Durchführung der Baumaßnahme "Fahrbahnerneuerung Heisinger Straße" KAG-Nr. 25KAG192"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität entscheidet am 12. März 2026 über die Durchführung der Fahrbahnerneuerung in der Heisinger Straße. Das Vorhaben ist Teil einer stadtweiten Initiative zum barrierefreien Umbau von Bushaltestellen, wobei insbesondere die Haltestelle „Heisingen Kirche“ saniert wird.
Die Baumaßnahme erstreckt sich auf den Abschnitt der Heisinger Straße zwischen der Georgkirchstraße und der Kreuzstraße. Geplant ist die Erneuerung der Asphaltdeckschicht, der Entwässerungsanlagen sowie der Straßenbeleuchtung. Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 215.578,02 Euro und werden aus Mitteln für die Erneuerung von Hauptverkehrsstraßen finanziert.
Die Maßnahme ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund der Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 werden die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die Durchführung der Arbeiten wird mit der Notwendigkeit begründet, den schadhaften Zustand der Fahrbahn zu beheben und die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026kein Ergebnis hinterlegt