaltige Materialverwendung berücksichtigen. Dabei sind auch Anforderungen an die Sicherheit, den Rettungsweg sowie bestehende Versorgungsleitungen einzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Erweiterung von Grünflächen und wasserempfindlichen Belägen mit höheren langfristigen Pflegekosten zu rechnen ist.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 05.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.1Benennung von Sachpreisrichtern für den freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb „Grün-blaues Innenstadtband / MarktkirchenumfeldZur Vorlage · 0489/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb „Grün-blaues Innenstadtband / Marktkirchenumfeld“. Ziel des Verfahrens ist die Entwicklung innovativer Lösungen zur Gestaltung und funktionalen Aufwertung des Innenstadtbereichs sowie die Stärkung der Aufenthaltsqualität und der Vernetzung innerstädtischer Freiräume. Der Wettbewerb wird gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt.
Zur Besetzung des Preisgerichts sollen der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen jeweils ein Mitglied als Sachpreisrichter und ein Mitglied als stellvertretende Sachpreisrichter benennen. Das interdisziplinäre Preisgericht setzt sich insgesamt aus fünf Fachpreisrichtern und vier Sachpreisrichtern zusammen. Neben unabhängigen Experten aus dem Bereich Landschaftsarchitektur sind auch Vertreter der politischen Gremien sowie der Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 1 im Preisgericht vertreten.
Für den weiteren Ablauf sind eine Vorbesprechung am 27. März 2026 sowie eine Jurysitzung am 10. Juli 2026 vorgesehen. Die entsprechende Vorlage wurde von Beigeordnetem Dr. Agu vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — Benennung Köhler/Rosenau mehrheitlich beschlossen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.Berichterstattung SchulwegsicherungZur Vorlage · 0111/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungsamt hat einen Bericht zur Verkehrsüberwachung im Rahmen der Schulwegsicherung für das Jahr 2025 vorgelegt. Die Vorlage, die von Beigeordnetem Kromberg unterzeichnet wurde, dokumentiert die Ergebnisse der Kontrollen des fließenden und ruhenden Verkehrs im Umfeld von Schulen in Essen. Ziel der Maßnahmen ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit für Schülerinnen und Schüler durch die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen und Parkvorschriften.
Nach Angaben der Behörde wurden sämtliche Zielvorgaben des Maßnahmenplans „Essen, Großstadt für Kinder“ erreicht. Bei der Überwachung des fließenden Verkehrs fanden 3.595 Kontrollen statt, wovon 37,68 % im Bereich von Schulen durchgeführt wurden. Damit wurde die Vorgabe von mindestens 20 % überschritten. Die Geschwindigkeitsübertretungsquote lag bei diesen Einsätzen mit 2,76 % unter dem festgelegten Grenzwert von 10 %.
Im Bereich des ruhenden Verkehrs erfolgten 1.267 Kontrollen im Umfeld von Schulen, was einem Anteil von 16,17 % an den Gesamteinsätzen entspricht und somit die Zielvorgabe von mindestens 15 % erfüllt. Die Überwachungen umfassten sowohl verkehrserzieherische Gespräche als auch die Ahndung von Verstößen durch Verwarnungen oder Ersatzvornahmen. Flächendeckend lag die durchschnittliche Geschwindigkeitsübertretungsquote im gesamten Stadtgebiet bei etwa 2,77 %.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 17.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.Gedenktafel KZ-Außenlager Schwarze PothZur Vorlage · 0184/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Nach dem Beschluss zum Rückbau der Kunstinstallation „Stadtwunde“ plant das Haus der Essener Geschichte/Stadtarchiv (HdEG) einen neuen Erinnerungsort für das ehemalige KZ-Außenlager Schwarze Poth. Als Standort für eine neue Gedenktafel wurde die Brücke am Porscheplatz, zwischen dem Gebäude Porscheplatz 3 und der Rathaus Galerie, ausgewählt. Dieser Ort wurde nach verschiedenen Informationsveranstaltungen und einem Ortstermin als Standort favorisiert, da er eine hohe Sichtbarkeit im öffentlichen Raum bietet und in räumlicher Nähe zum historischen Geschehen liegt.
Die geplante Gedenktafel aus Edelstahl soll Text, Illustrationen sowie einen QR-Code enthalten, der auf die Website der Gedenkstätte Buchenwald verweist. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird gebeten, der Aufstellung der Tafel auf Grundlage einer Nutzungsvereinbarung zwischen den zuständigen Fachbereichen zuzustimmen. Zudem wird die Bezirksvertretung I um die Bereitstellung von 1.000 Euro zur Deckung der Kosten für Gestaltung, Herstellung und Aufstellung gebeten. Die feierliche Einweihung der Gedenktafel ist für den 11. April 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung)
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 04.03.2026 · Kulturausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.Dauerhafte Führung der Linie SB16 über die HindenburgstraßeZur Vorlage · 0322/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Linienführung der Linie SB16 dauerhaft anzupassen und den Nahverkehrsplan entsprechend zu ändern. Die geplante Maßnahme sieht vor, die Strecke zwischen dem Berliner Platz und dem Essener Hauptbahnhof zu begradigen, indem die Haltestellen Rathaus Essen und Hollestraße nicht mehr angefahren werden. Damit wird die während der Citybahn-Baumaßnahmen eingerichtete Umleitung in eine dauerhafte Führung über die Hindenburgstraße überführt.
Die Anpassung erfolgt mit dem Ziel, den Fahrplan zu stabilisieren und die Anforderungen des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr an Schnellbuslinien zu erfüllen, die direkte Verbindungen zwischen wichtigen Knotenpunkten vorsehen. Auswertungen der Vestischen Straßenbahn GmbH belegen, dass die Haltestellen Rathaus Essen und Hollestraße zusammen etwa 15 bis 20 Prozent der Fahrgäste nutzen, während die Haltestellen Berliner Platz und Hauptbahnhof deutlich stärker frequentiert sind. Eine Verbindung zum Rathaus bleibt über die Linien 166 und 196 bestehen.
Finanziell führt die Verkürzung des Linienwegs zu einer jährlichen Senkung der Betriebskosten um etwa 55.000 Euro. Für die notwendige Anpassung der Ampelanlagen zur Beschleunigung des ÖPNV sowie zur Ermöglichung des Abbiegevorgangs in die Hachestraße sind einmalige Kosten von rund 40.000 Euro veranschlagt, welche durch die Einsparungen kompensiert werden sollen. Die Umsetzung erfolgt vorab des nächsten Nahverkehrsplans, um häufige Änderungen im Liniennetz zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 13 a.Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten der Maßnahme "Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.2 Brücke Friedrichstraße"Zur Vorlage · 0397/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten für das Bauvorhaben „Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.2 Brücke Friedrichstraße“ beschließen. Die Kosten sollen von bisher 3.936.000 Euro um 2.511.000 Euro auf insgesamt 6.447.000 Euro angehoben werden. Zudem wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 1.958.000 Euro für das Jahr 2026 beantragt.
Der Neubau der Schwanenkampbrücke an der Friedrichstraße ist aufgrund des steigenden Verkehrsaufkommens durch den dritten Bauabschnitt des Berthold-Beitz-Boulevards sowie des baulichen Zustands der Brücke vorgesehen. Um die von der Deutschen Bahn bewilligten Sperrpausen im September 20<0xC2>6 für geotechnische Untersuchungen, bergbauliche Arbeiten und Kampfmittelsondierungen nutzen zu können, müssen zeitnah Ingenieurleistungen beauftragt werden. Die Kostensteigerung resultiert aus zusätzlichen Anforderungen an die Baugrunduntersuchungen sowie aus gestiegenen Arbeitspreisen durch Inflation und Materialkosten.
Die überplanmäßigen Mittel für das Jahr 2026 sollen durch Umwidmungen aus anderen Projekten, wie etwa der Erneuerung der Fürstäbtissinstraße oder der Baumrigolen im Berthold-Beitz-Boulevard, gedeckt werden. Da sich die Baubeginne dieser Projekte verschoben haben, stehen dort Mittel zur Verfügung. Die Finanzierung der Planungsleistungen soll zuschussunschädlich erfolgen, wobei mit dem Eingang von Fördermitteln ab dem Jahr 2029 gerechnet wird.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 14.Wittenbergstraße - Upgrade RadfahrstreifenZur Vorlage · 0976/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung plant eine Aufwertung der Radverkehrsanlage in der Wittenbergstraße im Abschnitt zwischen dem Stadtwaldplatz und der Wittekindstraße. Ziel der Maßnahme ist die Erweiterung des Radhauptroutennetzes sowie die Umsetzung von Zielen aus dem Radentscheid zur Schaffung sicherer Radwege an Hauptstraßen. Da der derzeitige Radfahrstreifen mit etwa 1,80 Metern die empfohlenen Mindestbreiten unterschreitet, soll dieser verbreitert werden. Im Rahmen dieses Vorhabens ist auch eine Sanierung des Straßenbelags vorgesehen.
Die Planung sieht vor, die Fahrspuren für den motorisierten Individualverkehr auf jeweils 3,50 Meter Breite anzupassen und einen zentralen Grünstreifen zwischen den Fahrtrichtungen beizubehalten. Um die Verkehrsflusskapazität an Knotenpunkten wie dem Stadtwaldplatz zu sichern, werden die Fahrstreifenanzahl und die Verflechtungslängen entsprechend angepasst. An der Kreuzung Wittenbergstraße/Platanenweg/Am Uhlenkrug soll zudem die Lichtsignalanlage entfernt und durch ein Stoppschild für abbiegenden Verkehr ersetzt werden. Dies dient auch der Beschleunigung des Busverkehrs, da Fahrzeuge ohne Verzögerung in die Busspur einfahren können.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung II keine Bedenken gegen die Planung erhebt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung beschließen und die Verwaltung mit der Vorbereitung der Baureife beauftragen.
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- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
- 14.1TOP: Wittenbergstraße - Upgrade Radfahrstreifen Hier: Punktuelle Sanierung der Fahrbahn und barrierefreier Ausbau der Haltestelle „Wittenbergstraße“ in beide FahrtrichtungenZur Vorlage · 0532/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität gestellt. Die Vorlage mit der Nummer 0532/2026/CDU/SPD sieht Maßnahmen zur Instandsetzung der Infrastruktur in der Wittenbergstraße vor.
Die Antragsteller bitten die Stadtverwaltung, reparaturbedürftige Stellen der Fahrbahn in der Wittenbergstraße punktuell zu sanieren. Dabei soll der bestehende Straßenquerschnitt beibehalten werden, sodass keine vollständige Erneuerung der Fahrbahndecke vorgesehen ist. Darüber hinaus wird beantragt, die Haltestelle „Wittenbergstraße“ barrierefrei auszubauen. Diese Maßnahme soll für beide Fahrtrichtungen umgesetzt werden. Der Antrag wurde an den Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr und Mobilität, Thorsten Schoch, gerichtet.
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- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 15.Baubeschluss der Baumaßnahme Erneuerung des Geh- und Radweges IGA EmscherradwegZur Vorlage · 0228/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll den Bau und den Baubeginn der Erneuerung des Geh- und Radweges „IGA Emscherradweg“ beschließen. Die Maßnahme ist mit einer Bausumme von rund 500.000 Euro veranschlagt, wobei die Finanzierung über den Haushaltsplan für das Jahr 2026 erfolgt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat bereits eine entsprechende Empfehlung abgegeben, während die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V die Planung zur Kenntnis nimmt.
Die geplante Erneuerung betrifft eine etwa 700 Meter lange und zwei bis drei Meter breite Verbindung nördlich der Emscher sowie des Rhein-Herne-Kanals. Derzeit weist der Weg eine wassergebundene Wegedecke auf, die sich in einem schlechten Zustand befindet und durch Witterungseinflüsse sowie mechanische Belastungen beeinträchtigt ist. Die Neugestaltung sieht eine zweischichtige Asphaltbauweise mit einer hellen Splittabstreuung vor, um den Vorgaben der „Emscherpromenade“ zu entsprechen.
Zur Erhöhung der Stabilität werden beidseitig Schotterbankette in einer Breite von etwa 50 Zentimetern angelegt. Aufgrund der vorhandenen Kaninchenpopulation ist auf einem Teilabschnitt zudem eine Rhizomsperre vorgesehen. Die Maßnahme dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Sicherstellung einer ganzjährigen Nutzbarkeit, insbesondere im Hinblick auf die Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027.
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Beratungsfolge
- 28.04.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 16.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Verbindung Panoramaradweg"Zur Vorlage · 0572/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Verbindung Panoramaradweg“ beschließen. Das Vorhaben sieht Gesamtkosten in Höhe von 6,1 Millionen Euro vor. Hierfür wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für das Jahr 2026 in Höhe von 2.631.000 Euro sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.969.000 Euro beantragt.
Ziel der Maßnahme ist die Erweiterung des Radhauptroutennetzes durch die Anbindung des Panoramaradweges an den Ruhrtalradweg im Stadtbezirk Kettwig. Die Planung umfasst die Einrichtung von Radverkehrsanlagen auf Abschnitten der Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Volckmarstraße, Arndtstraße, Landsberger Straße und Mintarder Weg. Neben der Erneuerung der Fahrbahnoberflächen sollen auch die Lichtsignalanlage im Bereich der Kreuzung Ringstraße, Volckmarstraße und Werdener Straße modernisiert sowie barrierefrei gestaltet werden. Zudem ist der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen „Kettwig vor der Brücke“ und „Am Strang“ vorgesehen, wobei die Kosten hierfür aus der ÖPNV-Pauschale finanziert werden sollen. Im Zuge der Arbeiten sind auch Erneuerungen der Beleuchtungsanlagen in den betroffenen Straßenbereichen geplant.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (37. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 16.1TOP: Bau und Baubeginn der Maßnahme "Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Verbindung Panoramaradweg" Hier: Durchführung eines Verkehrsversuchs zur Erprobung der Auswirkungen einer GeschwindigkeitsreduzierungZur Vorlage · 0544/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Essener Rat einen Antrag gestellt, der die Durchführung eines zwölfmonatigen Verkehrsversuchs auf der Heiligenhauser Straße und der Ringstraße (L 441) vorsieht. Im Abschnitt zwischen August-Thyssen-Straße und Werdener Straße soll eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erprobt werden. Ziel des Versuchs ist die Untersuchung der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, die Lärmbelastung, den Verkehrsfluss sowie den Radverkehr. Die Durchführung soll in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger und dem Polizeipräsidium Essen/Mülheim erfolgen und wissenschaftlich begleitet werden.
Vor Beginn des Versuchs sollen Daten zur Verkehrsbelastung, zum Geschwindigkeitsniveau, zur Unfalllage und zur Lärmbelastung erhoben werden. Während der zwölfmonatigen Testphase ist eine fortlaufende Dokumentation von Unfallentwicklungen, Verkehrsverlagerungen, Änderungen des Geschwindigkeitsniveaus sowie Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr und die Lärmminderung vorgesehen. Erst nach Vorliegen einer Evaluation der Ergebnisse soll über den Baubeginn der Maßnahme „Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Verbindung Panoramaradweg“ entschieden werden.
Zusätzlich sieht der Antrag vor, die Bushaltestellen „Kettwig vor der Brücke“ barrierefrei auszubauen. Zudem sollen die Auswirkungen des Neubaugebiets „Berschener Weg“ auf die Verkehrssituation und die Parkplatzkapazitäten im Bereich der Ringstraße und Heiligenhauser Straße beobachtet werden. Die Stadtverwaltung wird zudem gebeten, Möglichkeiten zur Schaffung oder effizienteren Nutzung von Parkflächen in diesem Umfeld zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 17.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Reineke-Fuchs-Str. v. Grimbartweg - Ende"Zur Vorlage · 0303/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Reineke-Fuchs-Straße von Grimbartweg bis Ende“ entscheiden. Das Vorhaben umfasst die Erneuerung der Asphaltfahrbahn, deren Sanierungsbedarf im Rahmen einer Zustandsbefahrung festgestellt wurde. Für die Umsetzung sind Gesamtkosten in Höhe von 350.000 Euro veranschlagt.
Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen.
Hinsichtlich der Kostenverteilung ist festzuhalten, dass die Stadt Essen aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (§8 KAG) keine Beiträge von Anliegern mehr erheben kann. Die dadurch entgehenden Einnahmen werden jedoch durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die genaue Höhe der Erstattung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, wird aber den städtischen Eigenanteil reduzieren.
Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vor, bevor die endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen erfolgt. Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Verkehrssicherheit.
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- 22.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 18.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrtreppen U-Bahnhof Altenessen-Mitte"Zur Vorlage · 0132/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Fahrtreppen U-Bahnhof Altenessen-Mitte“ beschließen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 3.664.000 Euro. Die Entscheidung erfolgt nach Empfehlungen des Ausschusses für Verkehr und Mobilität sowie des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses.
Die Stadt Essen ist Eigentümerin der U-Stadtbahn Nordstrecke, die an die Ruhrbahn GmbH verpachtet ist. Laut Stadtbahnpachtvertrag trägt die Stadt die Kosten für Instandsetzung und Erneuerung. Die bestehenden Anlagen am Bahnhof Altenessen-Mitte stammen aus den Jahren 1996 bzw. 2000 und erfüllen nicht mehr die aktuellen Sicherheitsstandards der DIN EN115. Zudem führen technische Mängel und veraltete mechanische Komponenten zu einem erhöhten Wartungsaufwand. Durch die Erneuerung von insgesamt acht Fahrtreppen sollen die Instandhaltungskosten langfristig gesenkt werden. Die neuen Anlagen werden mit modernen technischen Standards wie Sockelbürsten zur Vermeidung von Verletzungen sowie einer verbesserten Signalisierung für sehbehinderte Personen ausgestattet.
Die Finanzierung des Projekts setzt sich aus einem städtischen Eigenanteil von 1.758.000 Euro und Landesfördermitteln in Höhe von 1.906.000 Euro zusammen, was einer Förderquote von 60 Prozent entspricht. Der Austausch der acht Fahrtreppen ist für den Zeitraum von 2026 bis 2028 geplant. Dabei sollen zwei Anlagen im Jahr 2026, vier im Jahr 2027 und die restlichen zwei im Jahr 2028 erneuert werden.
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Beratungsfolge
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 19.Bau und Beginn der Maßnahme "Erneuerung Beleuchtung Jahnstraße von Germaniastraße bis Bocholder Straße"Zur Vorlage · 0315/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beabsichtigt den Bau und Baubeginn der Maßnahme zur Erneuerung der Beleuchtung in der Jahnstraße, im Abschnitt zwischen Germaniastraße und Bochholder Straße. Für das Vorhaben ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 301.000 Euro für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Deckung der Kosten soll über das Projekt „Erneuerung Beleuchtung“ erfolgen.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage ist notwendig, da die bestehende Installation nicht mehr den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht und die Masten keine ausreichende Standsicherheit mehr aufweisen. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit dem Neubau des Schwimmbads Germaniastraße und dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Bezüglich der Finanzierung wird angeführt, dass aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ab Januar 2024 ein Beitragserhebungsverbot für solche Maßnahmen besteht. Die der Kommune entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist derzeit noch nicht bezifferbar, wird jedoch den städtischen Eigenanteil an den Kosten reduzieren.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 20.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Hummelshagen"Zur Vorlage · 0243/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Straße Hummelshagen beschließen. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Asphaltfahrbahn in zwei Abschnitten, konkret zwischen den Hausnummern 32 bis 42 sowie 48 bis 78. Für das Vorhaben sind Gesamtkosten in Höhe von 425.000 Euro vorgesehen. Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme eingeplant war, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erschließungsanlagen Thurmfeld“ erfolgen, da dort aufgrund von Verzögerungen bei einer anderen Erschließungsmaßnahme Mittel frei werden.
Hintergrund der Maßnahme ist eine Zustandsbefahrung durch den TÜV aus dem Jahr 2016, die einen Erneuerungsbedarf der Asphaltdecke ergab. Die Stadt Essen handelt hierbei in ihrer Funktion als Straßenbaulastträger, um die Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Verbot der Beitragserhebung bei den Anliegern. Die dadurch entgangenen Einnahmen sollen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Die genaue Höhe dieser Erstattung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, wird jedoch den städtischen Eigenanteil an den Kosten reduzieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 21.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Karnaper Straße von Hattramstraße bis Arenbergstraße"Zur Vorlage · 0196/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Karnaper Straße im Abschnitt zwischen Hattramstraße und Arenbergstraße. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 770.000 Euro geschätzt. Zur Umsetzung wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung von 765.000 Euro für das Jahr 2026 beantragt, die aus dem Projekt „Erneuerung Hauptverkehrsstraßen“ finanziert werden soll.
Die Maßnahme umfasst einen etwa 600 Meter langen Abschnitt. Neben den Asphaltarbeiten sind eine Bordsteinregulierung, die Erneuerung einer zweizeiligen Rinne sowie Pflasterarbeiten an einem Parkstreifen vorgesehen. Zudem müssen marode Zulaufleitungen saniert werden. Im Zuge der Arbeiten werden die Radfahrstreifen mit Sicherheitstrennstreifen zu den Parkbuchten neu markiert. An Bushaltestellen soll hochstandfester Asphalt eingebaut werden.
Der Baubeginn ist für den Sommer 2026 vorgesehen. Die Arbeiten sollen parallel zur Gleisbaumaßnahme der Ruhrbahn GmbH durchgeführt werden, um Verkehrsbeeinträchtigungen zu minimieren und Kosten bei den Verkehrseinrichtungen einzusparen. Etwa 5.000 Euro wurden bereits für Voruntersuchungen aufgewendet.
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Beratungsfolge
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 22.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Frauenstein Erneuerung Beleuchtung"Zur Vorlage · 0163/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird um die Entscheidung gebeten, den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Frauenstein Erneuerung Beleuchtung“ zu beschließen. Das Vorhaben sieht Gesamtkosten in Höhe von 682.000 EUR vor, wofür eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2026 beantragt wird. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erneuerung Beleuchtung“ erfolgen. Der Beschlussvorschlag durchläuft nach der Beratung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie den Rat der Stadt Essen.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage in der Straße „Frauenstein“ ist erforderlich, da die vorhandenen Leuchten aufgrund von EU-weiten Produktions- und Importverboten nicht mehr verfügbar sind und die Masten keine ausreichende Standsicherheit mehr aufweisen. Die Maßnahme dient der Anpassung an aktuelle DIN-Normen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Obwohl das Vorhaben nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) grundsätzlich beitragsfähig ist, sieht eine Neuregelung vor, dass die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist derzeit noch nicht bezifferbar, wird jedoch den städtischen Eigenanteil reduzieren. Hinsichtlich des Klimaschutzes wird die Maßnahme aufgrund der erwarteten Energieeinsparungen als positiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 23.Beauftragung von Planungsleistungen für die Maßnahme „SÜ Altendorfer Straße/Bockmühle“Zur Vorlage · 0204/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Beauftragung von Planungsleistungen für das Vorhaben „SÜ Altendorfer Straße/Bockmühle“. Die Kosten für diese Leistungen werden auf 580.000 Euro geschätzt.
Die Brücke an der Altendorfer Straße überführt den motorisierten Individualverkehr sowie den öffentlichen Personennahverkehr über den Radschnellweg Ruhr (RS1). Da bei einer Prüfung im Jahr 2018 bauliche Mängel am Bauwerk festgestellt wurden, ist eine temporäre Stahlkonstruktion zur Sicherung der Standsicherheit im Einsatz. Die geplanten Planungsleistungen sollen die Grundlagen für eine dauerhafte und sichere Brückenkonstruktion schaffen. Dabei sind neben den Anforderungen des Verkehrs auch umwelt- und artenschutzrechtliche Belange sowie baugrundtechnische und kampfmittelrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.
Für das Haushaltsjahr 2026 ist eine außerplanmäßige Bereitstellung von 70.000 Euro vorgesehen, die aus dem Projekt „Planung Ingenieurbauwerke“ gedeckt werden soll. Um den Auftrag für die Planungsleistungen bereits im Jahr 2026 in voller Höhe vergeben zu können, wird zudem eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 510.000 Euro beantragt. Die Kosten für die Jahre 2027 und 2028 werden mit 240.000 Euro beziehungsweise 270.000 Euro veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 24.Durchführung der Baumaßnahme "Fahrbahnerneuerung Heisinger Straße" KAG-Nr. 25KAG192"Zur Vorlage · 0116/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität entscheidet am 12. März 2026 über die Durchführung der Fahrbahnerneuerung in der Heisinger Straße. Das Vorhaben ist Teil einer stadtweiten Initiative zum barrierefreien Umbau von Bushaltestellen, wobei insbesondere die Haltestelle „Heisingen Kirche“ saniert wird.
Die Baumaßnahme erstreckt sich auf den Abschnitt der Heisinger Straße zwischen der Georgkirchstraße und der Kreuzstraße. Geplant ist die Erneuerung der Asphaltdeckschicht, der Entwässerungsanlagen sowie der Straßenbeleuchtung. Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 215.578,02 Euro und werden aus Mitteln für die Erneuerung von Hauptverkehrsstraßen finanziert.
Die Maßnahme ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund der Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 werden die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die Durchführung der Arbeiten wird mit der Notwendigkeit begründet, den schadhaften Zustand der Fahrbahn zu beheben und die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten.
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- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 25.Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Im Hinninghofen von Schmachtenbergstraße bis Am StadtwaldZur Vorlage · 0283/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität befasst sich mit der Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Straße Im Hinninghofen, die den Bereich von der Schmachtenbergstraße bis zum Am Stadtwald umfasst. Ziel des Vorhabens ist die Erneuerung der bestehenden Beleuchtungsanlage, da diese nicht mehr den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht. Da die verwendeten Leuchtmittel in der EU nicht mehr hergestellt oder importiert werden dürfen, sollen die alten Anlagen ersetzt werden, um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten.
Die vorläufige Kalkulation für das Bauvorhaben beläuft sich auf 70.000 Euro. Die Maßnahme umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Rechtlich ist das Vorhaben als beitragsfähig nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Kommune entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, wodurch sich der städtische Eigenanteil an den Kosten entsprechend reduziert.
Hinsichtlich der Klimabilanz wird die Maßnahme als positiv bewertet, da durch die Umstellung auf LED-Leuchten ein geringerer Energieverbrauch erzielt wird.
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- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 26.Fahrradstraßen KaternbergZur Vorlage · 0150/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität werden über den aktuellen Planungsstand zur Einrichtung von Fahrradstraßen im Katernberger Stadtteil informiert. Ziel der Maßnahme ist es, eine bestehende Fahrradroute von 1,2 Kilometern auf insgesamt 2,4 Kilometer zu erweitern und an aktuelle technische Standards wie „E Klima 2022“ sowie den AGFS-Leitfaden anzupassen.
Die geplante Route erstreckt sich von der Theobaldstraße über den Heinrich-Lersch-Platz und den Distelbeckhof bis zum Bolsterbaum, einschließlich eines Abzweigs über die Hanielstraße. Geplant sind bauliche Veränderungen wie die Verschmälerung von Fahrbahnen zur Geschwindigkeitsreduzierung, die Umwandlung von Parkplätzen sowie die Verbreiterung und barrierefreie Gestaltung von Gehwegen. Zudem sollen Knotenpunkte optimiert werden, um den Radverkehr zu bevorzugen. Ein Verlust an Parkraum in einzelnen Abschnitten soll durch Kapazitäten in Nebenstraßen abgefedert werden.
Verkehrszählungen zeigen, dass die Kfz-Belastung auf den betrachteten Strecken unter dem Wert von 2.500 Fahrzeugen pro Tag liegt und bereits ein nennenswerter Anteil an Radverkehr vorhanden ist. Die Maßnahme ist Teil des Sofortprogramms „Saubere Luft“ und soll die Anbindung an das Radhauptroutennetz sowie zum UNESCO-Welterbe Zollverein stärken. Auf Basis der vorliegenden Untersuchungen soll in einem weiteren Diskurs erörtert werden, unter welchen Umständen Verbesserungen für den Radverkehr erzielt werden können.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.1TOP: Fahrradstraßen Katernberg Hier: Verbesserung der Verkehrssicherheit, Knotenpunkte sowie der Rad- und FußwegeZur Vorlage · 0534/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Gestaltung der Fahrradstraßen im Katernberg eingebracht. Die Vorlage mit der Nummer 0534/2026/CDU/SPD richtet sich an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität und sieht vor, den aktuellen Planungsstand der Gutachterbüros „Via“ und „Isaplan Ingenieur GmbH“ zur Kenntnis zu nehmen.
Die Antragsteller schlagen vor, die weiteren Planungen im betreffenden Gebiet auf eine Reihe spezifischer Maßnahmen zu beschränken. Dazu gehört die Ausweisung der geplanten Radroute durch Beschilderung und Piktogramme auf der Fahrbahn, ohne dabei Fahrradstraßen auszuweiten oder umzubauen. In der Straße Distelbeckhof sollen aufgrund von Wurzelbruch ein Gehweg saniert sowie eine Fußquerung zur Schulwegsicherung geschaffen werden, wobei der bestehende Straßenquerschnitt und die Parkplatzsituation unverändert bleiben sollen. Zudem wird die Erneuerung von Sperrpfosten gefordert, um die Konformität mit der StVO herzustellen.
Weitere Punkte des Antrags umfassen die Verbreiterung eines Gehwegs am Heinrich-Lersch-Platz auf drei Meter zur Nutzung für den Radverkehr sowie die Optimierung der Querung der Köln-Mindener-Straße. An den Knotenpunkten Hanielstraße/Hermannstraße und Hanielstraße/Katernberger Straße/Alte Kirchstraße werden Anpassungen an den Eckausrundungen, eine Fahrbahnanhebung sowie die Errichtung einer kameragestützten, vierarmigen Lichtzeichenanlage beantragt. Der Antrag sieht vor, dass darüber hinaus keine weiteren Maßnahmen im Plangebiet verfolgt werden sollen.
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- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 27.Fahrradstraßen HuttropZur Vorlage · 1826/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine neue Radverkehrsroute, die die Innenstadt über das Südostviertel mit dem Stadtteil Huttrop verbindet. Das rund 3,2 Kilometer lange Vorhaben soll Lücken im Radhauptroutennetz schließen und dazu beitragen, den Anteil des Radverkehrs bis zum Jahr 2035 von derzeit 7 Prozent auf 25 Prozent zu steigern. Die geplante Strecke führt über verschiedene Wohnstraßen, darunter die Heinickestraße, Michaelstraße und Saarbrücker Straße, und endet an der Dinnendahlstraße.
Die vorliegende Planung des Gutachterbüros „Lindschulte“ sieht vor, bestehende Fahrradstraßen auf den aktuellen Essener Standard aufzuwerten. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Anpassung von Parkplätzen, die Einrichtung von Sicherheitstrennstreifen sowie die Überarbeitung von signalisierten Knotenpunkten. Verkehrsdaten zeigen, dass das tägliche Kfz-Aufkommen auf den meisten Abschnitten deutlich unter 2.500 Fahrzeugen liegt. Gleichzeitig besteht in den dicht bebauten Wohngebieten ein hoher Parkdruck.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretung I sollen den aktuellen Planungsstand zur Kenntnis nehmen. Im Anschluss soll in einem weiteren Diskurs erörtert werden, unter welchen Bedingungen Verbesserungen für den Radverkehr realisiert werden können, wobei auch die Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr zu berücksichtigen sind.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.1TOP: Fahrradstraßen Huttrop Hier: Fokus auf Knotenpunkte, Verkehrssicherheit und BaustellenmanagementZur Vorlage · 0535/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Planung der Fahrradstraßen in Huttrop vorgelegt. Der Antrag sieht vor, den aktuellen Planungsstand des Gutachterbüros „Lindschulte“ zur Kenntnis zu nehmen, jedoch die weiteren Planungen im betreffenden Bereich bis zum Abschluss der Baumaßnahmen an der Steeler Straße ruhend zu stellen. Nach Abschluss dieser Arbeiten sollen die Planungen mit einem verstärkten Fokus auf Verkehrssicherheit und Knotenpunkte erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Von diesem Planungsstopp sind jedoch bestimmte Maßnahmen an spezifischen Knotenpunkten ausgenommen, deren Umsetzung unmittelbar weiterverfolgt werden soll. An der Kreuzung Steinstraße/Helbingstraße wird die Ausstattung aller Arme mit bedarfsgesteuerten Lichtsignalanlagen beantragt, wobei die Signalisierung für die Steinstraße ausschließlich über Bedarf, beispielsweise durch Kameras, erfolgen soll. Am Kurfürstenplatz sollen der Gehweg im Bereich der südlichen Einfahrt und Ausfahrt priorisiert sowie Container auf der südwestlichen Seite der Steubenstraße in Richtung Kurfürstenstraße versetzt werden, um die Sichtbeziehungen zu verbessern.
Zudem sieht der Antrag die Errichtung einer Fußgängerfurt an der Kreuzung Steubenstraße/Kurfürstenstraße sowie die Einrichtung eines Zweirichtungsradweges am Ende der Saarbrücker Straße bis zur Lichtsignalanlage im Bereich der Kreuzung Huttropstraße, Oberschlesienstraße und Steeler Straße vor.
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- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 28.Radverkehrsanlagen EleonorastraßeZur Vorlage · 1575/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Eleonorastraße im Essener Stadtteil Rüttenscheid werden Planungen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur vorgestellt. Ziel ist es, die bestehende Fahrradstraße zwischen der Sabinastraße und der Susannastraße gemäß dem RadEntscheid auf einen neuen Standard zu bringen und den Anschluss an das Rommenhöller Gleis zu ermöglichen.
Für die Umsetzung werden zwei Varianten geprüft. Die erste Variante umfasst ein Upgrade der vorhandenen Fahrradstraße auf den Essener Standard. Um die geforderten Anforderungen an Fahrbahnmarkierungen, Trennstreifen und Vorfahrtsregelungen zu erfüllen, müssten in diesem Abschnitt 23 der insgesamt 31 Parkplätze entfallen.
Die zweite Variante sieht die Einrichtung einer Fahrradzone vor. Hierbei würde das Planungsgebiet um die Straßen Susannastraße, Sibyllastraße, Wandastraße und Agnesstraße erweitert, wodurch sich die Strecke von etwa 300 auf circa 1000 Meter vergrößern würde.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung II sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den aktuellen Planungsstand zur Kenntnis nehmen. Auf Grundlage der Untersuchungen soll in einem weiteren Diskurs erörtert werden, unter welchen Voraussetzungen Verbesserungen für den Radverkehr erzielt werden können.
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- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.1TOP: Radverkehrsanlage Eleonorastraße Hier: Fortführung der Planungen zu Knotenpunkt-Variante 2: Eleonorastraße / SabinastraßeZur Vorlage · 0533/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Gestaltung der Radverkehrsanlage in der Eleonorastraße eingereicht. Der Antrag mit der Nummer 0533/2026/CDU/SPD richtet sich an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität.
Die Fraktionen beantragen, den aktuellen Planungsstand der Maßnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zudem wird die Stadtverwaltung gebeten, zu prüfen, ob der derzeitige Status quo beibehalten werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, sollen die Beschilderung als Fahrradstraße sowie die entsprechenden Fahrbahnmarkierungen entfernt und die Nebenfahrbahn der Eleonorastraße als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden.
Darüber hinaus sieht der Antrag vor, die Planungen zur Knotenpunkt-Variante 2 an der Kreuzung Eleonorastraße/Sabinastraße fortzuführen und diese anschließend zur Beschlussfassung vorzulegen.
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- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.Aufstellung von Sitzmöbeln und Blumenkübeln in der Kreuzeskirchstraße Höhe EhrenamtsagenturZur Vorlage · 0106/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projekts „Be-MoVe“ zur Förderung nachhaltiger Mobilität und Aufenthaltsqualität in Essen ist die Aufstellung von Sitzmöbeln und Blumenkübeln in der Kreuzeskirchstraße geplant. Das Bürgerprojekt mit dem Namen „Das kleine Grün“ sieht vor, im Bereich der Ehrenamtsagentur Holzsitze und Pflanzgefäße zu installieren. Die Konstruktion soll eine Fläche von 3,60 Metern Breite und 5,00 Metern Länge einnehmen und an die Gestaltung eines Parklets angelehnt sein, wobei die Umsetzung in der Fußgängerzone erfolgt.
Ziel des Vorhabens ist die Aufwertung des Stadtraums sowie die Schaffung einer Sitzmöglichkeit ohne Verzehrzwang für Besucher der Innenstadt. Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung I die Zustimmung zu diesem Antrag. Eine vorangehende verwaltungsrechtliche Prüfung ergab keine Einwände der beteiligten Dienststellen. Die Genehmigung des Projekts ist an die Auflage geknüpft, dass der Erlaubnisnehmer für die Unterhaltung und Pflege der Bepflanzung sowie der Sitzgelegenheiten verantwortlich ist. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über die Umsetzung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.Aufstellung einer Außengastronomie auf der öffentlichen Parkplatzfläche vor dem Gebäude Altenesse-ner Str. 422 in Essen-Altenessen-NordZur Vorlage · 0253/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Inhaber des Cafés „GRED“ in Essen-Altenessen-Nord hat die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie an der Altenessener Straße 422 beantragt. Die geplante Nutzung umfasst sowohl Teile des öffentlichen Gehwegs als auch eine Fläche auf einem öffentlichen Parkplatz.
Für den Gehweg ist eine ganzjährige Aufstellung vorgesehen. Dabei sollen zwei Teilflächen genutzt werden, sodass eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Metern für Fußgänger erhalten bleibt. Eine befristete Erlaubnis für den Zeitraum von September 2025 bis Februar 2026 wurde bereits ohne Beanstandungen durchgeführt. Die Verwaltung beabsichtigt nun, ab dem 1. März 2026 eine unbefristete Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. Die Bezirksvertretung V wurde über die bisherige Nutzung informiert und hat keine Einwände gegen die dauerhafte Nutzung des Gehwegs erhoben.
Hinsichtlich der Parkplatzfläche ist die Nutzung eines Bereichs von 2,00 mal 5,00 Metern im Zeitraum von März bis Oktober beantragt. Durch diese Maßnahme entfällt ein nicht bewirtschafteter Stellplatz. Die Aufstellung muss einen Sicherheitsabstand von 0,30 m zum Fahrbahnrand sowie eine massive Absperrung zu befahrbaren Flächen einhalten. Da die Altenessener Straße als Hauptverkehrsstraße eingestuft ist, bedarf die Nutzung der Parkplatzfläche der Zustimmung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität, welcher der Erteilung der Erlaubnis zustimmt.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben gegen die Stimmen der AfD-Fraktion
- 31.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 31.1Außenbeleuchtung für Wege, Plätze und städt. Einrichtungen – Sichtbarkeit schafft SicherheitZur Vorlage · 0399/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0399/2026 eingebracht. Darin wird die Stadtverwaltung aufgefordert, konkrete Umsetzungsmöglichkeiten für eine verbesserte Außenbeleuchtung an städtischen Gebäuden sowie im öffentlichen Raum auszuarbeiten.
Ein Kernpunkt des Antrags ist die Durchführung von Pilotprojekten. Hierfür sollen zwei städtische Gebäudeeinheiten, etwa Schulen, und zwei öffentliche Wege oder Plätze ausgewählt werden. Die Auswahl der Projekte soll nach Kriterien erfolgen, die das subjektive Sicherheitsempfinden in sogenannten Angsträumen verbessern, die Verkehrssicherheit erhöhen und den Schutz städtischer Gebäude vor Vandalismus gewährleisten.
Bei der technischen Planung sollen zudem energieeffiziente Beleuchtung und eine zielgerichtete Lichtführung berücksichtigt werden. Die Stadtverwaltung wird gebeten, bis spätestens zur zweiten Jahreshälfte 2026 eine erste Einschätzung sowie konkrete Vorschläge für die Pilotierungsphase vorzulegen. Diese Vorlagen sollen auch Kostenschätzungen und Vorschläge zur Finanzierung enthalten. Das Vorhaben ist in die Erstellung eines integrierten Konzepts eingebettet.
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- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 31.2Verzicht auf Strafverfolgung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen FahrscheinZur Vorlage · 0411/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Essener Rat hat mit der Vorlage 0411/2026/GRÜNE einen Antrag gestellt, wonach die Stadt Essen in den Gremien der Ruhrbahn GmbH und der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) eine Änderung der Praxis bei der Beförderungserschleichung bewirken soll. Die Vertretung der Stadt in diesen Gesellschaften sowie die Mitglieder der entsprechenden Aufsichtsräte sollen angewiesen werden, dass die Ruhrbahn GmbH ab sofort keine Strafanzeigen oder Strafanträge nach § 265a StGB mehr stellt, wenn im Essener Tarifgebiet ohne gültigen Fahrschein gefahren wird. Die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts bleibt von dieser Regelung unberührt.
Zusätzlich fordert der Antrag, dass die Verwaltung aktuelle Daten zu den Strafanträgen wegen Beförderungserschleichung aus den vergangenen Jahren darstellt. Die Antragsteller begründen das Vorhaben damit, dass die strafrechtliche Verfolgung insbesondere für sozial benachteiligte Personengruppen zu Ersatzfreiheitsstrafen führen kann. Als Beispiel für eine bereits praktizierte Vorgehensweise werden Städte wie Düsseldorf oder Köln angeführt. Der Antrag betont zudem, dass durch den Verzicht auf Strafanzeigen keine wirtschaftlichen Einbußen für die Verkehrsunternehmen entstehen, da zivilrechtliche Ansprüche weiterhin bestehen bleiben.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Der Antrag aus TOP 23.3.1 (DS 0507/2026/GRÜNE) ersetzt den Antrag aus TOP 23.3
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (2. Sitzung) — Der Antrag aus TOP 4.1 (DS 0507/2026/GRÜNE) ersetzt den Antrag aus TOP 4
- 31.3Verzicht auf Strafverfolgung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen FahrscheinZur Vorlage · 0507/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Grüne Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0507/2026/GRÜNE einen Antrag eingereicht, der den Verzicht auf Strafanzeigen bei Beförderungserschleichung im öffentlichen Personennahverkehr vorsieht. Die Fraktionsvorsitzenden Sandra Schumacher und Stephan Neumann beantragen, dass die Vertretung der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung der Ruhrbahn GmbH sowie in den Aufsichtsräten der Ruhrbahn GmbH und der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) angewiesen wird, keine Strafanzeigen oder Strafanträge nach § 265a StGB im Essener Tarifgebiet mehr zu stellen.
Die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts soll von dieser Regelung unberührt bleiben. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, aktuelle Daten zu den Strafanträgen wegen Beförderungserschleichung der vergangenen Jahre darzustellen.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass durch den Verzicht auf strafrechtliche Verfolgung eine Entkriminalisierung erreicht werden könne, um insbesondere Menschen in schwierigen sozialen Lebenslagen vor Ersatzfreiheitsstrafen zu schützen. Der Antrag weist darauf hin, dass die zivilrechtlichen Ansprüche der Verkehrsunternehmen bestehen bleiben und ein wirtschaftlicher Schaden für das Unternehmen nicht entstehe. Zudem wird angeführt, dass vergleichbare Praktiken bereits in Städten wie Köln, Düsseldorf oder Münster angewendet werden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 31.3.1Ergänzungsantrag: Verzicht auf Strafverfolgung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen FahrscheinZur Vorlage · 0508/2026/VOLT-PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Volt & Die Partei hat im Rahmen des Antrags 0508/2026/VOLT-PARTEI einen Ergänzungsantrag an den Rat der Stadt Essen gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Erhebung von Daten bezüglich eines Verzichts auf Strafverfolgung bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein. Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Ruhrbahn GmbH eine systematische Datenerhebung durchzuführen.
Der Antrag sieht vor, für den Zeitraum von drei Jahren vor Einführung einer entsprechenden Regelung eine Vergleichsbasis zu schaffen. Hierzu sollen die Anzahl der Strafanzeigen gemäß § 265a StGB, die Anzahl der erhobenen erhöhten Beförderungsentgelte sowie die Quote der Fahrten ohne gültigen Fahrschein dokumentiert werden.
Zudem soll zwei Jahre nach Inkrafttreten einer solchen Regelung ein Erfahrungsbericht vorgelegt werden. Dieser soll die Entwicklung der Quote der Fahrten ohne Fahrschein und der erhöhten Beförderungsentgelte sowie die finanziellen Auswirkungen des Verzichts auf Strafanzeigen für die Ruhrbahn GmbH aufzeigen. Ziel der Datenerhebung ist laut Antrag eine sachliche Bewertung der Maßnahme, um dem Rat bei Bedarf eine Grundlage für mögliche Nachsteuerungen zu bieten.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 32.Mitteilungen der Verwaltung
- 33.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 34.Verschiedenes