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Vorlage

Aufstellung einer Außengastronomie auf der öffentlichen Parkplatzfläche vor dem Gebäude Altenesse-ner Str. 422 in Essen-Altenessen-Nord

0253/2026/6 12.03.2026 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (3. Sitzung) · einstimmig keine Bedenken erhoben gegen die Stimmen der AfD-Fraktion

✦ KI-Zusammenfassung

Der Inhaber des Cafés „GRED“ in Essen-Altenessen-Nord hat die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie an der Altenessener Straße 422 beantragt. Die geplante Nutzung umfasst sowohl Teile des öffentlichen Gehwegs als auch eine Fläche auf einem öffentlichen Parkplatz.

Für den Gehweg ist eine ganzjährige Aufstellung vorgesehen. Dabei sollen zwei Teilflächen genutzt werden, sodass eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Metern für Fußgänger erhalten bleibt. Eine befristete Erlaubnis für den Zeitraum von September 2025 bis Februar 2026 wurde bereits ohne Beanstandungen durchgeführt. Die Verwaltung beabsichtigt nun, ab dem 1. März 2026 eine unbefristete Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. Die Bezirksvertretung V wurde über die bisherige Nutzung informiert und hat keine Einwände gegen die dauerhafte Nutzung des Gehwegs erhoben.

Hinsichtlich der Parkplatzfläche ist die Nutzung eines Bereichs von 2,00 mal 5,00 Metern im Zeitraum von März bis Oktober beantragt. Durch diese Maßnahme entfällt ein nicht bewirtschafteter Stellplatz. Die Aufstellung muss einen Sicherheitsabstand von 0,30 m zum Fahrbahnrand sowie eine massive Absperrung zu befahrbaren Flächen einhalten. Da die Altenessener Straße als Hauptverkehrsstraße eingestuft ist, bedarf die Nutzung der Parkplatzfläche der Zustimmung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität, welcher der Erteilung der Erlaubnis zustimmt.

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