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Vorlage

Benennung der Mitglieder für die Wahl in den Aufsichtsrat der Triple Z AG

0333/2026/OB 25.03.2026 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

🟢 Beschlossen 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen berät über die Benennung von Mitgliedern für den Aufsichtsrat der Triple Z AG zur Förderung von Existenzgründungen für die Amtszeit von 2026 bis 2031. Die Stadt Essen verfügt gemäß den Satzungsbestimmungen der Gesellschaft über ein Vorschlagsrecht für drei Mandate gegenüber der Hauptversammlung.

Für die kommende Periode stehen auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen zwei Personen zur Auswahl. Zusätzlich wird durch den Oberbürgermeister ein weiterer Kandidat vorgeschlagen, welcher die Leitung der Abteilung für gesamtstädtische Stadtentwicklung innehat. Die endgültige Wahl der Mitglieder erfolgt im Rahmen der Hauptversammlung der Triple Z AG, die für den 10. Juli 2026 terminiert ist.

Die Amtszeit des derzeitigen Aufsichtsrates endet mit der Beschlussfassung über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025. Um die aktienrechtlichen Einberufungsfristen zu gewährleisten, müssen die Wahlvorschläge der Stadt bis zum 30. April 2026 übermittelt werden. Der Rat kann die Benennungen entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder mittels Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vornehmen. Dabei ist das Landesgleichstellungsgesetz zu berücksichtigen, welches einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent bei der Aufstellung von Listen vorsieht.

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