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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 1 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 05.12.2025
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.1Prüfergebnisse einer Aufgabe der Straßenbahnschleife Bredeney zugunsten einer StumpfendstelleZur Vorlage · 0937/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat beschlossen, auf die Beauftragung einer gutachterlichen Untersuchung zur möglichen Umgestaltung der Straßenbahnschleife Bredeney zu verzichten. Gegenstand der Prüfung war, ob ein Verzicht auf die Wendeschleife zugunsten einer Stumpfendstelle ohne Einbußen in der Qualität des Straßenbahnverkehrs möglich wäre.
Nach Ausführungen der Verwaltung ermöglicht die aktuelle Schleife den 5-Minuten-Takt der Linien 107 und 108 sowie notwendige Pausenzeiten zum Verspätungsabbau. Eine technische Umsetzung als Stumpfendstelle würde eine mindestens dreigleisige Anlage mit einem gesonderten Aufstellbereich erfordern, was eine größere Breite und mehr Weichen als im Bestand zur Folge hätte. Zudem bietet die bestehende Schleife die Möglichkeit, defekte Fahrzeuge abzustellen, da auf der Südstrecke keine alternative Abstellmöglichkeit für Schadzüge vorhanden ist. Die Nutzung der Schleife ermöglicht zudem getrennte Ein- und Ausstiegsbereiche sowie einen schnelleren Rückfahrtbeginn ohne Führerstandswechsel.
Die Kosten für ein entsprechendes Gutachten wurden auf etwa 35.000 Euro geschätzt, wobei eine Deckung durch den aktuellen Haushalt derzeit nicht möglich ist. Da sich abzeichne, dass die Wendeschleife nicht gleichwertig ersetzt werden kann, empfiehlt die Verwaltung, von der Beauftragung abzusehen. Weitere Untersuchungen sollen im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans erfolgen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 2.2Verkehrs- und Mobilitätsentwicklungskonzept Essener Norden - Stand der vorbereitenden ArbeitenZur Vorlage · 0398/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung bereitet ein Verkehrs- und Mobilitätsentwicklungskonzept für den Norden Essens vor, welches die Bereiche Vogelheim, Bergeborbeck und Altenessen umfasst. Das Vorhaben integriert verschiedene Projekte, darunter die Planungen im Stadtentwicklungsgebiet Freiheit Emscher, Maßnahmen zur Verkehrsentlastung in Vogelheim, den Radschnellweg 7 sowie die Weiterentwicklung der Citybahn nach Norden. Ziel ist es, diese Einzelprojekte gebündelt zu bewerten, Synergien zu identifizieren und Entwicklungsszenarien abzustimmen, um die Mobilitätsentwicklung im Essener Norden gezielt zu steuern.
Erkenntnisse aus einem parallel laufenden Mobilitätskonzept der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft, das mit Unterstützung der Städte Essen und Bottrop erstellt wird, sollen in das Konzept einfließen. Das Leistungsverzeichnis für die Arbeiten wurde bereits abgestimmt. In einem politischen Workshop sollen verschiedene Entwicklungsszenarien diskutiert werden, um einen Entwicklungspfad festzulegen. Auf dieser Grundlage werden anschließend konkrete Maßnahmen für eine zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur und -organisation ausgearbeitet.
Derzeit wird das Verkehrsmodell der Stadt Essen aktualisiert. Für die Einleitung des Vergabeprozesses müssen die finanziellen Mittel im Haushalt gesichert werden. Die Bearbeitungsdauer wird nach der Vergabe auf etwa 15 Monate geschätzt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die vorliegende Information zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 3.Brückensanierung Ruhrtalbrücke A52
- 4.Connected Mobility Essen (COMO) Digitalisiertes Verkehrsmanagement für Essens Straßen
- 5.Weiterentwicklung der verkehrspolitischen Leitlinien der Stadt Essen - nach dem Grundsatz „Schnell wirksam. Sicherheitsorientiert. Wirtschaftlich.“Zur Vorlage · 0404/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Weiterentwicklung der verkehrspolitischen Leitlinien eingebracht. Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0404/2026/CDU/SPD sieht vor, die bestehenden Ratsbeschlüsse aus dem Jahr 2020 durch neue Leitlinien zu ersetzen, die sich am Grundsatz „Schnell wirksam. Sicherheitsorientiert. Wirtschaftlich.“ orientieren sollen. Im Fokus stehen dabei die Modernisierung, der Erhalt sowie der Lückenschluss bestehender Wege sowie die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes für die Wirtschaft und Einsatzkräfte.
Der Antrag umfasst zudem konkrete verkehrspolitische Anpassungen im Stadtgebiet. Für den Radverkehr wird eine pragmatische Weiterentwicklung unter Nutzung bestehender Tempo-30-Zonen angestrebt, wobei die Radverkehrsführung parallel zur Rüttenscheider Straße als Teil der Nord-Süd-Fahrstellung entwickelt werden soll. Für die Innenstadt ist eine Neubewertung der südlichen Rad-Achse sowie des Bernetunnels vorgesehen. Im Bereich des ÖPNV sollen punktuelle Beschleunigung und Barrierefreiheit die Stärkung des Verkehrsangebots unterstützen. Ziel ist es, bis zum Jahr 2045 einen Anteil von 75 % für den Umweltverbund zu erreichen.
Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Erschließung von Freiheit Emscher, eine Ortsumgehung in Vogelheim sowie die Anbindung des Stadions an die Hafenstraße. Die Ressourcen des Amtes für Straßen und Verkehr sollen dabei zugunsten kurzfristig wirksamer und sicherheitsrelevanter Maßnahmen neu priorisiert werden. Die Beratung des Antrags findet im Ausschuss für Verkehr und Mobilität am 12.03.2026 statt, die Entscheidung im Rat ist für den 25.03.2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 5.1TOP 5: Ergänzungsantrag zur Weiterentwicklung der verkehrspolitischen Leitlinien der Stadt Essen (…) -hier: Priorisierung aller baulichen Maßnahmen bezüglich Fahrradstraße und RadwegenZur Vorlage · 0523/2026/VOLT-PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Volt & Die PARTEI hat einen Ergänzungsantrag zur Weiterentwicklung der verkehrspolitischen Leitlinien der Stadt Essen vorgelegt. Der Antrag fordert, dass die Verwaltung bauliche Maßnahmen für Fahrradstraßen und Radwege, welche die Umsetzung des Verbindungsrings sowie die Vorrangachsen der Phase 1 unterstützen, dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität priorisiert zur Beschlussfassung vorlegt. Dies soll geschehen, bevor neue verkehrspolitische Leitlinien final beschlossen werden. Die Vorlage ergänzt damit ein bereits bestehendes Vorhaben der Fraktionen CDU und SPD.
Ziel der Ratsgruppe ist die Schaffung eines durchgängigen Netzes aus sicheren und direkten Vorrangrouten, um den Anteil des Radverkehrs am Modal Split zu erhöhen. Als Begründung führt der Antrag Ergebnisse der Haushaltsbefragung zum Verkehrs- und Mobilitätsverhalten 2024/25 an, wonach der Radverkehr in Essen eine Durchschnittsnote von 3,1 erreichte und damit unter dem Niveau vergleichbarer Metropolen liegt. Der Antrag sieht Verbesserungen bei Radabstellanlagen sowie der Sicherheit an Kreuzungen vor. Zudem soll durch ein attraktives Radnetz die Entlastung des Autoverkehrs unterstützt und E-Scooter-Fahrende von den Fußwegen auf die Radwege geleitet werden.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 5.1.1TOP 5: Ergänzungsantrag zur Weiterentwicklung der verkehrspolitischen Leitlinien der Stadt Essen (…) -hier: Priorisierung aller baulichen Maßnahmen bezüglich Fahrradstraße und RadwegenZur Vorlage · 0545/2026/VOLT-PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Volt & Die PARTEI hat im Ausschuss für Verkehr und Mobilität einen Ergänzungsantrag zur Weiterentwicklung der verkehrspolitischen Leitlinien der Stadt Essen eingebracht. Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, bauliche Maßnahmen für Fahrradstraßen und Radwege, die den Verbindungsring sowie die Vorrangachsen der Phase 1 unterstützen, prioritär zur Beschlussfassung vorzulegen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit einem bereits eingereichten Antrag der CDU und SPD.
Der Antrag sieht vor, dass solche baulichen Maßnahmen nur dann von Hauptverkehrsadern entkoppelt werden sollen, wenn dies zu kleineren Umwegen führt und die direkte Verkehrsführung weiterhin gewährleistet bleibt. Des Weiteren soll die Verwaltung prüfen lassen, inwieweit die Verwendung auffälliger Farbtöne bei Radwegen zur Erhöhung der Sicherheit beitragen kann.
Ziel der Initiative ist die Etablierung eines durchgängigen Netzes an sicheren und direkten Vorrangrouten, um den Anteil des Radverkehrs am Modal Split in Essen zu steigern. Als Begründung führt die Ratsgruppe Ergebnisse einer Haushaltsbefragung zum Verkehrsverhalten an, nach denen der Radverkehr in Essen eine Durchschnittsnote von 3,1 erhalten hat und damit unter dem Niveau vergleichbarer Metropolen liegt.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 5.2TOP 5: „Weiterentwicklung der verkehrspolitischen Leitlinien der Stadt Essen – nach dem Grundsatz ‚Schnell wirksam. Sicherheitsorientiert. Wirtschaftlich". Hier: ErgänzungsantragZur Vorlage · 0530/2026/EBB-FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB/FDP-Fraktion hat einen Ergänzungsantrag zur Weiterentwicklung der verkehrspolitischen Leitlinien der Stadt Essen vorgelegt. Der Antrag sieht vor, den bestehenden Beschlussvorschlag der Fraktionen CDU und SPD um spezifische Prüfkriterien für die künftige Verkehrsplanung zu erweitern.
Die vorgeschlagenen Leitlinien legen fest, dass die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes sowie die Erreichbarkeit der Innenstadt und Hauptverkehrsachsen dauerhaft gesichert werden sollen. Maßnahmen, die zu strukturellen Kapazitätsverlusten führen, wie etwa Fahrstreifenreduzierungen oder bauliche Einengungen, sollen vermieden werden. Im Bereich des Radverkehrs sollen vorrangig Nebenstraßen und bestehende Wege genutzt werden; neue Radfahrstreifen auf Hauptverkehrsstraßen seien nur in begründeten Ausnahmefällen unter Einhaltung der Sicherheit und ohne erhebliche Kapazitätsverluste umzusetzen. Zudem fordert der Antrag, Mobilität durch Angebote wie einen leistungsfähigen ÖPNV oder Park-and-Ride-Angebote zu fördern, statt den motorisierten Verkehr durch Kapazitätsabbau oder Parkraumverknappung zu verdrängen. Auch die wirtschaftliche Effizienz von Maßnahmen sowie eine verbesserte digitale Koordination von Baustellen unter Einbeziehung der Stadtgesellschaften werden als Kriterien angeführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb von zwölf Wochen einen Monitor zur Verkehrsleistung und Erreichbarkeit vorzulegen, der unter anderem Reisezeiten, Stauereignisse und die Pünktlichkeit des ÖPNV umfasst. Für relevante Verkehrsprojekte sollen künftig standardisierte Leistungsfähigkeitsprüfungen durchgeführt und den politischen Gremien vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 5.3Weiterentwicklung der verkehrspolitischen Leitlinien der Stadt Essen hier: Sofortiger Ausstieg aus dem Radentscheid und Abkehr vom Modal SplitZur Vorlage · 0543/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit der Vorlagennummer 0543/2026/AFD eingebracht, der den sofortigen Ausstieg aus dem Radentscheid sowie die Abkehr vom Modal Split vorsieht. Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität eine entsprechende Empfehlung ausspricht und der Rat der Stadt Essen über das Vorhaben entscheidet.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass der Rat der Stadt Essen dem Radentscheid im August 2020 beigetreten ist. Die Fraktion stellt die bisherige Entwicklung des Radverkehrsanteils infrage und gibt an, dass dieser hinter den Erwartungen zurückbleibt. Nach einer Hochrechnung der Fraktion würde das angestrebte Ziel eines 25-prozentigen Anteils am Gesamtverkehr erst im Jahr 2053 erreicht werden. Zudem wird auf eine mögliche Kostensteigerung hingewiesen, die über der ursprünglichen Schätzung von 232,5 Millionen Euro liegen könnte. Die Fraktion fordert daher eine Neuausrichtung der verkehrspolitischen Leitlinien der Stadt Essen und eine Abkehr von den bisherigen Zielsetzungen des Modal Split.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 6.Essener Mobilitätsplan: Abschlussbericht zu den gutachterlichen Empfehlungen zur Aufstellung des MobilitätsplansZur Vorlage · 0759/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0759/2025/6 befasst sich mit dem Abschlussbericht zu den gutachterlichen Empfehlungen für den Essener Mobilitätsplan. Dieser Bericht basiert auf einem seit 2022 laufenden Prozess eines Gutachterkonsortiums. Er enthält 57 Maßnahmensteckbriefe mit Umsetzungshorizonten, die über das Jahr 2035 hinausreichen, sowie Zielnetze für sämtliche Verkehrsarten. Ein angestrebtes Ziel des Plans ist die Steigerung des Umweltverbundes auf 75 Prozent. Zudem sollen Vertiefungsprojekte, unter anderem zum automatisierten Fahren und zur Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs, bis zum Ende des vierten Quartals 2025 innerhalb des bestehenden Gutachterauftrags abgeschlossen werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Rat der Stadt Essen die Empfehlungen zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten. Dieses soll die Zielnetze, die Maßnahmenvorschläge sowie die Anforderungen der Europäischen Kommission an Sustainable Urban Mobility Plans berücksichtigen. Die Beratung und Entscheidungsprozesse in den Gremien sind für den Zeitraum von September 2025 bis März 2026 vorgesehen.
Für die weitere Vorgehensweise wird vorgeschlagen, die wesentlichen Beteiligten im ersten Quartal 2026 erneut einzubinden, wobei die genaue Form, etwa als Workshop oder Beirat, noch abzustimmen ist. Ziel dieser Einbindung ist die Vorbereitung einer abschließenden Beschlussfassung. Die Vorlage enthält keine Angaben zu konkreten Kosten oder Investitionen, da hierauf in den Anlagen verwiesen wird. Eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz wird vorab eingeschätzt. Federführend ist der Geschäftsbereich 6.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — eingebracht
- 6.1TOP: Essener Mobilitätsplan: Abschlussbericht zu den gutachterlichen Empfehlungen zur Auf-stellung des Mobilitätsplans Hier: Neuausrichtung des Mobilitätsplans auf Grundlage der verkehrspolitischen Leitlinien (DS 0404/2026/CDU/SPD)Zur Vorlage · 0537/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein gemeinsamer Antrag der CDU und SPD im Rat der Stadt Essen sieht eine Neuausrichtung des Essener Mobilitätsplans vor. Die Vorlage mit der Nummer 0537/2026 fordert, dass die Verwaltung einen Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) gemäß der Verordnung (EU) 2024/1679 erarbeitet und den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorlegt.
Als verbindliche Grundlage für diesen Plan sollen die erweiterten verkehrspolitischen Leitlinien dienen. Vorhandene Konzepte und Gutachten sind nur insoweit zu berücksichtigen, als sie mit diesen neuen Leitlinien im Einklang stehen. Bei der Datengrundlage soll die Verwaltung primär auf bereits vorhandene Datenquellen von Bund, Land oder dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zurückgreifen; neue Erhebungen sind auf das gesetzlich erforderliche Maß zu beschränken.
Der Entwurf des SUMP muss zudem eine öffentliche Beteiligung der relevanten Akteure vorsehen, wobei der Entwurf für Stellungnahmen zugänglich gemacht werden soll. Der Fokus des Plans liegt laut Antrag auf der strategischen Bestandsaufnahme und der Koordinierung bestehender Maßnahmen. Der Mobilitätsplan soll keine neuen Zielvorgaben oder Priorisierungen für einzelne Verkehrsträger begründen, die über die vom Rat beschlossenen Leitlinien hinausgehen, und entfaltet keine eigenständige planerische Wirkung gegenüber politischen Beschlüssen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 7.Ergebnisse der Haushaltsbefragung zum Verkehrs- und Mobilitätsverhalten 2024/25Zur Vorlage · 1812/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1812/2025/6 präsentiert die Ergebnisse der Haushaltsbefragung zum Verkehrs- und Mobilitätsverhalten in Essen für den Zeitraum 2024/25. Die durch das Büro „Planersocietät“ durchgeführte Erhebung basierte auf einem postalischen Anschreiben von 54.000 Personen, wobei 4.089 Haushalte mit insgesamt 8.287 Personen teilnahmen. Die Befragung wurde in zwei Wellen zwischen dem 9. Oktober 2024 und dem 5. Juni 2025 durchgeführt.
Die Daten zeigen eine Veränderung der Verkehrsanteile: Der Anteil der Wege im Umweltverbund stieg von 45 % im Jahr 2019 auf 48 %, während der motorisierte Individualverkehr von 55 % auf 52 % sank. Die tägliche Verkehrsleistung erhöhte sich von etwa 16,3 Millionen auf 19,8 Millionen Personenkilometer. Zudem verfügen 77 % der Haushalte über mindestens ein Kraftfahrzeug, während 63 % mindestens ein Fahrrad besitzen.
Hinsichtlich der subjektiven Bewertung der Verkehrssysteme schneiden die öffentlichen Verkehrsmittel mit den Noten 3,1 für Bus, Straßenbahn und U-Bahn sowie 3,5 für S-Bahn und Zug schlechter ab als vergleichbare Metropolen (Note 2,4). Während Taktung, Komfort und Sicherheit überwiegend positiv bewertet werden, werden Radabstellanlagen, Fahrpreise sowie die Taktung in den Abendstunden und am Wochenende negativ beurteilt. Der Radverkehr erreichte die Note 3,1, was eine Verbesserung gegenüber dem Wert von 3,8 im Jahr 2019 darstellt. Der Fußverkehr (Note 2,3) und der Autoverkehr (Note 2,4) erzielten die besten Bewertungen. Im Fußverkehr werden Mängel bei Sitzgelegenheiten und der Trennung von Geh- und Radwegen angeführt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Bericht zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 8.Umbau der Heisinger Straße von Elsaßstraße bis PetzelsbergZur Vorlage · 1713/2024/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1713/2024/6 1. Ergänzung aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit dem Umbau der Heisinger Straße im Abschnitt zwischen Elsaßstraße und Petzelsberg. Geplant ist die Umsetzung der Variante 3a, die einen einseitigen Radweg vorsieht. Die bauliche Planung sieht eine Trennung des Radverkehrs im bergauf führenden Bereich sowie eine gemeinsame Nutzung der Fahrbahn im bergab führenden Bereich vor. Durch diese Maßnahme entfallen 69 Parkplätze, während durch Anpassungen insgesamt 13 neue Stellplätze entstehen. Die Parkplatzauslastung im Untersuchungsgebiet wird dadurch von 84 % auf 92 % ansteigen. Zudem ist die Pflanzung von 12 zusätzlichen Bäumen vorgesehen.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Variante 3a belaufen sich auf circa 7 Millionen Euro brutto. Eine Förderung über das Programm FöRi-kom-Stra wird angestrebt, wobei eine Förderquote von 75 % der zuwendungsfähigen Kosten erwartet wird. Die Mittelbereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2027/2028 vorgesehen. Die Kosten für den barrierefreien Ausbau zweier Bushaltestellen in Höhe von jeweils rund 200.000 Euro sollen vollständig durch Zuwendungen nach dem ÖPNV-Gesetz NRW finanziert werden. Da für Maßnahmen nach dem 1. Januar 2024 keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben werden dürfen, wird die Stadt Essen die ausfallenden Beträge gemäß den gesetzlichen Regelungen vom Land NRW erstattet. Der Baubeginn ist für Anfang 2027 mit einer Bauzeit von etwa zwei Jahren geplant. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Variante 3a beschließen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 8.1Umbau der Heisinger Straße von Elsaßstraße bis Petzelsberg - Variante mit einseitigem Radweg Hier: Ergänzende Planung der anschließenden RadverkehrsführungZur Vorlage · 0464/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD im Rat der Stadt Essen haben mit der Vorlage 0464/2026 einen Antrag gestellt, der die ergänzende Planung der Radverkehrsführung im Bereich der Heisinger Straße zum Gegenstand hat. Der Antrag richtet sich an den Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung VIII, Wilhelm Kohlmann, sowie an den Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr und Mobilität, Thorsten Schoch.
Die Fraktionen beantragen, dass die Bezirksvertretung VIII den Inhalt zur Kenntnis nimmt und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität eine Entscheidung trifft. Die Stadtverwaltung wird gebeten, zu prüfen, wie der Abschnitt der Heisinger Straße von der Elsaßstraße über die Buschkampstraße bis zur Uhlenstraße für den Radverkehr sicherer gestaltet werden kann. Hierbei sollen unter anderem die Markierung von Schutzstreifen oder Piktogrammketten sowie ein sicherer und komfortabler Wechsel der Fahrbahnseiten in Richtung Stadtwald an der Einmündung zur Uhlenstraße untersucht werden.
Darüber hinaus soll die Stadtverwaltung eine bauliche Ertüchtigung des Bypasses über die Buschkampstraße prüfen, der als gemeinsamer Geh- und Radweg genutzt wird. In diesem Zuge ist auch zu untersuchen, wie der Bereich des dortigen Kinderspielplatzes für alle Beteiligten sicher gestaltet werden kann.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 9.Bebauungsplan Nummer 01/16 "Freiheit Emscher: Gewerbegebiet Emil Emscher (Gladbecker Straße/ Daniel-Eckhardt-Straße)" Stadtbezirk: V, Stadtteil: Vogelheim Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0062/2026/7 · Vorlage
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Die Vorlage 0062/2026/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit dem Bebauungsplan Nummer 01/16 „Freiheit Emscher: Gewerbegebiet Emil Emscher“ im Essener Stadtteil Vogelheim. Das Vorhaben sieht die Entwicklung einer etwa 40,9 Hektar großen ehemaligen Bergbaufläche zu einem Gewerbestandort vor. Der Prozess umfasst die Information über das bisherige Verfahren sowie die Abwägung und den geplanten Satzungsbeschluss.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nimmt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll diesen Bericht anschließend zur Empfehlung an den Rat der Stadt weiterleiten. Nach der Abwägung aller Belange soll der Rat den Bebauungsplan einschließlich der Änderungen gemäß § 10 BauGB als Satzung beschließen.
Durch die Zweckbestimmung einer Grünfläche als Habitat für Kröten entstehen jährliche Folgekosten in Höhe von schätzungsweise 12.000 bis 15.000 Euro. Diese Kosten werden durch die Grün und Gruga Essen getragen und sind aus regulären Haushaltmitteln zu decken. Die Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf den Klimaschutz wird in der Vorlage als positiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (4. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 10.Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Grün-blaues Innenstadtband / Marktkirchenumfeld"Zur Vorlage · 0102/2026/7 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0102/2026/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der Durchführung eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs unter den Titeln „Grün-blaues Innenstadtband“ und „Umgestaltung des Marktkirchenumfelds“. Ziel des Wettbewerbs ist die Erarbeitung von Gestaltungsentwürfen zur Aufwertung der Kettwiger und Viehofer Straße sowie des Marktkirchenumfelds. Dabei sollen Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität, zur Entsiegelung und zur Klimaresilienz im Fokus stehen. Der Wettbewerb ist als nichtoffenes Verfahren konzipiert, wobei die konzeptionelle Ausarbeitung unter Einbeziehung von Anliegern, Eigentümern und Bewohnern erfolgen soll. Die Organisation wird durch die ISR – Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH in Kooperation mit einer Projektgruppe übernommen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I die Vorlage zur Kenntnis nimmt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sollen die Grundzüge der Aufgabenstellung und Zielsetzungen als Grundlage für die weitere Auslobung und Verfahrensvorbereitung festlegen. Die Auslobung des Wettbewerbs ist für Mitte März 2026 vorgesehen. Die Kosten für die Durchführung belaufen sich auf Honorar- und Sachkosten in Höhe von 230.000 Euro, finanziert über das PSP-Element 4.683530.560.100, zuzüglich kalkulatorischer Kosten für Zinsen und Abschreibungen. Der Zeitplan umfasst Expertengespräche im Januar 2026, einen öffentlichen Workshop am 25. Februar 2026 sowie eine Online-Beteiligung. Der Abschluss der Jurysitzung ist für Juli 2026 geplant, wobei die Entwicklung verbindlicher Finanzierungs- und Pflegekonzepte für die Folgekosten der Infrastruktur Teil der Anforderungen ist.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 05.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.1Benennung von Sachpreisrichtern für den freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb „Grün-blaues Innenstadtband / MarktkirchenumfeldZur Vorlage · 0489/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb „Grün-blaues Innenstadtband / Marktkirchenumfeld“. Ziel des Verfahrens ist die Entwicklung innovativer Lösungen zur Gestaltung und funktionalen Aufwertung des Innenstadtbereichs sowie die Stärkung der Aufenthaltsqualität und der Vernetzung innerstädtischer Freiräume. Der Wettbewerb wird gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt.
Zur Besetzung des Preisgerichts sollen der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen jeweils ein Mitglied als Sachpreisrichter und ein Mitglied als stellvertretende Sachpreisrichter benennen. Das interdisziplinäre Preisgericht setzt sich insgesamt aus fünf Fachpreisrichtern und vier Sachpreisrichtern zusammen. Neben unabhängigen Experten aus dem Bereich Landschaftsarchitektur sind auch Vertreter der politischen Gremien sowie der Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 1 im Preisgericht vertreten.
Für den weiteren Ablauf sind eine Vorbesprechung am 27. März 2026 sowie eine Jurysitzung am 10. Juli 2026 vorgesehen. Die entsprechende Vorlage wurde von Beigeordnetem Dr. Agu vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — Benennung Köhler/Rosenau mehrheitlich beschlossen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.Berichterstattung SchulwegsicherungZur Vorlage · 0111/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungsamt hat einen Bericht zur Verkehrsüberwachung im Rahmen der Schulwegsicherung für das Jahr 2025 vorgelegt. Die Vorlage, die von Beigeordnetem Kromberg unterzeichnet wurde, dokumentiert die Ergebnisse der Kontrollen des fließenden und ruhenden Verkehrs im Umfeld von Schulen in Essen. Ziel der Maßnahmen ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit für Schülerinnen und Schüler durch die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen und Parkvorschriften.
Nach Angaben der Behörde wurden sämtliche Zielvorgaben des Maßnahmenplans „Essen, Großstadt für Kinder“ erreicht. Bei der Überwachung des fließenden Verkehrs fanden 3.595 Kontrollen statt, wovon 37,68 % im Bereich von Schulen durchgeführt wurden. Damit wurde die Vorgabe von mindestens 20 % überschritten. Die Geschwindigkeitsübertretungsquote lag bei diesen Einsätzen mit 2,76 % unter dem festgelegten Grenzwert von 10 %.
Im Bereich des ruhenden Verkehrs erfolgten 1.267 Kontrollen im Umfeld von Schulen, was einem Anteil von 16,17 % an den Gesamteinsätzen entspricht und somit die Zielvorgabe von mindestens 15 % erfüllt. Die Überwachungen umfassten sowohl verkehrserzieherische Gespräche als auch die Ahndung von Verstößen durch Verwarnungen oder Ersatzvornahmen. Flächendeckend lag die durchschnittliche Geschwindigkeitsübertretungsquote im gesamten Stadtgebiet bei etwa 2,77 %.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 17.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.Gedenktafel KZ-Außenlager Schwarze PothZur Vorlage · 0184/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Nach dem Beschluss zum Rückbau der Kunstinstallation „Stadtwunde“ plant das Haus der Essener Geschichte/Stadtarchiv (HdEG) einen neuen Erinnerungsort für das ehemalige KZ-Außenlager Schwarze Poth. Als Standort für eine neue Gedenktafel wurde die Brücke am Porscheplatz, zwischen dem Gebäude Porscheplatz 3 und der Rathaus Galerie, ausgewählt. Dieser Ort wurde nach verschiedenen Informationsveranstaltungen und einem Ortstermin als Standort favorisiert, da er eine hohe Sichtbarkeit im öffentlichen Raum bietet und in räumlicher Nähe zum historischen Geschehen liegt.
Die geplante Gedenktafel aus Edelstahl soll Text, Illustrationen sowie einen QR-Code enthalten, der auf die Website der Gedenkstätte Buchenwald verweist. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird gebeten, der Aufstellung der Tafel auf Grundlage einer Nutzungsvereinbarung zwischen den zuständigen Fachbereichen zuzustimmen. Zudem wird die Bezirksvertretung I um die Bereitstellung von 1.000 Euro zur Deckung der Kosten für Gestaltung, Herstellung und Aufstellung gebeten. Die feierliche Einweihung der Gedenktafel ist für den 11. April 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung)
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 04.03.2026 · Kulturausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.Dauerhafte Führung der Linie SB16 über die HindenburgstraßeZur Vorlage · 0322/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Linienführung der Linie SB16 dauerhaft anzupassen und den Nahverkehrsplan entsprechend zu ändern. Die geplante Maßnahme sieht vor, die Strecke zwischen dem Berliner Platz und dem Essener Hauptbahnhof zu begradigen, indem die Haltestellen Rathaus Essen und Hollestraße nicht mehr angefahren werden. Damit wird die während der Citybahn-Baumaßnahmen eingerichtete Umleitung in eine dauerhafte Führung über die Hindenburgstraße überführt.
Die Anpassung erfolgt mit dem Ziel, den Fahrplan zu stabilisieren und die Anforderungen des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr an Schnellbuslinien zu erfüllen, die direkte Verbindungen zwischen wichtigen Knotenpunkten vorsehen. Auswertungen der Vestischen Straßenbahn GmbH belegen, dass die Haltestellen Rathaus Essen und Hollestraße zusammen etwa 15 bis 20 Prozent der Fahrgäste nutzen, während die Haltestellen Berliner Platz und Hauptbahnhof deutlich stärker frequentiert sind. Eine Verbindung zum Rathaus bleibt über die Linien 166 und 196 bestehen.
Finanziell führt die Verkürzung des Linienwegs zu einer jährlichen Senkung der Betriebskosten um etwa 55.000 Euro. Für die notwendige Anpassung der Ampelanlagen zur Beschleunigung des ÖPNV sowie zur Ermöglichung des Abbiegevorgangs in die Hachestraße sind einmalige Kosten von rund 40.000 Euro veranschlagt, welche durch die Einsparungen kompensiert werden sollen. Die Umsetzung erfolgt vorab des nächsten Nahverkehrsplans, um häufige Änderungen im Liniennetz zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 13 a.Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten der Maßnahme "Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.2 Brücke Friedrichstraße"Zur Vorlage · 0397/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten für das Bauvorhaben „Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.2 Brücke Friedrichstraße“ beschließen. Die Kosten sollen von bisher 3.936.000 Euro um 2.511.000 Euro auf insgesamt 6.447.000 Euro angehoben werden. Zudem wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 1.958.000 Euro für das Jahr 2026 beantragt.
Der Neubau der Schwanenkampbrücke an der Friedrichstraße ist aufgrund des steigenden Verkehrsaufkommens durch den dritten Bauabschnitt des Berthold-Beitz-Boulevards sowie des baulichen Zustands der Brücke vorgesehen. Um die von der Deutschen Bahn bewilligten Sperrpausen im September 20<0xC2>6 für geotechnische Untersuchungen, bergbauliche Arbeiten und Kampfmittelsondierungen nutzen zu können, müssen zeitnah Ingenieurleistungen beauftragt werden. Die Kostensteigerung resultiert aus zusätzlichen Anforderungen an die Baugrunduntersuchungen sowie aus gestiegenen Arbeitspreisen durch Inflation und Materialkosten.
Die überplanmäßigen Mittel für das Jahr 2026 sollen durch Umwidmungen aus anderen Projekten, wie etwa der Erneuerung der Fürstäbtissinstraße oder der Baumrigolen im Berthold-Beitz-Boulevard, gedeckt werden. Da sich die Baubeginne dieser Projekte verschoben haben, stehen dort Mittel zur Verfügung. Die Finanzierung der Planungsleistungen soll zuschussunschädlich erfolgen, wobei mit dem Eingang von Fördermitteln ab dem Jahr 2029 gerechnet wird.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 14.Wittenbergstraße - Upgrade RadfahrstreifenZur Vorlage · 0976/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0976/2025/6 aus dem Geschäftsbereich 6 sieht eine Umgestaltung der Verkehrsflächen in der Wittenbergstraße und der Wittekindstraße vor. Ziel der Maßnahme ist die Erweiterung des Radhauptroutennetzes der Stadt Essen sowie die Verbesserung der Sicherheit im Radverkehr und die Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs. Im Bereich der Wittenbergstraße zwischen Stadtwaldplatz und Wittekindstraße sollen die derzeit etwa 1,80 Meter breiten Radfahrstreifen auf eine Breite von 2,25 Metern bzw. 3,50 Meter verbreitert werden. Die Planung umfasst zudem eine Straßenerneuerung, bei der die Kfz-Fahrbahn auf eine Regelbreite von 3,50 Metern zurückgeführt wird und ein zentraler Grünstreifen entstehen soll.
An dem Knotenpunkt Wittenbergstraße/Platanenweg/Am Uhlenkrug ist die Einrichtung einer Busspur sowie der Umbau der Lichtsignalanlage zu einer Bedarfsampel für den Fußverkehr vorgesehen. Zur Sicherung der Verkehrsleistung sollen Aufstellflächen und Verflechtungslängen berücksichtigt werden. Die geschätzten Kosten für das Projekt belaufen sich auf circa 2.177.000 Euro. Diese setzen sich unter anderem aus der Fahrbahninstandsetzung, Entsiegelungsmaßnahmen, Verkehrssicherung, Markierungen sowie Ingenieurleistungen zusammen. Die Umsetzung ist für das Jahr 2026 geplant, sobald die Baumaßnahme „Wittekindstraße“ abgeschlossen ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Planung beschließt und die Verwaltung mit der Baureife beauftragt, während die Bezirksvertretung II keine Bedenken erhebt. Ein Förderantrag soll nach Erreichen des Planbeschlusses gestellt werden.
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- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
- 14.1TOP: Wittenbergstraße - Upgrade Radfahrstreifen Hier: Punktuelle Sanierung der Fahrbahn und barrierefreier Ausbau der Haltestelle „Wittenbergstraße“ in beide FahrtrichtungenZur Vorlage · 0532/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität gestellt. Die Vorlage mit der Nummer 0532/2026/CDU/SPD sieht Maßnahmen zur Instandsetzung der Infrastruktur in der Wittenbergstraße vor.
Die Antragsteller bitten die Stadtverwaltung, reparaturbedürftige Stellen der Fahrbahn in der Wittenbergstraße punktuell zu sanieren. Dabei soll der bestehende Straßenquerschnitt beibehalten werden, sodass keine vollständige Erneuerung der Fahrbahndecke vorgesehen ist. Darüber hinaus wird beantragt, die Haltestelle „Wittenbergstraße“ barrierefrei auszubauen. Diese Maßnahme soll für beide Fahrtrichtungen umgesetzt werden. Der Antrag wurde an den Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr und Mobilität, Thorsten Schoch, gerichtet.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 15.Baubeschluss der Baumaßnahme Erneuerung des Geh- und Radweges IGA EmscherradwegZur Vorlage · 0228/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll den Bau und den Baubeginn der Erneuerung des Geh- und Radweges „IGA Emscherradweg“ beschließen. Die Maßnahme ist mit einer Bausumme von rund 500.000 Euro veranschlagt, wobei die Finanzierung über den Haushaltsplan für das Jahr 2026 erfolgt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat bereits eine entsprechende Empfehlung abgegeben, während die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V die Planung zur Kenntnis nimmt.
Die geplante Erneuerung betrifft eine etwa 700 Meter lange und zwei bis drei Meter breite Verbindung nördlich der Emscher sowie des Rhein-Herne-Kanals. Derzeit weist der Weg eine wassergebundene Wegedecke auf, die sich in einem schlechten Zustand befindet und durch Witterungseinflüsse sowie mechanische Belastungen beeinträchtigt ist. Die Neugestaltung sieht eine zweischichtige Asphaltbauweise mit einer hellen Splittabstreuung vor, um den Vorgaben der „Emscherpromenade“ zu entsprechen.
Zur Erhöhung der Stabilität werden beidseitig Schotterbankette in einer Breite von etwa 50 Zentimetern angelegt. Aufgrund der vorhandenen Kaninchenpopulation ist auf einem Teilabschnitt zudem eine Rhizomsperre vorgesehen. Die Maßnahme dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Sicherstellung einer ganzjährigen Nutzbarkeit, insbesondere im Hinblick auf die Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027.
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Beratungsfolge
- 28.04.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 16.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Verbindung Panoramaradweg"Zur Vorlage · 0572/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau sowie den Baubeginn der Maßnahme „Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Verbindung Panoramaradweg“ beschließen. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 6.100.000 EUR. Für das Jahr 2026 ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2.631.000 EUR sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.969.000 EUR vorgesehen.
Die Kostenstruktur der Maßnahme gliedert sich in die Bereiche Radverkehr mit 3.670.000 EUR, Straßenbau mit 1.050.000 EUR, Beleuchtung mit 570.000 EUR, Signalisierung mit 310.000 EUR sowie die barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen mit rund 400.000 EUR. Letztere werden aus der ÖPNV-Pauschale finanziert. Im Rahmen des Projekts ist zudem die Erneuerung der Lichtsignalanlage am Knoten Ringstraße/Volckarmstraße/Werdener Straße sowie der Beleuchtungsanlage geplant.
Das Vorhaben dient der Erhöhung des Radverkehrsanteils im Modal-Split von derzeit 7 % auf 25 % bis zum Jahr 2035, wie im Maßnahmenpaket des RadEntscheids festgelegt. Die Vorlage führt aus, dass die durch die Verkehrsverlagerung erzielten CO2-Einsparungen die Emissionen der Baumaßnahme kompensieren. Eine Verlagerung von 1 Prozentpunkt vom Kraftfahrzeugverkehr auf den Radverkehr wird mit einer Reduktion des CO2-Ausstoßes um etwa 9.300 Tonnen pro Jahr veranschlagt. Die Bezirksvertretung IX hat den Vorgang zur Kenntnis genommen. Die Beratung der Vorlage ist für den Zeitraum zwischen September 2025 und März 2026 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (37. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 16.1TOP: Bau und Baubeginn der Maßnahme "Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Verbindung Panoramaradweg" Hier: Durchführung eines Verkehrsversuchs zur Erprobung der Auswirkungen einer GeschwindigkeitsreduzierungZur Vorlage · 0544/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Essener Rat einen Antrag gestellt, der die Durchführung eines zwölfmonatigen Verkehrsversuchs auf der Heiligenhauser Straße und der Ringstraße (L 441) vorsieht. Im Abschnitt zwischen August-Thyssen-Straße und Werdener Straße soll eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erprobt werden. Ziel des Versuchs ist die Untersuchung der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, die Lärmbelastung, den Verkehrsfluss sowie den Radverkehr. Die Durchführung soll in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger und dem Polizeipräsidium Essen/Mülheim erfolgen und wissenschaftlich begleitet werden.
Vor Beginn des Versuchs sollen Daten zur Verkehrsbelastung, zum Geschwindigkeitsniveau, zur Unfalllage und zur Lärmbelastung erhoben werden. Während der zwölfmonatigen Testphase ist eine fortlaufende Dokumentation von Unfallentwicklungen, Verkehrsverlagerungen, Änderungen des Geschwindigkeitsniveaus sowie Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr und die Lärmminderung vorgesehen. Erst nach Vorliegen einer Evaluation der Ergebnisse soll über den Baubeginn der Maßnahme „Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Verbindung Panoramaradweg“ entschieden werden.
Zusätzlich sieht der Antrag vor, die Bushaltestellen „Kettwig vor der Brücke“ barrierefrei auszubauen. Zudem sollen die Auswirkungen des Neubaugebiets „Berschener Weg“ auf die Verkehrssituation und die Parkplatzkapazitäten im Bereich der Ringstraße und Heiligenhauser Straße beobachtet werden. Die Stadtverwaltung wird zudem gebeten, Möglichkeiten zur Schaffung oder effizienteren Nutzung von Parkflächen in diesem Umfeld zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 17.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Reineke-Fuchs-Str. v. Grimbartweg - Ende"Zur Vorlage · 0303/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Reineke-Fuchs-Straße von Grimbartweg bis Ende“ entscheiden. Das Vorhaben umfasst die Erneuerung der Asphaltfahrbahn, deren Sanierungsbedarf im Rahmen einer Zustandsbefahrung festgestellt wurde. Für die Umsetzung sind Gesamtkosten in Höhe von 350.000 Euro veranschlagt.
Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen.
Hinsichtlich der Kostenverteilung ist festzuhalten, dass die Stadt Essen aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (§8 KAG) keine Beiträge von Anliegern mehr erheben kann. Die dadurch entgehenden Einnahmen werden jedoch durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die genaue Höhe der Erstattung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, wird aber den städtischen Eigenanteil reduzieren.
Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vor, bevor die endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen erfolgt. Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Verkehrssicherheit.
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Beratungsfolge
- 22.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 18.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrtreppen U-Bahnhof Altenessen-Mitte"Zur Vorlage · 0132/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Fahrtreppen U-Bahnhof Altenessen-Mitte“ beschließen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 3.664.000 Euro. Die Entscheidung erfolgt nach Empfehlungen des Ausschusses für Verkehr und Mobilität sowie des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses.
Die Stadt Essen ist Eigentümerin der U-Stadtbahn Nordstrecke, die an die Ruhrbahn GmbH verpachtet ist. Laut Stadtbahnpachtvertrag trägt die Stadt die Kosten für Instandsetzung und Erneuerung. Die bestehenden Anlagen am Bahnhof Altenessen-Mitte stammen aus den Jahren 1996 bzw. 2000 und erfüllen nicht mehr die aktuellen Sicherheitsstandards der DIN EN115. Zudem führen technische Mängel und veraltete mechanische Komponenten zu einem erhöhten Wartungsaufwand. Durch die Erneuerung von insgesamt acht Fahrtreppen sollen die Instandhaltungskosten langfristig gesenkt werden. Die neuen Anlagen werden mit modernen technischen Standards wie Sockelbürsten zur Vermeidung von Verletzungen sowie einer verbesserten Signalisierung für sehbehinderte Personen ausgestattet.
Die Finanzierung des Projekts setzt sich aus einem städtischen Eigenanteil von 1.758.000 Euro und Landesfördermitteln in Höhe von 1.906.000 Euro zusammen, was einer Förderquote von 60 Prozent entspricht. Der Austausch der acht Fahrtreppen ist für den Zeitraum von 2026 bis 2028 geplant. Dabei sollen zwei Anlagen im Jahr 2026, vier im Jahr 2027 und die restlichen zwei im Jahr 2028 erneuert werden.
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Beratungsfolge
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 19.Bau und Beginn der Maßnahme "Erneuerung Beleuchtung Jahnstraße von Germaniastraße bis Bocholder Straße"Zur Vorlage · 0315/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beabsichtigt den Bau und Baubeginn der Maßnahme zur Erneuerung der Beleuchtung in der Jahnstraße, im Abschnitt zwischen Germaniastraße und Bochholder Straße. Für das Vorhaben ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 301.000 Euro für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Deckung der Kosten soll über das Projekt „Erneuerung Beleuchtung“ erfolgen.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage ist notwendig, da die bestehende Installation nicht mehr den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht und die Masten keine ausreichende Standsicherheit mehr aufweisen. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit dem Neubau des Schwimmbads Germaniastraße und dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Bezüglich der Finanzierung wird angeführt, dass aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ab Januar 2024 ein Beitragserhebungsverbot für solche Maßnahmen besteht. Die der Kommune entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist derzeit noch nicht bezifferbar, wird jedoch den städtischen Eigenanteil an den Kosten reduzieren.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 20.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Hummelshagen"Zur Vorlage · 0243/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Straße Hummelshagen beschließen. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Asphaltfahrbahn in zwei Abschnitten, konkret zwischen den Hausnummern 32 bis 42 sowie 48 bis 78. Für das Vorhaben sind Gesamtkosten in Höhe von 425.000 Euro vorgesehen. Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme eingeplant war, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erschließungsanlagen Thurmfeld“ erfolgen, da dort aufgrund von Verzögerungen bei einer anderen Erschließungsmaßnahme Mittel frei werden.
Hintergrund der Maßnahme ist eine Zustandsbefahrung durch den TÜV aus dem Jahr 2016, die einen Erneuerungsbedarf der Asphaltdecke ergab. Die Stadt Essen handelt hierbei in ihrer Funktion als Straßenbaulastträger, um die Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Verbot der Beitragserhebung bei den Anliegern. Die dadurch entgangenen Einnahmen sollen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Die genaue Höhe dieser Erstattung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, wird jedoch den städtischen Eigenanteil an den Kosten reduzieren.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 21.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Karnaper Straße von Hattramstraße bis Arenbergstraße"Zur Vorlage · 0196/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Karnaper Straße im Abschnitt zwischen Hattramstraße und Arenbergstraße. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 770.000 Euro geschätzt. Zur Umsetzung wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung von 765.000 Euro für das Jahr 2026 beantragt, die aus dem Projekt „Erneuerung Hauptverkehrsstraßen“ finanziert werden soll.
Die Maßnahme umfasst einen etwa 600 Meter langen Abschnitt. Neben den Asphaltarbeiten sind eine Bordsteinregulierung, die Erneuerung einer zweizeiligen Rinne sowie Pflasterarbeiten an einem Parkstreifen vorgesehen. Zudem müssen marode Zulaufleitungen saniert werden. Im Zuge der Arbeiten werden die Radfahrstreifen mit Sicherheitstrennstreifen zu den Parkbuchten neu markiert. An Bushaltestellen soll hochstandfester Asphalt eingebaut werden.
Der Baubeginn ist für den Sommer 2026 vorgesehen. Die Arbeiten sollen parallel zur Gleisbaumaßnahme der Ruhrbahn GmbH durchgeführt werden, um Verkehrsbeeinträchtigungen zu minimieren und Kosten bei den Verkehrseinrichtungen einzusparen. Etwa 5.000 Euro wurden bereits für Voruntersuchungen aufgewendet.
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Beratungsfolge
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 22.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Frauenstein Erneuerung Beleuchtung"Zur Vorlage · 0163/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird um die Entscheidung gebeten, den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Frauenstein Erneuerung Beleuchtung“ zu beschließen. Das Vorhaben sieht Gesamtkosten in Höhe von 682.000 EUR vor, wofür eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2026 beantragt wird. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erneuerung Beleuchtung“ erfolgen. Der Beschlussvorschlag durchläuft nach der Beratung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie den Rat der Stadt Essen.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage in der Straße „Frauenstein“ ist erforderlich, da die vorhandenen Leuchten aufgrund von EU-weiten Produktions- und Importverboten nicht mehr verfügbar sind und die Masten keine ausreichende Standsicherheit mehr aufweisen. Die Maßnahme dient der Anpassung an aktuelle DIN-Normen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Obwohl das Vorhaben nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) grundsätzlich beitragsfähig ist, sieht eine Neuregelung vor, dass die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist derzeit noch nicht bezifferbar, wird jedoch den städtischen Eigenanteil reduzieren. Hinsichtlich des Klimaschutzes wird die Maßnahme aufgrund der erwarteten Energieeinsparungen als positiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 23.Beauftragung von Planungsleistungen für die Maßnahme „SÜ Altendorfer Straße/Bockmühle“Zur Vorlage · 0204/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Beauftragung von Planungsleistungen für das Vorhaben „SÜ Altendorfer Straße/Bockmühle“. Die Kosten für diese Leistungen werden auf 580.000 Euro geschätzt.
Die Brücke an der Altendorfer Straße überführt den motorisierten Individualverkehr sowie den öffentlichen Personennahverkehr über den Radschnellweg Ruhr (RS1). Da bei einer Prüfung im Jahr 2018 bauliche Mängel am Bauwerk festgestellt wurden, ist eine temporäre Stahlkonstruktion zur Sicherung der Standsicherheit im Einsatz. Die geplanten Planungsleistungen sollen die Grundlagen für eine dauerhafte und sichere Brückenkonstruktion schaffen. Dabei sind neben den Anforderungen des Verkehrs auch umwelt- und artenschutzrechtliche Belange sowie baugrundtechnische und kampfmittelrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.
Für das Haushaltsjahr 2026 ist eine außerplanmäßige Bereitstellung von 70.000 Euro vorgesehen, die aus dem Projekt „Planung Ingenieurbauwerke“ gedeckt werden soll. Um den Auftrag für die Planungsleistungen bereits im Jahr 2026 in voller Höhe vergeben zu können, wird zudem eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 510.000 Euro beantragt. Die Kosten für die Jahre 2027 und 2028 werden mit 240.000 Euro beziehungsweise 270.000 Euro veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 24.Durchführung der Baumaßnahme "Fahrbahnerneuerung Heisinger Straße" KAG-Nr. 25KAG192"Zur Vorlage · 0116/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität entscheidet am 12. März 2026 über die Durchführung der Fahrbahnerneuerung in der Heisinger Straße. Das Vorhaben ist Teil einer stadtweiten Initiative zum barrierefreien Umbau von Bushaltestellen, wobei insbesondere die Haltestelle „Heisingen Kirche“ saniert wird.
Die Baumaßnahme erstreckt sich auf den Abschnitt der Heisinger Straße zwischen der Georgkirchstraße und der Kreuzstraße. Geplant ist die Erneuerung der Asphaltdeckschicht, der Entwässerungsanlagen sowie der Straßenbeleuchtung. Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 215.578,02 Euro und werden aus Mitteln für die Erneuerung von Hauptverkehrsstraßen finanziert.
Die Maßnahme ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund der Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 werden die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die Durchführung der Arbeiten wird mit der Notwendigkeit begründet, den schadhaften Zustand der Fahrbahn zu beheben und die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 25.Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Im Hinninghofen von Schmachtenbergstraße bis Am StadtwaldZur Vorlage · 0283/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität befasst sich mit der Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Straße Im Hinninghofen, die den Bereich von der Schmachtenbergstraße bis zum Am Stadtwald umfasst. Ziel des Vorhabens ist die Erneuerung der bestehenden Beleuchtungsanlage, da diese nicht mehr den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht. Da die verwendeten Leuchtmittel in der EU nicht mehr hergestellt oder importiert werden dürfen, sollen die alten Anlagen ersetzt werden, um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten.
Die vorläufige Kalkulation für das Bauvorhaben beläuft sich auf 70.000 Euro. Die Maßnahme umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Rechtlich ist das Vorhaben als beitragsfähig nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Kommune entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, wodurch sich der städtische Eigenanteil an den Kosten entsprechend reduziert.
Hinsichtlich der Klimabilanz wird die Maßnahme als positiv bewertet, da durch die Umstellung auf LED-Leuchten ein geringerer Energieverbrauch erzielt wird.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 26.Fahrradstraßen KaternbergZur Vorlage · 0150/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (0150/2025/6) beschreibt den aktuellen Planungsstand zur Erweiterung der Fahrradstraßen im Essener Stadtteil Katernberg. Ziel der Planung ist es, eine bestehende Route von 1,2 km auf insgesamt 2,4 km auszuweiten und dabei aktuelle Standards für Klimaschutz und Arbeitsschutz einzuhalten. Die Planung umfasst verschiedene Abschnitte, darunter die Hanielstraße, Theobaldstraße, Heinrich-Lersch-Straße, Distelbeckhof und Bolsterbaum.
Die Maßnahmen sehen bauliche Veränderungen wie Fahrbahnverengungen, Gehwegverbreiterungen, die Umwandlung von Parkplätzen in Längsparkzonen sowie die Entsiegelung und Begrünung von Flächen vor. In bestimmten Bereichen ist die Reduzierung von Parkplätzen vorgesehen, um barrierefreie Gehwege und neue Baumstandorte zu ermöglichen. So soll im Bereich Bolsterbaum die Fahrbahnbreite reduziert und der Gehweg verbreitert werden, während in der Hanielstraße eine Fahrbahnverbreerung nach ERA-Standard sowie Geschwindigkeitsdämpfungen durch Verschwenkungen geplant sind. Insgesamt sollen 48 neue Baumstandorte geschaffen und zahlreiche Fahrradabstellanlagen installiert werden. Zudem ist die Modernisierung einer Lichtsignalanlage durch Kameraerkennung vorgesehen.
Die Bezirksvertretung VI und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sollen den Planungsstand der beauftragten Ingenieurbüros zur Kenntnis nehmen. Ein interfraktioneller Arbeitskreis soll zudem die Erörterung von weiteren Verbesserungen für den Radverkehr begleiten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Maßnahmen im bestehenden Straßenraum erfolgen und keine neuen Flächenversiegelungen entstehen. Die Planungskosten für die externen Ingenieurbüros belaufen sich auf etwa 124.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.1TOP: Fahrradstraßen Katernberg Hier: Verbesserung der Verkehrssicherheit, Knotenpunkte sowie der Rad- und FußwegeZur Vorlage · 0534/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Gestaltung der Fahrradstraßen im Katernberg eingebracht. Die Vorlage mit der Nummer 0534/2026/CDU/SPD richtet sich an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität und sieht vor, den aktuellen Planungsstand der Gutachterbüros „Via“ und „Isaplan Ingenieur GmbH“ zur Kenntnis zu nehmen.
Die Antragsteller schlagen vor, die weiteren Planungen im betreffenden Gebiet auf eine Reihe spezifischer Maßnahmen zu beschränken. Dazu gehört die Ausweisung der geplanten Radroute durch Beschilderung und Piktogramme auf der Fahrbahn, ohne dabei Fahrradstraßen auszuweiten oder umzubauen. In der Straße Distelbeckhof sollen aufgrund von Wurzelbruch ein Gehweg saniert sowie eine Fußquerung zur Schulwegsicherung geschaffen werden, wobei der bestehende Straßenquerschnitt und die Parkplatzsituation unverändert bleiben sollen. Zudem wird die Erneuerung von Sperrpfosten gefordert, um die Konformität mit der StVO herzustellen.
Weitere Punkte des Antrags umfassen die Verbreiterung eines Gehwegs am Heinrich-Lersch-Platz auf drei Meter zur Nutzung für den Radverkehr sowie die Optimierung der Querung der Köln-Mindener-Straße. An den Knotenpunkten Hanielstraße/Hermannstraße und Hanielstraße/Katernberger Straße/Alte Kirchstraße werden Anpassungen an den Eckausrundungen, eine Fahrbahnanhebung sowie die Errichtung einer kameragestützten, vierarmigen Lichtzeichenanlage beantragt. Der Antrag sieht vor, dass darüber hinaus keine weiteren Maßnahmen im Plangebiet verfolgt werden sollen.
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- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 27.Fahrradstraßen HuttropZur Vorlage · 1826/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Planungsstand der „Fahrradstraßen Huttrop“ beschreibt die geplante Einrichtung einer rund 3,2 km langen Radverkehrsroute im Stadtbezirk I, die die Essener Innenstadt mit Huttrop verbindet. Ziel der Maßnahme ist es, den Anteil des Radverkehrs bis zum Jahr 2035 von derzeit 7 % auf 25 % zu steigern. Die Planung sieht die Aufwertung bestehender Anlagen nach dem Essener Standard vor, was unter anderem die Einrichtung eines getrennten Geh- und Zweirichtungsradwegs in der Frau-Bertha-Krupp-Straße sowie die Anpassung von Lichtsignalanlagen und Vorfahrtregelungen umfasst.
Die baulichen Veränderungen führen zu einer Reduzierung der legalen Parkplätze auf der gesamten Achse von 703 auf 439 Stellstände. Einzelne Abschnitte wie die Heinickestraße, die Steinstraße oder die Michaelstraße sind von einem Entfall von Parkflächen betroffen. Weitere Maßnahmen umfassen die Umgestaltung der Steubenstraße und der Saarbrücker Straße, den Rückbau von Mittelinseln sowie die Sicherung von Feuerwehrzufahrten durch neue Sperrpfosten. Im Zuge der Umsetzung ist der Entfall von fünf Bäumen bei gleichzeitiger Neupflanzung von sechs Bäumen vorgesehen.
Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung der Maßnahmen, schlägt jedoch eine Prüfung durch einen interfraktionellen Arbeitskreis vor. Die bisherigen Kostenberechnungen für die Bauphase belaufen sich auf etwa 4,9 Millionen Euro, während die Planungskosten für ein externes Ingenieurbüro rund 240.000 Euro betragen. Ein endgültiger Baubeschluss wird erst nach Vorliegen einer detaillierten Kostenberechnung und der Prüfung von Fördermöglichkeiten erfolgen.
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- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.1TOP: Fahrradstraßen Huttrop Hier: Fokus auf Knotenpunkte, Verkehrssicherheit und BaustellenmanagementZur Vorlage · 0535/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Planung der Fahrradstraßen in Huttrop vorgelegt. Der Antrag sieht vor, den aktuellen Planungsstand des Gutachterbüros „Lindschulte“ zur Kenntnis zu nehmen, jedoch die weiteren Planungen im betreffenden Bereich bis zum Abschluss der Baumaßnahmen an der Steeler Straße ruhend zu stellen. Nach Abschluss dieser Arbeiten sollen die Planungen mit einem verstärkten Fokus auf Verkehrssicherheit und Knotenpunkte erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Von diesem Planungsstopp sind jedoch bestimmte Maßnahmen an spezifischen Knotenpunkten ausgenommen, deren Umsetzung unmittelbar weiterverfolgt werden soll. An der Kreuzung Steinstraße/Helbingstraße wird die Ausstattung aller Arme mit bedarfsgesteuerten Lichtsignalanlagen beantragt, wobei die Signalisierung für die Steinstraße ausschließlich über Bedarf, beispielsweise durch Kameras, erfolgen soll. Am Kurfürstenplatz sollen der Gehweg im Bereich der südlichen Einfahrt und Ausfahrt priorisiert sowie Container auf der südwestlichen Seite der Steubenstraße in Richtung Kurfürstenstraße versetzt werden, um die Sichtbeziehungen zu verbessern.
Zudem sieht der Antrag die Errichtung einer Fußgängerfurt an der Kreuzung Steubenstraße/Kurfürstenstraße sowie die Einrichtung eines Zweirichtungsradweges am Ende der Saarbrücker Straße bis zur Lichtsignalanlage im Bereich der Kreuzung Huttropstraße, Oberschlesienstraße und Steeler Straße vor.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 28.Radverkehrsanlagen EleonorastraßeZur Vorlage · 1575/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1575/2024/6 des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit der Planung von Radverkehrsanlagen in der Eleonorastraße im Essener Stadtteil Rüttenscheid. Ziel der Maßnahmen ist die Aufwertung des Abschnitts zwischen Sabinastraße und Susannastraße sowie die Anbindung an das Rommenhöller Gleis im Rahmen des RadEntscheids.
Es werden zwei Varianten geprüft. Die erste Variante sieht ein Upgrade der bestehenden Fahrradstraße auf einer Länge von etwa 300 Metern vor, was den Wegfall von 23 der 31 vorhandenen Parkplätze zur Einhaltung der erforderlichen Fahrbahnbreiten zur Folge hätte. Die zweite Variante sieht die Einrichtung einer Fahrradzone vor, die durch die Einbeziehung der Straßen Susanna-, Sibyll-, Wanda- und Agnesstraße auf eine Länge von etwa 1000 Metern erweitert wird. Diese Zone würde eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, die Anwendung der Rechts-vor-Links-Regel sowie die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr umfassen. Hierbei würden insgesamt etwa 30 Parkplätze entfallen. Die Verwaltung empfiehlt die Fahrradzone als Vorzugsvariante.
Zudem ist ein Umbau des Knotenpunktes Eleonorastraße/Sabinastraße geplant, um die Radverkehrsführung zu verbessern. Bauliche Maßnahmen umfassen die Anpassung der Dreiecksinsel, den Rückbau der westlichen Mittelinsel sowie die Installation eines zusätzlichen Signals. Die Verwaltung soll einen interfraktionellen Arbeitskreis zur Prüfung weiterer Verbesserungen organisieren. Die Finanzierung erfolgt über das entsprechende PSP-Element; konkrete Kosten werden mit dem Planbeschluss beziffert.
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- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.1TOP: Radverkehrsanlage Eleonorastraße Hier: Fortführung der Planungen zu Knotenpunkt-Variante 2: Eleonorastraße / SabinastraßeZur Vorlage · 0533/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Gestaltung der Radverkehrsanlage in der Eleonorastraße eingereicht. Der Antrag mit der Nummer 0533/2026/CDU/SPD richtet sich an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität.
Die Fraktionen beantragen, den aktuellen Planungsstand der Maßnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zudem wird die Stadtverwaltung gebeten, zu prüfen, ob der derzeitige Status quo beibehalten werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, sollen die Beschilderung als Fahrradstraße sowie die entsprechenden Fahrbahnmarkierungen entfernt und die Nebenfahrbahn der Eleonorastraße als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden.
Darüber hinaus sieht der Antrag vor, die Planungen zur Knotenpunkt-Variante 2 an der Kreuzung Eleonorastraße/Sabinastraße fortzuführen und diese anschließend zur Beschlussfassung vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.Aufstellung von Sitzmöbeln und Blumenkübeln in der Kreuzeskirchstraße Höhe EhrenamtsagenturZur Vorlage · 0106/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projekts „Be-MoVe“ zur Förderung nachhaltiger Mobilität und Aufenthaltsqualität in Essen ist die Aufstellung von Sitzmöbeln und Blumenkübeln in der Kreuzeskirchstraße geplant. Das Bürgerprojekt mit dem Namen „Das kleine Grün“ sieht vor, im Bereich der Ehrenamtsagentur Holzsitze und Pflanzgefäße zu installieren. Die Konstruktion soll eine Fläche von 3,60 Metern Breite und 5,00 Metern Länge einnehmen und an die Gestaltung eines Parklets angelehnt sein, wobei die Umsetzung in der Fußgängerzone erfolgt.
Ziel des Vorhabens ist die Aufwertung des Stadtraums sowie die Schaffung einer Sitzmöglichkeit ohne Verzehrzwang für Besucher der Innenstadt. Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung I die Zustimmung zu diesem Antrag. Eine vorangehende verwaltungsrechtliche Prüfung ergab keine Einwände der beteiligten Dienststellen. Die Genehmigung des Projekts ist an die Auflage geknüpft, dass der Erlaubnisnehmer für die Unterhaltung und Pflege der Bepflanzung sowie der Sitzgelegenheiten verantwortlich ist. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über die Umsetzung entscheiden.
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- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.Aufstellung einer Außengastronomie auf der öffentlichen Parkplatzfläche vor dem Gebäude Altenesse-ner Str. 422 in Essen-Altenessen-NordZur Vorlage · 0253/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Inhaber des Cafés „GRED“ in Essen-Altenessen-Nord hat die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie an der Altenessener Straße 422 beantragt. Die geplante Nutzung umfasst sowohl Teile des öffentlichen Gehwegs als auch eine Fläche auf einem öffentlichen Parkplatz.
Für den Gehweg ist eine ganzjährige Aufstellung vorgesehen. Dabei sollen zwei Teilflächen genutzt werden, sodass eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Metern für Fußgänger erhalten bleibt. Eine befristete Erlaubnis für den Zeitraum von September 2025 bis Februar 2026 wurde bereits ohne Beanstandungen durchgeführt. Die Verwaltung beabsichtigt nun, ab dem 1. März 2026 eine unbefristete Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. Die Bezirksvertretung V wurde über die bisherige Nutzung informiert und hat keine Einwände gegen die dauerhafte Nutzung des Gehwegs erhoben.
Hinsichtlich der Parkplatzfläche ist die Nutzung eines Bereichs von 2,00 mal 5,00 Metern im Zeitraum von März bis Oktober beantragt. Durch diese Maßnahme entfällt ein nicht bewirtschafteter Stellplatz. Die Aufstellung muss einen Sicherheitsabstand von 0,30 m zum Fahrbahnrand sowie eine massive Absperrung zu befahrbaren Flächen einhalten. Da die Altenessener Straße als Hauptverkehrsstraße eingestuft ist, bedarf die Nutzung der Parkplatzfläche der Zustimmung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität, welcher der Erteilung der Erlaubnis zustimmt.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben gegen die Stimmen der AfD-Fraktion
- 31.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 31.1Außenbeleuchtung für Wege, Plätze und städt. Einrichtungen – Sichtbarkeit schafft SicherheitZur Vorlage · 0399/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0399/2026 eingebracht. Darin wird die Stadtverwaltung aufgefordert, konkrete Umsetzungsmöglichkeiten für eine verbesserte Außenbeleuchtung an städtischen Gebäuden sowie im öffentlichen Raum auszuarbeiten.
Ein Kernpunkt des Antrags ist die Durchführung von Pilotprojekten. Hierfür sollen zwei städtische Gebäudeeinheiten, etwa Schulen, und zwei öffentliche Wege oder Plätze ausgewählt werden. Die Auswahl der Projekte soll nach Kriterien erfolgen, die das subjektive Sicherheitsempfinden in sogenannten Angsträumen verbessern, die Verkehrssicherheit erhöhen und den Schutz städtischer Gebäude vor Vandalismus gewährleisten.
Bei der technischen Planung sollen zudem energieeffiziente Beleuchtung und eine zielgerichtete Lichtführung berücksichtigt werden. Die Stadtverwaltung wird gebeten, bis spätestens zur zweiten Jahreshälfte 2026 eine erste Einschätzung sowie konkrete Vorschläge für die Pilotierungsphase vorzulegen. Diese Vorlagen sollen auch Kostenschätzungen und Vorschläge zur Finanzierung enthalten. Das Vorhaben ist in die Erstellung eines integrierten Konzepts eingebettet.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 31.2Verzicht auf Strafverfolgung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen FahrscheinZur Vorlage · 0411/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Essener Rat hat mit der Vorlage 0411/2026/GRÜNE einen Antrag gestellt, wonach die Stadt Essen in den Gremien der Ruhrbahn GmbH und der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) eine Änderung der Praxis bei der Beförderungserschleichung bewirken soll. Die Vertretung der Stadt in diesen Gesellschaften sowie die Mitglieder der entsprechenden Aufsichtsräte sollen angewiesen werden, dass die Ruhrbahn GmbH ab sofort keine Strafanzeigen oder Strafanträge nach § 265a StGB mehr stellt, wenn im Essener Tarifgebiet ohne gültigen Fahrschein gefahren wird. Die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts bleibt von dieser Regelung unberührt.
Zusätzlich fordert der Antrag, dass die Verwaltung aktuelle Daten zu den Strafanträgen wegen Beförderungserschleichung aus den vergangenen Jahren darstellt. Die Antragsteller begründen das Vorhaben damit, dass die strafrechtliche Verfolgung insbesondere für sozial benachteiligte Personengruppen zu Ersatzfreiheitsstrafen führen kann. Als Beispiel für eine bereits praktizierte Vorgehensweise werden Städte wie Düsseldorf oder Köln angeführt. Der Antrag betont zudem, dass durch den Verzicht auf Strafanzeigen keine wirtschaftlichen Einbußen für die Verkehrsunternehmen entstehen, da zivilrechtliche Ansprüche weiterhin bestehen bleiben.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Der Antrag aus TOP 23.3.1 (DS 0507/2026/GRÜNE) ersetzt den Antrag aus TOP 23.3
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (2. Sitzung) — Der Antrag aus TOP 4.1 (DS 0507/2026/GRÜNE) ersetzt den Antrag aus TOP 4
- 31.3Verzicht auf Strafverfolgung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen FahrscheinZur Vorlage · 0507/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Grüne Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0507/2026/GRÜNE einen Antrag eingereicht, der den Verzicht auf Strafanzeigen bei Beförderungserschleichung im öffentlichen Personennahverkehr vorsieht. Die Fraktionsvorsitzenden Sandra Schumacher und Stephan Neumann beantragen, dass die Vertretung der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung der Ruhrbahn GmbH sowie in den Aufsichtsräten der Ruhrbahn GmbH und der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) angewiesen wird, keine Strafanzeigen oder Strafanträge nach § 265a StGB im Essener Tarifgebiet mehr zu stellen.
Die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts soll von dieser Regelung unberührt bleiben. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, aktuelle Daten zu den Strafanträgen wegen Beförderungserschleichung der vergangenen Jahre darzustellen.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass durch den Verzicht auf strafrechtliche Verfolgung eine Entkriminalisierung erreicht werden könne, um insbesondere Menschen in schwierigen sozialen Lebenslagen vor Ersatzfreiheitsstrafen zu schützen. Der Antrag weist darauf hin, dass die zivilrechtlichen Ansprüche der Verkehrsunternehmen bestehen bleiben und ein wirtschaftlicher Schaden für das Unternehmen nicht entstehe. Zudem wird angeführt, dass vergleichbare Praktiken bereits in Städten wie Köln, Düsseldorf oder Münster angewendet werden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 31.3.1Ergänzungsantrag: Verzicht auf Strafverfolgung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen FahrscheinZur Vorlage · 0508/2026/VOLT-PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Volt & Die Partei hat im Rahmen des Antrags 0508/2026/VOLT-PARTEI einen Ergänzungsantrag an den Rat der Stadt Essen gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Erhebung von Daten bezüglich eines Verzichts auf Strafverfolgung bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein. Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Ruhrbahn GmbH eine systematische Datenerhebung durchzuführen.
Der Antrag sieht vor, für den Zeitraum von drei Jahren vor Einführung einer entsprechenden Regelung eine Vergleichsbasis zu schaffen. Hierzu sollen die Anzahl der Strafanzeigen gemäß § 265a StGB, die Anzahl der erhobenen erhöhten Beförderungsentgelte sowie die Quote der Fahrten ohne gültigen Fahrschein dokumentiert werden.
Zudem soll zwei Jahre nach Inkrafttreten einer solchen Regelung ein Erfahrungsbericht vorgelegt werden. Dieser soll die Entwicklung der Quote der Fahrten ohne Fahrschein und der erhöhten Beförderungsentgelte sowie die finanziellen Auswirkungen des Verzichts auf Strafanzeigen für die Ruhrbahn GmbH aufzeigen. Ziel der Datenerhebung ist laut Antrag eine sachliche Bewertung der Maßnahme, um dem Rat bei Bedarf eine Grundlage für mögliche Nachsteuerungen zu bieten.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 32.Mitteilungen der Verwaltung
- 33.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 34.Verschiedenes